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   BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91   

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https://dejure.org/1992,479
BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91 (https://dejure.org/1992,479)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1992 - XII ZR 93/91 (https://dejure.org/1992,479)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 (https://dejure.org/1992,479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Unterhalt für einen vor Rechtshängigkeit des Anspruchs liegenden Zeitraum - Verpflichtung von Kindern zur anteiligen Gewährung von Unterhalt gegenüber ihren Eltern - Erhöhter Selbstbehalt bei der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen von Eltern gegen ...

  • forum-elternunterhalt.de PDF

    Elternunterhalt; Rücklagen für Kfz, Reparaturen etc.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 1603 Abs. 1
    Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren der Eltern

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1393
  • MDR 1992, 680
  • NJ 1992, 312
  • FamRZ 1992, 795
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des

    Auszug aus BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91
    Es steht dem Tatrichter frei, sich von solchen Werten zu lösen, wenn andere Lebensverhältnisse zu beurteilen sind als diejenigen, auf die sie abgestellt sind (Senatsurteile vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 651/80 - FamRZ 1982, 365, 366, vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678 und. vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, 356; ständige Rechtsprechung).
  • OLG Oldenburg, 12.03.1991 - 12 UF 141/90

    Unterhalt geschiedener Ehegatten; Bemessung des Verwandtenunterhalts; Ermittlung

    Auszug aus BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91
    Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen, weil keiner der Beklagten imstande gewesen sei, in der fraglichen Zeit ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Eltern Unterhalt zu gewähren (das Urteil ist in FamRZ 1991, 1347 veröffentlicht).
  • LG Duisburg, 15.02.1991 - 4 S 319/90

    Unterhaltspflicht des erwachsenen Kindes gegenüber einem pflegebedürftigen

    Auszug aus BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91
    Nicht selten ergeben sich durch diese Berechnungen weit über den sogenannten großen Selbstbehalt hinausgehende Beträge (vgl. auch dazu Künkel aaO S. 21 ff und als Beispiel aus der neueren Rechtsprechung: LG Duisburg FamRZ 1991, 1086, 1089) [LG Duisburg 15.02.1991 - 4 S 319/90].
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 15/88

    Höhe des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91
    § 1603 Abs. 1 BGB gewährleistet jedem Unterhaltspflichtigen vorrangig die Sicherung seines eigenen angemessenen Unterhalts; ihm sollen grundsätzlich die Mittel belassen bleiben, die er zur Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden allgemeinen Bedarfs benötigt (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 15/88 - BGHR BGB § 1603 Abs. 1 - Selbstbehalt 1 und 2 = FamRZ 1989, 272 m.w.N.).
  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 23/84

    Wirkung einer Rechtswahrungsanzeige

    Auszug aus BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91
    Für Ansprüche, die nach § 90 Abs. 1 BSHG übergeleitet worden sind eröffnet eine Rechtswahrungsanzeige jedoch die Inanspruchnahme eines Unterhaltspflichtigen schon ab dem Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides über die Gewährung von Sozialhilfe (Senatsurteil vom 24. April 1985 - IVb ZR 23/84 - FamRZ 1985, 793 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81

    Bemessung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgrundsätzen

    Auszug aus BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91
    Es steht dem Tatrichter frei, sich von solchen Werten zu lösen, wenn andere Lebensverhältnisse zu beurteilen sind als diejenigen, auf die sie abgestellt sind (Senatsurteile vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 651/80 - FamRZ 1982, 365, 366, vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678 und. vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, 356; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80

    Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei

    Auszug aus BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91
    Es steht dem Tatrichter frei, sich von solchen Werten zu lösen, wenn andere Lebensverhältnisse zu beurteilen sind als diejenigen, auf die sie abgestellt sind (Senatsurteile vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 651/80 - FamRZ 1982, 365, 366, vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678 und. vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, 356; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    b) Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei Unterhaltsansprüchen von Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder (im Anschluß an Senatsurteil vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795).

    § 1603 Abs. 1 BGB gewährleistet jedem Unterhaltspflichtigen vorrangig die Sicherung seines eigenen angemessenen Unterhalts; ihm sollen grundsätzlich die Mittel verbleiben, die er zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden allgemeinen Bedarfs benötigt (Senatsurteil vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795, 797 und vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 15/88 - FamRZ 1989, 272 m.w.N.).

    Der Senat hat deshalb die Auffassung gebilligt, daß der angemessene Selbstbehalt, der einem Verpflichteten bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen gegenüber dem Unterhaltsbegehren eines volljährigen Kindes als Mindestbetrag gewährt wird, um einen maßvollen Zuschlag erhöht wird, wenn das Unterhaltsbegehren anderer Verwandter - wie hier der Eltern - zu beurteilen ist (Senatsurteil vom 26. Februar 1992 aaO S. 797).

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 26. Februar 1992 (aaO S. 797) ausgeführt hat, haben die auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommenen Kinder in der Regel bereits ohne derartige Leistungen erhebliche Aufwendungen zur Erfüllung des Generationenvertrages erbracht, indem sie ihre eigenen Kinder großgezogen und deren Ausbildung finanziert haben und zugleich durch ihre Sozialversicherungsabgaben, zu denen inzwischen noch die Beiträge zur Pflegeversicherung hinzugekommen sind, dazu beigetragen haben, daß die Elterngeneration insgesamt im Alter versorgt wird (so auch Günther aaO Rdn. 34).

  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Für Unterhaltsansprüche, die nach § 90 Abs. 1 Satz 1 BSHG a.F. auf den Träger der Sozialhilfe übergeleitet worden sind oder nach § 91 Abs. 1 Satz 1 BSHG in der Fassung vom 23. Juni 1993 (BGBl. I 944) kraft Gesetzes auf diesen übergegangen sind, eröffnete jedoch eine Rechtswahrungsanzeige, wie sie den Beklagten zugestellt worden ist, die Möglichkeit der rückwirkenden Inanspruchnahme bereits ab dem Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids über die Gewährung von Sozialhilfe (§ 91 Abs. 3 Satz 1 BSHG i.d.F. vom 23. Juni 1993; Senatsurteil vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795, 796).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Deren grundlegend andere Lebenssituation sei bei der Heranziehung zum Unterhalt ihrer Eltern Rechnung zu tragen (vgl. BGH, FamRZ 1992, S. 795 ).

    Die nachrangige Behandlung des Elternunterhalts entspricht, wie der Bundesgerichtshof hervorgehoben hat (vgl. BGH, FamRZ 1992, S. 795), auch der grundlegend anderen Lebenssituation, in der die Unterhaltspflicht jeweils zum Tragen kommt.

  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    § 1603 Abs. 1 BGB gewährleistet jedem Unterhaltspflichtigen vorrangig die Sicherung seines eigenen angemessenen Unterhalts; ihm sollen grundsätzlich die Mittel verbleiben, die er zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden allgemeinen Bedarfs benötigt (Senatsurteile vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795, 797 und vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 15/88 - FamRZ 1989, 272 m.N.).
  • OLG Köln, 02.12.2016 - 1 U 21/16

    Rückforderung eines im Wege vorweg genommener Erbfolge übertragenen

    Es erscheint daher sachgerecht, dass der angemessene Selbstbehalt, der einem Verpflichteten bei durchschnittlichen Einkommensverhältnis-sen gegenüber dem Unterhaltsbegehren eines volljährigen Kindes als Mindestbetrag gewährt wird, um einen maßvollen Zuschlag erhöht wird, wenn das Unterhaltsbegehren anderer Verwandter - wie hier der Eltern - zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 -, juris; vom 23. Oktober 2002 - XII ZR 266/99 -, juris Rz. 21).
  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98

    Begriff des angemessenen Unterhalts

    § 1603 Abs. 1 BGB, der danach bei der Prüfung der Einrede des § 529 Abs. 2 BGB heranzuziehen ist, gewährleistet jedem Unterhaltspflichtigen vorrangig die Sicherung seines eigenen angemessenen Unterhalts; ihm sollen grundsätzlich die Mittel belassen bleiben, die er zur Deckung eines seiner Lebensstellung entsprechenden allgemeinen Bedarfs benötigt, wobei es der tatrichterlichen Beurteilung des Einzelfalls überlassen bleibt, wie hoch der angemessene Unterhalt zu bemessen ist (BGH, Urt. v. 26.2.1992 - XII ZR 93/91, NJW 1992, 1393, 1394).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10

    Kindesunterhalt: Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern

    § 1603 Abs. 1 BGB gewährleistet jedem Unterhaltspflichtigen vorrangig die Sicherung seines eigenen angemessenen Unterhalts; ihm sollen grundsätzlich die Mittel verbleiben, die er zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden allgemeinen Bedarfs benötigt (Senatsurteile vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795, 797 und vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 15/88 - FamRZ 1989, 272).

    Der Senat hat mit ähnlichen Erwägungen bereits die Auffassung gebilligt, dass Abkömmlingen, die ihren Eltern Unterhalt schulden, ein erhöhter Selbstbehalt zu belassen sei (Senatsurteile vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795, 797 und vom 23. Oktober 2002 - XII ZR 266/99 - FamRZ 2002, 1698, 1700 ff.).

  • BGH, 15.10.2003 - XII ZR 122/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Der Senat hat zwar schon in seiner Entscheidung vom 26. Februar 1992 (XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795, 797) darauf abgehoben, der Inanspruchnahme auf Unterhalt für ein volljähriges Kind einerseits und auf Elternunterhalt andererseits lägen unterschiedliche Lebensverhältnisse zugrunde, weil Unterhaltspflichtige zwar regelmäßig damit rechnen müßten, ihrem Kind auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch Unterhalt gewähren zu müssen, bis es eine Berufsausbildung abgeschlossen habe, während eine Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt allenfalls bei einer unerwarteten Hilfsbedürftigkeit der Eltern in Betracht komme.
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des

    b) Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei Unterhaltsansprüchen von Enkeln gegen ihre Großeltern (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795).

    a) § 1603 Abs. 1 BGB gewährleistet jedem Unterhaltspflichtigen vorrangig die Sicherung seines eigenen angemessenen Unterhalts; ihm sollen grundsätzlich die Mittel verbleiben, die er zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden allgemeinen Bedarfs benötigt (Senatsurteile vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795, 797 und vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 15/88 - FamRZ 1989, 272).

    Der Senat hat deshalb die Auffassung gebilligt, daß der angemessene Selbstbehalt, der einem Verpflichteten bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen gegenüber dem Unterhaltsbegehren eines volljährigen Kindes als Mindestbetrag gewährt wird, um einen maßvollen Zuschlag erhöht wird, wenn das Unterhaltsbegehren anderer Verwandter zu beurteilen ist (Senatsurteil vom 26. Februar 1992 aaO S. 797).

  • BGH, 01.12.2004 - XII ZR 3/03

    Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht

    Insoweit ist es verfehlt, sich auch dann an feste Tabellen und Leitlinien zu halten, wenn andere Lebensverhältnisse zu beurteilen sind als diejenigen, auf die sie für den Regelfall abstellen (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795, 797).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 26/03

    Höhe des Selbstbehalts des Vaters im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nicht

  • OLG Koblenz, 01.09.1999 - 9 UF 63/99

    Selbstbehalt und Schonvermögen bei Elternunterhalt

  • OLG Oldenburg, 27.07.1999 - 12 UF 79/99

    Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen selbst schon Rente beziehenden

  • OLG Köln, 05.07.2001 - 14 UF 13/01

    Ausnahmsweise Einsatz fiktiven Einkommens im Elternunterhalt

  • OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 3 UF 122/99

    Elternunterhalt: Nicht-Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens

  • OLG Dresden, 11.03.1999 - 10 UF 722/98

    Bemessung des Mindestbedarfs Unterhaltspflichtiger; Voraussetzungen für die

  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 21/96

    Unzumutbarkeit der Verwertung einer Kapitallebensversicherung vor Inanspruchnahme

  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 14c O 205/11

    Sozialamt Hausrückforderung

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2002 - 2 UF 136/00

    Unterhalt eines heimuntergebrachten Elternteils: Nachträgliche Erhöhung des

  • BFH, 11.12.1997 - III R 214/94

    Opfergrenze bei Unterhaltsleistungen

  • OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00

    Zur Leistungsfähigkeit des verheirateten Unterhaltsschuldners gegenüber seinen

  • LG Gera, 19.03.2002 - 5 T 65/01

    Eintragung von Grundschulden vor Eintragung des Zuschlagsbeschlusses im Grundbuch

  • OLG Köln, 19.01.2010 - 25 UF 48/09

    Höhe des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen im Rentenalter

  • LG Düsseldorf, 29.08.1997 - 22 S 441/96

    Angemessenheit des Unterhalts; Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen; Erhöhung

  • OLG Köln, 08.06.2010 - 25 UF 232/09

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines arbeitsunfähigen Erwachsenen gegen

  • OLG Koblenz, 09.07.2003 - 9 UF 142/03

    Erhöhung des Selbstbehalts bei Inanspruchnahme der Eltern durch erwachsene Kinder

  • KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10

    Elternunterhalt: Begründung einer Unterhaltspflicht durch Gewährung eines

  • OLG Celle, 25.05.2001 - 15 UF 2/01

    Unterhaltsanspruch; Doppelverdienerehe; Unterhaltsvereinbarung; Selbstbindung der

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2002 - 3 UF 108/02
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2000 - 5 UF 188/00

    Höhe des Selbstbehalts des Unterhaltsverpflichteten

  • OLG Hamm, 27.05.1999 - 1 UF 196/98

    Pauschalierende Bestimmung eines angemessenen Unterhaltsbedarfs; Auswirkungen auf

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2002 - 3 UF 116/02
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2005 - L 16/12 U 26/01
  • OLG Brandenburg, 12.02.2004 - 10 WF 5/04
  • OLG Oldenburg, 14.12.1999 - 12 UF 149/99

    Bemessung des Selbstbehaltes des nach Ausfall der Eltern auf Ausbildungsunterhalt

  • OLG Stuttgart, 22.03.2000 - 15 UF 386/99

    Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes gegenüber seinen Eltern

  • LG Bielefeld, 17.12.1997 - 1b S 169/97

    Geltendmachung einer unbilligen Härte i. S. des § 91 Abs. 2 S. 2

  • AG Mannheim, 04.11.1996 - 18 C 4/96

    Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Ermittlung der

  • LG Paderborn, 15.01.1998 - 1 S 51/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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