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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2008 - XII ZB 12/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8150
BGH, 17.09.2008 - XII ZB 12/05 (https://dejure.org/2008,8150)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2008 - XII ZB 12/05 (https://dejure.org/2008,8150)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2008 - XII ZB 12/05 (https://dejure.org/2008,8150)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers oder Verfahrenspflegers für einen minderjährigen Erben bei möglicher Interessenkollision bei seinem gesetzlichen Vertreter im Falle der Anordnung der Testamentsvollstreckung - Möglichkeit der ...

  • unalex.eu

    Art. 1, 45 Brüssel I-VO
    Sachlicher Anwendungsbereich - Anwendungsbereich der Verordnung - Qualifikationsmethode - Prüfungsumfang im Rechtsbehelfsverfahren - Verbot der révision au fond

  • Judicialis

    ZPO § 86 1. Halbs.; ; ZPO § 239 Abs. 1; ; ZPO § 246 Abs. 1; ; ZPO § 577 Abs. 2 Satz 4; ; BGB § 1629 Abs. 2; ; BGB § 2212

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 116 § 117 Abs. 2 S. 2
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Testamentsvollstrecker des Schuldners im Rahmen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 163/87

    Aufnahme des Rechtsstreits durch den Testamentsvollstrecker

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - XII ZB 12/05
    Das Verfahren der Vollstreckbarerklärung ist ein Aktivprozess, der - soweit der titulierte Anspruch in den Nachlass fällt und seine Durchsetzung nicht von der Testamentsvollstreckung ausgeschlossen ist - nach § 2212 BGB nur von dem Testamentsvollstrecker als Partei kraft Amtes geführt werden kann (vgl. zur Stellung des Testamentsvollstreckers Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 51 Rdn. 7; Palandt/Edenhofer BGB 67. Aufl. § 2212 Rdn. 2; vgl. für § 239 ZPO BGH Urteil vom 16. März 1988 - IVa ZR 163/87 - BGHZ 104, 1 ff.).
  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 662/13

    Abänderungsverfahren für eine ausländische Kindesunterhaltsentscheidung:

    Davon sind freilich die Fälle zu unterscheiden, in denen der Anspruch auf Zurverfügungstellung von Mitteln für den Unterhalt minderjähriger Kinder durch das ausländische Recht materiell-rechtlich von vornherein als Ausgleichsanspruch eigener Art zwischen den Eltern und damit als originärer Anspruch ("ex iure proprio") des betreuenden Elternteils ausgestaltet ist (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 36/84 - NJW 1986, 662, 663 [Italien]; Senatsbeschluss vom 17. September 2008 - XII ZB 12/05 - BeckRS 2008, 21989 Rn. 13 f. [Anordnungen nach Sec 23 (1) (d) des britischen Matrimonial Causes Act 1973]).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2561
BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05 (1) (https://dejure.org/2009,2561)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2009 - XII ZB 12/05 (1) (https://dejure.org/2009,2561)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2009 - XII ZB 12/05 (1) (https://dejure.org/2009,2561)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    Brüssel I-VO (EuGVVO) Artt. 1 Abs. 1, 2 a, 34 Nr. 1, 45; AVAG § 15 Abs. 1
    Vollstreckbarkeit einer britischen Entscheidung zur finanziellen Versorgung und Vermögensauseinandersetzung gemäß Sec. 23 und 24 MCA nach der EuGVVO = Brüssel I-VO

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckbarkeit einer Entscheidung des High Court of Justice von London/England in der Bundesrepublik Deutschland; Anordnung der finanziellen Scheidungsfolgen durch den High Court of Justice; Unterscheidung zwischen unterhaltsrechtlichen Scheidungsfolgen und dem ...

  • unalex.eu

    Art. 1, 45, 71, 34 Nr. 1 Brüssel I-VO
    Sachlicher Anwendungsbereich - Aus dem Anwendungsbereich der Brüssel I-VO ausgeschlossene Rechtsgebiete - Personenstand, Rechts- und Handlungsfähigkeit, eheliches Güterrecht, Erbrecht - Eheliches Güterrecht - Anerkennungshindernis Verstoß gegen den ordre-public - Inhalt ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 1 Abs. 2a; ; Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 1 Abs. 3; ; Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 34; ; Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 45 Abs. 1; ; Vero... rdnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 45 Abs. 2; ; Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 71 Abs. 2b; ; AVAG § 15 Abs. 1; ; HU-VÜ 73 Art. 1 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vollstreckbarerklärung einer Scheidungsfolgenentscheidung des High Court of Justice in London/England

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1
  • MDR 2009, 1225
  • FamRZ 2009, 1659
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89

    Geltendmachung eines Abänderungsverlangens im Verfahren auf

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05
    Zwar ist es dem Schuldner nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Vollstreckbarkeitsverfahren verwehrt, sachliche Einwendungen gegen den titulierten Unterhaltsanspruch zu erheben, die im Wege einer Abänderungsklage geltend zu machen wären (Senatsbeschluss BGHZ 171, 310, 318 f. = FamRZ 2007, 989, 991 und Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - XII ZR 38/89 -FamRZ 1990, 504, 505 f.).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 174/04

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel; Rechte des Schuldners im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05
    Zwar ist es dem Schuldner nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Vollstreckbarkeitsverfahren verwehrt, sachliche Einwendungen gegen den titulierten Unterhaltsanspruch zu erheben, die im Wege einer Abänderungsklage geltend zu machen wären (Senatsbeschluss BGHZ 171, 310, 318 f. = FamRZ 2007, 989, 991 und Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - XII ZR 38/89 -FamRZ 1990, 504, 505 f.).
  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05
    Selbst wenn das Vermögen auch dem laufenden Unterhalt dient, zumal es in Form von Wohneigentum die Mietkosten entfallen lässt (vgl. insoweit zum deutschen Recht Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 78/08 - FamRZ 2009, 1300) oder als Geldbetrag Zinsen abwirft, kann die zugesprochene Pauschalsumme in Höhe von 213.055 £ nicht eindeutig dem Unterhalt zugeordnet werden, wie es die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verlangt.
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05

    Abänderung eines auf der Annahme eines fiktiven Einkommens beruhenden

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05
    Insoweit entspricht die Entscheidung dem deutschen Unterhaltsrecht, das im Falle einer eigenmächtigen erheblichen Reduzierung des Erwerbseinkommens aus Gründen unterhaltsrechtlicher Solidarität ebenfalls auf das fiktiv erzielbare Einkommen abstellt (Senatsurteil vom 20. Februar 2008 - XII ZR 101/05 - FamRZ 2008, 872).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06

    Berücksichtigung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis beim

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05
    Denn der im Verhältnis 70/30 zu Gunsten der Erblasserin durchgeführte Vermögensausgleich verschaffte ihr nicht nur - wie etwa im Falle eines Nießbrauchs - den Nutzungsvorteil, sondern zugleich den Vermögenswert selbst, was eher dem güterrechtlichen Ausgleich zuzuordnen ist (vgl. BGHZ 175, 207, 212 = FamRZ 2008, 761, 762).
  • BGH, 25.02.2009 - XII ZB 224/06

    Verfahren um die Vollstreckbarerklärung der Unterhaltsentscheidung aus einem

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Einwendungen unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind (Senatsbeschluss vom 25. Februar 2009 - XII ZB 224/06 - FamRZ 2009, 858, 860).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 2 BvR 1133/04

    Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG sowie Art

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05
    Auch die Höhe der Abschlagszahlung von 40.000 £ ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Einkünfte und Vermögenswerte nicht derart außergewöhnlich, dass die Vollstreckung dem deutschen ordre public widersprechen würde (vgl. insoweit BVerfG IPRax 2009, 249).
  • BGH, 17.04.2013 - XII ZR 23/12

    Internationale Zuständigkeit für ein Unterhaltsverfahren nach Wechsel von der

    Dementsprechend geht der Europäische Gerichtshof von einem weiten Unterhaltsbegriff aus, von dem auch die im französischen Recht vorgesehenen Ausgleichsleistungen, die nach Art. 270 ff. Code Civile den Charakter einer pauschalen Abgeltung haben, umfasst werden (EuGH IPRax 1981, 19, 20 - De Cavel; vgl. Senatsbeschluss vom 12. August 2009 - XII ZB 12/05 - FamRZ 2009, 1659 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 02.09.2009 - XII ZB 50/06

    Vollstreckbarkeit einer vorläufigen Anordnung nach dem Haager Übereinkommen über

    Nach Art. 10 HUVÜ 73 war deswegen im Rahmen der Vollstreckbarerklärung zu klären, ob ein Teil dieses zugesprochenen Betrages eindeutig dem Unterhaltsrecht zugewiesen werden kann, für das allein das Übereinkommen gilt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. August 2009 - XII ZB 12/05 - zur Veröffentlichung bestimmt; zur Brüssel I-VO vgl. auch EuGH IPRax 1999, 35).
  • OLG Celle, 30.10.2013 - 18 UF 208/12

    Nutzungsentschädigung; Wohnsitz; Zuständigkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2009, 1659 ff. [zur Abgrenzung zwischen Unterhaltspflicht und Ehegüterrecht]) ist für die Abgrenzung der von der Verordnung nicht erfassten Verfahrensgegenständen auf den Zweck der (für vollstreckbar zu erklärenden) Entscheidung abzustellen, der aus ihrer Begründung herzuleiten ist.
  • OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 17 UF 8/18

    Vollstreckbarerklärung eines tschechischen Unterhaltstitels: Verstoß gegen den

    Die Berücksichtigung eines nur fiktiv erzielbaren Einkommens des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Unterhalts begründet noch keinen Verstoß gegen den deutschen ordre public (BGH FamRZ 2009, 1659 ff. Rn. 23; Hausmann, IntEuSchR K Rn. 145).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2010 - XII ZB 12/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3490
BGH, 13.01.2010 - XII ZB 12/05 (https://dejure.org/2010,3490)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2010 - XII ZB 12/05 (https://dejure.org/2010,3490)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - XII ZB 12/05 (https://dejure.org/2010,3490)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 GKG, § 47 Abs 1 GKG
    Streitwert der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwertes eines Rechtsbeschwerdeverfahrens unter Berücksichtigung des gesamten für vollstreckbar zu erklärenden Titels einer ausländischen Gerichtsentscheidung

  • rewis.io

    Streitwert der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Streitwert der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    GKG § 40; GKG § 47 Abs. 1
    Festsetzung des Streitwertes eines Rechtsbeschwerdeverfahrens unter Berücksichtigung des gesamten für vollstreckbar zu erklärenden Titels einer ausländischen Gerichtsentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • MDR 2010, 461
  • FamRZ 2010, 365
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.11.2008 - XII ZB 195/07

    Berechnung des Streitwerts im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - XII ZB 12/05
    Unterhaltsrückstände aus der Zeit nach Erlass des ausländischen Titels sind dem Streitwert im Verfahren der Vollstreckbarerklärung allerdings nicht hinzuzurechnen (Senatsbeschluss vom 19. November 2008 - XII ZB 195/07 - FamRZ 2009, 222).
  • BGH, 30.07.1998 - III ZR 56/98

    Erhöhung des Streitwerts in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - XII ZB 12/05
    Für die Bemessung des Streitwerts ist deswegen auf den Umrechnungskurs bei Eingang der Rechtsbeschwerden im Januar 2005 abzustellen (vgl. BGH Beschluss vom 30. Juli 1998 - III ZR 56/98 - NJW-RR 1998, 1452 und OLG Hamburg JurBüro 1981, 1546).
  • BGH, 16.01.2024 - XI ZR 49/23

    Anordnung der Erbringung einer Prozesskostensicherheit

    Dabei ist gemäß § 40 GKG auf den Umrechnungskurs bei Eingang der Nichtzulassungsbeschwerde am 28. März 2023 abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 12/05, juris Rn. 2).
  • BGH, 20.02.2017 - IX ZR 195/16

    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anordnung einer ergänzenden

    Die Höhe der weiteren Sicherheit bemisst der Senat auf der Grundlage eines Streitwerts von (bis zu) 470.000 EUR (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - III ZR 56/98, NJW-RR 1998, 1452; vom 13. Januar 2010 - XII ZB 12/05, FamRZ 2010, 365) nach den möglichen Anwaltskosten für die dritte Instanz (für die Nichtzulassungsbeschwerde mit möglicher anschließender Revision: 2,3-Verfahrensgebühr in Höhe von 7.113,90 EUR, 1,5-Terminsgebühr in Höhe von 4.639,50 EUR, Auslagenpauschale in Höhe von 20 EUR, Umsatzsteuer in Höhe von 2.236,95 EUR, insgesamt 14.010,35 EUR).
  • OLG Hamburg, 16.02.2022 - 12 U 12/18

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Zahlungen eines Insolvenzschuldners aufgrund

    Bei Zahlungsanträgen in ausländischer Währung ist gemäß § 40 GKG der Wert des geltend gemachten Betrages am Tag der Einleitung des Rechtszuges (Eingang der Rechtsmittelschrift) relevant (vgl. BGH Beschluss vom 13.01.2010, XII ZB 12/05 - juris; OLG Braunschweig, Urteil vom 07.10.2021, 8 U 40/21 m.w.N. - juris).
  • BGH, 18.12.2014 - III ZR 221/13

    Für Wert der Beschwer einer Revision Interesse des Rechtsmittelklägers an

    Dies ist im Fall der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der Entscheidung eines Berufungsgerichts der Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 1998 - III ZR 56/98, NJW-RR 1998, 1452 zur Revision; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 12/05, juris Rn. 2 zur Rechtsbeschwerde).
  • OLG Naumburg, 29.09.2022 - 2 W 26/22

    Gerichtskosten: Kostenwert eines unbezifferten Leistungsantrags in der

    Für die Festsetzung des Kostenwerts sind zwar Wertänderungen, die nach Erhebung der Klage eingetreten sind, grundsätzlich unerheblich (z.B. der Umrechnungskurs eines Betrages in ausländischer Währung, vgl. BGH, Beschluss v. 13.01.2010, XII ZB 12/05, JurBüro 2010, 201 , in juris Rz. 2), zu berücksichtigen sind aber Erkenntnisquellen, die zwar erst nach dem maßgeblichen Stichtag zutage getreten sind, aber ein neues Licht auf die Wertverhältnisse an diesem Tage werfen (vgl. BGH, Beschluss v. 14.12.2021, X ZR 26/20 "Nichtigkeitsstreitwert IV", JurBüro 2022, 140 , in juris Rz. 10).
  • LG Berlin, 09.11.2017 - 67 S 146/17
    Denn einerseits kann die Bestimmung des - gebührenrechtlichen - Streitgegenstandes bereits grundsätzlich nicht vom Vorbringen des Beklagten abhängen (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 2014 - VIII ZR 376/13, BGHZ 202, 39, juris Tz. 23), zumal es für die Wertbemessung ausweislich § 40 GKG ohnehin allein auf den Moment des Eingangs der Klage - und nicht auf das spätere Vorbringen des Beklagten - ankommt (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Januar 2010 - XII ZB 12/05, FamRZ 2010, 365, juris Tz. 2).
  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 5 C 11.520

    Streitwertbeschwerde; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung; Keine

    Streitwerterhöhende bzw. streitwertmindernde Umstände eines unveränderten Streitgegenstandes, die erst nach der den Rechtszug einleitenden Antragstellung eintreten, bleiben unberücksichtigt (BVerwG vom 18.4.2006 Az. 8 B 112/05 in RdNr. 8; BGH vom 13.1.2010 Az. XII ZB 12/05 in ).
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