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   BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16   

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https://dejure.org/2016,23341
BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16 (https://dejure.org/2016,23341)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16 (https://dejure.org/2016,23341)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - XII ZB 61/16 (https://dejure.org/2016,23341)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 3 BGB, § 1901a BGB, § 1901b BGB, § 1904 Abs 1 S 1 BGB, § 1904 Abs 2 BGB
    Betreuungssache: Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • IWW

    § 1904 BGB, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 303 Abs. 4 FamFG, § 59 Abs. 1 FamFG, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 1896 Abs. 3 BGB, § 1904 Abs. 5 Satz 2 BGB, § 1904 Abs. 1, 2 BGB, § 1904 Abs. 1 BGB, § 1904 Abs. 2 BGB, § 1904 Abs. 5 Satz 1 BGB, § 126 BGB, § 1904 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, § 1904 Abs. 5 BGB, § 1904 Abs. 4 BGB, § 1904 Abs. 1 Satz 2, § 1904 Abs. 1 bis 4 BGB, § 1901 a Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, §§ 1901 a, 1901 b, 1904 BGB, § 1901 a Abs. 1 Satz 1, § 1901 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1901 b Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 BGB, § 1901 b Abs. 2, 3 BGB, § 1901 a Abs. 2, 5 BGB, 1901 b BGB, § 1901 a Abs. 1, § 1904 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 BGB, b, § 1901 a Abs. 1 BGB, § 1901 a Abs. 2 BGB, § 1901 a Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 und 2 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1901a, 1901b, 1904

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einwilligung des Bevollmächtigten in einen für den Betroffenen bestehenden Betreuungsbedarf im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Durchführung von lebensverlängernden Maßnahmen; Bezug der Entscheidungskompetenz des Bevollmächtigten auf die im Gesetz genannten ...

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an die Konkretisierung von Behandlungsentscheidungen in einer Patientenverfügung

  • rewis.io

    Betreuungssache: Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1901 a, 1901 b, 1904
    Einwilligung des Bevollmächtigten in einen für den Betroffenen bestehenden Betreuungsbedarf im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Durchführung von lebensverlängernden Maßnahmen; Bezug der Entscheidungskompetenz des Bevollmächtigten auf die im Gesetz genannten ...

  • rechtsportal.de

    Einwilligung des Bevollmächtigten in einen für den Betroffenen bestehenden Betreuungsbedarf im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Durchführung von lebensverlängernden Maßnahmen; Bezug der Entscheidungskompetenz des Bevollmächtigten auf die im Gesetz genannten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patientenverfügung: "Keine lebenserhaltenden Maßnahmen" nicht bestimmt genug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (57)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - rechtzeitige und umfassende Beratung ist wichtig

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Eine Patientenverfügung ist nur bei ganz konkreten und nicht bei allgemein formulierten Festlegungen bindend

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen - Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung - und der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: "Keine lebenserhaltenden Maßnahmen" nicht konkret genug

  • lto.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung: Der komplizierte Wunsch zu sterben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen: Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • archive.is (Pressebericht, 09.08.2016)

    Anforderungen präzisiert: Patientenverfügung muss konkret sein

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen an den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • krahnert-medizinrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Bestimmtheit von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung in Patientenverfügung

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist Ihre Patientenverfügung wirksam?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Errichtung einer Patientenverfügung und Erteilung einer Vorsorgevollmacht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung: Keine lebenserhaltenden Maßnahmen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung und lebenserhaltende Maßnahmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestimmte Anweisungen - Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Konkrete Behandlungsentscheidung ist Voraussetzung für bindende Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strenge Anforderung an Patientenverfügungen konkretisiert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung konkretisiert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist Ihre Patientenverfügung konkret genug?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lebenserhaltende Maßnahmen: Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strengere Anforderungen an eine Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht - Anforderungen bei Entscheidung über Leben und Tod

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann dürfen lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Viele Patientenverfügungen unwirksam!

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 09.08.2016)

    Patientenverfügung: Formulierungen müssen ganz konkret sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Geburt und Tod als Herausforderungen des Familienrechts

  • erbrecht-anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung: Wann ist sie unwirksam?

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 125 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Konkretisierung einer Betreuungsvollmacht bzgl. lebensverlängernder Maßnahmen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine lebensverlängernden Maßnahmen reicht nicht!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit der Patientenverfügung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wie konkret muss eine Patientenverfügung sein?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Patientenverfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung - Hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung

  • bmj.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechung des BGH zu Patientenverfügungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Patientenverfügung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsanwalt Wolfgang Putz im Interview: "Der BGH hat hunderttausende Patientenverfügungen zunichte gemacht"

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 211, 67
  • NJW 2016, 28
  • NJW 2016, 3297
  • MDR 2016, 1087
  • DNotZ 2017, 199
  • FGPrax 2016, 228
  • FamRZ 2016, 1671
  • Rpfleger 2016, 723
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 202/13

    Genehmigung des Betreuungsgerichts bei Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16
    Dies ist bei der bloßen Fortführung einer lebenserhaltenden künstlichen Ernährung - anders als bei deren Abbruch (vgl. dazu Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 11 ff. mwN) - gerade nicht der Fall.

    Dem Bevollmächtigten obliegt es dann gemäß § 1901 a Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 BGB nur noch, dem in der Patientenverfügung niedergelegten Willen des Betroffenen Ausdruck und Geltung zu verschaffen (Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 14 mwN).

    Anderenfalls hat der Bevollmächtigte gemäß § 1901 a Abs. 2 und 5 BGB die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betroffenen festzustellen (vgl. dazu Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 25 ff. mwN), hierbei wiederum §§ 1901 a, 1901 b BGB zu beachten und auf dieser Grundlage zu entscheiden.

    Einen Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung in den Abbruch etwa einer künstlichen Ernährung als lebensverlängernder Maßnahme müsste das Betreuungsgericht dann ohne weitere gerichtliche Ermittlungen ablehnen und ein sogenanntes Negativattest erteilen, aus dem sich ergibt, dass eine gerichtliche Genehmigung nicht erforderlich ist (Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 20).

    Zum anderen kann jeder Dritte, insbesondere Ehegatte, Lebenspartner, Verwandter oder Vertrauensperson des Betreuten, aufgrund des Amtsermittlungsprinzips im Betreuungsverfahren jederzeit eine betreuungsgerichtliche Kontrolle der Entscheidung des Bevollmächtigten in Gang setzen (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 18; BT-Drucks. 16/8442 S. 19).

    Maßgeblich ist nicht, dass der Betroffene seine eigene Biografie als Patient vorausahnt und die zukünftigen Fortschritte in der Medizin vorwegnehmend berücksichtigt (Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 29).

    An die Behandlungswünsche des Betroffenen ist der Bevollmächtigte nach § 1901 a Abs. 2 und 3 BGB gebunden (Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 25).

    Ebenso wie eine schriftliche Patientenverfügung sind auch mündliche Äußerungen des Betroffenen der Auslegung zugänglich (Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 30).

    Der Bevollmächtigte stellt letztlich eine These auf, wie sich der Betroffene selbst in der konkreten Situation entschieden hätte, wenn er noch über sich selbst bestimmen könnte (Senatsbeschluss BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 26).

  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14

    Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16
    Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 f. mwN).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 16 mwN).

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder es aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16
    Das Landgericht wird sich dann auch mit den Einwänden der Rechtsbeschwerde zur Betreuerauswahl und dazu, ob die Voraussetzungen für die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht vorliegen, auseinanderzusetzen haben (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff.).
  • LG Hamburg, 12.07.1999 - 301 T 222/99

    Zur Frage der Betreuerbestellung trotz Generalvollmacht

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16
    Hierzu muss aus der Vollmacht auch deutlich werden, dass die jeweilige Entscheidung mit der begründeten Gefahr des Todes oder eines schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schadens verbunden sein kann (LG Hamburg FamRZ 1999, 1613, 1614; HK-BUR/Bauer [Stand: Oktober 2015] § 1904 Rn. 127; Dodegge/Fritsche NJ 2001, 176, 181; Müller DNotZ 2010, 169, 186; tendenziell ebenso: jurisPK-BGB/Jaschinski [Stand: 7. September 2015] § 1904 Rn. 121; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. März 2010] § 1904 Rn. 145; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 113, 114 zu § 1904 Abs. 2 BGB aF; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1904 Rn. 74; Diehn FamRZ 2009, 1958; Diehn/Rebhan NJW 2010, 326, 329; Müller DNotZ 1999, 107, 112 zu § 1904 Abs. 2 BGB aF).
  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 330/14

    Betreuungsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Vorsorgebevollmächtigten nach

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16
    Dies folgt zwar entgegen der Annahme der Rechtsbeschwerde weder aus § 303 Abs. 4 FamFG, der lediglich die Befugnis des Bevollmächtigten zur Einlegung im Namen des Betroffenen regelt, noch aus einer unmittelbaren Beeinträchtigung eigener Rechte im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2015 - XII ZB 330/14 - FamRZ 2015, 1015 Rn. 9 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02

    Betreuungsanordnung: Formerfordernisse an eine vor dem

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16
    Hierzu muss aus der Vollmacht auch deutlich werden, dass die jeweilige Entscheidung mit der begründeten Gefahr des Todes oder eines schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schadens verbunden sein kann (LG Hamburg FamRZ 1999, 1613, 1614; HK-BUR/Bauer [Stand: Oktober 2015] § 1904 Rn. 127; Dodegge/Fritsche NJ 2001, 176, 181; Müller DNotZ 2010, 169, 186; tendenziell ebenso: jurisPK-BGB/Jaschinski [Stand: 7. September 2015] § 1904 Rn. 121; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. März 2010] § 1904 Rn. 145; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 113, 114 zu § 1904 Abs. 2 BGB aF; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1904 Rn. 74; Diehn FamRZ 2009, 1958; Diehn/Rebhan NJW 2010, 326, 329; Müller DNotZ 1999, 107, 112 zu § 1904 Abs. 2 BGB aF).
  • BGH, 04.03.2015 - XII ZB 396/14

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen einer Beschwerdebefugnis eines nahen

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16
    Die Beschwerdeberechtigung ergibt sich aber aus § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, weil die Bevollmächtigte als Tochter der Betroffenen zu dem von dieser Vorschrift genannten Personenkreis gehört, in den vorhergehenden Rechtszügen beteiligt worden ist und die Rechtsbeschwerde jedenfalls auch im Interesse der Betroffenen eingelegt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2015 - XII ZB 396/14 - FamRZ 2015, 843 Rn. 6 ff. mwN).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Diese Verfügung zielte auf die nach Einnahme der todbringenden Medikamente eingetretene Situation und war für den Angeklagten verbindlich (§ 1901a Abs. 1 BGB; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2014 - XII ZB 202/13, BGHZ 202, 226, 238; vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16, BGHZ 211, 67, 82 und vom 14. November 2018 - XII ZB 107/18, NJW 2019, 600, 602; BT-Drucks. 16/8442, S. 11 f.).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 3 C 19.15

    Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht,

    Ohne Einwilligung des einwilligungsfähigen Patienten oder gegen den tatsächlich geäußerten oder mutmaßlichen Willen des einwilligungsunfähigen Patienten dürfen lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 14 ff.; Beschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - NJW 2016, 3297 Rn. 34 ff. und vom 17. September 2014 - XII ZB 202/13 - BGHZ 202, 226 Rn. 14 f.).
  • BGH, 08.02.2017 - XII ZB 604/15

    Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden

    Der Wille des Errichters der Patientenverfügung ist dann durch Auslegung der in der Verfügung enthaltenen Erklärungen zu ermitteln (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16, FamRZ 2016, 1671).

    Insbesondere kann nicht ein gleiches Maß an Präzision verlangt werden, wie es bei der Willenserklärung eines einwilligungsfähigen Kranken in die Vornahme einer ihm angebotenen Behandlungsmaßnahme erreicht werden kann (Senatsbeschlüsse BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 29 und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 46).

    Auch die Äußerung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, enthält jedenfalls für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 46 f.; BT-Drucks. 16/8442 S. 15).

    Zwar ist die hier in Frage kommende Alternative eines schweren Dauerschadens des Gehirns so wenig präzise, dass sie keinen Rückschluss auf einen gegen konkrete Behandlungsmaßnahmen - hier die künstliche Ernährung mittels PEG-Sonde - gerichteten Willen der Betroffenen erlaubt (vgl. zu einer gleichlautenden "Patientenverfügung" Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 47 f.).

    An die Behandlungswünsche des Betroffenen ist der Betreuer nicht nur nach § 1901 a Abs. 2 BGB, sondern bereits nach § 1901 Abs. 2 und 3 BGB gebunden (Senatsbeschlüsse BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 25 mwN und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 53).

    Ebenso wie bei Vorliegen einer schriftlichen Patientenverfügung im Sinne des § 1901 a Abs. 1 BGB genügt allein der ermittelte Behandlungswunsch nicht, wenn sich dieser auf allgemein gehaltene Inhalte beschränkt (Senatsbeschlüsse BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 28 f. mwN und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 54).

    Der Betreuer stellt letztlich eine These auf, wie sich der Betroffene selbst in der konkreten Situation entschieden hätte, wenn er noch über sich selbst bestimmen könnte (Senatsbeschlüsse BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 26 mwN und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 56).

  • OLG München, 21.12.2017 - 1 U 454/17

    (Ererbter) Schmerzensgeldanspruch nach künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde

    In der Gesetzesbegründung zu § 1901a Abs. 2 BGB (BT-Drucks. 16/8442 S. 16) heißt es: "Kann ein auf die Durchführung, die Nichteinleitung oder die Beendigung einer ärztlichen Maßnahme gerichteter Wille des Betreuten auch nach Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisse nicht festgestellt werden, gebietet es das hohe Rechtsgut auf Leben, entsprechend dem Wohl des Betreuten zu entscheiden und dabei dem Schutz des Lebens Vorrang einzuräumen." (zitiert auch von BGH, Beschluss vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16, juris-Rn. 37) Allerdings beziehen sich diese Ausführungen auf nach § 1901a BGB indizierte ärztliche Maßnahmen bzw. Eingriffe.
  • BGH, 14.11.2018 - XII ZB 107/18

    Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

    Insbesondere kann nicht ein gleiches Maß an Präzision verlangt werden, wie es bei der Willenserklärung eines einwilligungsfähigen Kranken in die Vornahme einer ihm angebotenen Behandlungsmaßnahme erreicht werden kann (Senatsbeschlüsse BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 18; BGHZ 202, 226 = FamRZ 2014, 1909 Rn. 29 und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 46).

    Auch die Äußerung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, enthält jedenfalls für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 46 f.; BT-Drucks. 16/8442 S. 15).

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8461/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Gegen den tatsächlich geäußerten oder mutmaßlichen Willen des nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten dürfen lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden, vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2010 - 2 StR 454/09 -, juris, Rn. 25; Beschlüsse vom 17.09.2014 - XII ZB 202/13 -, juris, Rn. 14 und vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16 -, juris, Rn. 42.
  • LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14

    Künstliche Ernährung: Sohn bekommt für späten Tod des Vaters keinen

    Dafür sprechen zum einen die Überlegungen des Gesetzgebers, wie sie in der Gesetzesbegründung zu § 1901a Abs. 2 BGB (BT-Drs. 16/8442, S. 16, linke Spalte) ihren Ausdruck gefunden haben: "Kann ein auf die Durchführung, die Nichteinlösung oder die Beendigung einer ärztlichen Maßnahme gerichteter Wille des Betreuten auch nach Ausschöpfung alier verfügbaren Erkenntnisse nicht festgestellt werden, gebietet es das hohe Rechtsgut auf Leben, entsprechend dem wohl des Betreuten zu entscheiden und dabei dem Schutz des Lebens Vorrang einzuräumen." Ähnlich wird auch in der Rechtsprechung (BGH v. 06.07.2016 - Az. XII ZB 61/16 - Rz. 37) und teilweise in der Literatur (Palandt/Götz, a.a.O., § 1901a, Rz. 28; a.A.' dagegen Bamberger/Roth/Müller, Beck'scher Online-Kommentar, § 1901a, Rz. 24) in Zweifelsfällen ein Vorrang des Lebens betont.
  • BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1866/17

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zu Zwangsbehandlungen bei

    Abstrakte, einer weiteren Wertung unterliegende Behandlungsanordnungen wie etwa eine "würdevolle' oder "angemessene' Behandlung genügten nicht; jedoch kann vom Erklärenden auch kein medizinisches Fachwissen verlangt werden oder die Vorausahnung seiner Biographie als Patient (vgl. BGHZ 202, 226 ; 211, 67 ; 214, 62 ; BGH, Beschluss vom 14. November 2018 - XII ZB 107/18 -, juris, Rn. 20).
  • BGH, 02.08.2017 - XII ZB 502/16

    Betreuungsverfahren zur Einrichtung einer Kontrollbetreuung: Geschäftsfähigkeit

    Der Kontrollbetreuer hat dagegen keine originären Betreuungsaufgaben zu übernehmen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16, BGHZ 211, 67FamRZ 2016, 1671).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschluss BGHZ 211, 67 = FamRZ 2016, 1671 Rn. 30 f. mwN).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Senats eine ständige Kontrolle auch dann geboten ist, wenn Anzeichen dafür sprechen, dass der Bevollmächtigte mit dem Umfang und der Schwierigkeit der vorzunehmenden Geschäfte überfordert ist (Senatsbeschluss BGHZ 211, 67 = FamRZ 2016, 1671 Rn. 31), bedeutet das indes - entgegen der Auffassung des Landgerichts - nicht, dass der Kontrollbetreuer originäre Betreuungsaufgaben zu übernehmen hat.

  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 438/16

    Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung eines Betreuers oder Bevollmächtigten im

    Die Beteiligung einer Person in einem Betreuungsverfahren als Betreuer oder Bevollmächtigter schließt nicht aus, dass dieselbe Person zugleich nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG auch sog. Kann-Beteiligte des Verfahrens und dann gemäß § 303 Abs. 2 FamFG im eigenen Namen beschwerdeberechtigt ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 2017, XII ZB 305/16, zur Veröffentlichung bestimmt; vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16, FamRZ 2016, 1671 und vom 9. September 2015, XII ZB 125/15, FamRZ 2015, 2162).

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats schließt die Beteiligung einer Person nach § 274 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 FamFG - also als Betreuer oder Bevollmächtigter, sofern der Aufgabenkreis betroffen ist - in Betreuungsverfahren nicht aus, dass dieselbe Person zugleich nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG auch sog. Kann-Beteiligte des Verfahrens und dann gemäß § 303 Abs. 2 FamFG im eigenen Namen beschwerdeberechtigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - FamRZ 2016, 1671 Rn. 8 und vom 9. September 2015 - XII ZB 125/15 - FamRZ 2015, 2162 Rn. 5).

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 299/15

    Vergütung des Betreuers: Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde für die

  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16

    Betreuungssache: Aufhebung des Richtervorbehalts für die Bestellung eines

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 13803/17

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • BGH, 27.01.2021 - XII ZB 450/20

    Beschwerdeberechtigung eines Dritten gegen die Ablehnung einer Betreuung;

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 583/19

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 213/16

    Betreuungssache: Bewirkung einer Beteiligung durch Bekanntgabe der

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8560/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 1410/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 14642/17

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 91/20

    Wenden eines Beteiligten eines Betreuungsverfahrens gegen die den

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2018 - 13 T 714/18

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung einer Zwangsbehandlung

  • LG Aachen, 10.07.2019 - 3 T 265/18
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