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   BGH, 01.06.2011 - XII ZB 186/08   

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BGH, 01.06.2011 - XII ZB 186/08 (https://dejure.org/2011,5060)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2011 - XII ZB 186/08 (https://dejure.org/2011,5060)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - XII ZB 186/08 (https://dejure.org/2011,5060)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1587 Abs 2 BGB vom 14.06.1976, § 1587a Abs 2 Nr 3 Buchst a BGB vom 18.12.1989, § 1587f BGB vom 14.06.1976
    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ehezeitanteil an der betrieblichen Altersversorgung bei Abschluss des die Versorgungszusage enthaltenden Arbeitsvertrags noch innerhalb der Ehezeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Es entsteht kein ausgleichspflichtiger Ehezeitanteil an der betrieblichen Altersversorgung im Falle der Aufnahme der Beschäftigung erst nach der Ehezeit; Ausgleichspflichtiger Ehezeitanteil an der betrieblichen Altersversorgung im Falle der Aufnahme der Beschäftigung ...

  • rewis.io

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ehezeitanteil an der betrieblichen Altersversorgung bei Abschluss des die Versorgungszusage enthaltenden Arbeitsvertrags noch innerhalb der Ehezeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ehezeitanteil an der betrieblichen Altersversorgung bei Abschluss des die Versorgungszusage enthaltenden Arbeitsvertrags noch innerhalb der Ehezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Es entsteht kein ausgleichspflichtiger Ehezeitanteil an der betrieblichen Altersversorgung im Falle der Aufnahme der Beschäftigung erst nach der Ehezeit; Ausgleichspflichtiger Ehezeitanteil an der betrieblichen Altersversorgung im Falle der Aufnahme der Beschäftigung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Ausgleich Ehezeitanteil an der betrieblichen Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der am Ende der Ehezeit geschlossene Arbeitsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1297
  • MDR 2011, 857
  • FamRZ 2011, 1216
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 69/89

    Abgrenzung zwischen beamtenähnlicher und betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZB 186/08
    vollinhaltlich nach den beamtenrechtlichen Versorgungsregeln richtet (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 69/89 - FamRZ 1994, 232 f.; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 4. Aufl. § 1587 a BGB Rn. 28; MünchKommBGB/Gräper 5. Aufl. § 1587 a Rn. 21).

    Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn die Versorgungszusage auf dem Alimentationsprinzip beruht, dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Leistung für den Fall des Alters oder der Invalidität gewährt und die Versorgung nach Voraussetzung, Art und Umfang ungeachtet gewisser Abweichungen einer beamtenrechtlichen Versorgung gleichsteht, z.B. bei der Bemessung nach der Tätigkeitsdauer und dem zuletzt bezogenen Arbeitsentgelt (Senatsbeschluss vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 69/89 - FamRZ 1994, 232, 233; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 4. Aufl. § 1587 a BGB Rn. 28).

    Regelmäßiges Indiz ist auch die Versicherungsfreiheit oder die Möglichkeit einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 69/89 - FamRZ 1994, 232, 233; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 4. Aufl. § 1587 a BGB Rn. 35; MünchKommBGB/Gräper 5. Aufl. § 1587 a Rn. 23, 26).

  • BGH, 09.10.1996 - XII ZB 188/94

    Berechnung des Ehezeitanteils an einer Betriebsrente

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZB 186/08
    Abzustellen ist somit grundsätzlich auf die Zeiten der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit und nicht etwa auf den Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungszusage oder den Beginn der Mitgliedschaft in einer betrieblichen Versorgungseinrichtung (Senatsbeschluss vom 9. Oktober 1996 - XII ZB 188/94 - FamRZ 1997, 166, 167; Borth Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 306; Hauß Versorgungsausgleich Rn. 354; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 4. Aufl. § 1587 a BGB Rn. 186; Wick Der Versorgungsausgleich 2. Aufl. Rn. 138 a).

    Denn Ziel einer betrieblichen Altersversorgung ist es, dem Arbeitnehmer eine Teilversorgung mitzugeben, die ein angemessenes Entgelt für seine im Betrieb tatsächlich verbrachte Zeit darstellt (Senatsbeschluss vom 9. Oktober 1996 - XII ZB 188/94 - FamRZ 1997, 166, 167; Hauß Versorgungsausgleich Rn. 354).

  • BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 35/82

    Durchführung des Versorgungsausgleiches - Erwerb von Rentenanwartschaften bei der

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZB 186/08
    Diese rechnerische Wertfeststellung ist ihrem Wesen nach wertungsfrei und deshalb nicht mit Billigkeitserwägungen zu belasten (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2007 - XII ZB 77/06 - FamRZ 2007, 1542, 1544; vom 22. Juni 1983 - IVb ZB 35/82 - FamRZ 1983, 999, 1000).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZB 186/08
    Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1, 4 FGG-RG, § 48 Abs. 1, 2 VersAusglG noch das bis August 2009 geltende Verfahrensrecht und materielle Recht anzuwenden, weil das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist und weil es weder am 1. September 2009 noch danach abgetrennt oder ausgesetzt und das Ruhen nicht angeordnet war (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 - FamRZ 2011, 100).
  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 46/83

    Durchführung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei Renten der

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZB 186/08
    In dem Fall gilt die Anwartschaft als in der Beschäftigungszeit erworben und unterliegt dem Versorgungsausgleich nur im Umfang des Ehezeitanteils an der Beschäftigungszeit (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 46/83 - FamRZ 1986, 338, 340 f.; Hauß Versorgungsausgleich Rn. 360).
  • BGH, 09.05.2007 - XII ZB 77/06

    Umfang des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZB 186/08
    Diese rechnerische Wertfeststellung ist ihrem Wesen nach wertungsfrei und deshalb nicht mit Billigkeitserwägungen zu belasten (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2007 - XII ZB 77/06 - FamRZ 2007, 1542, 1544; vom 22. Juni 1983 - IVb ZB 35/82 - FamRZ 1983, 999, 1000).
  • BGH, 24.06.2009 - XII ZB 137/07

    Voraussetzungen für die Begründung eines dem Versorgungsausgleich unterliegenden

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZB 186/08
    Den formalisierten Vorschriften des Versorgungsausgleichs ist es nämlich fremd, bei der Bewertung eines Anrechts unter Billigkeitsgesichtspunkten individuelle Motive und Entscheidungen des Berechtigten zu berücksichtigen, die für die Begründung oder den Bezug des Anrechts ausschlaggebend waren (Senatsbeschluss vom 24. Juni 2009 - XII ZB 137/07 - FamRZ 2009, 1735 Rn. 22).
  • BGH, 09.12.2015 - XII ZB 586/13

    Versorgungsausgleich: Bewertungsstichtag bei einer laufenden, schuldrechtlich

    Es kommt nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungszusage oder den Beginn der Mitgliedschaft in einer betrieblichen Versorgungseinrichtung an, weil der Entgeltcharakter der Ruhegeldzusage generell auf die gesamte Betriebszugehörigkeit bezogen wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 2011 - XII ZB 186/08 - FamRZ 2011, 1216 Rn. 21 und vom 9. Oktober 1996 - XII ZB 188/94 - FamRZ 1997, 166, 167; zur Abgrenzung gegenüber nicht dem BetrAVG unterfallenden Versorgungsanrechten eines Gesellschafter-Geschäftsführers vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 142/06 - FamRZ 2007, 891 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2012 - 4 UF 143/11

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Beiträgen zu privaten Kranken- und

    Dieses Ergebnis wird auch von folgender Überlegung untermauert: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum bis zum 31.8.2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht wird eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung unabhängig vom Zeitpunkt der Zusage in der gesamten Zeit der Betriebszugehörigkeit einschließlich der gleichgestellten Zeiten verdient (vgl. BGH FamRZ 2011, 1216, zitiert nach Juris, dort Rn. 20 - 22).
  • BGH, 22.02.2017 - XII ZB 247/16

    Versorgungsausgleich: Voraussetzung für die Berücksichtigung der der

    (1) Dabei ist grundsätzlich auf die tatsächliche Betriebszugehörigkeit abzustellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 2008 - XII ZB 181/05 - FamRZ 2009, 296, Rn. 29 mwN und vom 1. Juni 2011 - XII ZB 186/08 - FamRZ 2011, 1216 Rn. 21 mwN).

    Ebenso genügt es nicht, wenn die Betriebsrente im Hinblick auf Vordienstzeiten lediglich aus Billigkeitsgründen nachträglich erhöht wird, ohne schon teilweise während früherer Tätigkeiten erworben worden zu sein (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 46/83 - FamRZ 1986, 338, 341), oder wenn die in einem vorangegangenen Beschäftigungsverhältnis erworbenen Erfahrungen zwar die Höhe der zugesagten Versorgung beeinflussen, jedoch nicht auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit angerechnet werden, und deshalb als ausschließlich in der Beschäftigungszeit erworben anzusehen sind (Senatsbeschluss vom 1. Juni 2011 - XII ZB 186/08 - FamRZ 2011, 1216 Rn. 22).

  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 360/22

    Ausgleich des Anrechtes aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige

    Maßgebend für den Versorgungsausgleich ist daher jeweils nicht der Zeitpunkt des Rechtserwerbs wie etwa der Zeitpunkt der Erteilung einer Versorgungszusage oder der Beginn der Mitgliedschaft in einer Versorgungseinrichtung, sondern inwieweit die Schaffung oder Aufrechterhaltung des Anrechts durch Arbeit oder Vermögen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG) in die Ehezeit fällt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Oktober 1996 - XII ZB 188/94 - FamRZ 1997, 166, 167 und vom 1. Juni 2011 - XII ZB 186/08 - FamRZ 2011, 1216 Rn. 21 mwN).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 4 UF 205/10

    Interne Teilung einer betrieblichen Altersversorgung

    31 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH(zuletzt FamRZ 2011, 1216-1218, Rz. 19ff., insbesondere 21) ist es "...Ziel einer betrieblichen Altersversorgung ..., dem Arbeitnehmer eine Teilversorgung mitzugeben, die ein angemessenes Entgelt für seine im Betrieb tatsächlich verbrachte Zeit darstellt (Senatsbeschluss vom 9. Oktober 1996 - XII ZB 188/94 - FamRZ 1997, 166, 16; Hauß Versorgungsausgleich Rn. 354).
  • AG Fürstenfeldbruck, 13.11.2017 - 5 F 399/17

    Zahlung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente im Wege des Versorgungsausgleichs

    Auf die Rechtsprechung BGH FamRZ 2011, 1216 Rn. 22 und OLG Hamm FamRZ 2004, 1731 wird Bezug genommen.
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