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   BGH, 20.11.2014 - XII ZB 86/14   

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https://dejure.org/2014,44865
BGH, 20.11.2014 - XII ZB 86/14 (https://dejure.org/2014,44865)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2014 - XII ZB 86/14 (https://dejure.org/2014,44865)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 (https://dejure.org/2014,44865)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 303 Abs 2 FamFG
    Betreuungssache: Beschwerde des erstinstanzlich nicht beteiligten Familienangehörigen

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Nr. 1 FamFG, § ... 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 303 Abs. 2 FamFG, § 7 FamFG, § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG, § 7 Abs. 3 FamFG, § 303 FamFG, § 303 Abs. 1 FamFG, § 274 Abs. 3 FamFG, § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 1 FamFG, FamFG § 68

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung der Beschwerdeführer im ersten Rechtszug als Voraussetzung für ihre Beschwerdebefugnis im Betreuungsverfahren

  • rewis.io

    Betreuungssache: Beschwerde des erstinstanzlich nicht beteiligten Familienangehörigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung der Beschwerdeführer im ersten Rechtszug als Voraussetzung für ihre Beschwerdebefugnis im Betreuungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der im Betreuungsverfahren nicht hinzugezogene Angehörige

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschwerderecht Angehöriger gegen Betreuungsentscheidung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn das Betreuungsgericht für einen Betroffenen eine Betreuung ablehnt oder anordnet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1180
  • MDR 2015, 231
  • FGPrax 2015, 73
  • FamRZ 2014, 572
  • FamRZ 2015, 572
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 692/10

    Betreuungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 20.11.2014 - XII ZB 86/14
    Ist ein Angehöriger aus dem privilegierten Personenkreis des § 303 Abs. 2 FamFG im ersten Rechtszug nicht beteiligt worden, steht ihm nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung das Recht der Beschwerde unabhängig davon nicht zu, aus welchen Gründen die Beteiligung im ersten Rechtszug unterblieben ist (Senatsbeschlüsse vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13 - FamRZ 2014, 1099 Rn. 10 und vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 6).

    Erst wenn auf diesem Weg die Verfahrensbeteiligung erreicht wurde, erhält der Angehörige die Beschwerdebefugnis nach § 303 Abs. 2 FamFG gegen die betreuungsrechtliche Entscheidung (Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 9).

  • BGH, 09.04.2014 - XII ZB 595/13

    Betreuungssache: Konkludente Verfahrensbeteiligung eines Abkömmlings des

    Auszug aus BGH, 20.11.2014 - XII ZB 86/14
    Ist ein Angehöriger aus dem privilegierten Personenkreis des § 303 Abs. 2 FamFG im ersten Rechtszug nicht beteiligt worden, steht ihm nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung das Recht der Beschwerde unabhängig davon nicht zu, aus welchen Gründen die Beteiligung im ersten Rechtszug unterblieben ist (Senatsbeschlüsse vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13 - FamRZ 2014, 1099 Rn. 10 und vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 6).

    Die Nichterwähnung im Rubrum stünde einer tatsächlichen Hinzuziehung zum Verfahren im Sinne des § 7 FamFG nicht entgegen (Senatsbeschluss vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13 - FamRZ 2014, 1099 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der

    Auszug aus BGH, 20.11.2014 - XII ZB 86/14
    Im Rahmen eines solchen Verfahrens wäre der Betreuungsbedarf des Betroffenen an den im Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2010 (XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 11) aufgestellten Grundsätzen zu messen, wonach eine vom Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht die Bestellung eines Betreuers dann nicht hindert, wenn gegen die Wirksamkeit der Vollmachterteilung Bedenken bestehen und die Vertretung durch die Bevollmächtigte deshalb im Rechtsverkehr auf Akzeptanzprobleme stößt.
  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 624/11

    Beschwerdebefugnis eines beteiligten Landes gegen die Ablehnung der Bestellung

    Auszug aus BGH, 20.11.2014 - XII ZB 86/14
    Die Rechtsbeschwerdebefugnis der Beschwerdeführer ergibt sich daraus, dass ihre Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts ohne Erfolg geblieben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. April 2012 - XII ZB 624/11 - FamRZ 2012, 1031 Rn. 3 mwN).
  • LG Landau/Pfalz, 15.06.2010 - 3 T 42/10

    Betreuungsverfahren: Erweiterung der Beschwerdebefugnis auf bislang nicht

    Auszug aus BGH, 20.11.2014 - XII ZB 86/14
    Eine nachträgliche Erlangung der Beschwerdebefugnis durch Hinzuziehung von Angehörigen nach Abschluss des ersten Rechtszugs - sei es in einem Zwischenverfahren, sei es im Rahmen des Abhilfeverfahrens - kommt ebenfalls nicht in Betracht (a.A. LG Verden BtPrax 2010, 242; LG Landau FamRZ 2011, 60, 61; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 1371, 1372;Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 20 a; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 303 Rn. 28; MünchKommFamFG/Schmid-Recla 2. Aufl. § 303 Rn. 5 a; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 4. Aufl. § 303 Rn. 8; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 303 Rn. 9).
  • LG Verden, 24.06.2010 - 1 T 76/10

    Nichteinhaltung der Mindestanforderungen des Abhilfeverfahrens, Beschwerderecht

    Auszug aus BGH, 20.11.2014 - XII ZB 86/14
    Eine nachträgliche Erlangung der Beschwerdebefugnis durch Hinzuziehung von Angehörigen nach Abschluss des ersten Rechtszugs - sei es in einem Zwischenverfahren, sei es im Rahmen des Abhilfeverfahrens - kommt ebenfalls nicht in Betracht (a.A. LG Verden BtPrax 2010, 242; LG Landau FamRZ 2011, 60, 61; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 1371, 1372;Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 20 a; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 303 Rn. 28; MünchKommFamFG/Schmid-Recla 2. Aufl. § 303 Rn. 5 a; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 4. Aufl. § 303 Rn. 8; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 303 Rn. 9).
  • LG Saarbrücken, 22.02.2010 - 5 T 87/10

    Betreuungsverfahren: Beschwerderecht eines im ersten Rechtszug nicht beteiligten

    Auszug aus BGH, 20.11.2014 - XII ZB 86/14
    Eine nachträgliche Erlangung der Beschwerdebefugnis durch Hinzuziehung von Angehörigen nach Abschluss des ersten Rechtszugs - sei es in einem Zwischenverfahren, sei es im Rahmen des Abhilfeverfahrens - kommt ebenfalls nicht in Betracht (a.A. LG Verden BtPrax 2010, 242; LG Landau FamRZ 2011, 60, 61; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 1371, 1372;Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 20 a; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 303 Rn. 28; MünchKommFamFG/Schmid-Recla 2. Aufl. § 303 Rn. 5 a; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 4. Aufl. § 303 Rn. 8; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 303 Rn. 9).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 471/17

    Zustehen des Rechts der Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene

    - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 7 mwN).

    Die bloße Anregung zur Einleitung eines Verfahrens begründet für sich genommen jedoch keine Beteiligtenstellung des Anregenden (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 9 mwN).

    d) Mangels materieller Rechtskraft der betreuungsgerichtlichen Entscheidung ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass ein Angehöriger unter Darstellung seines bislang nicht berücksichtigten Vorbringens eine Änderung der Entscheidung anregt und zur Vorbereitung dieser Entscheidung nunmehr seine Hinzuziehung als Verfahrensbeteiligter beantragt (Senatsbeschluss vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 213/16

    Betreuungssache: Bewirkung einer Beteiligung durch Bekanntgabe der

    Die Nichterwähnung im Entscheidungsrubrum stünde einer tatsächlichen Hinzuziehung zum Verfahren im Sinne des § 7 FamFG nicht entgegen (Senatsbeschluss vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 8 mwN).

    Bereits aus der systematischen Stellung des § 68 Abs. 1 FamFG ergibt sich, dass das Abhilfeverfahren zum Gang des Beschwerdeverfahrens gehört (Senatsbeschluss vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 17.06.2020 - XII ZB 574/19

    Betreuungsverfahren: Beschwerderecht der Angehörigen gegen von Amts wegen

    Deshalb bliebe auch die eingelegte Beschwerde gemäß § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG unzulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 11 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Juni 2020 - XII ZB 355/19 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 13.03.2019 - XII ZB 523/18

    Betreuungssache: Beteiligung durch konkludente Hinzuziehung bei Bewilligung von

    Die bloße Anregung zur Einleitung eines Verfahrens auf Betreuerwechsel (§ 1908 b BGB) führt hingegen nach der Senatsrechtsprechung nicht zur Beteiligung des Anregenden an diesem Verfahren (Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2018 - XII ZB 489/18 - juris Rn. 9; vom 11. Juli 2018 - XII ZB 471/17 - FamRZ 2018, 1607 Rn. 12 und vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 9 mwN; so im Übrigen entgegen der unzutreffenden Zitierung durch die Rechtsbeschwerde auch Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 303 Rn. 27).
  • BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19

    Befugnis des Landwirtschaftsgerichts jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist

    Bereits aus der systematischen Stellung des § 68 Abs. 1 FamFG ergibt sich, dass das Abhilfeverfahren Teil des Beschwerdeverfahrens ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14, NZFam 2015, 213 Rn. 11; Beschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 213/16, FGPrax 2018, 77 Rn. 12).
  • BGH, 25.04.2018 - XII ZB 282/17

    Einlegen einer Beschwerde im Namen des Betroffenen durch den im erstinstanzlichen

    Selbst wenn im Zwischenverfahren festgestellt werden sollte, dass der Beschwerdeführer hätte beteiligt werden müssen, bliebe die amtsgerichtliche Hauptsacheentscheidung hiervon genauso wie die Tatsache unberührt, dass der Beschwerdeführer im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 11 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2019 - 13 T 4145/19

    Beschwerdebefugnis des Betreuers

    Ist diese im ersten Rechtszug nicht beteiligt worden, steht ihr nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung das Recht der Beschwerde unabhängig davon nicht zu, aus welchen Gründen die Beteiligung im ersten Rechtszug unterblieben ist (vgl. BGH NJW 2015, 1180 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Die Nichterwähnung im Rubrum stünde einer tatsächlichen Hinzuziehung zum Verfahren im Sinne des § 7 FamFG nicht entgegen (vgl. BGH NJW 2015, 1180).

    Wie der Bundesgerichtshof (NJW 2015, 1180) weiter ausgeführt hat, müssen Angehörige des Betroffenen, wenn sie nicht von Amts wegen zu dem Verfahren hinzugezogen werden (§ 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG), durch die Stellung eines entsprechenden Antrags gem. § 7 Abs. 3 FamFG während des ersten Rechtszugs vorgreiflich auf ihre Verfahrensbeteiligung hinwirken und, sollte der Antrag abgelehnt werden, das hierfür vorgesehene Rechtsmittel einlegen.

    Bereits aus der systematischen Stellung des § 68 Abs. 1 FamFG ergibt sich, dass das Abhilfeverfahren zum Gang des Beschwerdeverfahrens gehört (vgl. zum Ganzen BGH NJW 2015, 1180 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16

    Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete

    Das Abhilfeverfahren ist demgegenüber bereits Teil des Beschwerdeverfahrens (Senatsbeschluss vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21

    Wird in einem Betreuungsverfahren die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend

    Das Abhilfeverfahren ist bereits Bestandteil des Beschwerdeverfahrens und gehört deshalb nicht mehr zum ersten Rechtszug, der mit dem Erlass der angefochtenen Entscheidung endet (Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 - FamRZ 2017, 755 Rn. 13 und vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 11 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.09.2020 - 13 T 3052/20

    Beschwerdeberechtigung begründende erstinstanzliche Beteiligung eines nahen

    Für die Beschwerdebefugnis nach § 303 Abs. 2 FamFG kommt es somit entscheidend darauf an, ob der Beschwerdeführer tatsächlich im ersten Rechtszug beteiligt worden ist (vgl. BGH FamRZ 2018, 1607; BGH NJW 2015, 1180 [mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen]).

    Das auf eine Beschwerde folgende Abhilfeverfahren nach § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG gehört nicht mehr zum ersten Rechtszug, sondern schließt sich an diesen an (BGH FamRZ 2018, 1607; BGH NJW 2015, 1180).

    Denn die bloße Anregung zur Einleitung eines Verfahrens begründet für sich genommen noch keine Beteiligtenstellung des Anregenden (vgl. auch BGH FamRZ 2015, 572 m.w.N.; BGH FamRZ 2018, 1607).

  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 396/19

    Möglichkeit einer im ersten Rechtszug nicht hinzugezogenen Vertrauensperson zur

  • BGH, 10.06.2020 - XII ZB 355/19

    Betreuungsverfahren: Allgemeine Hinzuziehung eines Dritten zu einem

  • LG Bielefeld, 14.11.2019 - 23 T 520/19
  • BGH, 09.05.2023 - XIII ZB 9/20

    Befugnis einer Vertrauensperson zur Einlegung der Rechtsbeschwerde durch

  • BGH, 09.05.2023 - XIII ZB 27/20

    Befugnis einer Vertrauensperson zur Einlegung der Rechtsbeschwerde in

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