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   BGH, 25.01.2012 - XII ZB 605/10   

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https://dejure.org/2012,723
BGH, 25.01.2012 - XII ZB 605/10 (https://dejure.org/2012,723)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2012 - XII ZB 605/10 (https://dejure.org/2012,723)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - XII ZB 605/10 (https://dejure.org/2012,723)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 1 BGB, § 205 BGB, § 1835 BGB, § 1836 BGB
    Betreuervergütung: Verjährungsfrist des auf die Staatskasse übergangenen Vergütungsanspruchs des Betreuers; Beginn und Hemmung der Verjährung bei Mittellosigkeit des Betreuten nach neuem Recht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hemmung der Verjährung nach § 205 BGB aufgrund Mittellosigkeit des Betreuten im Sinne von § 1836d BGB

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütungsansprüch, Aufwendungsersatzansprüche, Verjährung, Verjährungsbeginn, Mittelosigkeit des Betreuten, Hemmung der Verjährung, Übergangsregelung des Art. 229

  • rewis.io

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist des auf die Staatskasse übergangenen Vergütungsanspruchs des Betreuers; Beginn und Hemmung der Verjährung bei Mittellosigkeit des Betreuten nach neuem Recht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hemmung der Verjährung nach § 205 BGB aufgrund Mittellosigkeit des Betreuten im Sinne von § 1836d BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Aufwendungsersatzansprüche des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung der Vergütungsansprüche des Betreuers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verjährung von Vergütungs- bzw. Aufwendungsersatzansprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 431
  • Rpfleger 2012, 316
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.11.1999 - 3Z BR 233/99

    Leistungsfähigkeit des Betreuten zur Deckung der Kosten der Betreuung

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - XII ZB 605/10
    Dass der entstandene Anspruch mit Leistungserbringung seitens der Staatskasse auf diese gemäß § 1836 e Abs. 1 Satz 1 BGB im Wege der cessio legis übergeht, die Staatskasse den Regressanspruch gegenüber dem Betreuten wegen dessen Mittellosigkeit aber nicht durchsetzen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 562, 563), lässt den bereits eingetretenen Beginn der Verjährung unberührt.
  • LG Kleve, 06.06.2011 - 4 T 86/11

    Beginn und Verjährungsfrist für Regressforderungen gem. § 1836 e BGB bestimmen

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - XII ZB 605/10
    cc) Entgegen einer verbreiteten Auffassung in der Rechtsprechung vermag die Anwendung des Art. 229 § 23 EGBGB an der somit eingetretenen Verjährung der Vergütungs- bzw. Aufwendungsersatzansprüche nichts zu ändern (so aber LG Schweinfurt BtPrax 2011, 135, 136; LG Würzburg BtPrax 2011, 135 und LG Kleve Beschluss vom 6. Juni 2011 - 4 T 86/11 - juris Rn. 7 ff.).
  • BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00

    Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Betreuers

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - XII ZB 605/10
    Fälligkeit des Anspruchs tritt regelmäßig in dem Moment ein, in dem dem Betreuer eine zusammenfassende Abrechnung innerhalb eines angemessenen Zeitraums möglich und zumutbar ist (BayObLG FamRZ 2000, 1455, 1456); einen Anhaltspunkt hierfür gibt seit Einführung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) § 9 VBVG, der Abrechnungszeiträume von drei Monaten vorgibt.
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - XII ZB 605/10
    Der Vergütungsanspruch des Betreuers entsteht mit der Ausübung seiner jeweiligen Amtstätigkeit (BayObLG FamRZ 1996, 372, 373; MünchKomm-BGB/Wagenitz 5. Aufl. § 1836 Rn. 43; vgl. auch Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB § 1 VBVG Rn. 11).
  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 133/12

    Regress der Staatskasse gegen die Erben eines verstorbenen Betreuten wegen

    Die Mittellosigkeit hat lediglich zur Folge, dass der Betreuer gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG die Vergütung von der Staatskasse verlangen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 605/10 - MDR 2012, 431 Rn. 18).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 338/14

    Betreuungssache: Verjährung des Regressanspruchs der Staatskasse wegen gezahlter

    Für die übergegangenen Vergütungs- bzw. Aufwendungsersatzansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 605/10 - MDR 2012, 431 Rn. 11 f. mwN).

    Spätestens aber tritt die Fälligkeit mit Bewilligung der Vergütung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 VBVG ein (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 605/10 - MDR 2012, 431 Rn. 16 mwN).

    "Mittellosigkeit" im Sinne von § 1836 d BGB ist vielmehr dahin zu verstehen, dass es dem Betreuten sozialrechtlich nicht zugemutet werden soll, für die Kosten der Betreuung aufzukommen, wenn dadurch seine eigene angemessene Lebensgestaltung in Frage gestellt würde; deshalb hat der Staat im Falle der Mittellosigkeit in die Haftung einzutreten (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 605/10 - MDR 2012, 431 Rn. 18 mwN).

    Die Staatskasse tritt insoweit als Zessionar lediglich in die Gläubigerstellung des Betreuers ein (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 605/10 - MDR 2012, 431 Rn. 19 mwN).

    aa) Der Umstand, dass die Staatskasse wegen der Mittellosigkeit den Betreuten zunächst nicht in Regress nehmen konnte, führt nicht zu einer Hemmung der Verjährung (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 605/10 - MDR 2012, 431 Rn. 22).

    Andere rechtliche Hindernisse, die der Geltendmachung des Anspruchs vorübergehend entgegenstehen, begründen - anders als nach früherem Recht - grundsätzlich keine Hemmung (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 605/10 - MDR 2012, 431 Rn. 24 mwN).

  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 186/13

    Rückforderung von Betreuervergütung durch die Staatskasse: Prüfung der

    In Fällen der vorliegenden Art besteht die Besonderheit darin, dass die regelmäßige Verjährungsfrist bereits spätestens mit Bewilligung der Vergütung durch die Staatskasse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 VBVG zu laufen beginnt, die Staatskasse den Betroffenen wegen seiner - vermeintlichen - Mittellosigkeit nicht zeitnah in Anspruch nehmen kann und die Verjährung auch nicht gehemmt ist (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 605/10 - BtPrax 2012, 118 Rn. 16, 19 und 24).

    Bei der Einrede der Verjährung handelt es sich um eine im Festsetzungsverfahren berücksichtigungsfähige Einwendung, die im Vergütungsrecht ihren Grund hat (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 605/10 - BtPrax 2012, 118 Rn. 10 und 28; BayObLGZ 2000, 197, 198).

  • LG Kassel, 22.03.2013 - 3 T 81/13

    Betreuung: Rechtsweg für Prüfung deliktischer Ansprüche gegen Betroffenen bei

    Der Regressanspruch unterliegt der Verjährung nach Maßgabe von §§ 194 ff. BGB (vgl. auch Palandt, BGB, 72. Aufl., § 1836e Rn. 4), so dass seit der Reform der Bestimmungen mit Wirkung zum 01.01.2002 die dreijährige Regelverjährung des § 195 BGB zur Anwendung kommt (BGH MDR 2012, 431).

    Die Übergangsbestimmungen des Art. 229 § 23 EGBGB sind für den Regressanspruch nicht von Relevanz (BGH MDR 2012, 431).

    Die Kammer hat ihre zunächst vertretene gegenteilige Ansicht (Beschluss der Kammer vom 11.04.2011, 3 T 140/11) ausdrücklich aufgegeben und sich der Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH MDR 2012, 431) angeschlossen (Beschluss der Kammer vom 16.05.2012, Az. 3 T 14/12 u. 3 T 53/12 und vom 11.09.2012, Az. 3 T 252/12) und hält daran auch weiter fest.

    Der gesetzliche Forderungsübergang lässt indes den bereits eingetretenen Beginn der Verjährung unberührt, die Staatskasse tritt als Zessionar auch insoweit in die Gläubigerstellung des Betreuers ein (BGH MDR 2012, 431).

    Der Hemmungstatbestand des § 207 I Nr. 4 BGB gilt nicht im Verhältnis des Betreuers zur Staatskasse (Palandt, BGB, 72. Auflage, § 207 Rn. 5, LG München FamRZ 1998, 323) und endet im Verhältnis zwischen Betreuer und Betroffenen nach gesetzlichem Forderungsübergang auf die Staatskasse (BGH MDR 2012, 431; Palandt, BGB, 72. Auflage, § 207 Rn. 1 m. w. N.).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Wirkung der Hemmung der Verjährung bereits durch Einleitung des Regressverfahrens gegenüber der Betroffenen (§ 204 I BGB analog) oder ab erst durch die Festsetzung des Regresses im Beschlusswege eintritt (vgl. dazu BGH MDR 2012, 431, dort aber nicht entscheidungserheblich).

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 474/11

    Betreuungsverfahren: Einrede der Verjährung durch den Verfahrenspfleger

    Wegen der Begründung wird auf die Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2012 verwiesen (XII ZB 461/11 - FamRZ 2012, 627 und XII ZB 605/10 - BtPrax 2012, 118; zu dem auf die Staatskasse übergegangenen Aufwandsentschädigungsanspruch siehe Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 497/11 - FamRZ 2012, 629 [Leitsatz]).
  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 17/12

    Betreuungsverfahren: Berücksichtigung neuer tatsächlicher Umstände in der

    Schließlich findet die Übergangsregelung des Art. 229 § 23 EGBGB auf den Regressanspruch aus § 1836 e BGB keine Anwendung (vgl. insgesamt Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2012 - XII ZB 461/11 - FamRZ 2012, 627 und XII ZB 605/10 - BtPrax 2012, 118; zu dem auf die Staatskasse übergegangenen Aufwandsentschädigungsanspruch siehe Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 497/11 - FamRZ 2012, 629).
  • OLG München, 27.05.2020 - 7 U 3086/19

    Verjährung des Anspruchs auf Erstellung einer Abfindungsbilanz - Zurechnung

    Andere rechtliche Hindernisse, die der Geltendmachung eines Anspruchs vorübergehend entgegenstehen, begründen anders als nach früherem Recht (§ 202 BGB a.F.), auf das sich auch die vom Klägervertreter bemühte Literaturmeinung bezieht, grundsätzlich keine Hemmung nach § 205 BGB (BGH, Urteil vom 25.01.2012 - XII ZB 605/10), Rdnr. 24).
  • LG Duisburg, 11.07.2011 - 12 T 110/11

    Rückgriffsansprüche der Staatskasse bzgl. gezahlter Aufwandsentschädigungen für

    Wegen des gleichgelagertem, beim Bundesgerichtshof anhängigen Verfahrens, - Az.: XII ZB 605/10 - beantrage er die Aussetzung des hiesigen Verfahrens.
  • LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17
    Anders als § 202 Abs. 1 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung sieht § 205 BGB nämlich keine Hemmung der Verjährung für den Fall vor, dass der Geltendmachung des Anspruchs vorübergehende rechtliche Hindernisse entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 605/10 -, Rn. 24, juris).
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