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   BGH, 21.11.2012 - XII ZB 306/12   

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https://dejure.org/2012,39426
BGH, 21.11.2012 - XII ZB 306/12 (https://dejure.org/2012,39426)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2012 - XII ZB 306/12 (https://dejure.org/2012,39426)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2012 - XII ZB 306/12 (https://dejure.org/2012,39426)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 321 Abs 1 FamFG, § 10 Abs 2 PsychKG SN, § 11 PsychKG SN, § 13 Abs 1 PsychKG SN
    Unterbringungssache: Pflicht des Gerichts zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Notwendigkeit der Unterbringungsmaßnahme

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Notwendigkeit einer Unterbringungsmaßnahme bei Pflicht der zuständigen Verwaltungsbehörde zur Beifügung eines ärztlichen Gutachtens für eine öffentliche Unterbringung

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Pflicht des Gerichts zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Notwendigkeit der Unterbringungsmaßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Gerichts zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Notwendigkeit einer Unterbringungsmaßnahme bei Pflicht der zuständigen Verwaltungsbehörde zur Beifügung eines ärztlichen Gutachtens für eine öffentliche Unterbringung

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringungssache: Pflicht des Gerichts zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Notwendigkeit der Unterbringungsmaßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das obligatorische Sachverständigengutachten in Unterbringungssachen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sachverständigengutachten in Unterbringungssachen ist Pflicht!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 193
  • MDR 2013, 159
  • FGPrax 2013, 85
  • NJ 2013, 5
  • FamRZ 2013, 211
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10

    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - XII ZB 306/12
    Nach § 30 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 FamFG ist diese entsprechend der Zivilprozessordnung durchzuführen (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 18).

    Jedenfalls aber muss das Gutachten namentlich Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchung und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründen (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 19 ff. mwN).

  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 256/10

    Betreuungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - XII ZB 306/12
    Das Beschwerdegericht tritt vielmehr in vollem Umfang an die Stelle des Erstgerichts (vgl. § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG) und entscheidet unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung über die Sache neu (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 10).
  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11

    Unterbringungssache: Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die

    Jedenfalls aber muss das Gutachten namentlich Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchung und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründen (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 19 ff. und vom 21. November 2012 - XII ZB 306/12 - FamRZ 2013, 211 Rn. 9).

    Das Beschwerdegericht tritt vielmehr in vollem Umfang an die Stelle des Erstgerichts (§ 68 Abs. 3 FamFG) und entscheidet unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung über die Sache neu (Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 10 und vom 21. November 2012 - XII ZB 306/12 - FamRZ 2013, 211 Rn. 11).

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 577/17

    Absehen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Verfahren bzgl. der

    Ist in erster Instanz die Bestellung eines Verfahrenspflegers unterblieben, hat das Beschwerdegericht für die Beschwerdeinstanz das Vorliegen der Voraussetzungen des § 276 Abs. 1 FamFG erneut zu prüfen (Senatsbeschluss vom 21. November 2012 - XII ZB 306/12 - FamRZ 2013, 211 Rn. 11).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Dadurch soll eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung zur Feststellung der medizinischen Voraussetzungen einer Unterbringung sichergestellt werden (Senatsbeschluss vom 21. November 2012 - XII ZB 306/12 - FamRZ 2013, 211 Rn. 13).
  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 280/11

    Beschwerde im Betreuerbestellungsverfahren: Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Denn das Beschwerdegericht tritt in vollem Umfang an die Stelle des Erstgerichts (§ 68 Abs. 3 FamFG) und entscheidet unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung über die Sache neu (Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 10 und vom 21. November 2012 - XII ZB 306/12 - FamRZ 2013, 211 Rn. 11).
  • BGH, 09.12.2021 - V ZB 25/21

    Verfahren bei Verweigerung einer Amtstätigkeit durch den Notar: Auf neue

    Unabhängig davon hat das Beschwerdegericht die Beschwerde wie ein Erstgericht auf alle Gründe zu prüfen, die ihr zum Erfolg verhelfen können (vgl. § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG sowie dazu BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - XII ZB 306/12, NJW-RR 2013, 193 Rn. 11); dabei hat es auch nach der Entscheidung des Notars bekanntgewordene Umstände zu berücksichtigen (so auch BeckOK BNotO/Sander [31.07.2021], § 15 BNotO Rn. 136 f.).
  • OLG Frankfurt, 13.05.2015 - 3 UF 445/11

    Der vorausgegangene Beschluss des OLG in dieser Sache vom 2.9.2013 war durch das

    Auszugehen ist von der Situation, wie sie sich jetzt zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats darstellt (BGH, FamRZ 2013, 211 ff.), zudem diese die psychologische Ausgangslage der Kinder darstellt (Dettenborn/Walter, Familienrechtspsychologie, 2. Auflage, 7.2.1).
  • OLG Brandenburg, 08.08.2016 - 3 UF 151/14

    Elterliche Sorge: Zeitlich unbefristete Anordnung des Verbleibens des Kindes bei

    Auszugehen ist von der Situation, wie sie sich jetzt zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats darstellt (vgl. BGH, FamRZ 2013, 211); zudem stellt diese die psychologische Ausgangslage von L... dar (vgl. Dettenborn/Walter, Familienrechtspsychologie, 2. Auflage, 7.2.1).
  • AG Riesa, 26.04.2017 - 9 F 343/15
    Das ist zum Beispiel bei der Übernahme von Verfahren allgemein anerkannt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.10.2013 - 18 UF 208/12, juris Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21.11.2012 - XII ZB 306/12, FamRZ 2013, 211 f. = juris Rn. 13).
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