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BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- rechtsprechung-im-internet.de
§ 37 Abs 2 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 316 FamFG, § 319 Abs 1 FamFG, § 321 Abs 1 S 1 FamFG
Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen persönlich
- IWW
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der persönlichen Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren; Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik
- rewis.io
Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen persönlich
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit der persönlichen Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren; Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik
- datenbank.nwb.de
Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen persönlich
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- famrz.de (Kurzinformation)
Erforderliche Bekanntgabe des SV-Gutachtens an Betroffenen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder Betreuer ersetzt in einem Unterbringungsverfahren nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich
Verfahrensgang
- AG Greifswald, 10.05.2017 - 6 XVII 12/15
- LG Stralsund, 14.06.2017 - 1 T 42/17
- BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 515
- MDR 2018, 484
- FGPrax 2018, 171
- FamRZ 2018, 707
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.03.2017 - XII ZB 516/16
Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Gutachtens an den …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17
In einem Unterbringungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. März 2017, XII ZB 516/16, FamRZ 2017, 911).Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 325 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 5 mwN).
Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts ersetzt die Bekanntgabe des Gutachtens an die Verfahrenspflegerin eine Bekanntgabe an den Betroffenen nicht, denn der Verfahrenspfleger ist - anders als ein Verfahrensbevollmächtigter - nicht Vertreter des Betroffenen im Verfahren (Senatsbeschlüsse vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 …und vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 - FamRZ 2015, 918 Rn. 6 mwN).
- BGH, 19.07.2017 - XII ZB 183/17
Unterbringungsverfahren: Anspruch des Betroffenen auf persönliche Überlassung …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17
Selbst wenn die Betreuerin mit dem Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, wie das Beschwerdegericht ohne entsprechende Feststellungen unterstellt, genügte dies allein nicht, um dem Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 183/17 - FamRZ 2017, 1715 Rn. 6). - BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16
Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17
Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 6 mwN). - BGH, 11.02.2015 - XII ZB 48/14
Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde im Namen des Betroffenen durch den von dem …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17
Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts ersetzt die Bekanntgabe des Gutachtens an die Verfahrenspflegerin eine Bekanntgabe an den Betroffenen nicht, denn der Verfahrenspfleger ist - anders als ein Verfahrensbevollmächtigter - nicht Vertreter des Betroffenen im Verfahren (…Senatsbeschlüsse vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 und vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 - FamRZ 2015, 918 Rn. 6 mwN). - BGH, 08.06.2011 - XII ZB 43/11
Betreuungsverfahren: Notwendige Verfahrenspflegerbestellung zur Bekanntgabe eines …
Auszug aus BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17
Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 325 Abs. 1 FamFG (vgl. auch § 288 Abs. 1 FamFG) absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 43/11 - FamRZ 2011, 1289 Rn. 8 mwN).
- BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur …
Vielmehr kommt es dann im Rahmen der vom Rechtsbeschwerdegericht in formeller und materieller Hinsicht zu prüfenden Beschwer des Beschwerdeführers allein auf dessen materielle Beschwer an (…st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 7 …und vom 28. September 2016 - XII ZB 275/16 - FamRZ 2016, 2088 Rn. 2;… vgl. auch zu Unterbringungssachen Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn. 3 f.; vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 3 f.; vom 13. April 2016 - XII ZB 95/16 - FamRZ 2016, 1068;… Rn. 3 f. …und vom 16. September 2015 - XII ZB 250/15 - FamRZ 2015, 2156 Rn. 3 f.). - BGH, 08.05.2019 - XII ZB 2/19
Ersetzung der notwendigen persönlichen Bekanntgabe an den Betroffenen in einem …
In einem Unterbringungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17, FamRZ 2018, 707).Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 325 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 9 …und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 5 mwN).
Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 12 mwN …und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 mwN).
Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 15 mwN).
- BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18
Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in …
a) In einem Betreuungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer grundsätzlich nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707).Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 12 mwN …und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 mwN).
Selbst wenn der Betreuer mit dem Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, wofür jedoch Feststellungen fehlen, genügte dies allein nicht, um dem Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 13 …und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 183/17 - FamRZ 2017, 1715 Rn. 6).
- BGH, 28.03.2018 - XII ZB 168/17
Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge; …
Wird ein Betroffener in einem Betreuungsverfahren von einem Verfahrensbevollmächtigten vertreten, der Akteneinsicht erhalten hat, muss ihm zur Wahrung rechtlichen Gehörs ein eingeholtes Sachverständigengutachten nicht mehr persönlich ausgehändigt werden (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018, XII ZB 334/17, juris; vom 22. März 2017, XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996 und vom 6. Juli 2016, XII ZB 131/16, FamRZ 2016, 1668).Denn anders als ein nach § 276 FamFG bestellter Verfahrenspfleger (…vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 mwN) ist der Verfahrensbevollmächtigte rechtsgeschäftlicher Vertreter des Betroffenen (Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - juris Rn. 12 mwN).
- BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18
Möglichkeit des Beschwerdegerichts vom Absehen einer erneuten Anhörung des …
Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (…Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 - FamRZ 2017, 1610 Rn. 9 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 15 zur Unterbringung).Selbst wenn die Betreuerin mit dem Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, genügte dies allein indessen nicht, um dem Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 13) und damit die Voraussetzungen für eine verfahrensordnungsgemäße Anhörung durch das Amtsgericht zu schaffen.
- BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17
Feststellung des Tatrichters der "erheblichen Beeinträchtigung" der freien …
Dabei hat es sich auf die Aussage im - vom Amtsgericht dem Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen in Abschrift übersandten und daher entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ohne weiteres verwertbaren (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - juris Rn. 12) - Gutachten gestützt, dass die "freie Willensbildung (...) als erheblich eingeschränkt anzusehen" sei. - BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20
Zum Umfang der Anhörungspflicht, wenn sich der Betroffene im Rahmen seiner …
Allerdings darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug rechtmäßig vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 15 mwN). - BGH, 14.10.2020 - XII ZB 146/20
Unterbringung - ohne Anhörung des Betroffenen
Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 325 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 9 mwN).Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 15 mwN).
- BGH, 02.12.2020 - XII ZB 291/20
Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einer durch …
Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 15 mwN). - LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22
Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens
Liegen die Voraussetzungen des § 325 Abs. 1 FamFG nicht vor, so genügt allein die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer nicht, da diese - anders als ein Verfahrensbevollmächtigter - nicht Vertreter des Betroffenen sind (s.o.) und daher die gesetzlich notwendige Bekanntgabe an der Betroffenen nicht ersetzen kann (BGH, Beschluss vom 08. März 2017 - XII ZB 516/16; Beschluss vom 07. Februar 2018 - XII ZB 334/17; Beschluss vom 08. Mai 2019 - XII ZB 2/19); dies gilt selbst dann, wenn der Verfahrenspfleger oder Betreuer das Gutachten tatsächlich erhalten und mit dem Betroffenen über das Gutachten gesprochen hat (BGH, Beschluss vom 07. Februar 2018 - XII ZB 334/17; Beschluss vom 08. Mai 2019 - XII ZB 2/19 jew. m.w.N.). - LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20
Anhörungspflichten des Gerichts in Unterbringungsverfahren bei gebotenem …
- BGH, 25.11.2020 - XII ZB 352/20
Verlängerung der geschlossenen Unterbringung eines Betroffenen; Bekanntgabe des …