Rechtsprechung
   BGH, 21.08.2019 - XII ZB 93/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,31291
BGH, 21.08.2019 - XII ZB 93/19 (https://dejure.org/2019,31291)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2019 - XII ZB 93/19 (https://dejure.org/2019,31291)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19 (https://dejure.org/2019,31291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,31291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rewis.io

    Vorkehrungen eines sich im Verfahren selbst vertretenden Rechtsanwalts im Krankheitsfall

  • rabüro.de

    Auch ein sich selbst im Verfahren vertretender Rechtsanwalt hat Vorkehrungen für den Krankheitsfall zu treffen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwalt in eigener Sache muss für Vertretung sorgen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorkehrungen des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts für den Fall der Erkrankung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Vorkehrungen des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts im Krankheitsfall

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1395
  • MDR 2019, 1270
  • MDR 2019, 1366
  • FamRZ 2019, 1880
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 74/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde und der

    Auszug aus BGH, 21.08.2019 - XII ZB 93/19
    Die Verpflichtung, im Krankheitsfall des Verfahrensbevollmächtigten für einen Vertreter zu sorgen, besteht erst recht, wenn der Gesundheitszustand derart ist, dass mit wiederholt auftretenden Krankheitsfolgen zu rechnen ist, die den Anwalt außerstande setzen, seinen Berufspflichten in dem erforderlichen Umfang nachzukommen (vgl. BGH Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 74/04 - juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 05.04.2011 - VIII ZB 81/10

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei krankheitsbedingter Hinderung an der

    Auszug aus BGH, 21.08.2019 - XII ZB 93/19
    Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm eine unterbleibende Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (BGH Beschluss vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 31.07.2019 - XII ZB 36/19

    Welche Vorkehrungen muss ein Einzelanwalt gegen unvorhergesehene Ausfälle

    Auszug aus BGH, 21.08.2019 - XII ZB 93/19
    Im Rahmen seiner Organisationspflichten hat er Vorkehrungen dafür zu treffen, dass im Falle seiner Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Verfahrenshandlungen - wie hier zumindest die Beantragung einer Fristverlängerung - vornimmt (Senatsbeschluss vom 31. Juli 2019 - XII ZB 36/19 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 07.09.2022 - XII ZB 215/22

    Elektronischer Rechtsverkehr im Rechtsmittelverfahren: Erfordernis der Wiedergabe

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung muss der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten alles ihm Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird (Senatsbeschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19 - FamRZ 2019, 1880 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 30.03.2022 - XII ZB 311/21

    Geeignetheit eines elektronischen Dokuments für die Bearbeitung durch das Gericht

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung muss der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten alles ihm Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird (Senatsbeschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19 - FamRZ 2019, 1880 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 19.01.2023 - V ZB 28/22

    Qualifizierte elektronische Signatur der über das Elektronische Gerichts- und

    Der Prozessbevollmächtigte muss alles ihm Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2022 - V ZB 58/21, MDR 2022, 907 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19, FamRZ 2019, 1880 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 02.12.2021 - IX ZR 53/21

    Anspruch auf Schadensersatz gegen eine Rechtsanwältin wegen fehlerhafter

    Denn der sich selbst vertretende Rechtsanwalt ist im Verfahren nicht als Beteiligter, sondern als Rechtsanwalt zu behandeln (BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19, FamRZ 2019, 1880 Rn. 8; MünchKomm-ZPO/Toussaint, 6. Aufl., § 78 Rn. 29; Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, 23. Aufl., § 78 Rn. 46).

    Zu seinen anwaltlichen Pflichten gehört auch die Einhaltung der Sorgfaltsanforderungen, die an die Wahrung der einzuhaltenden Fristen (BGH, Beschluss vom 21. August 2019, aaO) und an die Wahrnehmung anberaumter Termine gestellt werden.

    Der säumige Rechtsanwalt muss alles Zumutbare für die Rechtzeitigkeit seines Erscheinens oder die Vertretung seiner Partei im Termin getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 1985 - I ZR 113/84, VersR 1985, 542; vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19, FamRZ 2019, 1880 Rn. 5-7 mwN; KGR Berlin 2008, 713, 714; OLGR Koblenz 1998, 254; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Dezember 2005 - I-10 U 76/05, juris Rn. 11).

  • BGH, 08.03.2022 - VIII ZB 45/21

    Scheitern der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes am Tag des

    Mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung kann jedoch ein Verschulden der - sich als Rechtsanwältin selbst vertretenden und deshalb den hierfür geltenden Sorgfaltspflichten unterliegenden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19, NJW-RR 2019, 1395 Rn. 8) - Beklagten an der Fristversäumnis (§ 233 Satz 1 ZPO) nicht angenommen und dementsprechend eine Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist nicht versagt werden.
  • BGH, 19.10.2022 - XII ZB 113/21

    Prüfung des Ablaufs von Rechtsmittelbegründungsfristen durch den Rechtsanwalt

    Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm eine unterbleibende Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (Senatsbeschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19 - FamRZ 2019, 1880 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21

    Rechtsrelevante Frage nach der Kausalität zwischen verhaltensbezogener

    Nach gefestigter Rechtsprechung muss der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten alles ihm Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird (BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19 - FamRZ 2019, 1880 Rn. 5 mwN).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21

    Verfassungsbeschwerde gegen ein zweites Versäumnisurteil und die Verwerfung eines

    Ein Rechtsanwalt, der sich - wie hier die Beschwerdeführerin - im Verfassungsbeschwerdeverfahren selbst vertritt, ist hinsichtlich der Sorgfaltsanforderungen, die an die Wahrung einzuhaltender Fristen gestellt werden, nicht wie ein Beteiligter, sondern wie ein Rechtsanwalt zu behandeln (vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19, MDR 2019, 1270 = juris, Rn. 8 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 29.06.2023 - 4 UF 154/22

    Qualifizierte Signatur; einfache Signatur; sicherer Übermittlungsweg

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung - der der Senat folgt - muss, bezogen auf den vorliegenden Fall, die Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten alles ihr Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird (BGH FamRZ 2019, 1880 Rn. 5 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht