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   BGH, 06.07.2016 - XII ZB 131/16   

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https://dejure.org/2016,23985
BGH, 06.07.2016 - XII ZB 131/16 (https://dejure.org/2016,23985)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2016 - XII ZB 131/16 (https://dejure.org/2016,23985)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - XII ZB 131/16 (https://dejure.org/2016,23985)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 2 S 1 BGB, § 280 Abs 1 FamFG, § 293 Abs 2 FamFG, § 295 Abs 1 S 2 FamFG, § 541 Abs 2 ZPO
    Betreuungssache: Einheftung einer beglaubigten Abschrift des Beschlusses in die Gerichtsakte; Erforderlichkeit der Einholung eines ärztlichen Gutachtens bei Verlängerung der Betreuung mit Erweiterung des Aufgabenkreises; Zuweisung des Aufgabenkreises des Widerrufs der ...

  • IWW

    § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § ... 7 FamFG, § 541 Abs. 2 ZPO, § 280 Abs. 1 FamFG, § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 280 FamFG, § 293 Abs. 2 FamFG, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 69 Abs. 3 Satz 1 FamFG, §§ 280 Abs. 1, 30 Abs. 1 FamFG, § 406 Abs. 2 ZPO, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 1907 Abs. 1 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 541 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Notwendigkeit einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines ärztlichen Gutachtens bei Verlängerung der Betreuung mit Erweiterung des ...

  • rewis.io

    Betreuungssache: Einheftung einer beglaubigten Abschrift des Beschlusses in die Gerichtsakte; Erforderlichkeit der Einholung eines ärztlichen Gutachtens bei Verlängerung der Betreuung mit Erweiterung des Aufgabenkreises; Zuweisung des Aufgabenkreises des Widerrufs der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 541 Abs. 2 Zivilprozessordnung ( ZPO ) im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Notwendigkeit einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines ärztlichen Gutachtens bei Verlängerung der Betreuung mit Erweiterung des ...

  • rechtsportal.de

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 541 Abs. 2 Zivilprozessordnung ( ZPO ) im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Notwendigkeit einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines ärztlichen Gutachtens bei Verlängerung der Betreuung mit Erweiterung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlängerung der Betreuung - und die Notwendigkeit eines ärztlichen Gutachtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Originalbeschlüsse in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachverständigenablehnung - verspätet und nicht beschieden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beiziehung und Beschwerdeberechtigung im Betreuungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuung - und der Aufgabenkreis: Widerrufs der Vorsorgevollmacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuung - "einschließlich der Kündigung der Wohnung"

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verlängerung der Bestellung eines Betreuers ohne Gutachten?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendigkeit einer ärztlichen Begutachtung bei verändertem Betreuungsbedarf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1093
  • MDR 2016, 1209
  • FGPrax 2016, 228
  • FamRZ 2016, 1668
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 131/16
    Zu den Voraussetzungen der Zuweisung des Aufgabenkreises des Widerrufs der Vorsorgevollmacht an den Betreuer (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015, XII ZB 674/14, BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702).

    Nach der Senatsrechtsprechung stellt bereits die Ermächtigung des Betreuers zum Vollmachtwiderruf einen gewichtigen staatlichen Eingriff in das von Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen dar, weshalb sich der Eingriff am Grundrechtsschutz messen lassen muss und es einer gesonderten gerichtlichen Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme bedarf (Senatsbeschluss BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 11, 18).

    Diese zusätzliche Prüfung orientiert sich an der Frage, ob das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt (Senatsbeschluss BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff.).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 131/16
    Soweit die vorgebrachten Ablehnungsgründe aus dem Inhalt des Gutachtens hergeleitet worden sind, hätte der Antrag unverzüglich nach Kenntnis von dem Ablehnungsgrund gestellt werden müssen (vgl. BGH Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 - NJW 2005, 1869).
  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 498/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers trotz

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 131/16
    Unter diesen Voraussetzungen bedarf es der Betreuung, um eine Wahrung der Bedürfnisse der Betroffenen zu deren Wohl verlässlich sicherzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 498/15 - FamRZ 2016, 704 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 21.01.2015 - XII ZB 324/14

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung im Bereich der Vermögenssorge und zur

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 131/16
    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Januar 2015 - XII ZB 324/14 - FamRZ 2015, 649 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11

    Betreuerbestellung: Tatrichterliche Feststellungen zum objektiven

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 131/16
    Für welche Aufgabenbereiche ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 80/11 - FamRZ 2011, 1391 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15

    Beschwerde gegen die Einrichtung einer Betreuung: Beschränkung auf die Auswahl

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 131/16
    Die Nichterwähnung im Rubrum des amtsgerichtlichen Beschlusses steht einer tatsächlichen Hinzuziehung zum Verfahren im Sinne des § 7 FamFG nicht entgegen (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 350/00

    Beweiskraft des Verkündungsprotokolls

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 131/16
    Es entspricht dem im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anwendbaren § 541 Abs. 2 ZPO, dass der Originalbeschluss mit den Unterschriften der Richter und dem vom Urkundsbeamten unterschriebenen Eingangsvermerk zu den Sammelakten des Gerichts genommen und dafür eine beglaubigte Abschrift in die Gerichtsakte eingeheftet wird (vgl. auch § 4 Nr. 7 AktO sowie BGH Beschluss vom 12. Februar 2004 - IX ZR 350/00 - BGHR ZPO § 311 Abs. 2 Urteilsverkündung 1).
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 510/16

    Betreuungssache: Betreuungsbedarf und Betreuerauswahl; inhaltliche Anforderungen

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 131/16 - FamRZ 2016, 1668 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZB 330/17

    Betreuungssache: Voraussetzung eines Betreuungsbedarfs für einen bestimmten

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017, XII ZB 260/16, FamRZ 2017, 995 und vom 6. Juli 2016, XII ZB 131/16, FamRZ 2016, 1668).

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 260/16 - FamRZ 2017, 995 Rn. 7 und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 131/16 - FamRZ 2016, 1668 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 28.03.2018 - XII ZB 168/17

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge;

    Wird ein Betroffener in einem Betreuungsverfahren von einem Verfahrensbevollmächtigten vertreten, der Akteneinsicht erhalten hat, muss ihm zur Wahrung rechtlichen Gehörs ein eingeholtes Sachverständigengutachten nicht mehr persönlich ausgehändigt werden (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018, XII ZB 334/17, juris; vom 22. März 2017, XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996 und vom 6. Juli 2016, ­ XII ZB 131/16, FamRZ 2016, 1668).

    Diese Kenntnis muss sich der Betroffene zurechnen lassen, so dass eine Verletzung rechtlichen Gehörs insoweit ausscheidet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 131/16 - FamRZ 2016, 1668 Rn. 16 und vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 17 f.).

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 260/16

    Betreuerbestellung für bestimmte Aufgabenkreise: Beurteilung des

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2017, XII ZB 510/16 - juris und vom 6. Juli 2016, XII ZB 131/16, FamRZ 2016, 1668).

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2017 - XII ZB 510/16 - juris Rn. 18 und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 131/16 - FamRZ 2016, 1668 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 61/20

    Bestellung eines Betreuers für "alle Angelegenheiten" des Betroffenen aufgrund

    Damit fehlt dem Sohn die notwendige Grundbereitschaft, mit den Pflegepersonen zu kooperieren, ohne die das Wohl eines Betroffenen nicht verlässlich sichergestellt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 131/16 - FamRZ 2016, 1668 Rn. 21).
  • LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18

    Anordnung einer Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei störendem

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH stellt bereits die Ermächtigung des Betreuers zum Vollmachtswiderruf einen gewichtigen staatlichen Eingriff in das von Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen dar, weshalb sich der Eingriff am Grundrechtsschutz messen lassen muss und es einer gesonderten gerichtlichen Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme bedarf (BGH, Beschluss vom 06. Juli 2016 - XII ZB 131/16, juris; BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 11, 18).
  • BGH, 24.06.2020 - XII ZB 61/20

    Berichtigung des Senatsbeschlusses wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers

    Damit fehlt dem Sohn die notwendige Grundbereitschaft, mit den Pflegepersonen zu kooperieren, ohne die das Wohl eines Betroffenen nicht verlässlich sichergestellt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 131/16 - FamRZ 2016, 1668 Rn. 21).
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