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   BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17   

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https://dejure.org/2018,16454
BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17 (https://dejure.org/2018,16454)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2018 - XII ZB 553/17 (https://dejure.org/2018,16454)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - XII ZB 553/17 (https://dejure.org/2018,16454)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Nr. 1 FamFG, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 1896 Abs. 1 BGB, § 1896 Abs. 2 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 72 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1896 Abs. 1 u. 2, 1897 Abs. 4 S. 1
    Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers abweichend vom Vorschlag des volljährigen Betreuten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Möglichkeit zur Abweichung vom Vorschlag des volljährigen Betreuten bei der Auswahl eines Betreuers

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen für Abweichen vom Betreuungswunsch des Betroffenen

  • rewis.io

    Betreuerbestellung: Voraussetzungen für Abweichen vom Betreuungswunsch des Betroffenen

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuerbestellung: Voraussetzungen für Abweichen vom Betreuungswunsch des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1
    Voraussetzungen für die Möglichkeit zur Abweichung vom Vorschlag des volljährigen Betreuten bei der Auswahl eines Betreuers

  • datenbank.nwb.de

    Betreuerbestellung: Voraussetzungen für Abweichen vom Betreuungswunsch des Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betreuungsrecht: Betroffener hat bei Betreuervorschlag Mitspracherecht

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betreuungsrecht: Betroffener hat bei Betreuervorschlag Mitspracherecht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abweichen vom Betreuervorschlag des Betroffenen?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Abweichen vom Vorschlag des volljährigen Betreuten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abweichung bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1029
  • MDR 2018, 869
  • FGPrax 2018, 222
  • FamRZ 2018, 1192
  • Rpfleger 2018, 544
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 222/17

    Betreuungssache: Überprüfung der Betreuerauswahl durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17
    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten abgewichen werden darf (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017, XII ZB 222/17, FamRZ 2018, 55).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15

    Beschwerde gegen die Einrichtung einer Betreuung: Beschränkung auf die Auswahl

    Auszug aus BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17
    Die hierauf bezogene Verfahrensrüge der Rechtsbeschwerde geht deshalb ins Leere (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 10).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des

    Auszug aus BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17
    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 08.11.2017 - XII ZB 90/17

    Betreuungssache: Beurteilung der Eignung einer bestimmten Person als Betreuer

    Auszug aus BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17
    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 355/14

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuerbestellung: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17
    Die Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts ist jedoch durch den Beschwerdegegenstand begrenzt; das Beschwerdegericht darf nur insoweit über eine Angelegenheit entscheiden, als sie in der Beschwerdeinstanz angefallen ist (Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 526/14 - FamRZ 2016, 121 Rn. 10 f. mwN und vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 24).
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14

    Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des

    Auszug aus BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17
    Das Rechtsmittel war mithin auf die Betreuerauswahl beschränkt, was eine zulässige Teilanfechtung der die Betreuungserrichtung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung darstellt (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 16.09.2015 - XII ZB 526/14

    Betreuungssache: Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bestellung eines

    Auszug aus BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17
    Die Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts ist jedoch durch den Beschwerdegegenstand begrenzt; das Beschwerdegericht darf nur insoweit über eine Angelegenheit entscheiden, als sie in der Beschwerdeinstanz angefallen ist (Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 526/14 - FamRZ 2016, 121 Rn. 10 f. mwN und vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 24).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 334/18

    Geeignetheit des Betreuers auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18

    Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Sexualstraftäters nach

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Prognoseentscheidung nur daraufhin überprüfen, ob der Tatrichter seiner Entscheidung unzutreffende rechtliche Maßstäbe zugrunde gelegt, Verfahrensregeln verletzt, insbesondere entscheidungserhebliche Umstände unberücksichtigt gelassen, oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192 Rn. 14 und vom 26. Februar 2014 - XII ZB 577/13 - FamRZ 2014, 830 Rn. 17; BGH Beschluss vom 19. Juni 2012 - KVR 15/11 - WM 2013, 1806 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 15.09.2021 - XII ZB 317/21

    A) Für die Entlassung eines Betreuers gemäß § 1908 b Abs. 1 BGB genügt jeder

    Um die Eignung einer Person für das Betreueramt zu verneinen, müssen diese Erkenntnisse den Schluss auf einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis ermöglichen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19

    Betreuerbestellung: Erkennbarkeit des Beschwerdeführers bei Einlegung der

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 17.03.2021 - XII ZB 289/20

    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl

    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten abgewichen werden darf (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17, FamRZ 2018, 1192).

    Die Annahme einer solchen konkreten Gefahr beruht auf einer Prognoseentscheidung des Gerichts, für die dieses sich naturgemäß auf Erkenntnisse stützen muss, die in der - näheren oder auch weiter zurückliegenden - Vergangenheit wurzeln (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192 Rn. 13).

  • BGH, 10.03.2021 - XII ZB 174/20

    Abweichung bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen

    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten abgewichen werden darf (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17, FamRZ 2018, 1192).

    Die Annahme einer solchen konkreten Gefahr beruht auf einer Prognoseentscheidung des Gerichts, für die dieses sich naturgemäß auf Erkenntnisse stützen muss, die in der - näheren oder auch weiter zurückliegenden - Vergangenheit wurzeln (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192 Rn. 13).

  • BGH, 15.05.2019 - XII ZB 57/19

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren

    Ihre Beschwerde war in der Sache allein auf die Betreuerauswahl beschränkt, was eine zulässige Teilanfechtung der die Betreuungserrichtung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung darstellt (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192 Rn. 9 und vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 10 mwN).
  • LG Limburg, 01.03.2021 - 7 T 129/20

    Betreuerauswahl durch den Betroffenen

    Dies würde voraussetzen, dass sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände Gründe von erheblichem Gewicht ergeben, die gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person sprechen (vgl. BGH, Beschl. v. 09.05.2018, Az. XII ZB 553/17, MDR 2018, 869).
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