Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.12.2020

Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19   

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BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19 (https://dejure.org/2019,42494)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2019 - XII ZB 3/19 (https://dejure.org/2019,42494)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2019 - XII ZB 3/19 (https://dejure.org/2019,42494)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 1578 b BGB, § ... 1573 Abs. 2 BGB, § 235 FamFG, § 242 BGB, § 1578 Abs. 3 BGB, § 1578 b Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1578 b Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1578 b Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB, § 1578 b Abs. 1 Satz 3 BGB, § 1578 b Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Bemessung von nachehelichem Unterhalt; Berechtigung eines Erwerbstätigenbonus; Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt wegen Unterhaltsbefristung

  • rewis.io

    Berücksichtigung eines Erwerbstätigenbonus bei Berechnung des nachehelichen Unterhalts

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578 ; BGB § 1578 b

  • rechtsportal.de

    Bemessung von nachehelichem Unterhalt; Berechtigung eines Erwerbstätigenbonus; Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt wegen Unterhaltsbefristung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs - und die ehebedingten Nachteile

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Erwerbstätigenbonus in der Unterhaltsberechnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das im Unterhaltsverfahren abgegebene Anerkenntnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung des Unterhaltsanspruchs - und der im Vorverfahren geschlossene Prozessvergleich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der in der Vergangenheit bezogene Altersvorsorgeunterhalt - und der Auskunftsanspruch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erwerbstätigenbonus und der nacheheliche Unterhalt

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Einkommensbemessung bei Rentnern - Erwerbstätigenbonus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Neue Vorgaben des BGH zur Berechnung des nachehelichen Unterhaltes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erwerbstätigenbonus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einkommensabzug als Erwerbstätigenbonus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verstoß gg. Treu und Glauben bei zweckwidriger Verwendung des Altersvorsorgeunterhalts

Besprechungen u.ä.

  • ftcam-ra.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Erwerbstätigenbonus beim nachehelichen Unterhalt, Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs und künftiger Altersvorsorgeunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 224, 54
  • NJW 2020, 238
  • MDR 2020, 225
  • FamRZ 2020, 171
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 26.05.2010 - XII ZR 143/08

    Nachehelicher Unterhalt: Abänderung eines Prozessvergleichs zwecks

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19
    Dabei ist - vorrangig gegenüber einer Störung der Geschäftsgrundlage - durch Auslegung zu ermitteln, ob und mit welchem Inhalt die Parteien eine insoweit bindende Regelung getroffen haben (Senatsurteil BGHZ 186, 1 = FamRZ 2010, 1238 Rn. 13 mwN).

    Deren Auslegung kann vom Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich nur darauf geprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob die Auslegung auf im Rechtsbeschwerdeverfahren gerügten Verfahrensfehlern beruht (vgl. Senatsurteil BGHZ 186, 1 = FamRZ 2010, 1238 Rn. 15 mwN).

    Eine Abänderung des Vergleichs ist insoweit auch ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und ohne Bindung an den Vergleich möglich (vgl. Senatsurteil BGHZ 186, 1 = FamRZ 2010, 1238 Rn. 23 mwN).

    Auch ein Nachgeben des Unterhaltspflichtigen, nachdem er zuvor die Befristung geltend gemacht hatte, geht demnach nicht weiter, als dass die Prüfung der Befristung auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben werden sollte (vgl. Senatsurteil BGHZ 186, 1 = FamRZ 2010, 1238 Rn. 22 mwN).

  • BGH, 10.11.2010 - XII ZR 197/08

    Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19
    Dass dem Unterhaltsberechtigten ebenfalls ein Erwerbstätigenbonus von seinem Einkommen zugebilligt wird, ist durch den Halbteilungsgrundsatz und der diesem zugrundeliegenden gleichen Teilhabe von Unterhaltsberechtigtem und Unterhaltspflichtigem gerechtfertigt (vgl. Senatsurteil vom 10. November 2010 XII ZR 197/08 FamRZ 2011, 192 Rn. 25 mwN).

    Soweit die Anschlussrechtsbeschwerde einwendet, der Senat habe im Rahmen einer Bedarfsermittlung nach den konkreten Verhältnissen entschieden, eigenes Erwerbseinkommen des Unterhaltsberechtigten sei zur Ermittlung der Bedürftigkeit nicht gekürzt um einen Erwerbstätigenbonus, sondern in vollem Umfang auf den Bedarf anzurechnen (Senatsurteil vom 10. November 2010 XII ZR 197/08 FamRZ 2011, 192 Rn. 26 ff.), findet diese Rechtsprechung auf die - hiermit nicht vergleichbare - Bedarfsermittlung nach Quoten keine Anwendung.

    Hierzu hat der Senat in der genannten Entscheidung bereits ausgeführt, dass außerhalb der Bedarfsermittlung nach Quoten der Abzug eines Erwerbstätigenbonus auf Seiten des Unterhaltsberechtigten aus Gründen der Gleichbehandlung der Ehegatten nicht gerechtfertigt ist (Senatsurteil vom 10. November 2010 XII ZR 197/08 FamRZ 2011, 192 Rn. 29 mwN).

  • BGH, 04.07.2018 - XII ZB 448/17

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung einer Rente nach dem HIV-Hilfegesetz

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19
    Das gilt insbesondere für eine bereits mögliche Entscheidung über die Herabsetzung nach § 1578 b Abs. 1 BGB (Senatsbeschluss vom 4. Juli 2018 XII ZB 448/17 FamRZ 2018, 1506 Rn. 27 mwN).

    Auch wird das Oberlandesgericht zu erwägen haben, ob bezogen auf den streitbefangenen Unterhaltszeitraum zunächst eine - gegebenenfalls stufenweise - Herabsetzung des Unterhalts vorzunehmen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juli 2018 XII ZB 448/17 FamRZ 2018, 1506 Rn. 27 mwN).

  • BGH, 16.02.2011 - XII ZR 108/09

    Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingte Nachteile wegen Kinderbetreuung und

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19
    Daher kann der unterhaltspflichtige Ehegatte nicht einwenden, dass er den Unterhaltsberechtigten während der Ehe zur Berufstätigkeit angehalten habe (Senatsurteil vom 16. Februar 2011 XII ZR 108/09 FamRZ 2011, 628 Rn. 18 ff. mwN).

    Das wäre der Fall, wenn der Unterhaltsberechtigte seinen Arbeitsplatz ausschließlich aus Gründen aufgegeben oder verloren hätte, die außerhalb der Ehegestaltung liegen (Senatsurteil vom 16. Februar 2011 XII ZR 108/09 FamRZ 2011, 628 Rn. 22).

  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86

    Voraussetzungen des Vorsorgeunterhalts; Mutwillige Herbeiführung der

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19
    Erteilt der Unterhaltsberechtigte dem Unterhaltspflichtigen auf dessen Aufforderung hin keine Auskunft über die Verwendung des in der Vergangenheit bezogenen Altersvorsorgeunterhalts und bestehen deshalb begründete Zweifel daran, dass er die hierfür an ihn geleisteten Beträge zweckentsprechend verwenden wird, steht der Forderung auf Zahlung künftigen Altersvorsorgeunterhalts der Einwand der Treuwidrigkeit nach § 242 BGB entgegen (Fortführung von Senatsurteil vom 25. März 1987 - IVb ZR 32/86 - FamRZ 1987, 684).

    Auch dann wäre die Forderung des Unterhaltsberechtigten auf Vorsorgeunterhalt nicht schlüssig begründet (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1987 IVb ZR 32/86 FamRZ 1987, 684, 688).

  • BGH, 08.09.2004 - XII ZB 92/03

    Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei schwieriger Rechtsfrage

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19
    cc) Diese Kritik ist nicht geeignet, die - in eigener Verantwortung des Tatrichters erfolgende (vgl. Senatsbeschluss vom 8. September 2004 XII ZB 92/03 FamRZ 2004, 1867, 1868) - Berücksichtigung eines Erwerbstätigenbonus grundsätzlich in Zweifel zu ziehen.

    Der Hinweis der Gegenauffassung auf die "Surrogatslösung" des Senats bei Ausübung der Familienarbeit in der Ehe stellt den Erwerbstätigenbonus ebenfalls nicht in Frage (vgl. schon Senatsbeschluss vom 8. September 2004 XII ZB 92/03 FamRZ 2004, 1867, 1868).

  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 311/81

    Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Vorsorgeunterhalt

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19
    Der Unterhaltsgläubiger ist bei zweckwidriger Verwendung der als Vorsorgeunterhalt geleisteten Beträge später so zu behandeln, als hätten diese zu einer entsprechenden Versicherung geführt (Senatsurteil vom 6. Oktober 1982 IVb ZR 311/81 FamRZ 1982, 1187, 1189).
  • BGH, 04.07.2018 - XII ZB 122/17

    Nachehelicher Unterhalt: Ausgleich ehebedingter Nachteile durch

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19
    Das hält sich im Rahmen der Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juli 2018 XII ZB 122/17 FamRZ 2018, 1421 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 17.03.1993 - XII ZR 256/91

    Fortwirkung eines im schriftlichen Vorverfahren abgegebenen Anerkenntnisses

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19
    Nach der Rechtsprechung des Senats behält ein im Verfahren abgegebenes (Teil-)Anerkenntnis seine Wirkung regelmäßig für das ganze Verfahren unabhängig davon, ob ein (Teil-)Anerkenntnisbeschluss ergangen oder streitig verhandelt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 17. März 1993 XII ZR 256/91 NJW 1993, 1717, 1718 mwN).
  • BGH, 17.06.2015 - XII ZB 458/14

    Elternunterhalt: Übergang auf den Sozialhilfeträger in Höhe des fiktiven

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19
    Soweit das Oberlandesgericht auf der Grundlage der von ihm anerkannten unterhaltsrechtlich beachtlichen Positionen eine fiktive Steuerlast ermittelt hat, ist dies im Ansatz nicht zu beanstanden (vgl. etwa Senatsbeschluss BGHZ 206, 25 = FamRZ 2015, 1594 Rn. 51 mwN).
  • BGH, 26.06.2013 - XII ZR 133/11

    Scheidungsverbundverfahren mit Auslandsbezug: Beschwer für Rechtsmittel gegen den

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 192/16

    Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhalt in den sogenannten

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

  • BGH, 19.11.2008 - XII ZR 129/06

    Entfallen des Unterhaltsanspruchs als subsidiäre Sozialleistung wegen Beziehens

  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 415/16

    Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

  • BGH, 16.01.2013 - XII ZR 39/10

    Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsbedarfsberechnung für einen aus dem Ausland

  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 557/20

    Ehegattenunterhalt: Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens bei einem

    Zwar kann bei der Bedarfsbemessung nach der Quotenmethode ein Erwerbsanreiz sowohl beim Unterhaltspflichtigen als auch beim Unterhaltsberechtigten berücksichtigt und damit zugunsten eines erwerbstätigen Beteiligten von einer strikt hälftigen Aufteilung in maßvoller Weise abgewichen werden, um den mit einer Berufsausübung verbundenen höheren, noch nicht anderweitig abgesetzten Aufwand zu berücksichtigen und zugleich einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit zu schaffen, dessen Bestimmung in tatgerichtlicher Verantwortung zu erfolgen hat (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 224, 54 = FamRZ 2020, 171 Rn. 18 ff. mwN).

    Der Senat hat jedoch schon darauf hingewiesen, dass die Rechtfertigung des Erwerbstätigenbonus insoweit entfällt, als die mit der Berufsausübung verbundenen höheren Aufwendungen entweder bei Selbstständigen von vornherein im Rahmen der Gewinnermittlung oder bei Nichtselbstständigen (pauschal mit 5 % oder konkret) berücksichtigt werden (Senatsbeschluss BGHZ 224, 54 = FamRZ 2020, 171 Rn. 23 mwN).

    Im Übrigen fehlt es an einem nachvollziehbaren Grund dafür, weshalb einzelne Oberlandesgerichte diese Erkenntnis mit der Anwendung der Süddeutschen Leitlinien umsetzen, während andere den Erwerbsanreiz nach wie vor mit einem Siebtel und damit in einer Weise unterschiedlich bemessen, die gerade bei höheren Einkommen und großen Einkommensunterschieden die Höhe des Unterhaltsanspruchs spürbar vermindert (vgl. hierzu Senatsbeschluss BGHZ 224, 54 = FamRZ 2020, 171 Rn. 23 f. mwN; dies verkennend Niepmann/Denkhaus/Schürmann FamRZ 2021, 923, 928).

  • BGH, 29.09.2021 - XII ZB 474/20

    Trennungsunterhalt: Ermittlung des eheangemessenen Unterhaltsbedarfs; konkreter

    Die Frage der Berücksichtigung eines konkreten Wohnbedarfs erstreckt sich auf den gesamten im Streit stehenden Unterhaltszeitraum und gehört zum einheitlichen Anspruch auf Trennungsunterhalt; eine Teilbarkeit kommt insoweit nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 224, 54 = FamRZ 2020, 171 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 16.10.2019 - XII ZB 341/17

    Bemessung des eheangemessenen Selbstbehalts als Aufgabe des Tatrichters in einem

    Indessen hat der Senat bereits wiederholt entschieden, dass ein erhöhter Selbstbehalt des Erwerbstätigen im Rahmen der Leistungsfähigkeit - wie der Erwerbstätigenbonus im Rahmen der Bedarfsbemessung - die Fortführung der Erwerbstätigkeit honoriert (vgl. auch Senatsbeschluss vom 13. November 2019 - XII ZB 3/19 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 15.06.2021 - II ZB 35/20

    Geltung der Gerichtsstandsvereinbarung aus dem Darlehensvertrag für die Ansprüche

    Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder die Auslegung auf im Rechtsbeschwerdeverfahren gerügten Verfahrensfehlern beruht (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 3. November 2015 - II ZR 446/13, ZIP 2016, 211 Rn. 26; Beschluss vom 13. November 2019 - XII ZB 3/19, BGHZ 224, 54 Rn. 40; jeweils mwN).
  • OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt - Bewertung des Wohnvorteils einer

    Die unterlassene Geltendmachung von Vorsorgeunterhalt oder das unterlassene Schaffen von Rücklagen aus dem laufenden Unterhalt kann nach § 1579 Nr. 4 BGB grundsätzlich zum Entfallen oder zur Begrenzung des Unterhaltsanspruchs führen (vgl. BGH MDR 2020, 225; Brudermüller, a.a.O, § 1578 Rn. 74; § 1579 Rn. 23 betreffend zweckwidrige Verwendung des Vorsorgeunterhalts).
  • BGH, 22.09.2021 - XII ZB 544/20

    Altersvorsorgeunterhalt: Berechtigung zum Abschluss einer privaten

    Im Fall einer zweckwidrigen Verwendung der als Vorsorgeunterhalt geleisteten Beträge ist der Unterhaltsgläubiger so zu behandeln, als hätten diese zu einer entsprechenden Versicherung geführt (Senatsbeschluss BGHZ 224, 54 = FamRZ 2020, 171 Rn. 35 mwN).
  • OLG Hamm, 16.09.2022 - 5 UF 44/22

    Höhe des Trennungsunterhalts; Unterhaltsrechtliche Zuordnung eines Wechsels der

    Dass dem Unterhaltsberechtigten ebenfalls ein Erwerbstätigenbonus von seinem Einkommen zugebilligt wird, ist durch den Halbteilungsgrundsatz und der diesem zugrundeliegenden gleichen Teilhabe von Unterhaltsberechtigtem und Unterhaltspflichtigem gerechtfertigt (vgl. BGH FamRZ 2011, 192 Rn. 25; NZFam 2020, 109 Rn. 18, beck-online).

    Die Rechtfertigung des Erwerbstätigenbonus entfällt jedoch insoweit, als die mit der Berufsausübung verbundenen höheren Aufwendungen entweder bei Selbstständigen von vornherein im Rahmen der Gewinnermittlung oder bei Nichtselbstständigen (pauschal mit 5 % oder konkret) berücksichtigt werden (BGHZ 224, 54 = FamRZ 2020, 171 Rn. 23 mwN = NZFam 2020, 109 mAnm Schürmann).

  • OLG Brandenburg, 02.03.2022 - 9 UF 179/21

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt; Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    Dies entspricht den auch in diesem Punkt aktualisierten Leitlinien des Brandenburgischen OLG Stand 01.01.2022 (dort Ziff. 15.2 - anknüpfend an BGH FamRZ 2020, 171), zumal dies nunmehr bundesweit in den entsprechenden Unterhaltsleitlinien so niedergelegt ist.

    Ehebedingte Nachteile sind dabei vor allem Erwerbsnachteile, die durch die von den Ehegatten praktizierte Rollenverteilung während der Ehe entstanden sind, z.B. wenn ein Ehegatte sich entschließt, seinen Arbeitsplatz aufzugeben, um die Haushaltsführung und Kinderbetreuung zu übernehmen (BGH FamRZ 2020, 171).Ein ehebedingter Nachteil äußert sich also in der Regel darin, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte nachehelich nicht die Einkünfte erzielt, die er ohne Ehe und Kinderbetreuung erzielen könnte (BGH FamRZ 2020, 97).

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2022 - 20 UF 123/20

    Beschwerde gegen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Vergleich der gekürzten

    Ob der Antragsteller auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 224, 54, Rn. 35, zitiert nach juris; BGH FamRZ 1982, 1187, 1189) gegenüber der früheren Ehefrau bis auf Weiteres zur Leistung (auch) von Altersvorsorgeunterhalt verpflichtet ist, oder dem eine zweckwidrige Verwendung der als Vorsorgeunterhalt geleisteten Beträge in der Vergangenheit sowie der von ihr wiederholt vorgetragene Rechtsstandpunkt, zu einer zweckentsprechenden Verwendung in keiner Weise verpflichtet zu sein, entgegensteht, bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung.
  • OLG Köln, 16.03.2021 - 14 UF 196/19

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt Abzug von Vorsorgeunterhalt bei der

    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 13.11.2019 - XII ZB 3/19 -, NJW 2020, 238 = FamRZ 2020, 171) ergibt sich nichts anderes.
  • AG Berlin-Schöneberg, 25.08.2022 - 82 F 76/21
  • OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 7 UF 77/21

    Berücksichtigung von Naturalunterhalt für Kinder bei Berechnung von

  • OLG Brandenburg, 14.05.2020 - 9 UF 240/19
  • OLG Brandenburg, 22.05.2020 - 9 UF 240/19

    Voraussetzungen der Herabsetzung oder Befristung des nachehelichen Unterhalts

  • OLG Saarbrücken, 28.07.2020 - 6 UF 49/20
  • OLG Dresden, 14.07.2022 - 23 UF 34/22
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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2020 - XII ZB 3/19   

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BGH, 15.12.2020 - XII ZB 3/19 (https://dejure.org/2020,47067)
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BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - XII ZB 3/19 (https://dejure.org/2020,47067)
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Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGH lässt Ausnahme zu: Gefährder muss Abschiebehaft in gewöhnlicher JVA verbringen

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