Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32322
BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13 (https://dejure.org/2013,32322)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2013 - XII ZB 429/13 (https://dejure.org/2013,32322)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 (https://dejure.org/2013,32322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,32322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 2 VBVG
    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums in der ehemaligen DDR mit einem Abschluss zum Diplomlehrer

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stundensatz eines Betreuers bei Absolfvierung eines Hochschulstudiums in der ehemaligen DDR zum Diplomlehrer für Russisch und Geschichte

  • rewis.io

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums in der ehemaligen DDR mit einem Abschluss zum Diplomlehrer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2
    Stundensatz eines Betreuers bei Absolfvierung eines Hochschulstudiums in der ehemaligen DDR zum Diplomlehrer für Russisch und Geschichte

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2
    Stundensatz eines Betreuers bei Absolvierung eines Hochschulstudiums in der ehemaligen DDR zum Diplomlehrer für Russisch und Geschichte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Betreuung: Anerkennung einer Ausbildung in der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung für eine Russisch-Lehrerin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Diplomlehrerin für Russisch und Geschichte hat besondere Kenntnisse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 257
  • MDR 2014, 186
  • FGPrax 2014, 21 (Ls.)
  • FamRZ 2014, 116
  • Rpfleger 2014, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 319/11

    Erhöhte Berufsbetreuervergütung: Vorliegen besonderer, für die Betreuung nutzbare

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschlüsse vom 22. August 2012 - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475 Rn. 9 und vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 13).

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (Senatsbeschluss vom 22. August 2012 - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475 Rn. 16 ff. mwN).

  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschlüsse vom 22. August 2012 - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475 Rn. 9 und vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 20 W 378/05

    Stundensatz bei der Betreuervergütung: Vergleichbarkeit zwischen einem

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13
    Denn sie können für die Betreuerin die Grundlage darstellen, um aus der Erkrankung der Betroffenen resultierende Schwierigkeiten im persönlichen Kontakt zu überwinden, die Bedürfnisse der Betroffenen zu erkennen und auf sie in sinnvoller Weise einzuwirken (vgl. KG FGPrax 2008, 60, 62; OLG Hamm NJW-RR 2002, 654, 655; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 21, 22; BayObLG FamRZ 2001, 306, 307; OLG Dresden FamRZ 2000, 847, 848; vgl. auch OLG Frankfurt Beschluss vom 21. Januar 2008 - 20 W 378/05 - juris Rn. 5; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 4 VBVG Rn. 11; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1.9.2011] § 4 VBVG Rn. 26; BtKomm/Dodegge 3. Aufl. Teil F Rn. 118).
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13
    Mit Blick auf den zeitlichen Umfang der insbesondere in den Bereichen Psychologie, Pädagogik und Diagnostik der Schülerpersönlichkeit absolvierten Ausbildung sowie darauf, dass das dabei vermittelte Wissen selbständiger und maßgeblicher Bestandteil der Abschlussprüfung war, ist das nicht zu beanstanden (vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 15. August 2006 - 15 W 139/06 - juris Rn. 11; BayObLG FamRZ 2001, 187, 188; OLG Köln FamRZ 2000, 1303, 1304; OLG Schleswig FamRZ 2000, 846, 847).
  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 210/01

    Betreuervergütung für eine Berufsbetreuerin mit abgeschlossener

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13
    Denn sie können für die Betreuerin die Grundlage darstellen, um aus der Erkrankung der Betroffenen resultierende Schwierigkeiten im persönlichen Kontakt zu überwinden, die Bedürfnisse der Betroffenen zu erkennen und auf sie in sinnvoller Weise einzuwirken (vgl. KG FGPrax 2008, 60, 62; OLG Hamm NJW-RR 2002, 654, 655; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 21, 22; BayObLG FamRZ 2001, 306, 307; OLG Dresden FamRZ 2000, 847, 848; vgl. auch OLG Frankfurt Beschluss vom 21. Januar 2008 - 20 W 378/05 - juris Rn. 5; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 4 VBVG Rn. 11; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1.9.2011] § 4 VBVG Rn. 26; BtKomm/Dodegge 3. Aufl. Teil F Rn. 118).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06

    Studium der Volkswirtschaftslehre

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13
    Mit Blick auf den zeitlichen Umfang der insbesondere in den Bereichen Psychologie, Pädagogik und Diagnostik der Schülerpersönlichkeit absolvierten Ausbildung sowie darauf, dass das dabei vermittelte Wissen selbständiger und maßgeblicher Bestandteil der Abschlussprüfung war, ist das nicht zu beanstanden (vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 15. August 2006 - 15 W 139/06 - juris Rn. 11; BayObLG FamRZ 2001, 187, 188; OLG Köln FamRZ 2000, 1303, 1304; OLG Schleswig FamRZ 2000, 846, 847).
  • OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99

    Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13
    Denn sie können für die Betreuerin die Grundlage darstellen, um aus der Erkrankung der Betroffenen resultierende Schwierigkeiten im persönlichen Kontakt zu überwinden, die Bedürfnisse der Betroffenen zu erkennen und auf sie in sinnvoller Weise einzuwirken (vgl. KG FGPrax 2008, 60, 62; OLG Hamm NJW-RR 2002, 654, 655; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 21, 22; BayObLG FamRZ 2001, 306, 307; OLG Dresden FamRZ 2000, 847, 848; vgl. auch OLG Frankfurt Beschluss vom 21. Januar 2008 - 20 W 378/05 - juris Rn. 5; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 4 VBVG Rn. 11; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1.9.2011] § 4 VBVG Rn. 26; BtKomm/Dodegge 3. Aufl. Teil F Rn. 118).
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00

    Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13
    Denn sie können für die Betreuerin die Grundlage darstellen, um aus der Erkrankung der Betroffenen resultierende Schwierigkeiten im persönlichen Kontakt zu überwinden, die Bedürfnisse der Betroffenen zu erkennen und auf sie in sinnvoller Weise einzuwirken (vgl. KG FGPrax 2008, 60, 62; OLG Hamm NJW-RR 2002, 654, 655; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 21, 22; BayObLG FamRZ 2001, 306, 307; OLG Dresden FamRZ 2000, 847, 848; vgl. auch OLG Frankfurt Beschluss vom 21. Januar 2008 - 20 W 378/05 - juris Rn. 5; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 4 VBVG Rn. 11; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1.9.2011] § 4 VBVG Rn. 26; BtKomm/Dodegge 3. Aufl. Teil F Rn. 118).
  • OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99

    Nutzbarkeit von Fachkenntnissen aufgrund Ausbildung zur Arzthelferin

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13
    Mit Blick auf den zeitlichen Umfang der insbesondere in den Bereichen Psychologie, Pädagogik und Diagnostik der Schülerpersönlichkeit absolvierten Ausbildung sowie darauf, dass das dabei vermittelte Wissen selbständiger und maßgeblicher Bestandteil der Abschlussprüfung war, ist das nicht zu beanstanden (vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 15. August 2006 - 15 W 139/06 - juris Rn. 11; BayObLG FamRZ 2001, 187, 188; OLG Köln FamRZ 2000, 1303, 1304; OLG Schleswig FamRZ 2000, 846, 847).
  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13
    Mit Blick auf den zeitlichen Umfang der insbesondere in den Bereichen Psychologie, Pädagogik und Diagnostik der Schülerpersönlichkeit absolvierten Ausbildung sowie darauf, dass das dabei vermittelte Wissen selbständiger und maßgeblicher Bestandteil der Abschlussprüfung war, ist das nicht zu beanstanden (vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 15. August 2006 - 15 W 139/06 - juris Rn. 11; BayObLG FamRZ 2001, 187, 188; OLG Köln FamRZ 2000, 1303, 1304; OLG Schleswig FamRZ 2000, 846, 847).
  • LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15

    Stundensatzhöhe eines Betreuers mit abgeschlossener Ausbildung zum

    Besondere Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG liegen vor, wenn das erworbene Wissen größer als das "jedermann zu Gebote stehende Wissen" ist (BGH, Beschl. v. 23.10.2013, Az. XII ZB 429/13, FamRZ 2014, 116 f.), über ein Grundwissen deutlich hinausgehend ist, für die Führung der Betreuung und hierbei mindestens für bestimmte Aufgabenkreise allgemein nutzbar ist und den Betreuer dazu befähigt, erhebliche Teile seiner Aufgaben "zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen" (BGH, Beschl. v. 23.10.2013, Az. XII ZB 429/13, FamRZ 2014, 116 f.; Palandt/Götz, BGB, 75. Aufl., § 4 VBVG Rn. 14).

    Allgemein betreuungsrelevant sind juristische, medizinische, psychologische, sozialwissenschaftliche, soziologische, pädagogische und ökonomische Fachkenntnisse (Palandt/Götz, BGB, 75. Aufl., § 4 VBVG Rn. 14; BGH, Beschluss vom 23.10.2013, Az. XII ZB 429/13, FamRZ 2014, 116 f.).

    Insoweit sind Fachkenntnisse, die den Umgang mit und das Verständnis für die besondere Situation psychisch kranker Menschen fördern, als für die Betreuung nutzbar anzusehen (BGH, Beschluss vom 23.10.2013, Az. XII ZB 429/13, Rn. 12, zit nach juris).

    Auch in Anbetracht des prozentualen Anteils von nur rund 30% an der Gesamtstundenzahl sind die aufgeführten Inhalte nämlich ein zentraler Teil der Ausbildung (vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 23.10.2013, Az. XII ZB 429/13, Rn. 15 zur Ausbildung einer Lehrerin für Russisch und Geschichte).

  • BGH, 15.11.2023 - XII ZB 575/21

    Zur Frage, ob der Abschluss als Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin von der Industrie-

    (2) Die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse kann allerdings auch dann noch zum Kernbereich einer Ausbildung gezählt werden, wenn die Ausbildung selbst schwerpunktmäßig eine andere Zielrichtung hatte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. März 2021 - XII ZB 118/20 - FamRZ 2021, 890 Rn. 11 und vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 19).
  • BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21

    Die Vergütung des Berufsbetreuers wurde aufgrund der Mittellosigkeit des

    Angesichts der Pflichten des Betreuers, auf den Willen des Betreuten einzugehen, um seine Wünsche zu erkennen und ihnen weitgehend zu entsprechen (§ 1901 Abs. 2 und 3 BGB), sind unter anderem Fachkenntnisse, die den Umgang mit und das Verständnis für die besondere Situation von psychisch Kranken oder Behinderten fördern, als für die Betreuung nutzbar anzusehen (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 12).

    Denn die darin gewonnenen Kenntnisse können für die Betreuerin die Grundlage darstellen, um aus der Erkrankung des Betroffenen resultierende Schwierigkeiten im persönlichen Kontakt zu überwinden, die Bedürfnisse des Betroffenen zu erkennen und auf ihn in sinnvoller Weise einzuwirken (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20

    Zur Frage, ob die Ausbildung zur "Kauffrau im Einzelhandel" die Betreuervergütung

    Dem steht nicht entgegen, dass die Ausbildung im überwiegenden Teil der Gesamtstundenzahl auf die Wissenserlangung anderer Fächer ausgerichtet ist (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 19).
  • BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung: Berücksichtigung des Vertrauens auf

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 465/15

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere und für die Betreuung nutzbare

    Besondere und für die Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG sind solche, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013, XII ZB 429/13, FamRZ 2014, 116).

    Besondere und für die Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG sind solche, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 29.01.2020 - XII ZB 530/19

    Rechtfertigung einer erhöhten Vergütung einer Betreuung wegen einer in einem

    aa) Besondere und für die Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG sind solche, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 12 mwN).

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 123/14

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für eine Kauffrau im Einzelhandel;

    Bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG muss das Gericht eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vornehmen, insbesondere den Umfang der für die Betreuung nutzbaren Ausbildungsinhalte bzw. deren Anteil an der Gesamtausbildungszeit feststellen und in die Würdigung einbeziehen, inwieweit diese Kenntnisse selbständiger und maßgeblicher Teil der Abschlussprüfung sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2013 - XII ZB 252/13 - FamRZ 2014, 471 Rn. 5 und vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 19).
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 525/13

    Vergütung des Betreuers mit dem Studienabschluss Diplom-Agraringenieur

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 8 mwN).

    Das begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 19 mwN) und wird in seiner Richtigkeit auch nicht durch die von der Rechtsbeschwerde angeführten Ausbildungsinhalte (45 Stunden "sozialistisches Recht"; Grundkenntnisse über Aufbau von Organen und Gewebe sowie deren Entwicklung und Funktionsweise; Grundlagen der elektronischen Datenverarbeitung; Leitungsfunktionen) erfolgreich in Frage gestellt.

  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 252/13

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für einen DDR-Diplomlehrer

    Dieses wird sich bei der rechtlichen Einzelfallbewertung an der inzwischen umfangreichen Senatsrechtsprechung orientieren können, mit der die auch vorliegend entscheidungserheblichen grundlegenden Rechtsfragen geklärt sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 [staatlich anerkannte Sozialwirtin] - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629; vom 8. Februar 2012 [Studium der Versorgungstechnik] - XII ZB 230/11, XII ZB 232/11 - juris; vom 4. April 2012 [Sparkassenbetriebswirtin] - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774; vom 2. Mai 2012 - XII ZB 393/11 - juris; vom 22. August 2012 [Diplombetriebswirt aus der ehemaligen DDR] - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475; vom 10. April 2013 [Diplomjurist] - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029; vom 23. Oktober 2013 [Diplomlehrerin für Russisch und Geschichte] - XII ZB 429/13 - juris; vom 30. Oktober 2013 [Oberstleutnant der Reserve] - XII ZB 139/13 - juris; vom 30. Oktober 2013 [Wirtschaftsdiplom an der Sächsischen Verwaltungsakademie] - XII ZB 23/13 - juris und vom 6. November 2013 [Studiengang Chemie] - XII ZB 86/13 - juris).

    Bei der Anwendung der danach geltenden rechtlichen Maßstäbe wird das Beschwerdegericht neben dem zahlenmäßigen Umfang derjenigen Unterrichtsstunden, die zumindest auch auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse angelegt waren, und dem Anteil dieser Stunden an der Gesamtstundenzahl weiter zu berücksichtigen haben, inwieweit das dabei vermittelte Wissen selbständiger und maßgeblicher Bestandteil der Abschlussprüfung war (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - juris Rn. 14 ff.).

  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 558/14

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei 1977 erworbenem Studienabschluss als

  • BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20

    Festsetzung der Betreuervergütung eines Berufsbetreuers aufgrund Erwerbs der für

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 526/13

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers auf der Grundlage eines Stundensatzes

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 527/13

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers auf der Grundlage eines Stundensatzes

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 528/13

    Betreuervergütung bei einem in der ehemaligen DDR erworbenen Studienabschluss als

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 530/13

    Festsetzung der Höhe einer Vergütung auf der Grundlage eines Stundensatzes

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 534/13

    Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht - Zur Höhe der Vergütung der Berufsbetreuer!

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 529/13

    Festsetzung der Höhe der Vergütung eines Betreuers auf der Grundlage eines

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 550/13

    Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht - Zur Höhe der Vergütung der Berufsbetreuer!

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 533/13

    Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht - Zur Höhe der Vergütung der Berufsbetreuer!

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 535/13

    Erhöhte Vergütung eines Betreuers bei Studienabschluss als Diplom-Agraringenieur

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 552/13

    Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht - Zur Höhe der Vergütung der Berufsbetreuer!

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 523/13

    Betreuervergütung bei einem in der ehemaligen DDR erworbenen Studienabschluss als

  • BGH, 04.12.2019 - XII ZB 338/19

    Zur Frage, ob die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen mit einer

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 532/13

    Erhöhte Vergütung eines Betreuers bei Studienabschluss als Diplom-Agraringenieur

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 524/13

    Betreuervergütung bei einem in der ehemaligen DDR erworbenen Studienabschluss als

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 551/13

    Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht - Zur Höhe der Vergütung der Berufsbetreuer!

  • LG Neuruppin, 08.10.2014 - 5 T 71/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vertrauen auf die Beständigkeit der ausgezahlten

  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 559/14

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhter Stundensatz für einen Betreuer mit dem

  • LG Oldenburg, 23.10.2018 - 8 T 601/18

    Zur Betreuervergütung (hier: Fluglehrerausbildung)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht