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   BGH, 10.05.2006 - XII ZB 267/04   

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BGH, 10.05.2006 - XII ZB 267/04 (https://dejure.org/2006,407)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2006 - XII ZB 267/04 (https://dejure.org/2006,407)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04 (https://dejure.org/2006,407)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten; Ausgangskontrolle von per Fax zu übermittelnden fristwahrenden Schriftsätzen

  • Judicialis

    ZPO § 233 Fd

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Sorgfaltsanforderungen bei Rechtsmitteleinlegung per Telefax

  • RA Kotz

    Wiedereinsetzungsantrag bei Fristversäumung aufgrund falscher Telefaxnummer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Anforderungen an die Überprüfung des Sendeberichts bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versendung eines Frist wahrenden Schriftsatzes per Telefax

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schriftsatz per Telefax: Kontrollpflichten des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Telefax als Haftungsfalle

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Telefax als Haftungsfalle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2412
  • FamRZ 2006, 1104
  • VersR 2007, 562
  • BB 2006, 1821
  • DB 2006, 1554
  • K&R 2006, 345
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.05.2004 - VI ZB 12/03

    Anforderungen an die Anweisungen eines Rechtsanwalts an seine Büroangestellten

    Auszug aus BGH, 10.05.2006 - XII ZB 267/04
    Wird ein fristgebundener Schriftsatz per Telefax übermittelt, muss sich die im Rahmen der Ausgangskontrolle gebotene Überprüfung des Sendeberichts auch darauf erstrecken, ob die zutreffende Faxnummer des Empfangsgerichts angewählt wurde (st. Rspr., vgl. BGH Beschluss vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1275 f. m.N.).

    Dies lässt Rechtsfehler nicht erkennen und entspricht auch im zuletzt genannten Punkt der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, derzufolge ein Anwalt grundsätzlich verpflichtet ist, für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der durch Telefax übermittelten fristgebundenen Schriftsätze auch auf die Verwendung der zutreffenden Empfängernummer hin gewährleistet, und zwar dergestalt, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend - d.h. auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer - überprüft werden muss (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1275 f. m.N.).

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 68/05

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 10.05.2006 - XII ZB 267/04
    Der Abgleich hat vielmehr anhand des zuvor verwendeten oder eines anderen, ebenso zuverlässigen Verzeichnisses zu erfolgen, um nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch schon bei der Ermittlung der Faxnummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufdecken zu können (Fortführung von Senatsbeschluss vom 20. Juli 2005 - XII ZB 68/05 - FamRZ 2005, 1534 f.).

    Denn die Ausgangskontrolle muss sich auch darauf erstrecken, dass die Übermittlung an den richtigen Empfänger erfolgt ist (Senatsbeschluss vom 20. Juli 2005 - XII ZB 68/05 - FamRZ 2005, 1534 f.).

  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 14/04

    Sorgfaltspflichten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per

    Auszug aus BGH, 10.05.2006 - XII ZB 267/04
    In seinem Beschluss vom 22. Juni 2004 (- VI ZB 14/04 - NJW 2004, 3491 f.), auf den sich die Rechtsbeschwerde insoweit beruft, hat der Bundesgerichtshof als Beispiel für ein besonders hohes Verwechslungsrisiko den Fall genannt, dass die Empfängernummer im Einzelfall aus elektronischen Dateien herausgesucht wird und an einem und demselben Ort mehrere Empfänger in Betracht kommen.
  • BGH, 11.03.2004 - IX ZR 20/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Übermittlung an den falschen

    Auszug aus BGH, 10.05.2006 - XII ZB 267/04
    Denn die Ausgangskontrolle setzt, wie bereits dem Begriff Kontrolle zu entnehmen ist, eine nochmalige, selbständige Prüfung voraus (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. März 2004 - IX ZR 20/03 - BGHReport 2004, 978 f.).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Erst danach darf die Frist im Fristenkalender gestrichen werden (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 68/05 - FamRZ 2005, 1534 und vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04 - FamRZ 2006, 1104).

    Erst danach darf die Frist im Fristenkalender gestrichen werden (Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 68/05 - FamRZ 2005, 1534 f. und vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04 - FamRZ 2006, 1104, 1005 f.; BGH Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 27/05 - NJW 2007, 601 f.).

  • BFH, 18.09.2007 - I R 39/04

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist; anwaltliche Ausgangskontrolle

    Dazu muss bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer überprüft werden (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2004 VI ZB 14/04, Versicherungsrecht --VersR-- 2005, 573; vom 10. Mai 2006 XII ZB 267/04, BGH-Report 2006, 1121, m.w.N.); auch dem schließt sich der Senat an.

    Aus diesem Grund ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass sich die im Rahmen der Ausgangskontrolle gebotene Überprüfung des Sendeberichts bei einer Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax jedenfalls dann auch darauf zu erstrecken hat, ob die zutreffende Fax-Nummer des Empfangsgerichts angewählt wurde, wenn die Fax-Nummer des zuständigen Gerichts, an welches der betreffende Schriftsatz zu richten war, von einer Büroangestellten aus einem amtlichen Verzeichnis selbständig zu ermitteln war (zuletzt z.B. BGH, Beschluss in BGH-Report 2006, 1121, m.w.N.).

    Erst danach darf die Frist im Fristenkalender gestrichen werden (BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2005 XII ZB 68/05, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2005, 1534 f., und in BGH-Report 2006, 1121; vom 10. Oktober 2006 XI ZB 27/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 601 f.; vom 18. Juli 2007 XII ZB 32/07, NJW 2007, 2778; vgl. auch Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 6. März 2007 15 U 70/06, NJW 2007, 1698).

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZB 70/06

    Anforderungen an die Überprüfung der Telefax-Nummer bei Übermittlung

    Dazu muss bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer überprüft werden (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Juni 2004 - VI ZB 14/04 - VersR 2005, 573; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04 - BGH-Report 2006, 1121; BAGE 79, 379, 382 - jeweils m.w.N.).

    Aus diesem Grund ist nach st. Rspr. des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass sich die im Rahmen der Ausgangskontrolle gebotene Überprüfung des Sendeberichts bei einer Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax jedenfalls dann auch darauf zu erstrecken hat, ob die zutreffende Fax-Nummer des Empfangsgerichts angewählt wurde (zuletzt BGH, Beschluss vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04 - aaO), wenn die Fax-Nummer des Berufungsgerichts von einer Büroangestellten aus einem amtlichen Verzeichnis selbständig zu ermitteln war.

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 109/06

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    b) Allerdings muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Vorkehrungen sicherstellen, dass die Telefaxnummer des angeschriebenen Gerichts verwendet wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1996 - XI ZB 20/96 - NJW 1997, 948; vom 11. März 2004 - IX ZR 20/03 - BGH-Report 2004, 978, 979; vom 6. Juni 2005 - II ZB 9/04 - NJW-RR 2005, 1373; vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04 - NJW 2006, 2412, 2413 Rn. 7; vom 26. September 2006 - VIII ZB 101/05 - NJW 2007, 996, 997 Rn. 8; vom 13. Februar 2007 - VI ZB 70/06 - juris Rn. 8).

    Hierzu gehört, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und dieser auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer überprüft wird, um Fehler bei der Eingabe, der Ermittlung der Faxnummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufdecken zu können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2006 aaO Rn. 12; vom 26. September 2006 aaO Rn. 8).

  • BGH, 26.09.2006 - VIII ZB 101/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsanwalt, der unter Einschaltung seines Büropersonals fristgebundene Schriftsätze per Telefax einreicht, verpflichtet, durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Telefaxnummer des angeschriebenen Gerichts verwendet wird (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2005 - II ZB 9/04, NJW-RR 2005, 1373, unter II 1; Beschluss vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, unter II 2, jeweils m.w.Nachw.).

    Hierzu gehört bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel auch, dass ein Sendebericht ausgedruckt wird, der anhand des zuvor verwendeten oder eines anderen, ebenso zuverlässigen Verzeichnisses zu überprüfen ist, um nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch bereits Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufdecken zu können (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2006, aaO).

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war der Prozessbevollmächtigte des Klägers im vorliegenden Fall auch weder verpflichtet, das Büropersonal zu einer Abgleichung der Empfängernummer anhand "amtlicher" Verzeichnisse anzuhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96, NJW-RR 1997, 952; Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 35/03, NJW 2004, 2830; Beschluss vom 10. Mai 2006, aaO), noch bedurfte es zur Überprüfung des Sendevorgangs einer Anweisung dahin, dass der Empfänger des Schriftsatzes hätte namentlich feststellbar sein und anderenfalls eine fernmündliche Rückfrage bei dem Berufungsgericht hätte erfolgen müssen.

  • BGH, 14.05.2008 - XII ZB 34/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

    Erst danach darf die Frist im Fristenkalender gestrichen werden (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722, 1723; vom 20. Juli 2005 - XII ZB 68/05 - FamRZ 2005, 1534 f. und vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04 - FamRZ 2006, 1104, 1105 f.).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2008 - 2 U 71/07

    Verbraucherinformation im Online-Handel: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung

    Die Frage, ob das (bloße) Bereithalten einer einsehbaren und vom Verbraucher herunterladbaren und/oder ausdruckbaren Online-Widerrufsbelehrung auf einer Auktionsplattform den Anforderungen an eine "Mitteilung in Textform" i. S. v. §§ 355 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 126b BGB genügt, ist in den letzten Jahren heftig diskutiert worden (vgl. nur Schirmbacher CR 2006, 673ff; Bonke/Gellmann NJW 2006, 3169ff; Woitkewitsch/Pfitzer MDR 2007, 61ff; Buchmann MMR 2007, 347, 349ff; aus der Rechtsprechung OLG Hamburg MMR 2006, 675 und MMR 2007, 660; KG MMR 2006, 678 und MMR 2007, 185; OLG Köln MMR 2007, 713; LG Heilbronn MMR 2006, 687; LG Paderborn MMR 2007, 191; LG Flensburg MMR 2006, 686).
  • BGH, 20.11.2007 - XI ZB 30/06

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener

    Dies bedeutet, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend - d.h. auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer - überprüft werden muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862, vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413, Tz. 7 sowie Senatsbeschluss vom 17. April 2007 - XI ZB 39/06, FamRZ 2007, 1095 f., Tz. 5).

    Soweit die Rechtsbeschwerde meint, das Berufungsgericht habe verkannt, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2006 (aaO) nicht in jedem Fall der Abgleich anhand eines Verzeichnisses erfolgen müsse, sondern nur dann, wenn sich die Faxnummer des Gerichts nicht aus der Handakte ergebe, führt das schon deshalb nicht weiter, weil sich die Faxnummer des Oberlandesgerichts im Streitfall gerade nicht aus der Handakte ergab.

    Das sieht auch die Rechtsbeschwerde zutreffend, beruft sich aber darauf, eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts sei erforderlich, weil sich das Berufungsgericht unter Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) und gegen bestehende Hinweispflichten auf die im Zeitpunkt seiner Entscheidung noch nicht veröffentlichte und den Prozessbevollmächtigten der Beklagten daher noch nicht bekannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2006 (XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412) gestützt habe, ohne der Beklagten Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme zu geben.

  • BGH, 20.11.2007 - XI ZB 31/06

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener

    Dies bedeutet, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend - d.h. auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer - überprüft werden muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862, vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413, Tz. 7 sowie Senatsbeschluss vom 17. April 2007 - XI ZB 39/06, FamRZ 2007, 1095 f., Tz. 5).

    Soweit die Rechtsbeschwerde meint, das Berufungsgericht habe verkannt, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2006 (aaO) nicht in jedem Fall der Abgleich anhand eines Verzeichnisses erfolgen müsse, sondern nur dann, wenn sich die Faxnummer des Gerichts nicht aus der Handakte ergebe, führt das schon deshalb nicht weiter, weil sich die Faxnummer des Oberlandesgerichts im Streitfall gerade nicht aus der Handakte ergab.

    Das sieht auch die Rechtsbeschwerde zutreffend, beruft sich aber darauf, eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts sei erforderlich, weil sich das Berufungsgericht unter Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) und gegen bestehende Hinweispflichten auf die im Zeitpunkt seiner Entscheidung noch nicht veröffentlichte und den Prozessbevollmächtigten der Beklagten daher noch nicht bekannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2006 (XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412) gestützt habe, ohne den Beklagten Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme zu geben.

  • BGH, 20.11.2007 - XI ZB 29/06

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener

    Dies bedeutet, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend - d.h. auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer - überprüft werden muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862, vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413, Tz. 7 sowie Senatsbeschluss vom 17. April 2007 - XI ZB 39/06, FamRZ 2007, 1095 f., Tz. 5).

    Soweit die Rechtsbeschwerde meint, das Berufungsgericht habe verkannt, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2006 (aaO) nicht in jedem Fall der Abgleich anhand eines Verzeichnisses erfolgen müsse, sondern nur dann, wenn sich die Faxnummer des Gerichts nicht aus der Handakte ergebe, führt das schon deshalb nicht weiter, weil sich die Faxnummer des Oberlandesgerichts im Streitfall gerade nicht aus der Handakte ergab.

    Das sieht auch die Rechtsbeschwerde zutreffend, beruft sich aber darauf, eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts sei erforderlich, weil sich das Berufungsgericht unter Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) und gegen bestehende Hinweispflichten auf die im Zeitpunkt seiner Entscheidung noch nicht veröffentlichte und den Prozessbevollmächtigten der Beklagten daher noch nicht bekannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2006 (XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412) gestützt habe, ohne den Beklagten Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme zu geben.

  • BGH, 09.12.2010 - IX ZB 60/10

    Berufungsschrift: Erforderlichkeit einer Unterschrift

  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 166/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Übermittlung

  • OLG Braunschweig, 17.10.2022 - 9 U 9/22

    Elektronischer Rechtsverkehr; Anwaltssoftware; Kanzleisoftware; Software; beA;

  • BGH, 13.09.2007 - III ZB 26/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Ausgangskontrolle bei

  • BGH, 02.08.2006 - XII ZB 84/06

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Versendung fristwahrender Schriftsätze

  • BGH, 17.04.2007 - XI ZB 39/06

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender

  • BGH, 24.10.2013 - V ZB 154/12

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 4 L 151/10

    Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts - Kontrollpflicht bei Einsatz eines

  • BVerwG, 09.01.2008 - 6 B 51.07

    Wiedereinsetzung; Telefax; Sendebericht; Empfänger; Empfängernummer.

  • BGH, 26.05.2011 - III ZB 80/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist wegen von einer

  • BGH, 24.06.2010 - III ZB 63/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 108/06

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender

  • BGH, 22.09.2010 - XII ZB 117/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle fristwahrender

  • OLG Köln, 21.07.2009 - 13 U 69/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • OLG Hamm, 31.05.2007 - 2 UF 11/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, richtige Telefaxnummer

  • BGH, 27.01.2011 - III ZB 30/10

    Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsgesuchs wegen eines zurechenbaren

  • LAG Baden-Württemberg, 16.03.2007 - 7 Sa 115/06

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender Ausgangskontrolle

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2010 - 24 U 214/09

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener

  • BGH, 11.11.2009 - XII ZB 117/09

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund Versäumung der

  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 168/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 173/10

    Verfahren bei Wiedereinsetzung: Hinweispflicht des Berufungsgerichts zur

  • BGH, 24.10.2013 - V ZB 155/12

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist:

  • BGH, 09.06.2015 - VIII ZB 100/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Kanzleiorganisation

  • BPatG, 27.06.2011 - 10 W (pat) 45/08

    Patentbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die Frist zur Stellung des

  • LAG Hamm, 28.01.2009 - 2 Sa 1465/08

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an

  • OLG Düsseldorf, 18.08.2008 - 4 UF 171/08

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle in der Büroorganisation eines

  • BGH, 25.02.2010 - I ZB 66/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • OLG Stuttgart, 15.07.2015 - 2 U 39/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Eigene

  • OVG Saarland, 28.09.2007 - 1 A 119/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwendung veralteter Telefaxnummer

  • OLG Hamm, 29.01.2008 - 7 U 62/07

    Versäumung der Widerrufsfrist beim Prozessvergleich

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2010 - L 5 KR 101/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Adressierung

  • OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Übermittlung

  • OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 22 U 225/09

    Wiedereinsetzung: Notwendige Anweisungen an das Büropersonal bei Übersendung

  • OLG Bremen, 27.12.2010 - 3 U 70/10

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

  • OLG Dresden, 19.09.2007 - 5 U 870/07

    Fax-Prüfung durch den Rechtsanwalt

  • OLG Hamburg, 16.11.2006 - 5 W 174/06

    Kein schuldhafter Verstoß gegen Unterlassungsverfügung durch

  • VG Frankfurt/Oder, 10.07.2007 - 3 K 815/01

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten an Fristversäumnis

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