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   BGH, 29.01.2014 - XII ZB 519/13   

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https://dejure.org/2014,2953
BGH, 29.01.2014 - XII ZB 519/13 (https://dejure.org/2014,2953)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2014 - XII ZB 519/13 (https://dejure.org/2014,2953)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 (https://dejure.org/2014,2953)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 FamFG, § 34 Abs 1 Nr 2 FamFG, § 70 Abs 3 S 1 Nr 1 FamFG
    Betreuerbestellungsverfahren: Statthaftes Rechtsmittel gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung; notwendige persönliche Anhörung des Betroffenen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen eine die Einrichtung einer Betreuung ablehnenden Beschwerdeentscheidung

  • rewis.io

    Betreuerbestellungsverfahren: Statthaftes Rechtsmittel gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung; notwendige persönliche Anhörung des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen eine die Einrichtung einer Betreuung ablehnenden Beschwerdeentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die eine Betreuung ablehnende Beschwerdeentscheidung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anhörung des Betroffenen bei Betreuungsverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betreuunggericht muss erforderliche Ermittlungen zum Vorliegen der Betreuungsvoraussetzungen vornehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreuunggericht muss erforderliche Ermittlungen zum Vorliegen der Betreuungsvoraussetzungen vornehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 773
  • MDR 2014, 612
  • FGPrax 2014, 116
  • FamRZ 2014, 652
  • Rpfleger 2014, 318
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 06.02.2009 - 3 W 5/09

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 29.01.2014 - XII ZB 519/13
    Schon angesichts dessen hätte es vorliegend jedenfalls einer - in erster Instanz nicht erfolgten - persönlichen Anhörung bedurft, um sich einen persönlichen Eindruck von der Betroffenen zu verschaffen und zu einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Entscheidung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Betroffene einer Betreuung bedarf, zu gelangen (vgl. auch OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 1180; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 278 Rn. 3; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 278 Rn. 2).
  • BGH, 21.11.2012 - XII ZB 114/12

    Rechtliche Betreuung: Voraussetzungen der Anordnung; Betreuerbestellung gegen den

    Auszug aus BGH, 29.01.2014 - XII ZB 519/13
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat jedoch unter anderem nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (Senatsbeschluss vom 21. November 2012 - XII ZB 114/12 - FamRZ 2013, 287 Rn. 8).
  • BGH, 29.06.2011 - XII ZB 65/11

    Betreuerentlassung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 29.01.2014 - XII ZB 519/13
    Die Vorschrift, die für alle von § 271 Nr. 1 und 2 FamFG erfassten Verfahren gilt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2011 - XII ZB 671/10 - FamRZ 2011, 1143 Rn. 7 f. und vom 29. Juni 2011 - XII ZB 65/11 - FamRZ 2011, 1393 Rn. 6 f.) und neben Betreuungssachen zur Bestellung eines Betreuers auch solche zur Aufhebung einer Betreuung nennt, ordnet die zulassungsfreie Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde aber gleichwohl unabhängig davon an, ob nach der Beschwerdeentscheidung eine Betreuung besteht.
  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 671/10

    Betreuerentlassung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 29.01.2014 - XII ZB 519/13
    Die Vorschrift, die für alle von § 271 Nr. 1 und 2 FamFG erfassten Verfahren gilt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2011 - XII ZB 671/10 - FamRZ 2011, 1143 Rn. 7 f. und vom 29. Juni 2011 - XII ZB 65/11 - FamRZ 2011, 1393 Rn. 6 f.) und neben Betreuungssachen zur Bestellung eines Betreuers auch solche zur Aufhebung einer Betreuung nennt, ordnet die zulassungsfreie Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde aber gleichwohl unabhängig davon an, ob nach der Beschwerdeentscheidung eine Betreuung besteht.
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 650/12

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung: Erforderlichkeit der Anhörung des

    Auszug aus BGH, 29.01.2014 - XII ZB 519/13
    Die persönliche Anhörung dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. § 34Abs. 1 Nr. 1 FamFG), sondern hat - wie sich auch aus § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG ergibt - vor allem den Zweck, dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 650/12 - juris Rn. 13; vgl. auch BT-Drucks. 11/4528 S. 172 sowie Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 278 Rn. 2; Schulte-Bunert/Weinreich/Brinkmann FamFG 4. Aufl. § 26 Rn. 24; Bienwald in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 278 FamFG Rn. 18).
  • BGH, 28.01.2015 - XII ZB 520/14

    Betreuung: Aufhebung wegen "Unbetreubarkeit" des Betroffenen

    (1) Das folgt schon daraus, dass es sich beim Betreuungsrecht um ein Institut des Erwachsenenschutzes als Ausdruck der staatlichen Wohlfahrtspflege handelt, deren Anlass und Grundlage das öffentliche Interesse an der Fürsorge für den schutzbedürftigen Einzelnen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543 Rn. 16 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 15; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1896 Rn. 2; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1896 Rn. 1; BT-Drucks. 11/4528 S. 115; vgl. auch zum früheren Vormundschaftsrecht für Volljährige BVerfG NJW 1980, 2179).
  • BGH, 29.06.2016 - XII ZB 603/15

    Betreuungssache: Persönliche Anhörung im Rahmen der von Amts wegen

    Ihr kommt damit auch in den Fällen, in denen sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist, eine zentrale Stellung im Rahmen der gemäß § 26 FamFG von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014, XII ZB 519/13, FamRZ 2014, 652).

    Sie ist gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft, obwohl vorliegend die Einrichtung einer Betreuung abgelehnt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 8 mwN).

    Ihr kommt damit auch in den Fällen, in denen sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist, eine zentrale Stellung im Rahmen der gemäß § 26 FamFG in einem Betreuungsverfahren von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 180/17

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen für die Durchführung weiterer Ermittlungen

    Ihr kommt damit auch in den Fällen, in denen sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FamFG), eine zentrale Stellung im Rahmen der gemäß § 26 FamFG in einem Betreuungsverfahren von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu (Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 16 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 15 mwN).

    Wird dem Betroffenen ohne die erforderlichen Ermittlungen die Bestellung eines Betreuers versagt, so wird ihm der durch das Betreuungsrecht gewährleistete Erwachsenenschutz ohne ausreichende Grundlage entzogen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 15 mwN).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat lediglich nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 355/14

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuerbestellung: Anforderungen an die

    Entgegen der von der Rechtsbeschwerde vertretenen Auffassung steht dem Betroffenen grundsätzlich allerdings auch gegen eine Entscheidung, mit der der Aufgabenkreis der Betreuung eingeschränkt oder die Betreuung sogar aufgehoben wird, das Recht der Beschwerde gemäß § 59 Abs. 1 FamFG zu, wenn er die Aufrechterhaltung der Betreuung anstrebt (Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 59 Rn. 76; vgl. zur Beschwerdebefugnis des Betroffenen bei Ablehnung der Betreuungsanordnung Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 8).
  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 581/15

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch beauftragtes

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat jedoch unter anderem nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 370/14

    Betreuungsverfahren: Entbehrlichkeit der Einholung eines

    Insbesondere ist sie gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG auch ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft, obwohl vorliegend die Einrichtung einer Betreuung abgelehnt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 8).
  • BGH, 03.11.2021 - XII ZB 215/21

    Betreuungssache: Vorführung des Betroffenen zur persönlichen Anhörung im

    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft, obwohl vorliegend die Einrichtung einer Betreuung abgelehnt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 8 mwN).

    Wird diese ohne die erforderlichen Ermittlungen, zu denen regelmäßig auch eine persönliche Anhörung gehören wird, abgelehnt, so wird dem Betroffenen der ihm durch das Betreuungsrecht gewährleistete Erwachsenenschutz ohne ausreichende Grundlage entzogen (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 15 mwN).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat jedoch unter anderem nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13

    Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Betreuers eines

    Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die eine Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme ablehnende tatrichterliche Entscheidung ist nur statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014, XII ZB 519/13, FamRZ 2014, 652).

    Durch § 70 Abs. 3 Satz 2 FamFG ist ausdrücklich geregelt, dass Rechtsbeschwerden in Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen nur dann ohne Zulassung statthaft sind, wenn die Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme angeordnet wird (vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 8; Althammer in Johannsen/Henrich Familienrecht 5. Aufl. § 70 FamFG Rn. 11).

  • BGH, 14.04.2021 - XII ZB 527/20

    Gerichtliche Amtsermittlungspflicht in einem Betreuungsverfahren; Einholung eines

    Ihr kommt damit auch in den Fällen, in denen sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist, eine zentrale Stellung im Rahmen der gemäß § 26 FamFG in einem Betreuungsverfahren von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. September 2017 - XII ZB 180/17 - FamRZ 2017, 1962 Rn. 6 mwN und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 15 mwN).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat jedoch unter anderem nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. September 2017 - XII ZB 180/17 - FamRZ 2017, 1962 Rn. 8 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 225/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Erteilung einer Vorsorgevollmacht anstelle

    Die gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht statthafte (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 8) und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet.
  • BGH, 10.09.2014 - XII ZB 305/14

    Betreuungssache: Betreuerbestellung zur Gesundheitssorge entgegen den Willen des

  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 557/15

    Betreuungssache: Vom erstatteten Gutachten abweichende Beurteilung zur

  • BGH, 13.02.2019 - XII ZB 485/18

    Betreuungssache: Erledigung des Hauptsacheverfahrens durch Anordnung einer

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