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   BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96   

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https://dejure.org/1996,2124
BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96 (https://dejure.org/1996,2124)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1996 - XII ZB 140/96 (https://dejure.org/1996,2124)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96 (https://dejure.org/1996,2124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Übermittlung fristwahrender Schriftsätze durch Fax

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Defekt des Telefax-Empfangsgeräts

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 250
  • FamRZ 1997, 414
  • VersR 1997, 382
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91

    Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts

    Auszug aus BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96
    Wird der Zugang zu einem Gericht über eine Telefaxanlage eröffnet, ist es Sache der Justizbehörden, diese auch nach Dienstschluß funktionsfähig zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 - NJW 1992, 244 und Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - NJW 1995, 1431, 1432).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96
    Eine Verzögerung, die allein infolge eines in der Sphäre des Gerichts liegenden Umstandes eintrete, könne in diesem Sinne nicht als unangemessen betrachtet werden (1 BvR 121/95 - NJW 1996, 2857).
  • BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95

    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf die Übermittlung einer

    Auszug aus BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96
    Wird der Zugang zu einem Gericht über eine Telefaxanlage eröffnet, ist es Sache der Justizbehörden, diese auch nach Dienstschluß funktionsfähig zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 - NJW 1992, 244 und Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - NJW 1995, 1431, 1432).
  • BGH, 18.10.1966 - VI ZB 13/66

    Weiterverweisung einer Berufung bei Unzuständigkeit des Senats - Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96
    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob es, wovon das Oberlandesgericht ausgeht, dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin möglich gewesen wäre, in der verbleibenden kurzen Zeitspanne bis 24.00 Uhr die Telefaxnummer des Stammgerichts ausfindig zu machen und die Begründungsschrift an dieses Gericht noch fristwahrend (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1960 - VI ZB 13/66 - NJW 1967, 107) zu übermitteln.
  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 4 U 196/07

    Umgehung des Verbraucherschutzes durch Ausrichtung eines Angebots auf Ebay nur

    Denn dieser gibt die Unterschrift des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers wieder, so dass die Einlegung der Berufung und ihre Begründung als zulässig anzusehen sind (vgl. BVerfG NJW 1996, 2858; BGH NJW 1994, 2097; 1997, 948; NJW-RR 1997, 250; Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, § 519 Rn. 18 a; § 520 Rn. 20).
  • BGH, 04.11.2014 - II ZB 25/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz weder selbst noch durch Boten oder durch Post, sondern durch Fax zu übermitteln, kann daher beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, dass er - unter Aufbietung aller nur denkbaren Anstrengungen - innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte Zugangsart sicherstellt (BVerfG, NJW 1996, 2857 f.; NJW 2000, 1636; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96, NJW-RR 1997, 250; Beschluss vom 20. Februar 2003 - V ZB 60/02, NJW-RR 2003, 861 f.).
  • BGH, 20.06.2007 - XII ZB 126/04

    Einbeziehung von durch Wiederauffüllung für Zeiten einer früheren Ehe erworbenen

    Diese bislang für die Nachentrichtung von Beiträgen entwickelten Grundsätze (für die Nachentrichtung freiwilliger Beiträge vgl. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 81, 196 = FamRZ 1981, 1169, vom 16. März 1983 - IVb ZB 807/80 - FamRZ 1983, 683, 684 und vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 4/92 - FamRZ 1993, 292, 293; für die Nachentrichtung von Beiträgen aufgrund einer Heiratserstattung Senatsbeschluss vom 13. November 1996 - XII ZB 140/96 - FamRZ 1997, 414) müssen auch für die Entrichtung von solchen Beiträgen gelten, mit denen ein Ehegatte in einer späteren Ehe Versorgungsanrechte, die in einer früheren Ehe begründet und aufgrund des bei Auflösung dieser früheren Ehe durchgeführten Versorgungsausgleichs gemindert worden sind, wiederauffüllt (§ 187 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).
  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 44/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Der Nutzer hat vielmehr mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss zum Fristablauf - hier bis 24.00 Uhr des 2. Februar 2010 - zu rechnen ist (BVerfG, NJW 2006, 829; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - X ZA 5/04, juris unter II; vom 30. September 2003 - X ZB 48/02, NJW-RR 2004, 283 unter II 2 c; vom 30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96, NJW-RR 1997, 250 unter II; jeweils mwN).
  • BGH, 12.03.2002 - IX ZR 220/01

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax

    Mit der rechtzeitigen Übergabe des ordnungsgemäß adressierten Schriftsatzes an eine bis dahin zuverlässige Büroangestellte hat der Prozeßbevollmächtigte, der im übrigen organisatorisch für die nötigen Kontrollmaßnahmen gesorgt hat, den an ihn selbst zu stellenden Anforderungen im Regelfall genügt (BVerwG NJW 1988, 2814; BGH, Beschl. v. 30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96, NJW-RR 1997, 250).
  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte - Änderung

    Dabei ist mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 51 = NJW-RR 1997, 250) und des Bundesverfassungsgerichts (1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 47 = EzA ZPO § 233 Nr. 37) davon auszugehen, daß ein Gericht, das den Übermittlungsweg per Telefax eröffnet, dessen besondere Risiken nicht auf den Nutzer abwälzen darf (Zöller/Greger ZPO 21. Aufl. § 233 Rn. 23 S 686 unter Telefax).
  • LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19

    Pflicht zur Nutzung des beA bei Unerreichbarkeit des gerichtlichen Faxgeräts

    Der Nutzer hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis 24.00 Uhr zu rechnen ist (BVerfG NJW 1996, 2857, 2858; BGH NJW-RR 1997, 250, 250; BGH, Beschluss vom 30. September 2003, Az. X ZB 48/02, Rn. 8 nach juris).
  • BGH, 08.10.1997 - XII ZB 124/97

    Anforderungen an die Schriftform einer Berufungsbegründung; Übermittlung einer

    Derartige in der Sphäre des Gerichts liegende Umstände sind der Partei nicht anzulasten (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 30. Oktober 1996 XII ZB 140/96 FamRZ 1997, 414 = NJW-RR 1997, 250).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05

    Fristablauf: Übermittlungsrisiko bei Versendung eines Schriftsatzes

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht (NJW 1996, 2857) und Bundesgerichtshof (NJW-RR 1997, 250; BGH-Report 2003, 1431) darf das Übermittlungsrisiko bei der Versendung von Schriftsätzen über Telefax nicht auf die Partei abgewälzt werden Die Partei hat alles Erforderliche getan, wenn sie auf einem funktionsfähigen Sendegerät die korrekte Empfängernummer eingibt und so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass mit einem Eingang bei Gericht vor Ablauf der Frist gerechnet werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04

    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Versäumung einer vollständigen Begründung

    Zwar können bei fristgebundenen Schriftsätzen wie hier dem Beschwerdebegründungsschriftsatz technische Defekte bei dem Telefaxgerät des Gerichts u. U. eine Wiedereinsetzung rechtfertigen (vgl. BGH, Beschl. v. 6.3.1995 - II ZB 1/95 -, MDR 1995, 527 u. v. 30.10.1996 - XII ZB 140/96 -, FamRZ 1997, 414f.), dies ist hier aber deswegen unbeachtlich, weil der Prozessbevollmächtigte der Antragsgegnerin mit der Übermittlung der (umfänglichen) Anlagen der Beschwerdebegründung erst so spät, und zwar sieben Minuten vor Mitternacht (Fristablauf) begonnen hat, dass die Übermittlung unter gewöhnlichen Umständen vor Fristablauf nicht mehr abgeschlossen werden konnte; denn die Anlagen umfassen 51 Seiten, die Übermittlung dieser Seiten hätte aber auch bei einem einwandfreiem Funktionieren des Telefaxgerätes des Oberverwaltungsgerichts ca. 30 Minuten in Anspruch genommen.
  • OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99

    Fristversäumung wegen Störung des Telefaxempfangsgerätes

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