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   BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08   

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https://dejure.org/2009,3294
BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08 (https://dejure.org/2009,3294)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2009 - XII ZB 66/08 (https://dejure.org/2009,3294)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - XII ZB 66/08 (https://dejure.org/2009,3294)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige Forderungen; Befreiung von der Vorlagepflicht im Hinblick auf eine verfassungskonforme Auslegung einer Norm durch das Oberlandesgericht (OLG)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Inklusivstundensätze, Vorlagepflicht an den BGH, Bundesgerichtshof, Vorrang der Vorlage an das BVerfG

  • Judicialis

    GG Art. 100; ; VBVG § 4; ; VBVG § 5; ; BGB § 1835 Abs. 3; ; FGG § 28 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige Forderungen; Befreiung von der Vorlagepflicht im Hinblick auf eine verfassungskonforme Auslegung einer Norm durch das Oberlandesgericht (OLG)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zusätzliche Leistungen des Betreuers können gesondert zu vergüten sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 292
  • FGPrax 2010, 23
  • FamRZ 2010, 199
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Vergütung von Vormündern

    Auszug aus BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage - unter ausführlicher Darlegung der nach seiner Auffassung für eine zulässige Vorlage klärungsbedürftigen Fragen - als unzulässig zurückgewiesen (FamRZ 2007, 622).

    Bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Vergütungsrechts wird - neben den bereits vom Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2007, 622, 623 ff.) aufgezeigten Gesichtspunkten - zu erwägen sein, welche Möglichkeit das geltende Recht zur Verfügung stellt, um einen Betreuer losgelöst von den in §§ 4, 5 VBVG vorgegebenen Pauschalen in besonderen Einzelfällen angemessen zu vergüten.

  • OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung für Berufsbetreuer nicht mittelloser

    Auszug aus BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08
    Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1 hat das Oberlandesgericht das Verfahren ausgesetzt und die Sache gemäß Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (FamRZ 2007, 303).

    Das Oberlandesgericht verweist wegen seiner - fortbestehenden - verfassungsrechtlichen Bedenken im Einzelnen auf seine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2007, 303).

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03

    Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers

    Auszug aus BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08
    Allerdings ist der Senat an die - abweichende - rechtliche Beurteilung des Oberlandesgerichts, das eine solche Auslegung offenbar für möglich hält und deshalb für die Entscheidung über die weitere Beschwerde als erheblich ansieht, bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 FGG gebunden (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 23. Juli 2003 - XII ZB 87/03 - FamRZ 2003, 1653).
  • BFH, 15.06.2010 - VIII R 10/09

    Berufsbetreuer erzielen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus

    Deshalb nehmen nicht nur Juristen oder Steuerberater (vgl. Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 21. Oktober 2009 XII ZB 66/08, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2010, 199; Zimmermann, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 1322), sondern auch andere Berufsgruppen (wie Sozialarbeiter/-pädagogen, Alten- und Krankenpfleger sowie Erzieher, aber auch Verwaltungsfachkräfte und Kaufleute) diese Aufgabe wahr.

    Dabei gehört zur Betreuung insbesondere auch die Vertretung in Vermögensangelegenheiten (vgl. BGH-Urteile vom 9. Januar 2008 VIII ZR 12/07, FamRZ 2008, 680; vom 30. April 2008 XII ZR 110/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2008, 2333; BGH-Beschluss in FamRZ 2010, 199; Sonnenfeld, FamRZ 2009, 1027; Wilde, GmbH-Rundschau 2010, 123).

  • BFH, 15.06.2010 - VIII R 14/09

    Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger: keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern

    Deshalb nehmen nicht nur Juristen oder Steuerberater (vgl. Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 21. Oktober 2009 XII ZB 66/08, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2010, 199; Zimmermann, Deutsches Steuerrecht 2007, 1322), sondern auch andere Berufsgruppen (wie Sozialarbeiter/-pädagogen, Alten- und Krankenpfleger sowie Erzieher, aber auch Verwaltungsfachkräfte und Kaufleute) diese Aufgabe wahr.

    Dabei gehört zur Betreuung insbesondere auch die Vertretung in Vermögensangelegenheiten (vgl. BGH-Urteile vom 9. Januar 2008 VIII ZR 12/07, FamRZ 2008, 680; vom 30. April 2008 XII ZR 110/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2008, 2333; BGH-Beschluss in FamRZ 2010, 199; Sonnenfeld, FamRZ 2009, 1027; Wilde, GmbH-Rundschau 2010, 123).

  • BFH, 28.07.2011 - VIII B 18/11

    NZB - Betreuer - ausländische Kapitaleinkünfte

    Dabei gehört zur Betreuung insbesondere auch die Vertretung in Vermögensangelegenheiten (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 9. Januar 2008 VIII ZR 12/07, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2008, 680; vom 30. April 2008 XII ZR 110/06, Neue Juristische Wochenschrift 2008, 2333; BGH-Beschluss vom 21. Oktober 2009 XII ZB 66/08, FamRZ 2010, 199; Sonnenfeld, FamRZ 2009, 1027; Wilde, GmbH-Rundschau 2010, 123).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - L 4 KR 192/10

    Krankenversicherung

    Dem steht die verschiedentlich erwogene verfassungskonforme Auslegung der Vergütungsregelungen des VBVG in Ausnahmefällen, in denen der zeitliche Aufwand infolge der Betreuung über einen längeren Zeitraum hinweg außerordentlich hoch ist und deshalb die Pauschalvergütung sich unangemessen niedrig darstellen würde (BVerfG, Beschluss vom 6.2.2007, a.a.o., wobei ein Zeitraum von wenigstens 24 Monaten anzusetzen sein soll; BGH, Beschluss vom 21.10.2009 - XII ZB 66/08 - FamRZ 2010, 199), nicht entgegen.
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