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   BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12   

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https://dejure.org/2014,18912
BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12 (https://dejure.org/2014,18912)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2014 - XII ZB 661/12 (https://dejure.org/2014,18912)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - XII ZB 661/12 (https://dejure.org/2014,18912)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1602 BGB, § 1603 BGB, § 1610 BGB
    Kindesunterhalt: Bemessung des Unterhalts eines im Inland lebenden minderjährigen Kindes bei Wohnsitz des Unterhaltspflichtigen in der Schweiz

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Kaufkraftunterschieds im Zusammenhang mit der Bemessung des Unterhalts

  • rewis.io

    Kindesunterhalt: Bemessung des Unterhalts eines im Inland lebenden minderjährigen Kindes bei Wohnsitz des Unterhaltspflichtigen in der Schweiz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 55 Abs. 2; BGB § 1610; EGZPO § 36 Nr. 3
    Ermittlung des Kaufkraftunterschieds im Zusammenhang mit der Bemessung des Unterhalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kaufkraftunterschiede in der Unterhaltsberechnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zusätzliche Unterhaltspflichten - und die Unterhaltsbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsbemessung und die Berücksichtigung der Kaufkraftunterschiede

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen kann im Rahmen der Kaufkraftbereinigung anzupassen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen kann im Rahmen der Kaufkraftbereinigung anzupassen sein

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt mit Auslandsbezug - Ermittlung des Einkommens unter Berücksichtigung des Kaufkraftunterschieds

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wie viel Unterhalt muss der in der Schweiz lebende Vater an seine Kinder in Deutschland zahlen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wie viel Unterhalt muss der in der Schweiz lebende Vater an seine Kinder in Deutschland zahlen?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen kann im Rahmen der Kaufkraftbereinigung anzupassen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2785
  • MDR 2014, 965
  • FamRZ 2014, 1536
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.07.2000 - XII ZR 161/98

    Berücksichtigung des Zählkindvorteils; Angemessenheit des Kindesunterhalts

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12
    Liegt eine über- oder unterdurchschnittliche Unterhaltsbelastung mit mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten vor, soll durch eine Höher- oder Niedrigergruppierung in den Gehaltsstufen oder durch Bildung von individuell geschätzten Zu- oder Abschlägen eine den Besonderheiten des Falls angemessene Unterhaltsbemessung erreicht werden (Senatsurteil vom 19. Juli 2000 - XII ZR 161/98 - FamRZ 2000, 1492, 1493).

    Die Einstufung in eine höhere oder niedrigere Gehaltsgruppe der Tabelle je nach Zahl der Unterhaltsberechtigten und der damit verbundenen Unterhaltslast liegt allerdings im tatrichterlichen Ermessen (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2000 - XII ZR 161/98 - FamRZ 2000, 1492, 1493).

  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86

    Unterhaltsanspruch des im Ausland lebenden geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12
    (1) Nachdem das Statistische Bundesamt die Veröffentlichung der Verbrauchergeldparitäten zum Ende des Berichtsjahrs 2009 eingestellt hatte (vgl. Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 9 Rn. 91), deren Heranziehung zur Ermittlung der Kaufkraftunterschiede der Senat seinerzeit gebilligt hatte (Senatsurteil vom 1. April 1987 - IVb ZR 41/86 - FamRZ 1987, 682, 684; vgl. auch Unger FPR 2013, 19, 21), werden nunmehr zum einen die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums sowie eine Korrektur mittels Teuerungsziffern und schließlich die Heranziehung der Statistiken zu Kaufpreisparitäten von Eurostat erwogen (vgl. die Übersicht bei OLG Stuttgart FamRZ 2014, 850, 851 f.; Unger FPR 2013, 19, 21 ff.).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur prüfen, ob der Tatrichter insoweit den Verfahrensstoff erschöpfend gewürdigt und einen rechtlich bedenkenfreien Weg eingeschlagen hat (Senatsurteil vom 1. April 1987 - IVb ZR 41/86 - FamRZ 1987, 682, 684).

  • OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 10 UF 47/07

    Kindesunterhalt: Bestimmung des Unterhaltsbedarfs und der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12
    Die nach diesem Maßstab vorzunehmende Kaufkraftbereinigung habe entgegen der vom Oberlandesgericht Brandenburg vertretenen Auffassung (FamRZ 2008, 1279) nicht durch eine Anpassung der in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Unterhaltssätze, sondern durch eine entsprechende Korrektur des in der Währung des Heimatlandes des Antragsgegners ermittelten unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens zu erfolgen.

    (3) Ebenso wenig ist etwas dagegen zu erinnern, dass das Oberlandesgericht die sich im Rahmen der Kaufkraftbereinigung ergebende Anpassung schon beim unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen des Antragsgegners und nicht erst bei den in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Unterhaltssätzen der Antragsteller vorgenommen hat (so aber OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1279).

  • BGH, 12.03.2014 - XII ZB 234/13

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bedarfsminderung durch hohe Aufwendungen des

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12
    Weil die Werte nur Hilfsmittel für die Unterhaltsbemessung sind, ist das mit ihrer Hilfe gewonnene Ergebnis nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls stets auf seine Angemessenheit und Ausgewogenheit hin zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 12. März 2014 - XII ZB 234/13 - FamRZ 2014, 917 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 03.07.2013 - XII ZB 220/12

    Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12
    Ob eine Anpassung des Selbstbehalts erforderlich ist, wenn der Unterhaltspflichtige, der sich im Ausland aufhält, einem von den Annahmen der Tabelle wesentlich abweichenden Preisniveau ausgesetzt ist, unterliegt ebenfalls der tatrichterlichen Beurteilung (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2013 - XII ZB 220/12 - FamRZ 2013, 1375 Rn. 29).
  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11

    Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12
    Insgesamt soll die Kostenentscheidung in Unterhaltssachen flexibler und weniger formal gehandhabt werden können, um dem - von der Streitwertermittlung nicht hinreichend zu erfassenden - Dauercharakter der Verpflichtung Rechnung tragen zu können (Senatsbeschluss vom 28. September 2011 - XII ZB 2/11 - FamRZ 2011, 1933 Rn. 29).
  • OLG Oldenburg, 19.10.2012 - 11 UF 55/12

    Kaufkraftbereinigung in der Schweiz erzielten Erwerbseinkommens bei Ermittlung

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12
    a) Das Oberlandesgericht hat seine in FamRZ 2013, 891 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • OLG Stuttgart, 20.01.2014 - 17 WF 229/13

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Abänderung eines

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12
    (1) Nachdem das Statistische Bundesamt die Veröffentlichung der Verbrauchergeldparitäten zum Ende des Berichtsjahrs 2009 eingestellt hatte (vgl. Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 9 Rn. 91), deren Heranziehung zur Ermittlung der Kaufkraftunterschiede der Senat seinerzeit gebilligt hatte (Senatsurteil vom 1. April 1987 - IVb ZR 41/86 - FamRZ 1987, 682, 684; vgl. auch Unger FPR 2013, 19, 21), werden nunmehr zum einen die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums sowie eine Korrektur mittels Teuerungsziffern und schließlich die Heranziehung der Statistiken zu Kaufpreisparitäten von Eurostat erwogen (vgl. die Übersicht bei OLG Stuttgart FamRZ 2014, 850, 851 f.; Unger FPR 2013, 19, 21 ff.).
  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12
    Voraussetzung ist aber, dass konkrete Anhaltspunkte dargelegt sind, wonach der Unterhaltspflichtige überhaupt berufsbedingte Aufwendungen gehabt hat (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860, 861).
  • BGH, 26.06.2013 - XII ZR 133/11

    Scheidungsverbundverfahren mit Auslandsbezug: Beschwer für Rechtsmittel gegen den

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12
    Dabei kann die streitige Frage, welches der beiden vorgenannten Haager Übereinkommen im Verhältnis zur Schweiz Anwendung findet (vgl. zum Streitstand Senatsurteil vom 26. Juni 2013 - XII ZR 133/11 - FamRZ 2013, 1366 Rn. 31 ff.), unbeantwortet bleiben, weil nach beiden Normen jeweils deutsches Sachrecht zur Anwendung kommt.
  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 66/10

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung einer nach der Scheidung erhaltenen Abfindung

  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 565/15

    Kindesunterhalt im Fall des Wechselmodells: Bemessung des Unterhaltsbedarfs;

    Zwar hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen, dass sich der Bedarf des minderjährigen Kindes vom barunterhaltspflichtigen Elternteil ableitet (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 661/12 - FamRZ 2014, 1536 Rn. 37; Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - XII ZR 161/04 - FamRZ 2007, 707, 708 f. und vom 9. Juli 2003 - XII ZR 83/00 - FamRZ 2003, 1471, 1472 f.).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17

    Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter unabhängig von neuer Partnerschaft

    dd) Das Einkommen des Antragsgegners ist entsprechend dem Unterhaltsgrundsatz Nr. 10.2.1 des OLG Frankfurt a. M. und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH, NJW 2014, 2785 (2786) um monatlich 150, 00 ? berufsbedingte Aufwendungen zu bereinigen.
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14

    Kindesunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines in der Schweiz lebenden

    Die Anpassung an die unterschiedliche Kaufkraft in der Schweiz, wo der unterhaltspflichtige Vater lebt, erfolgt grundsätzlich in der Weise, dass das im Ausland erzielte Einkommen entsprechend der Kaufkraft umgerechnet wird und sich nach diesem Ergebnis die Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle richtet (BGH vom 09.07.2014 - XII ZB 661/12, Juris Rn. 36 f.; Krenzler/Borth/Grisebach, Anwalts-Handbuch Familienrecht, 2. Auflage 2012, Rn. 685; Rahm/Künkel/Breuer, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 5. Auflage 2010, 71. Lieferung 10.2015, B Rn. 392).

    (1) Heranzuziehen ist dabei die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) herausgegebene Tabelle "Vergleichende Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern" als am besten geeigneter Anpassungsmaßstab (vgl. zu den Einzelheiten BGH vom 09.07.2014 - XII ZB 661/12, Juris Rn. 35; OLG Oldenburg vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12, Juris Rn. 54 ff.).

    Denn die genannte Tabelle stellt lediglich einen Index für die Kaufkraftunterschiede dar und enthält nicht zugleich die Umrechnung nach dem Währungswechselkurs (so aber OLG Oldenburg vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12, Juris Rn. 64 f.; der Bundesgerichtshof hat dies in seiner nachfolgenden Rechtsbeschwerdeentscheidung mangels Rüge hingenommen, freilich ohne diesen Punkt zu erörtern, BGH vom 09.07.2014 - XII ZB 661/12, Juris Rn. 22; dabei ist die Kaufkraftbereinigung ohnehin Sache der tatrichterlichen Beurteilung, BGH, a.a.O., Rn. 34).

    Die Prüfung des Selbstbehalts kann nicht dadurch erfolgen, dass das ausländische Einkommen an die Kaufkraft im Inland angepasst und am inländischen Selbstbehalt gemessen wird (in diese Richtung aber etwa BGH vom 09.07.2014 - XII ZB 661/12, Juris Rn. 44; nach beiden Methoden prüft OLG Brandenburg vom 11.10.2007 - 10 UF 47/07, Juris Rn. 56 ff.; vgl. dazu auch Rahm/Künkel/Breuer, a.a.O., B Rn. 393), insbesondere ist dies nicht ergebnisneutral.

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2015 - 2 UF 69/15

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung eines Firmenfahrzeuges des

    Die Feststellung des Kaufkraftunterschiedes anhand des vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) ermittelten vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern wurde vom Bundesgerichthof nicht beanstandet (BGH, FamRZ 2014, 1536 Rn. 35).
  • OLG Hamm, 06.06.2017 - 11 UF 206/16

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Abänderung eines

    EU 2009 Nr. L 7, S. 1) zur Anwendung gelangt, da die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach beiden Normen gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 09. Juli 2014 - XII ZB 661/12 -, FamRZ 2014, 1536).

    Ginge es hier um die erstmalige Festsetzung von Kindesunterhalt wäre gemäß Art. 3 Abs. 1 des Haager Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23. November 2007 (im folgenden: HUP, ABl. EU 2009 Nr. L 331, S. 19) bzw. Art. 4 Abs. 1 des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 2. Oktober 1973 (im folgenden: HUÜ, BGBl. 1986 II S. 837) deutsches Recht anzuwenden.  Die streitige Frage, welches der beiden vorgenannten Haager Übereinkommen im Verhältnis zur Schweiz Anwendung findet (vgl. zum Streitstand BGH, Urteil vom 26. Juni 2013 - XII ZR 133/11 - FamRZ 2013, 1366), kann deshalb unbeantwortet bleiben, weil nach beiden Normen jeweils deutsches Sachrecht zur Anwendung käme (vgl. BGH, Beschluss vom 09. Juli 2014 - XII ZB 661/12 -, FamRZ 2014, 1536).

    Wie diese Verschränkung der Lebensstellungen in ein angemessenes Maß des Unterhalts umzusetzen ist, ist nicht unumstritten (vgl. hierzu: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5.8.2016 - 5 UF 87/14 -, FamRZ 2017, 282),   in seinen Einzelheiten aber der tatrichterlichen Beurteilung vorbehalten (BGH, Beschluss vom 9.7.2014 - XII ZB 661/12, FamRZ 2014, 1536).

    Nach einer vom Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12, FamRZ 2013, 891) begründeten und vom Bundesgerichtshof (Beschluss vom 9.7.2014 - XII ZB 661/12, FamRZ 2014, 1536) gebilligten Rechtsprechung soll zum Ausgleich der Kaufkraftunterschiede das ausländische Einkommen in ausländischer Währung um Steuern usw. bereinigt und dann - nur in einem Rechenschritt - den vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) ermittelten "vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern" angepasst werden.

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 662/13

    Abänderungsverfahren für eine ausländische Kindesunterhaltsentscheidung:

    Zwar wird sich eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen Bedürfnislage des Antragstellers nicht mit allgemein höheren Lebenshaltungskosten in seinem neuen Aufenthaltsstaat Deutschland begründen lassen, weil der Euro - ausweislich der vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) ermittelten "vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern" - in Deutschland sogar eine höhere Kaufkraft besitzt als in Irland (zur Bereinigung von Kaufkraftunterschieden bei der Unterhaltsbemessung anhand der von Eurostat ermittelten Daten vgl. Senatsbeschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 661/12 - FamRZ 2014, 1536 Rn. 33 ff.).
  • LG Köln, 21.10.2015 - 13 S 79/15

    Treffen zwei Hunde aufeinander...

    Der Abzug einer solchen Pauschale ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn überhaupt berufsbedingte Aufwendungen konkret angeführt sind oder jedenfalls entsprechende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Geschädigte überhaupt berufsbedingte Aufwendungen gehabt hat (vgl. BGH v. 09.07.2014 - XII ZB 661/12; BGH v. 19.02.2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860, 861).
  • OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20

    1. Das Vertretungsrecht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB umfasst zwar nicht die

    Liegt eine über- oder unterdurchschnittliche Unterhaltsbelastung mit mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten vor, soll durch eine Höher- oder Niedrigergruppierung in den Gehaltsstufen oder durch Bildung von individuell geschätzten Zu- oder Abschlägen eine den Besonderheiten des Falles angemessene Unterhaltsbemessung erreicht werden (BGH FamRZ 2014, 1536).

    Dies genügt schon nicht den höchstrichterlichen Anforderungen an beachtlichen Sachvortrag, da es - worauf der Antragsteller mit Schriftsatz vom 6. Dezember 2017 zudem zutreffend hingewiesen hat - nicht Aufgabe des Tatrichters ist, sich wesentlichen Vortrag der Beteiligten aus den eingereichten Anlagen zusammenzusuchen (BGH FamRZ 2014, 1536).

  • OLG Koblenz, 18.03.2015 - 13 UF 825/14

    Kindesunterhalt: Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts;

    Da die Antragsgegnerin in Luxemburg wohnt, könnte zwar grundsätzlich eine Anpassung (Erhöhung) des Selbstbehalts aufgrund eines höheren Preisniveaus in Luxemburg angezeigt sein (vgl. BGH FamRZ 2014, 1536).
  • VG Düsseldorf, 29.04.2015 - 10 K 5339/13

    Einkommen; Kaufkraftparität; Eurostat; Schweiz; Ausland; Lebenshaltungskosten;

    Veröffentlicht unter: http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&plugin=1&language=de&pcode=tec00120, aufgerufen am 29. April 2015; vgl. zum Unterhaltsrecht: BGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 661/12 -, juris Rdnr. 34 ff. (Vorinstanz: OLG Oldenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2012 - 11 UF 55/12 -, juris Rdnr. 53).

    vgl. zum Unterhaltsrecht: BGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 661/12 -, juris Rdnr. 32.

    vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 661/12 -, juris Rdnr. 43 f.

  • OLG Saarbrücken, 22.06.2021 - 6 UF 167/20

    1. Der sog. Corona-Kinderbonus ist als eine Form des Kindergeldes und damit als

  • OLG Brandenburg, 27.11.2014 - 9 UF 140/13

    Kindesunterhalt: Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens

  • OLG Saarbrücken, 16.02.2021 - 6 UF 160/20

    Anspruch auf Kindesunterhalt Rückübertragung von Unterhaltsansprüchen vom

  • OLG Stuttgart, 25.07.2016 - 17 UF 284/14

    Kindesunterhaltsverfahren: Bestellung eines Ergänzungspflegers bei rückwirkend

  • BGH, 25.05.2022 - XII ZB 404/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Brüssel-IIa-Verordnung

  • VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19

    Erfolglose Klage auf Bewilligung höherer BAföG-Leistungen wegen Berücksichtigung

  • OLG Stuttgart, 23.02.2021 - 17 UF 254/20

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung von übergegangenen

  • VG Freiburg, 28.04.2017 - 4 K 902/15

    Berechnung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei ausländischen

  • OLG Köln, 02.11.2016 - 4 UF 81/16

    Geltendmachung von Kindesunterhalt für in Japan lebende Kinder

  • OLG Karlsruhe, 02.05.2022 - 18 WF 32/22

    Verfahrenskostenhilfe: Berechnung der Kaufkraftparität eines in der Schweiz

  • LG Köln, 20.09.2017 - 7 O 143/16

    Schadensersatzbegehren aus einem Verkehrsunfall (hier: Schadensersatzpflicht für

  • AG Hamm, 17.10.2016 - 31 F 464/15

    Abänderung der Unterhaltsvereinbarung als vollstreckungsfähiger Titel;

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