Rechtsprechung
BGH, 25.04.2018 - XII ZB 282/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Einlegen einer Beschwerde im Namen des Betroffenen durch den im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligten Angehörigen als Bevollmächtigter hinsichtlich Notwendigkeit für ein darüber hinausgehendes Beschwerderecht; Erweiterung der Betreuung und Genehmigung von ...
- rabüro.de
Zur Beschwerdeeinlegung im Namen des Betroffenen durch einen im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligten Angehörigen
- rewis.io
Betreuungssache: Beschwerdeeinlegung im Namen des Betroffenen durch einen im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligten Angehörigen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einlegen einer Beschwerde im Namen des Betroffenen durch den im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligten Angehörigen als Bevollmächtigter hinsichtlich Notwendigkeit für ein darüber hinausgehendes Beschwerderecht; Erweiterung der Betreuung und Genehmigung von ...
- datenbank.nwb.de
Betreuungssache: Beschwerdeeinlegung im Namen des Betroffenen durch einen im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligten Angehörigen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreuungsverfahren - und der im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligte Angehörige
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen in Unterbringungssachen - und das Beschwerderecht des Sohnes
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Freiheitsentziehende Maßnahmen und das Beschwerderecht nicht an Verfahren beteiligter Angehöriger
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beschwerdeberechtigung eines am erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligten Angehörigen bei Erweiterung der Betreuung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 897
- MDR 2018, 952
- FGPrax 2018, 221
- FamRZ 2018, 1251
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.10.2017 - XII ZB 213/16
Betreuungssache: Bewirkung einer Beteiligung durch Bekanntgabe der …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 282/17
Daher ist in einem neuen Verfahren zur Erweiterung des Aufgabenkreises gemäß § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG auch erneut über die Verfahrensbeteiligung naher Angehöriger zu entscheiden (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 213/16 - FamRZ 2018, 197 Rn. 9 mwN).Bereits aus der systematischen Stellung des § 68 Abs. 1 FamFG ergibt sich, dass das Abhilfeverfahren zum Gang des Beschwerdeverfahrens gehört (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 213/16 - FamRZ 2018, 197 Rn. 12 mwN).
Denn das Beschwerderecht der Angehörigen nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG besteht schließlich ohnehin nur im Interesse der Betroffenen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 213/16 - FamRZ 2018, 197 Rn. 14).
- LG Verden, 24.06.2010 - 1 T 76/10
Nichteinhaltung der Mindestanforderungen des Abhilfeverfahrens, Beschwerderecht …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 282/17
Insoweit wird vertreten, die Beschwerde dahin auszulegen, dass sie zugleich einen Antrag auf Beteiligung an dem Verfahren beinhalte, über den vom Amtsgericht im Rahmen eines Zwischenverfahrens gemäß § 7 Abs. 5 FamFG zu entscheiden sei (vgl. dazu LG Verden BtPrax 2010, 242; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 1371, 1372;… Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 303 Rn. 9;… Bahrenfuss/Brosey FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 9;… Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 5. Aufl. § 303 Rn. 9).(b) Die Frage, ob einem nicht beteiligten Angehörigen in Fällen der vorliegenden Art aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Beschwerderecht eingeräumt werden kann bzw. muss (vgl. LG Verden BtPrax 2010, 242; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 1371, 1372; LG Landau FamRZ 2011, 60, 61; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 4. Aufl. § 303 Rn. 20 ff.; Guckes in Fröschle Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren 3. Aufl. § 304 FamFG Rn. 13; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 303 Rn. 9; Bahrenfuss/Brosey FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 9; Schulte-Bunert/Weinreich/.
- LG Saarbrücken, 22.02.2010 - 5 T 87/10
Betreuungsverfahren: Beschwerderecht eines im ersten Rechtszug nicht beteiligten …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 282/17
Insoweit wird vertreten, die Beschwerde dahin auszulegen, dass sie zugleich einen Antrag auf Beteiligung an dem Verfahren beinhalte, über den vom Amtsgericht im Rahmen eines Zwischenverfahrens gemäß § 7 Abs. 5 FamFG zu entscheiden sei (vgl. dazu LG Verden BtPrax 2010, 242; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 1371, 1372;… Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 303 Rn. 9;… Bahrenfuss/Brosey FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 9;… Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 5. Aufl. § 303 Rn. 9).(b) Die Frage, ob einem nicht beteiligten Angehörigen in Fällen der vorliegenden Art aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Beschwerderecht eingeräumt werden kann bzw. muss (vgl. LG Verden BtPrax 2010, 242; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 1371, 1372; LG Landau FamRZ 2011, 60, 61; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 4. Aufl. § 303 Rn. 20 ff.; Guckes in Fröschle Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren 3. Aufl. § 304 FamFG Rn. 13; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 303 Rn. 9; Bahrenfuss/Brosey FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 9; Schulte-Bunert/Weinreich/.
- LG Landau/Pfalz, 15.06.2010 - 3 T 42/10
Betreuungsverfahren: Erweiterung der Beschwerdebefugnis auf bislang nicht …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 282/17
(b) Die Frage, ob einem nicht beteiligten Angehörigen in Fällen der vorliegenden Art aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Beschwerderecht eingeräumt werden kann bzw. muss (vgl. LG Verden BtPrax 2010, 242; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 1371, 1372; LG Landau FamRZ 2011, 60, 61; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 4. Aufl. § 303 Rn. 20 ff.; Guckes in Fröschle Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren 3. Aufl. § 304 FamFG Rn. 13; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 303 Rn. 9; Bahrenfuss/Brosey FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 9; Schulte-Bunert/Weinreich/. - BGH, 25.01.2017 - XII ZB 438/16
Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung eines Betreuers oder Bevollmächtigten im …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 282/17
Die Beschwerdebefugnis des Sohns folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde bereits daraus, dass seine Erstbeschwerde verworfen worden ist (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 438/16 - FamRZ 2017, 552 Rn. 5 mwN). - BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14
Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 282/17
Nachdem die hiergegen seitens der Betroffenen und ihres Sohns eingelegten Beschwerden erfolglos geblieben waren, hob der Senat auf deren Rechtsbeschwerden die Beschwerdeentscheidung auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178). - BGH, 20.11.2014 - XII ZB 86/14
FamFG § 303 Abs. 2
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 282/17
Selbst wenn im Zwischenverfahren festgestellt werden sollte, dass der Beschwerdeführer hätte beteiligt werden müssen, bliebe die amtsgerichtliche Hauptsacheentscheidung hiervon genauso wie die Tatsache unberührt, dass der Beschwerdeführer im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 11 mwN).
- BGH, 11.07.2018 - XII ZB 471/17
Zustehen des Rechts der Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene …
b) Die Beschwerdebefugnis der Mutter und der Schwester des Betroffenen für das Verfahren der Rechtsbeschwerde folgt bereits daraus, dass ihre (Erst-)Beschwerden erfolglos geblieben sind (vgl. Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 282/17 - juris Rn. 6 mwN).Das auf eine Beschwerde folgende Abhilfeverfahren nach § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG gehört nicht mehr zum ersten Rechtszug, sondern schließt sich an diesen an (Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 282/17 - juris Rn. 16).
Denn selbst wenn in einem Zwischenverfahren festgestellt worden wäre, dass die Beschwerdeführerinnen hätten beteiligt werden müssen, bliebe die amtsgerichtliche Hauptsacheentscheidung hiervon ebenso unberührt wie die Tatsache, dass die Beschwerdeführerinnen im erstinstanzlichen Verfahren tatsächlich nicht beteiligt worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 282/17 - juris Rn. 20 mwN).
- BGH, 17.06.2020 - XII ZB 574/19
Betreuungsverfahren: Beschwerderecht der Angehörigen gegen von Amts wegen …
Das auf eine Beschwerde folgende Abhilfeverfahren nach § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG gehört nicht mehr zum ersten Rechtszug, sondern schließt sich an diesen an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 2018 - XII ZB 282/17 - FamRZ 2018, 1251 Rn. 16 …und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 213/16 - FamRZ 2018, 197 Rn. 12 mwN). - BGH, 12.12.2018 - XII ZB 387/18
Betreuungssache: Zulässigkeit der Rechtsmitteleinlegung des …
Zwar wäre der Beteiligte zu 1 zur Einlegung der Rechtsbeschwerde im eigenen Namen befugt, soweit seine eigene Beschwerde vom Landgericht verworfen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 282/17 - FamRZ 2018, 1251 Rn. 6 mwN).
- BGH, 21.08.2019 - XII ZB 156/19
Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten zur Einlegung einer Beschwerde im …
Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Einrichtung einer Betreuung ablehnenden Beschluss Beschwerde einzulegen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 25. April 2018 - XII ZB 282/17, FamRZ 2018, 1251 und vom 5. November 2014 - XII ZB 117/14, FamRZ 2015, 249).Eine Notwendigkeit, dem Angehörigen ein darüber hinaus gehendes persönliches Beschwerderecht einzuräumen, besteht nicht (Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 282/17 - FamRZ 2018, 1251 Rn. 21 mwN).
- BGH, 10.06.2020 - XII ZB 355/19
Betreuungsverfahren: Allgemeine Hinzuziehung eines Dritten zu einem …
Die allgemeine Hinzuziehung eines Dritten zu einem Betreuungsverfahren als Bestandsverfahren ist nicht zulässig (Fortführung von Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 282/17, FamRZ 2018, 1251).Dementsprechend hat der Senat ausgesprochen, dass nach erstmaliger Betreuungsanordnung etwa in einem späteren Verfahren über die Erweiterung des Aufgabenkreises über die Verfahrensbeteiligung naher Angehöriger neu zu entscheiden ist (Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 282/17 - FamRZ 2018, 1251 Rn. 15 mwN), was bei einer fortbestehenden Verfahrensbeteiligung des Angehörigen nicht erforderlich wäre.
- BGH, 17.03.2021 - XII ZB 169/19
Konkludent mögliche Hinzuziehung eines Beteiligten zu einem Betreuungsverfahren
Von der Möglichkeit nach § 303 Abs. 4 FamFG (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. August 2019 - XII ZB 156/19 - FamRZ 2019, 1890 Rn. 11 mwN und vom 25. April 2018 - XII ZB 282/17 - FamRZ 2018, 1251 Rn. 21) hat der Beteiligte zu 2 keinen Gebrauch gemacht. - AG Brandenburg, 17.03.2022 - 85 XVII 80/21
Bettgitter als Freiheitsentziehung?
Aus dem ärztlichen Zeugnis und der Stellungnahme des Betreuers sowie aus der Stellungnahme der Verfahrenspflegerin ist nämlich ersichtlich, dass es in der Vergangenheit schon mindestens zu einer gefährlichen Situation für die Betroffene hier gekommen war ( BGH , Beschluss vom 25.04.2018, Az.: XII ZB 282/17; AG Berlin-Mitte , Beschluss vom 16.12.2016, Az.: 52 XVII 242/11; AG Frankfurt/Main , Beschluss vom 11.05.2011, Az.: 49 XVII 3568/10 ). - BGH, 19.02.2020 - XII ZB 464/19
Beschwerdebefugnis der Beteiligten nach Erlass der instanzenabschließenden …
Im Übrigen besteht eine Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 2 nach § 303 Abs. 2 Nr. 2 FamFG auch deshalb nicht, weil sie erst nach Erlass der instanzenabschließenden Entscheidung des Amtsgerichts durch den Betreuungsrichter am Verfahren beteiligt worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 2018 - XII ZB 282/17 - FamRZ 2018, 1251 Rn. 16 …und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 213/16 - FamRZ 2018, 197 Rn. 12). - AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2021 - 203 C 96/21
Mietpreisbremse: Unzulässige Auskunftsklage - Erstattung vorgerichtlicher …
Maßgebend für die Bemessung des Gegenstandswerts ist, in welchem Maß die Durchsetzbarkeit der Ansprüche der klagenden Partei von der Auskunft der beklagten Partei abhängt; das Interesse ist umso höher zu bewerten, je geringer seine Kenntnisse und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH MDR 2018, 952 Tz 11;… MDR 2018, 767 [Büßer 1044, Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 3 ZPO, Rn. 16_28). - AG Berlin-Charlottenburg, 26.08.2021 - 203 C 100/21
Mietpreisbremse: Verjährung des Auskunftsanspruchs - Erstattung von …
Maßgebend für die Bemessung des Gegenstandswerts ist, in welchem Maß die Durchsetzbarkeit der Ansprüche der klagenden Partei von der Auskunft der beklagten Partei abhängt; das Interesse ist umso höher zu bewerten, je geringer seine Kenntnisse und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH MDR 2018, 952 Tz 11;… MDR 2018, 767 [Büßer 1044, Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 3 ZPO, Rn. 16_28).