Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2397
BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11 (https://dejure.org/2011,2397)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - XII ZB 241/11 (https://dejure.org/2011,2397)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 (https://dejure.org/2011,2397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1906 Abs 1 Nr 1 BGB
    Zivilrechtliche Unterbringung eines Betreuten: Alkoholismus und psychische Erkrankung; Freiheitsanspruch und freie Willensbildung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Alkoholismus als psychische Krankheit oder geistige bzw. seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; Rechtfertigung einer Anordnung der zivilrechtlichen Unterbringung durch die bloße Rückfallgefahr in den Alkoholismus; Geistiges Gebrechen als Ursache für ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterbringung wegen Alkoholismus

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung, Alkoholismus, Unterbringungsgrund, Freie Willensbildung, Unterbringungsverfahren, Selbstgefährdung

  • rewis.io

    Zivilrechtliche Unterbringung eines Betreuten: Alkoholismus und psychische Erkrankung; Freiheitsanspruch und freie Willensbildung

  • rewis.io

    Zivilrechtliche Unterbringung eines Betreuten: Alkoholismus und psychische Erkrankung; Freiheitsanspruch und freie Willensbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Keine Unterbringung wegen Alkoholismus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflegeheimunterbringung bei Alkoholismus

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anforderungen an Unterbringung wegen Alkoholismus

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grenzen der Unterbringung bei Alkoholerkrankung

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Alkoholismus ist keine Krankheit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3518
  • MDR 2011, 1176
  • FGPrax 2011, 317 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 1725
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11
    Nach der Herrschaft des Grundgesetzes steht es zwar in der Regel jedermann frei, Hilfe zurückzuweisen, sofern dadurch nicht Rechtsgüter anderer oder der Allgemeinheit in Mitleidenschaft gezogen werden; das setzt jedoch die Fähigkeit des Betroffenen voraus, einen freien Willen zu bilden (im Anschluss an BVerfG, 7. Oktober 1981, 2 BvR 1194/80, BVerfGE 58, 208, 224 ff.).

    (2) Die Grundrechte eines psychisch Kranken schließen einen staatlichen Eingriff nicht aus, der ausschließlich den Zweck verfolgt, ihn vor sich selbst in Schutz zu nehmen und ihn zu seinem eigenen Wohl in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen (BVerfGE 58, 208, 224 ff.).

    Das Gewicht, das dem Freiheitsanspruch gegenüber dem Gemeinwohl zukommt, darf aber nicht losgelöst von den tatsächlichen Möglichkeiten des Betroffenen bestimmt werden, sich frei zu entschließen (BVerfGE 58, 208, 224 ff.).

  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11
    (1) Alkoholismus für sich gesehen ist keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, so dass allein darauf die Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN; OLG Stuttgart Beschluss vom 29. April 2003 - 8 W 130/03 - juris Rn. 18 mwN; OLG München OLGR 2005, 167 f.).

    Etwas anderes gilt, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht, insbesondere einer psychischen Erkrankung, oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN; OLG Stuttgart Beschluss vom 29. April 2003 - 8 W 130/03 - juris Rn. 18 mwN).

    Mithin setzt eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung voraus, dass der Betroffene aufgrund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN).

  • OLG Stuttgart, 20.05.2003 - 8 W 130/03

    Rechtsanwaltsgebühr: Fiktive Verhandlungsgebühr bei schriftlicher Annahme eines

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11
    (1) Alkoholismus für sich gesehen ist keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, so dass allein darauf die Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN; OLG Stuttgart Beschluss vom 29. April 2003 - 8 W 130/03 - juris Rn. 18 mwN; OLG München OLGR 2005, 167 f.).

    Etwas anderes gilt, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht, insbesondere einer psychischen Erkrankung, oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN; OLG Stuttgart Beschluss vom 29. April 2003 - 8 W 130/03 - juris Rn. 18 mwN).

  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11
    (1) Alkoholismus für sich gesehen ist keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, so dass allein darauf die Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN; OLG Stuttgart Beschluss vom 29. April 2003 - 8 W 130/03 - juris Rn. 18 mwN; OLG München OLGR 2005, 167 f.).
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZA 12/15

    Zivilrechtliche Unterbringung eines alkoholkranken Betreuten zum Schutz vor

    Zu den Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung zum Schutz vor Selbstgefährdung bei einem alkoholkranken Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. August 2011, XII ZB 241/11, FamRZ 2011, 1725).

    Die maßgeblichen Rechtsfragen sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725; vgl. auch BVerfG FamRZ 2015, 565 m. Anm. Schwab), und die Entscheidung des Beschwerdegerichts lässt Rechtsfehler nicht erkennen.

    Etwas anderes gilt, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht, insbesondere einer psychischen Erkrankung, oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 11).

    Die Grundrechte eines psychisch Kranken schließen einen staatlichen Eingriff nicht aus, der ausschließlich den Zweck verfolgt, ihn vor sich selbst in Schutz zu nehmen und ihn zu seinem eigenen Wohl in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 12).

    Mithin setzt eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung voraus, dass der Betroffene aufgrund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 12).

    Denn die Frage der Therapiefähigkeit ist für die hier nicht zur Heilbehandlung, sondern gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB zum Selbstschutz erfolgte Unterbringung nicht maßgeblich (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 17).

    Unabhängig davon, dass die Frage, ob der Betroffene perspektivisch eine lebenslange Unterbringung gewärtigen muss, nicht Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist, das die Unterbringungsgenehmigung für die Dauer von einem Jahr betrifft (vgl. Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 21), hat das Beschwerdegericht mit dem Gewöhnungseffekt, der während der aktuellen Unterbringung eintreten kann, eine zeitliche Perspektive aufgezeigt.

  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15

    Unterbringung eines Betreuten: Beachtlichkeit des frei bestimmten Willen des

    Auch eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung setzt voraus, dass der Betreute aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZA 12/15 - FamRZ 2015, 1017 Rn. 9; vom 12. Februar 2014 - XII ZB 614/13 - FamRZ 2014, 740 Rn. 6 und vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 12).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 95/16

    Betreuung: Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung bei

    Unter der Voraussetzung eines noch freien Willens steht es jedoch nach der Verfassung jedermann frei, Hilfe zurückzuweisen, sofern dadurch nicht Rechtsgüter anderer oder der Allgemeinheit in Mitleidenschaft gezogen werden (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 12).
  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 614/13

    Unterbringung eines Betreuten: Begründungserfordernis bei vom

    Auch eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung setzt voraus, dass der Betreute auf Grund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Rn. 13 und vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 12).
  • LG Bayreuth, 29.07.2015 - 42 T 109/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Einstellung des Betreuungsverfahrens

    Das Amtsgericht Bayreuth durfte insoweit annehmen, dass ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten war, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hatte (vgl. BGH NJW 2011, 3518).
  • LG Dortmund, 08.05.2015 - 9 T 245/14

    Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines Betreuten zur Verhinderung

    Die geschlossene Unterbringung zur Vermeidung einer lebensbedrohenden Selbstgefährdung kann auch dann genehmigt werden, wenn eine gezielte Therapiemöglichkeit nicht besteht ( BGH NJW 2011, 3518 ).
  • LG Meiningen, 05.08.2014 - 4 T 65/14

    Missbrauch von zwei gleichzeitig bestehenden gleichrangigen Vorsorgevollmachten

    Unter die psychischen Krankheiten, die sich in der Regel durch Kommunikationsstörungen und fehlende Krankheitseinsicht auszeichnen, fallen in Anlehnung an die ICD 10 vor allem die exogenen Psychosen (seelische Störungen, die körperliche Ursachen haben, wie etwa Folgen einer Hirnhautentzündung, Schädel-/Hirnverletzungen, Tumorerkrankungen, Anfallsleiden, degenerative Hirnprozesse, Intoxikationen oder Parkinson), endogene (körperlich nicht begründbaren) Psychosen (etwa Katatonie oder paranoide Formen mit Wahn und Halluzinationen, manisch depressive Erkrankungen) sowie Suchtleiden (Drogen-, Medikamenten- und Alkoholabhängigkeit), wenn diese im ursächlichen Zusammenhang mit einer geistigen Behinderung stehen oder eine seelische Erkrankung (z.B. eine drogeninduzierten Psychose oder ein Alkoholabusus mit amnestischen Störungen) als Folge des Suchtleidens eingetreten ist (BGH, FamRZ 2011, 1725 - zitiert nach jurion - Prütting/Wegen/Weinreich/Bauer, BGB, 8. Aufl., § 1896, Rn. 11; Bieg in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 1896, Rn. 23 ff; Erman/Roth, BGB, 13. Aufl., § 1896, Rn. 6 ff).
  • AG Altötting, 31.01.2023 - XVII 500/22

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, Sachverständigengutachten,

    Dies ist auch die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 18. Juli 2018 - XII ZB 167/18; BGH Beschluss vom 25.03.2015, XII ZA 12/15 BeckRS 2015, 08912; BGH FamRZ 2011, 1725 Rn. 11; zu § 1906 BGB erneut BGH Beschluss vom 13.4.2016 - XII ZB 95/16 NZFam 2016, 548).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht