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   BGH, 29.04.1998 - XII ZB 20/98   

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https://dejure.org/1998,9786
BGH, 29.04.1998 - XII ZB 20/98 (https://dejure.org/1998,9786)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1998 - XII ZB 20/98 (https://dejure.org/1998,9786)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1998 - XII ZB 20/98 (https://dejure.org/1998,9786)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Vermögens zur Berechnung des Unterhalts wegen einer Trennung - Aufschlüsselung der Einkommenspositionen - Auskunft des Finanzamtes über Vermögenslage des Unterhaltspflichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511b, § 3
    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.04.1994 - XII ZR 148/93

    Streitwert in einem Rechtsstreit wegen Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 29.04.1998 - XII ZB 20/98
    Letzteres kann insbesondere der Fall sein, wenn das Berufungsgericht bei der Ausübung seines Ermessens die in Betracht zu ziehenden Umstände nicht umfassend berücksichtigt hat (Senatsurteil vom 27. April 1994 - XII ZR 148/93 - FamRZ 1994, 1519 m.N.).
  • BGH, 31.03.2021 - XII ZB 516/20

    Zur Berücksichtigung von Reisekosten bei der Bemessung des Werts des

    Diese vom Beschwerdegericht nicht erwähnte Darstellung als glaubhaft unterstellt wäre die Notwendigkeit einer entsprechenden Reise und damit auch der hierfür anfallenden, zwanglos zur Überschreitung der Grenze von 600 EUR führenden Reisekosten aber dargelegt (vgl. zu Reisekosten etwa Senatsbeschlüsse vom 29. April 1998 - XII ZB 20/98 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 38 und vom 14. November 1990 - XII ZB 96/90 - FamRZ 1991, 315, 316).
  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 155/00

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

    Die nach § 3 ZPO im freien Ermessen stehende Bewertung des Rechtsmittelinteresses kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat; letzteres kann insbesondere der Fall sein, wenn das Berufungsgericht bei der Ausübung seines Ermessens die in Betracht zu ziehenden Umstände nicht umfassend berücksichtigt hat (BGH, Beschluß vom 29. April 1998 - XII ZB 20/98 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 38; BGH, Urteil vom 2. Juni 1993 - IV ZR 211/92 - NJW-RR 1993, 1154 unter 2).
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