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   BGH, 12.06.2019 - XII ZB 432/18   

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https://dejure.org/2019,22673
BGH, 12.06.2019 - XII ZB 432/18 (https://dejure.org/2019,22673)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2019 - XII ZB 432/18 (https://dejure.org/2019,22673)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - XII ZB 432/18 (https://dejure.org/2019,22673)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 236 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO, § 139 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags in einem Schriftsatz

  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags in einem Schriftsatz

  • rewis.io

    Stillschweigender Antrag auf Wiedereinsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234 ; ZPO § 236
    Stillschweigende Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags in einem Schriftsatz

  • rechtsportal.de

    ZPO § 234 B; ZPO § 236 A

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzungsantrag kann auch konkludent gestellt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Konkludenter Wiedereinsetzungsantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der konkludent gestellte Wiedereinsetzungsantrag

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Konkludent gestellter Wiedereinsetzungsantrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Konkludent gestellter Wiedereinsetzungsantrag in Schriftsatz möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wiedereinsetzungsantrag kann auch konkludent gestellt werden! (IBR 2019, 651)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1394
  • MDR 2019, 1149
  • MDR 2019, 1299
  • FamRZ 2019, 1634
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.04.2011 - VIII ZB 81/10

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei krankheitsbedingter Hinderung an der

    Auszug aus BGH, 12.06.2019 - XII ZB 432/18
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Wiedereinsetzungsantrag nicht ausdrücklich gestellt werden, er kann auch stillschweigend in einem Schriftsatz enthalten sein (vgl. BGH Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 17 und vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 13; vgl. bereits BGHZ 63, 389, 392 f. = NJW 1975, 928).

    Dies genügt den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus denen sich die Gründe für die Fristversäumnis ergeben (vgl. BGH Beschluss vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 14 mwN).

    Jedoch dürfen erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (vgl. BGH Beschluss vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 05.02.1975 - IV ZB 52/74

    Stillschweigender Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 12.06.2019 - XII ZB 432/18
    Ein Wiedereinsetzungsantrag braucht nicht ausdrücklich gestellt zu werden; er kann auch stillschweigend in einem Schriftsatz enthalten sein, wobei es ausreicht, dass in diesem Schriftsatz konkludent zum Ausdruck gebracht wird, das Verfahren trotz verspäteter Einreichung der Rechtsmitteleinlegungs- oder Rechtsmittelbegründungsschrift fortsetzen zu wollen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. Februar 1975 - IV ZB 52/74, BGHZ 63, 389 = NJW 1975, 928).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Wiedereinsetzungsantrag nicht ausdrücklich gestellt werden, er kann auch stillschweigend in einem Schriftsatz enthalten sein (vgl. BGH Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 17 und vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 13; vgl. bereits BGHZ 63, 389, 392 f. = NJW 1975, 928).

  • BGH, 23.03.2011 - XII ZB 51/11

    Prozesskostenhilfeantrag vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 12.06.2019 - XII ZB 432/18
    Das Beschwerdegericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht der Antragstellerin auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschlüsse vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11 - FamRZ 2011, 881 Rn. 7 und vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist in

    Auszug aus BGH, 12.06.2019 - XII ZB 432/18
    Das Beschwerdegericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht der Antragstellerin auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschlüsse vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11 - FamRZ 2011, 881 Rn. 7 und vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 23.04.2013 - XI ZR 90/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 12.06.2019 - XII ZB 432/18
    Dabei kann die Erkrankung eines Beteiligten im Ausgangspunkt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn er krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, den Rat seines Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (vgl. BGH Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12 - juris Rn. 6 und vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 - NJW-RR 1994, 957 mwN).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZB 27/14

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Versäumung der

    Auszug aus BGH, 12.06.2019 - XII ZB 432/18
    Dies setzt allerdings voraus, dass selbst eine telefonische Verständigung über eine fristgerecht einzureichende Beschwerdebegründung mit dem Verfahrensbevollmächtigten nicht möglich war (vgl. BGH Beschluss vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/14 - juris Rn. 14).
  • BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Rechtfertigung der Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BGH, 12.06.2019 - XII ZB 432/18
    Dabei kann die Erkrankung eines Beteiligten im Ausgangspunkt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn er krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, den Rat seines Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (vgl. BGH Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12 - juris Rn. 6 und vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 - NJW-RR 1994, 957 mwN).
  • BGH, 16.01.2018 - VIII ZB 61/17

    Anforderungen an ein faires Verfahren: Antrag auf Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 12.06.2019 - XII ZB 432/18
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Wiedereinsetzungsantrag nicht ausdrücklich gestellt werden, er kann auch stillschweigend in einem Schriftsatz enthalten sein (vgl. BGH Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 17 und vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 13; vgl. bereits BGHZ 63, 389, 392 f. = NJW 1975, 928).
  • BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 19/18

    Einstellen der zusätzlichen Übermittlungsversuche des Prozessbevollmächtigten der

    cc) Danach hat das Berufungsgericht den im Schriftsatz vom 22. November 2017 konkludent enthaltenen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17, NJW 2018, 1022 Rn. 17; vom 12. Juni 2019 - XII ZB 432/18, juris Rn. 10; jeweils mwN) Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Recht zurückgewiesen.
  • BGH, 08.03.2022 - VIII ZB 96/20

    Einlegung der begründeten Berufung per Telefax i.R.d. Frist

    Für die Annahme eines konkludent gestellten Wiedereinsetzungsantrags - der nach Meinung der Rechtsbeschwerde aus dem Schriftsatz der Beklagten vom 30. Oktober 2018 hervorgeht - ist es erforderlich, dass der Rechtsmittelführer zumindest eine Versäumung der Begründungsfrist für möglich hält und vorsorglich Ausführungen zu Wiedereinsetzungsgründen macht, mithin zum Ausdruck bringt, das Verfahren trotz verspäteter Einreichung der Rechtsmittel- oder Begründungsfrist fortsetzen zu wollen (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10, NJW 2011, 1601 Rn. 13; vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17, NJW 2018, 1022 Rn. 17; vom 12. Juni 2019 - XII ZB 432/18, NJW-RR 2019, 1394 Rn. 10).
  • BGH, 21.02.2023 - VIII ZB 17/22

    Vorliegen eines stillschweigend gestellten Antrags auf Wiedereinsetzung in den

    Für die Annahme eines solchen konkludent gestellten Wiedereinsetzungsantrags ist es jedoch erforderlich, dass der Rechtsmittelführer eine Versäumung der Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist zumindest für möglich hält und vorsorglich Ausführungen zu Wiedereinsetzungsgründen macht, mithin zum Ausdruck bringt, das Verfahren trotz verspäteter Einreichung der Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift fortsetzen zu wollen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 1952 - III ZB 13/52, BGHZ 7, 194, 197 f.; vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17, aaO; vom 12. Juni 2019 - XII ZB 432/18, NJW-RR 2019, 1394 Rn. 10; vom 8. März 2022 - VIII ZB 96/20, NJW-RR 2022, 644 Rn. 30).
  • BGH, 27.09.2023 - VIII ZB 90/22

    Aufhebung des angefochtenen Beschlusses wegen eines von Amts wegen zu

    Für die Annahme eines solchen konkludent gestellten Wiedereinsetzungsantrags ist es erforderlich, dass der Rechtsmittelführer eine Versäumung der Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist zumindest für möglich hält und vorsorglich Ausführungen zu Wiedereinsetzungsgründen macht, mithin zum Ausdruck bringt, das Verfahren trotz verspäteter Einreichung der Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift fortsetzen zu wollen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2019 - XII ZB 432/18, NJW-RR 2019, 1394 Rn. 10; vom 8. März 2022 - VIII ZB 96/20, NJW-RR 2022, 644 Rn. 30, vom 21. Februar 2023 - VIII ZB 17/22, aaO).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 10 Sa 7/22

    Anforderungen an einen Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren

    Ein Antrag auf Wiedereinsetzung muss nicht ausdrücklich gestellt werden, sondern kann auch stillschweigend in einem Schriftsatz enthalten sein (st. Rspr., vgl. nur BGH 12. Juni 2019 - XII ZB 432/18 - Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Celle, 02.12.2021 - 3 U 32/21

    Wiedereinsetzung; Berufungsbegründungsfrist; Verschulden; Rechtspflege und

    Soweit der Schriftsatz des Beklagten vom 26. Juni 2021 (Bl. 785 ff. d.A.), mit dem er die Berufung erstmals begründet hat, als stillschweigender Wiedereinsetzungsantrag in die versäumte Berufungsbegründungsfrist aufgefasst werden könnte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Juni 2019 - XII ZB 432/18 - Rn. 10, juris), wäre dieser Antrag jedenfalls unbegründet, weil der Beklagte nicht i.S.v. § 233 ZPO ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
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