Rechtsprechung
BGH, 11.08.2010 - XII ZB 78/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 1 S 1 BGB, § 1896 Abs 1a BGB, § 1897 Abs 4 S 2 BGB, § 1903 BGB, § 1906 Abs 1 Nr 1 BGB
Betreuung: Meinungsäußerungen des Betroffenen über den Betreuungsbedarf; Unterbringung des Betreuten wegen akuter erheblicher Eigengefährdung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 1 S 1 BGB, § 1896 Abs 1a BGB, § 1897 Abs 4 S 2 BGB, § 1903 BGB, § 1906 Abs 1 Nr 1 BGB
Betreuung: Meinungsäußerungen des Betroffenen über den Betreuungsbedarf; Unterbringung des Betreuten wegen akuter erheblicher Eigengefährdung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anordnung einer Betreuung trotz Verlangens einer psychosozialen, zeitweisen Unterstützung; Unterbringung des Betreuten in einer Einrichtung durch den Betreuer aufgrund eines Gutachtens des Gerichtes
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Bestellung eines Verfahrenspflegers, zivilrechtliche Unterbringung
- rewis.io
Betreuung: Meinungsäußerungen des Betroffenen über den Betreuungsbedarf; Unterbringung des Betreuten wegen akuter erheblicher Eigengefährdung
- ra.de
- rewis.io
Betreuung: Meinungsäußerungen des Betroffenen über den Betreuungsbedarf; Unterbringung des Betreuten wegen akuter erheblicher Eigengefährdung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung einer Betreuung trotz Verlangens einer psychosozialen, zeitweisen Unterstützung; Unterbringung des Betreuten in einer Einrichtung durch den Betreuer aufgrund eines Gutachtens des Gerichtes
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde in Betreuungssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unterbringung - nur bei ernstlicher und konkreter Gefahr für Leib oder Leben!
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 1651
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09
Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen
Auszug aus BGH, 11.08.2010 - XII ZB 78/10
Notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für dessen Leib oder Leben (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Tz. 14), wobei die Anforderungen an die Voraussehbarkeit einer Selbsttötung oder einer erheblichen gesundheitlichen Eigenschädigung jedoch nicht überspannt werden dürfen (Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 118/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).Die Prognose ist im Wesentlichen Sache des Tatrichters (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Tz. 14).
- BGH, 23.06.2010 - XII ZB 118/10
Betreuung: Anforderungen an eine zulässige Unterbringung
Auszug aus BGH, 11.08.2010 - XII ZB 78/10
Notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für dessen Leib oder Leben (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Tz. 14), wobei die Anforderungen an die Voraussehbarkeit einer Selbsttötung oder einer erheblichen gesundheitlichen Eigenschädigung jedoch nicht überspannt werden dürfen (Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 118/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 02.07.2014 - XII ZB 120/14
Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne …
Der Senat hat dies in einer früheren Entscheidung für möglich gehalten (Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 8 mit zust. Anm. Fröschle FamRZ 2010, 1651;… vgl. ebenso Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 278 Rn. 34;… Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 4. Aufl. § 278 Rn. 9), woran er gegenüber den von der Rechtsbeschwerde und Teilen der Literatur (…Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 278 Rn. 23;… Bassenge/Roth FamFG 12. Aufl. § 278 Rn. 13;… BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Januar 2014] § 278 Rn. 13) geäußerten Bedenken im Grundsatz festhält. - BGH, 07.10.2020 - XII ZB 349/20
Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Gelegenheit der Teilnahme …
Einer näheren Beschreibung der geschlossenen Einrichtung bedurfte es deshalb nicht; die Auswahl der konkreten Einrichtung obliegt ohnehin dem Betreuer (vgl. Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 78/10 - BtPrax 2010, 279 Rn. 6). - AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
Betreuung: Prüfung milderer Mittel bei Genehmigung der Einwilligung des Betreuers …
Durch den Verweis in § 1906 Abs. 4 BGB auf Abs. 1 der Norm ist schließlich erforderlich, dass ohne die freiheitsentziehende Maßnahme eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben der betroffenen Person besteht (BGH, Beschluss vom 18.05.2011, Az. XII ZB 47/11; BGH, Beschluss vom 11.08.2010, Az. XII ZB 78/10) und dass die Maßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt.