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   BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12   

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https://dejure.org/2015,40109
BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12 (https://dejure.org/2015,40109)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2015 - XII ZB 227/12 (https://dejure.org/2015,40109)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 (https://dejure.org/2015,40109)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 Abs 3 FamFG, § 278 FamFG, § 295 FamFG, § 1896 Abs 1 BGB, Art 103 Abs 1 GG
    Beschwerdeverfahren gegen eine Verlängerung einer bestehenden Betreuung: Anhörungspflicht des Betroffenen zu einem neuen Sachverständigengutachten unter Anwesenheit des Verfahrenspflegers

  • IWW

    § 295 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 1896 Abs. 1 BGB, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 274 Abs. 2 FamFG, Art. 10 Bay. UnterbrG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erneute Anhörung des Betroffenen bei Beabsichtigung des Beschwerdegerichts zur Stützung seiner Entscheidung hauptsächlich auf ein neues Sachverständigengutachten; Verlängerung einer bestehenden Betreuung und eines Einwilligungsvorbehalts

  • rewis.io

    Beschwerdeverfahren gegen eine Verlängerung einer bestehenden Betreuung: Anhörungspflicht des Betroffenen zu einem neuen Sachverständigengutachten unter Anwesenheit des Verfahrenspflegers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneute Anhörung des Betroffenen bei Beabsichtigung des Beschwerdegerichts zur Stützung seiner Entscheidung hauptsächlich auf ein neues Sachverständigengutachten; Verlängerung einer bestehenden Betreuung und eines Einwilligungsvorbehalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neues Sachverständigengutachten: Neue Anhörung des Betroffenen erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - Gutachten und Anhörung vor dem Beschwerdegericht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Neues Gutachten - erneute persönliche Anhörung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anhörung des Betroffenen nach neuem Sachverständigengutachten geboten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anhörung des Betroffenen nach neuem Sachverständigengutachten geboten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die Bestellung des Verfahrenspflegers in Betreuungssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 577
  • MDR 2016, 213
  • FGPrax 2016, 96
  • FamRZ 2016, 300
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Auszug aus BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12
    Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie gegen eine Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung (§ 295 FamFG) auch ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft (§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897).
  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12
    Deshalb muss im Hauptsacheverfahren der Verfahrenspfleger vor der abschließenden Anhörung des Betroffenen bestellt und ihm Gelegenheit gegeben werden, an dem Anhörungstermin teilzunehmen (zur Unterbringung siehe insoweit Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 17 ff.; MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 2. Aufl. § 276 Rn. 14).
  • BGH, 04.05.2011 - XII ZB 632/10

    Betreuungsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist bei Zustellung eines

    Auszug aus BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat der Senat den Beschluss des Beschwerdegerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung zurückverwiesen (Senatsbeschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049).
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 503/13

    Betreuungsverfahren: Entbehrlichkeit der Anhörung des Betroffenen bei der

    Auszug aus BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12
    aa) Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15

    Genehmigungsverfahren für die weitere Unterbringung eines Betreuten in einem

    Auszug aus BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12
    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen dagegen geboten (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 13).
  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87

    Verfahren über die vorläufige Unterbringung

    Auszug aus BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12
    Der Mindeststandard der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, dem zu bestellenden Verfahrenspfleger als Verfahrensbeteiligtem (§ 274 Abs. 2 FamFG) grundsätzlich vor einem Eingriff in die Rechtssphäre des Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Ermittlungsergebnis zu geben (BayObLG NJW-RR 1988, 72 zu Art. 10 Bay. UnterbrG a. F.; OLG München OLGR 2006, 784).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung

    Schließlich wird das Landgericht - nach Vorlage des Sachverständigengutachtens - zu erwägen haben, die Betroffene selbst anzuhören (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - juris Rn. 8 ff.).
  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 581/15

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch beauftragtes

    Dies folgt schon daraus, dass es das Ergänzungsgutachten eingeholt und damit eine neue Tatsachengrundlage geschaffen hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 21.08.2019 - XII ZB 135/19

    Auswirkungen des Ablaufs der festgesetzten Überprüfungsfrist auf die Fortgeltung

    cc) Schließlich ist eine persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren generell unverzichtbar, wenn sich das Beschwerdegericht nach dessen Anhörung durch das erstinstanzliche Gericht zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18

    Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erforderlichkeit einer erneuten

    Die Aktualisierung der Tatsachengrundlage erfordert auch eine erneute persönliche Anhörung der Betroffenen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 198/16 - FamRZ 2018, 124 Rn. 9), solange nicht ausgeschlossen ist, dass aus deren Antworten und Verhalten Rückschlüsse auf ihren aktuellen natürlichen Willen gezogen werden können (vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 269/16 - FamRZ 2016, 2093 Rn. 12).
  • BGH, 24.08.2016 - XII ZB 531/15

    Betreuungssache: Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren

    Eine Anhörung des Betroffenen ist demgegenüber auch im Aufhebungsverfahren generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 und vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 13 zur erneuten Anhörung des Betroffenen bei Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens im Beschwerdeverfahren).
  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 458/16

    Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung einer Unterbringung: Erneute

    Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut persönlich anzuhören (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015, XII ZB 227/12, FamRZ 2016, 300).

    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen dagegen geboten (Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19

    Das Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren - und die unterbliebene

    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen dagegen geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9).
  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 602/15

    Richterausschließung in einer Betreuungssache: Mitwirkung eines an das

    Zieht das Beschwerdegericht allerdings für seine Entscheidung eine neue und im Zeitpunkt der amtsgerichtlichen Anhörung noch nicht berücksichtigte Tatsachengrundlage heran, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 und vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 13).
  • BGH, 04.12.2019 - XII ZB 392/19

    Anhörung des Betroffenen erneut persönlich vor der Entscheidung bei Einholung

    Hat das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren ein ergänzendes Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut persönlich anzuhören (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19, FamRZ 2019, 1735 und vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12, FamRZ 2016, 300).

    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen dagegen geboten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 - FamRZ 2019, 1735 Rn. 11 und vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9).

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 136/16

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch ein beauftragtes

    Dies macht eine erneute Anhörung der Betroffenen im Beschwerdeverfahren erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16

    Unterbringungssache: Erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 477/15

    Notwendigkeit der erneuten persönlichen Anhörung des Betreuten im

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