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   BGH, 04.11.1998 - XII ZB 111/98   

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BGH, 04.11.1998 - XII ZB 111/98 (https://dejure.org/1998,3091)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1998 - XII ZB 111/98 (https://dejure.org/1998,3091)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1998 - XII ZB 111/98 (https://dejure.org/1998,3091)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511a Abs. 1, § 3
    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 647
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1989 - II ZR 87/89

    Streitwertfestsetzung für die Revisionsinstanz - Klage auf Abgabe der

    Auszug aus BGH, 04.11.1998 - XII ZB 111/98
    Soweit sich der Beklagte dagegen wendet, daß er die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte an Eides statt zu versichern hat, bemißt sich sein Interesse, die eidesstattliche Versicherung nicht abgeben zu müssen, nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten, der für ihn mit der Abgabe der Erklärung verbunden ist (BGH, Beschluß vom 25. September 1989 - II ZR 87/89 - BGHR ZPO § 511 a Wertberechnung 7; ähnlich für eine Berufung einer zur Erteilung einer Auskunft verurteilten Partei: BGHZ - GSZ - 128, 85, 87 f.).
  • BGH, 15.05.1996 - XII ZB 33/96

    Überprüfung der Wertfestsetzung des Berufungsgerichts durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 04.11.1998 - XII ZB 111/98
    Auf eine sofortige Beschwerde hin überprüft der Bundesgerichtshof lediglich, ob das Berufungsgericht die Grenzen des ihm zustehenden Ermessens beachtet hat (Senatsbeschluß vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 - FamRZ 1996, 1331, 1332).
  • BGH, 30.10.1991 - XII ZB 127/91

    Beschwer bei Verurteilung zur Duldung der Wertermittlung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 04.11.1998 - XII ZB 111/98
    In Frage kommen hier z.B. die Kosten einschließlich eines evtl. Verdienstausfalls, die er aufbringen muß, um bei der Besichtigung durch den Sachverständigen anwesend zu sein (vgl. Senatsbeschluß vom 30. Oktober 1991 - XII ZB 127/91 - NJW-RR 1992, 188).
  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 130/09

    Berufungssumme: Beschwer des Berufungsklägers bei Verurteilung zur Duldung des

    Wendet sich eine Partei mit ihrer Berufung gegen die Verurteilung, den Zutritt zu einem im gemeinsamen Eigentum stehenden Grundstück zu gewähren, bemisst sich ihre Berufungsbeschwer nicht nach dem Interesse der Gegenseite an der Vornahme der zu duldenden Handlung, sondern nach ihrem Interesse daran, die Handlung nicht dulden zu müssen (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 4. November 1998, XII ZB 111/98, FamRZ 1999, 647 und vom 30. Oktober 1991, XII ZB 127/91, NJW-RR 1992, 188).

    Das gilt auch, wenn dieser - wie hier - zur Duldung verurteilt worden ist und sich dagegen wendet (Senatsbeschlüsse vom 4. November 1998 - XII ZB 111/98 - FamRZ 1999, 647, 648 und vom 30. Oktober 1991 - XII ZB 127/91 - NJW-RR 1992, 188).

    Die nach § 3 ZPO im freien Ermessen stehende Bewertung der Beschwer kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschlüsse vom 4. November 1998 - XII ZB 111/98 - FamRZ 1999, 647, 648 und vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 - FamRZ 1996, 1331, 1332).

    Danach erreicht die Beschwer durch eine Verurteilung, die Begutachtung eines Gebäudes durch einen Sachverständigen dulden zu müssen, regelmäßig nicht den für die Zulässigkeit der Berufung notwendigen Wert von mehr als 600 EUR (Senatsbeschlüsse vom 30. Oktober 1991 - XII ZB 227/91 - NJW-RR 1992, 188 f. und vom 4. November 1998 - XII ZB 111/98 - FamRZ 1999, 647, 648).

  • AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21

    Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen

    Danach erreicht die Beschwer durch eine Verurteilung, die Begutachtung eines Hausgrundstücks durch einen Sachverständigen dulden zu müssen, regelmäßig aber wohl nicht den für die Zulässigkeit der Berufung notwendigen Wert von mehr als 600, 00 Euro ( BGH , Beschluss vom 31.03.2010, Az.: XII ZB 130/09, u.a. in: NJW-RR 2010, Seiten 1081 f.; BGH , Beschluss vom 04.11.1998, Az.: XII ZB 111/98, u.a. in: FamRZ 1999, Seiten 647 f.; BGH , Beschluss vom 30.10.1991, Az.: XII ZB 127/91, u.a. in: NJW-RR 1992, Seiten 188 f.; OLG Koblenz , Beschluss vom 24.09.1999, Az.: 5 U 545/99, u.a. in: AnwBl 2000, Seite 264 ).
  • BGH, 27.02.2013 - IV ZR 42/11

    Statthaftigkeit der Berufung: Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung

    aa) Es ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass sich der Wert des Beschwerdegegenstandes auch im Fall der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach dem Aufwand an Zeit und Kosten bemisst, den die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfordert sowie nach einem - hier nicht geltend gemachten - Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten (Senatsbeschluss vom 29. November 1995 - IV ZB 19/95, WM 1996, 466 unter B 2 a; BGH, Beschlüsse vom 29. September 2010 - XII ZB 49/09, FuR 2011, 110 Rn. 6; vom 15. September 2009 - VI ZR 287/08, juris Rn. 1; Urteil vom 11. Oktober 2000 - XII ZR 303/98, FuR 2001, 236 unter a; Beschlüsse vom 21. Juni 2000 - XII ZB 12/97, NJW 2000, 3073 unter II 2; vom 30. März 2000 - III ZB 2/00, NJW 2000, 2113 unter II 2 a; vom 4. November 1998 - XII ZB 111/98, FamRZ 1999, 647 unter II; BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.05.2023 - VIII ZB 16/22

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Abweisung der

    Die Beschwer des mit seinem Antrag unterlegenen Vollstreckungsabwehrklägers ist dann nach seinem Interesse daran zu bemessen, die Handlung nicht dulden zu müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1998 - XII ZB 111/98, FamRZ 1999, 647 unter II; vom 31. März 2010 - XII ZB 130/09, aaO).

    Der XII. Zivilsenat hat auf das Ausmaß der mit diesem Titel konkret verbundenen Störung des Besitzrechts abgestellt und dabei den von ihm zu beurteilenden Fall als im Wesentlichen vergleichbar mit den Fällen einer Verurteilung zur Duldung der Begutachtung eines Hausgrundstücks durch einen Sachverständigen zum Zwecke der Wertermittlung angesehen, bei der das Abwehrinteresse mit einem Wert von nicht mehr als 600 EUR bemessen wurde (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1991 - XII ZB 127/91, NJW-RR 1992, 188 unter II 2; vom 4. November 1998 - XII ZB 111/98, FamRZ 1999, 647 unter II).

  • BGH, 12.07.2007 - V ZB 36/07

    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung

    Der von dem Berufungsgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 4. November 1999, XII ZB 111/98, FamRZ 199, 647, 648, ist nichts anderes zu entnehmen.
  • BGH, 06.12.2022 - VIII ZR 30/22

    Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer nach dem

    Denn ihr Interesse ist nicht auf Beseitigung dieser Mängel, sondern auf die Vermeidung der mit der Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen für sie verbundenen Einschränkungen ihres Nutzungsrechts und etwaiger Aufwendungen gerichtet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 6/20, WuM 2020, 800 Rn. 14 [zum Beschwerdewert bei Verurteilung zur Duldung der Installation eines Rauchmelders]; vom 31. März 2010 - XII ZB 130/09, NJW-RR 2010, 1081 Rn. 8 [zur Duldung des Zutritts zu einem Grundstück]; vom 4. November 1998 - XII ZB 111/98, FamRZ 1999, 647 unter II [zur Duldung der Begutachtung eines Gebäudes durch einen Sachverständigen]; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 20. Mai 2021 - I-18 U 17/20, juris Rn. 48).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 5 U 186/12

    Berufungsverfahren: Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Abgabe der

    a) Die Beschwer der Beklagten bemisst sich an ihrem Interesse, die eidesstattliche Versicherung nicht abgeben zu müssen, also am voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten, der für sie mit der Abgabe der Erklärung verbunden ist (BGH FamRZ 1999, 647).
  • BGH, 06.12.2022 - VIII ZR 33/22

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig; Ermittlung der Beschwer

    Denn ihr Interesse ist nicht auf Beseitigung dieser Mängel, sondern auf die Vermeidung der mit der Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen für sie verbundenen Einschränkungen ihres Nutzungsrechts und etwaiger Aufwendungen gerichtet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 6/20, WuM 2020, 800 Rn. 14 [zum Beschwerdewert bei Verurteilung zur Duldung der Installation eines Rauchmelders]; vom 31. März 2010 - XII ZB 130/09, NJW-RR 2010, 1081 Rn. 8 [zur Duldung des Zutritts zu einem Grundstück]; vom 4. November 1998 - XII ZB 111/98, FamRZ 1999, 647 unter II [zur Duldung der Begutachtung eines Gebäudes durch einen Sachverständigen]; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 20. Mai 2021 - I-18 U 17/20, juris Rn. 48).
  • BGH, 06.12.2022 - VIII ZR 36/22

    Bemessung der Beschwer insichtlich der Verurteilung der zur Duldung von

    Denn ihr Interesse ist nicht auf Beseitigung dieser Mängel, sondern auf die Vermeidung der mit der Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen für sie verbundenen Einschränkungen ihres Nutzungsrechts und etwaiger Aufwendungen gerichtet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 6/20, WuM 2020, 800 Rn. 14 [zum Beschwerdewert bei Verurteilung zur Duldung der Installation eines Rauchmelders]; vom 31. März 2010 - XII ZB 130/09, NJW-RR 2010, 1081 Rn. 8 [zur Duldung des Zutritts zu einem Grundstück]; vom 4. November 1998 - XII ZB 111/98, FamRZ 1999, 647 unter II [zur Duldung der Begutachtung eines Gebäudes durch einen Sachverständigen]; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 20. Mai 2021 - I-18 U 17/20, juris Rn. 48).
  • BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 217/01

    Heraufsetzung der Revisionsbeschwer

    Für die Festsetzung der Beschwer ist das wirtschaftliche Interesse des Beklagten an der Abwehr des von der Klägerin geltend gemachten Duldungsanspruchs maßgebend (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluß vom 4. November 1998 - XII ZR 111/98 = FamRZ 1999, 647 unter II).
  • BGH, 15.11.2022 - VIII ZR 26/22

    Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.e.

  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 UF 180/15

    Beschwerdesumme bei Rechtsmittel gegen Verpflichtung zur Abgabe eidesstattlicher

  • OLG Koblenz, 24.09.1999 - 5 U 545/99

    Streitwert - Beschwer - der Duldung eines von einem Sachverständigen

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