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   BGH, 11.04.2012 - XII ZR 99/10   

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https://dejure.org/2012,4785
BGH, 11.04.2012 - XII ZR 99/10 (https://dejure.org/2012,4785)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2012 - XII ZR 99/10 (https://dejure.org/2012,4785)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2012 - XII ZR 99/10 (https://dejure.org/2012,4785)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1304 BGB, § 1316 Abs 3 BGB, Art 6 Abs 1 GG
    Eheaufhebungsverfahren auf Antrag der Verwaltungsbehörde: Gerichtliche Prüfung eines Eingreifens der Härteklausel bei Eheschließung durch einen Alzheimer Kranken

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1304, 1316; GG Art. 16
    Begriff des Härtefalls im Eheaufhebungsverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eigenständige Prüfung des Eingreifens der Härteklausel durch das Gericht in einem von der Verwaltungsbehörde beantragten Eheaufhebungsverfahren

  • rewis.io

    Eheaufhebungsverfahren auf Antrag der Verwaltungsbehörde: Gerichtliche Prüfung eines Eingreifens der Härteklausel bei Eheschließung durch einen Alzheimer Kranken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1316 Abs. 3
    Eigenständige Prüfung des Eingreifens der Härteklausel durch das Gericht in einem von der Verwaltungsbehörde beantragten Eheaufhebungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Härteklausel im Rahmen einer Eheaufhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wirksame Ehe trotz Demenzerkrankung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eheschließung mit einem Demenzkranken - Eheaufhebungsverfahren und die Härtefallklausel

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine behördliche Zwangsscheidung wegen Alzheimer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eheschließung mit Alzheimer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zwangsscheidung wegen Alzheimer?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Alzheimer: Rechtswirksame Eheschließung trotz Demenzerkrankung - Die Eheschließung setzt in der Regel die "Ehegeschäftsfähigkeit" beider Partner voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 897
  • MDR 2012, 647
  • FamRZ 2012, 940
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvL 14/02

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von BGB § 1304

    Auszug aus BGH, 11.04.2012 - XII ZR 99/10
    Die Geschäftsfähigkeit im Sinne des § 1304 BGB ist unter Berücksichtigung der in Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 359) als "Ehegeschäftsfähigkeit" zu beurteilen.

    Diese setzt eine Ehegeschäftsfähigkeit im Zeitpunkt der Eheschließung voraus (BVerfG FamRZ 2003, 359, 360 f.).

  • BGH, 17.01.2001 - XII ZR 266/98

    Nichtigerklärung einer in der ehemaligen DDR geschlossenen bigamischen Ehe

    Auszug aus BGH, 11.04.2012 - XII ZR 99/10
    Eine Aufhebung der Ehe ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn vom Standpunkt eines billig und gerecht denkenden Betrachters dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung kein wesentliches Gewicht mehr beigemessen werden kann (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2001 - XII ZR 266/98 - FamRZ 2001, 685, 686; MünchKommBGB/Müller-Gindullis 5. Aufl. § 1316 BGB Rn. 11).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus BGH, 11.04.2012 - XII ZR 99/10
    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anzuwenden, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet wurde (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 FamRZ 2011, 100).
  • BGH, 22.07.2020 - XII ZB 131/20

    Zur Frage der Aufhebbarkeit einer Auslandsehe mit einer bei Eheschließung

    Ob einer der von § 1316 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 BGB genannten Gesetzesverstöße vorliegt, bei denen die zuständige Verwaltungsbehörde berechtigt ist, einen Antrag auf Eheaufhebung zu stellen, ist keine Frage der Antragsberechtigung, sondern eine der Begründetheit des Antrags (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 11. April 2012 - XII ZR 99/10, FamRZ 2012, 940).

    Zudem hat der Gesetzgeber die vormals nach allgemeiner Meinung ein Ermessen umfassende Antragsberechtigung der zuständigen Behörde (vgl. etwa Senatsurteil vom 11. April 2012 - XII ZR 99/10 - FamRZ 2012, 940 Rn. 12; MünchKommBGB/Wellenhofer 8. Aufl. § 1316 Rn. 15; BT-Drucks. 18/12086 S. 16, 22) nach § 1316 Abs. 1 Nr. 1 BGB bei Verstößen gegen das Ehemündigkeitsalter in eine Antragspflicht umgestaltet, indem er in § 1316 Abs. 3 Satz 2 BGB anordnet, dass sie bei einem Verstoß gegen § 1303 Satz 1 BGB den Antrag stellen muss.

    In einem solchen Fall fehlt es - ebenso wie bei Bejahung der Härteklausel des § 1316 Abs. 3 Satz 1 BGB für einen dort genannten Verstoß - an der Antragsberechtigung, so dass der Antrag als unzulässig zurückzuweisen ist (vgl. Senatsurteil vom 11. April 2012 - XII ZR 99/10 - FamRZ 2012, 940 Rn. 12).

  • OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15

    Familiensache: Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit; Geschäftsfähigkeit

    Selbst bei einer partiellen Geschäftsunfähigkeit kann der Betroffene für die Eingehung einer Ehe geschäftsfähig bleiben, wenn er insoweit zu der notwendigen Einsicht und freien Willensbestimmung fähig ist (sog. Ehegeschäftsfähigkeit; BVerfG, NJW 2003, 1382; BGH, Beschluss vom 11.4.2012 - XII ZR 99/10, BeckRS 2012, 09228, Rn. 10).
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