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   BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08   

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https://dejure.org/2011,563
BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08 (https://dejure.org/2011,563)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2011 - XII ZR 83/08 (https://dejure.org/2011,563)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - XII ZR 83/08 (https://dejure.org/2011,563)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 1571 BGB, § 1573 BGB, § 1577 BGB, § 1578 BGB
    Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen nach Erreichen der Regelaltersgrenze; Ermittlung der Haftungsanteile der Eltern beim Unterhalt privilegierter volljähriger Kinder; ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 242, 1571, 1573, 1577, 1578, 1578b, 1603, 1606, 1610
    Nach Erreichen der Regelaltersgrenze ausgeübte Erwerbstätigkeit regelmäßig überobligationsmäßig; eingeschränkte Anrechnung des erzielten Einkommens bedarfsmindernd

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine nach Erreichen der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente ausgeübte Erwerbstätigkeit eines Unterhaltspflichtigen als hinsichtlich eines Unterhalts für Ehegatten und Kinder überobligatorische Erwerbstätigkeit; Unterscheidung von abhängiger Beschäftigung und ...

  • rewis.io

    Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen nach Erreichen der Regelaltersgrenze; Ermittlung der Haftungsanteile der Eltern beim Unterhalt privilegierter volljähriger Kinder; ...

  • rewis.io

    Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen nach Erreichen der Regelaltersgrenze; Ermittlung der Haftungsanteile der Eltern beim Unterhalt privilegierter volljähriger Kinder; ...

  • fr-blog.com

    Überobligatorisches Einkommen, Unterhaltsbegrenzung, Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine nach Erreichen der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente ausgeübte Erwerbstätigkeit eines Unterhaltspflichtigen als hinsichtlich eines Unterhalts für Ehegatten und Kinder überobligatorische Erwerbstätigkeit; Unterscheidung von abhängiger Beschäftigung und ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Unterhaltspflichten nach Erreichen des Rentenalters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze überobliagatorisch

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Unterhalt und Erwerbstätigkeit nach Verrentung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhaltspflichten und die Arbeit im Rentenalter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ehegattenunterhalt - Befristung und wirtschaftliche Verflechtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftungsanteile der Eltern beim Unterhalt privilegierter Volljähriger

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Rentner mit Nebenjob muss Ehegattenunterhalt zahlen?

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Ist der Fleißige der Dumme? - BGH zur Unterhaltspflicht von Leuten mit Zusatz-Jobs

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Zusätzliches Einkommen von Rentnern ist überobligatorisch und nur im Einzelfall zu berücksichtigen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Haftungsanteile der Eltern beim Unterhalt privilegiert Volljähriger

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unterhaltspflicht von Rentnern

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 188, 50
  • NJW 2011, 670
  • MDR 2011, 299
  • FamRZ 2011, 454
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 565/15

    Kindesunterhalt im Fall des Wechselmodells: Bemessung des Unterhaltsbedarfs;

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile BGHZ 188, 50 = FamRZ 2011, 454 Rn. 34 ff. mwN und vom 26. November 2008 - XII ZR 65/07 - FamRZ 2009, 962 Rn. 32).

    Ein solcher Fall liegt aber nicht vor, weil der Bedarf der Kinder von den beiderseitig barunterhaltspflichtigen Eltern aufgebracht werden kann, ohne dass deren angemessener Selbstbehalt berührt wird (vgl. Senatsurteil BGHZ 188, 50 = FamRZ 2011, 454 Rn. 34 ff. mwN).

  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 19/14

    Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen

    Sie ist vielmehr vom Tatrichter im Rahmen seines Beurteilungsermessens aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 320 Abs. 2, § 242 BGB) zu beantworten (BGH, Urteile vom 18. April 2007 - XII ZR 139/05, NZM 2007, 484 Rn. 29; vom 26. März 2003 - XII ZR 167/01, aaO; vgl. auch Conrad, aaO S. 1382; Schmidt, aaO S. 714 f.; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, aaO Rn. 424) und kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob die Wertungsgrenzen erkannt, die tatsächliche Wertungsgrundlage ausgeschöpft und die Denk- und Erfahrungssätze beachtet worden sind (vgl. BGH, Urteile vom 30. April 1993 - V ZR 234/91, BGHZ 122, 308, 314; vom 8. Mai 2003 - VII ZR 216/02, NJW 2003, 2448 unter III 2; vom 12. Januar 2011 - XII ZR 83/08, BGHZ 188, 50 Rn. 25; jeweils mwN).
  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 297/12

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass auch beim Verwandtenunterhalt (§ 1601 BGB) das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nur eingeschränkt zu berücksichtigen ist, wenn es auf einer überobligatorischen Tätigkeit beruht und eine vollständige Heranziehung des Einkommens zu Unterhaltszwecken gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstieße (Senatsurteile BGHZ 188, 50 = FamRZ 2011, 454 Rn. 53 und vom 7. November 1990 - XII ZR 123/89 - FamRZ 1991, 182, 183 f.).

    Hierzu hat der Senat bereits ausgesprochen, dass eine vollständige Heranziehung von Einkommen aus einer - gemessen an § 1603 Abs. 1 BGB - überobligatorischen Erwerbstätigkeit regelmäßig nur dann angezeigt ist, wenn der Unterhaltspflichtige einer gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB unterliegt (Senatsurteil BGHZ 188, 50 = FamRZ 2011, 454 Rn. 54).

    Soweit hiernach die vollständige Berücksichtigung des überobligatorischen Einkommens nicht mit Treu und Glauben vereinbar wäre, ist schon der Bedarf nur aufgrund des reduzierten Einkommens zu bemessen (Senatsurteil BGHZ 188, 50 = FamRZ 2011, 454 Rn. 54).

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