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   BGH, 20.01.2017 - XII ZR 83/11   

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https://dejure.org/2017,1148
BGH, 20.01.2017 - XII ZR 83/11 (https://dejure.org/2017,1148)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2017 - XII ZR 83/11 (https://dejure.org/2017,1148)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - XII ZR 83/11 (https://dejure.org/2017,1148)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Nr 3 GKG
    Kostenfestsetzung: Kostenschuldnerschaft eines ursprünglichen Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • IWW

    § 66 Abs. 8 GKG, §§ 1 Abs. 5, 66 Abs. 6 GKG, § 66 Abs. 1 GKG, § 29 Nr. 3 GKG

  • Wolters Kluwer

    Zahlungspflicht des Kostenschuldners als Empfänger der Kostenrechnung

  • rewis.io

    Kostenfestsetzung: Kostenschuldnerschaft eines ursprünglichen Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlungspflicht des Kostenschuldners als Empfänger der Kostenrechnung

  • rechtsportal.de

    GKG § 29 Nr. 3 ; GKG § 66 Abs. 1
    Zahlungspflicht des Kostenschuldners als Empfänger der Kostenrechnung

  • datenbank.nwb.de

    Kostenfestsetzung: Kostenschuldnerschaft eines ursprünglichen Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtskosten - und der GbR-Gesellschafter als Kostenschuldner

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.2015 - I ZB 73/14

    Funktionelle Zuständigkeit für die Entscheidung über die Erinnerung gegen einen

    Auszug aus BGH, 20.01.2017 - XII ZR 83/11
    Zur Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz am Bundesgerichtshof ist nach §§ 1 Abs. 5, 66 Abs. 6 GKG der Einzelrichter berufen (BGH Beschluss vom 23. April 2015 - I ZB 73/14 - NJW 2015, 2194).
  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 139/96

    Einwendungen gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 20.01.2017 - XII ZR 83/11
    Sie ist jedoch unbegründet, weil sie sich inhaltlich gegen den Senatsbeschluss vom 7. März 2012 und die darin getroffene Kostenentscheidung richtet, gegen die ein weiteres Rechtsmittel nicht gegeben ist (vgl. BGH Beschluss vom 8. Dezember 1997 - II ZR 139/96 - NJW-RR 1998, 503).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2018 - L 11 R 609/17

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beschäftigter einer GbR - Adressat des

    Die GbR ist daher auch im Falle ihrer Auflösung so lange als parteifähig anzusehen, wie Rechte gegen sie geltend gemacht werden und sie noch nicht vollständig liquidiert ist (BGH 19.11.2015, V ZB 201/14, WM 2016, 86; BGH 20.01.2017, XII ZR 83/11, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 8 BA 181/20

    Unbegründetheit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen

    Die GbR ist daher auch im Falle ihrer Auflösung so lange als parteifähig anzusehen, wie Rechte gegen sie geltend gemacht werden und sie noch nicht vollständig liquidiert ist (vgl. BGH Beschl. v. 19.11.2015 - V ZB 201/14 - juris Rn. 12; BGH Beschl. v. 20.1.2017 - XII ZR 83/11 - juris Rn. 4; LSG Baden-Württemberg Urt. v. 13.3.2018 - L 11 R 609/17 - juris Rn. 22).
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