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   BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97   

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BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97 (https://dejure.org/1999,398)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1999 - XII ZR 124/97 (https://dejure.org/1999,398)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1999 - XII ZR 124/97 (https://dejure.org/1999,398)
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Insolventer Grundstückserwerber

§§ 571, 572 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Mietkaution, § 550b BGB <Fassung bis 31.12.01>, Weiterhaftung des Veräußerers

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BGB §§ 572, 571 Abs. 2 Satz 2

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 572, 571
    Mietervorkaufsrecht nur bei erster Veräußerung, kein Vorkaufsrecht nach

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung einer Mietkaution für den Fall der Beendigung des Mietverhältnisses über ein Ladenlokal - Haftung der Vermieterin für eine Kaution für die Zeit nach der Veräußerung des Mietobjektes - Unzulässigkeit einer Klage auf künftige Leistung - Uneingeschränkte ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Weiterhaftung des Veräußerers für Mietkaution

  • Judicialis

    BGB § 572; ; BGB § 571 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 572, § 571 Abs. 2 S. 2
    Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten Sicherheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Haftung des Veräußerers eines vermieteten Grundstücks für eine an den Erwerber ausgehändigte Sicherheitsleistung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Haftung des Veräußerers eines Grundstücks auf Rückgewähr der an den Erwerber ausgehändigten Mietkaution

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 141, 160
  • NJW 1999, 1857
  • ZIP 1999, 970
  • MDR 1999, 988
  • DNotZ 1999, 714
  • NZM 1999, 496
  • ZMR 1999, 537
  • WM 1999, 1286
  • DB 1999, 1256
  • JR 2000, 239
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Frankfurt/Main, 19.12.1989 - 11 S 382/89
    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
    Hierzu zählt die Verpflichtung zur Rückgabe der vom Mieter geleisteten Sicherheit nicht, da diese nicht aus dem Mietverhältnis selbst, sondern aus der ergänzend getroffenen Sicherungsabrede folgt, mit der Gewährung des Gebrauchs des Grundstücks in keinem inneren Zusammenhang steht und keine Gegenleistung für den Mietzins darstellt, sondern allein durch die Hingabe der Sicherheit bedingt ist (vgl. Protokolle 11, 261; Gölz ZIP 1981, 127, 129; Stückmann aaO S. 330; Enneccerus/Lehmann, Schuldrecht § 133 II 1; Planck/Knoke aaO § 572 Anm. 3 a; Nissen JW 1904, 545; LG Frankfurt/Main WuM 1990, 427, 428; a.A. Mittelstein aaO § 110 Anm. 6; Crome aaO S. 36).
  • BGH, 12.07.1967 - VIII ZR 250/64

    § 571 BGB und Werkförderungsvertrag

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
    Für die Frage, welche Rechte und Pflichten sich "aus dem Mietverhältnis" ergeben und damit dem § 571 BGB unterfallen, kommt es insbesondere nicht darauf an, welche Nebenabreden in den Mietvertrag aufgenommen wurden, sondern allein auf den materiellen Gehalt der jeweiligen Vertragsbestimmungen (vgl. BGHZ 48, 244, 248; Paschke/Oetker NJW 1986, 3174, 3175 unter III).
  • BGH, 22.05.1989 - VIII ZR 192/88

    Wechsel des Hauptmieters

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
    Von diesem Grundsatz bildet § 571 Abs. 1 BGB eine Ausnahme (vgl. BGHZ 107, 315, 320), indem er den Erwerber in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Verpflichtungen an Stelle des veräußernden Vermieters eintreten läßt.
  • OLG Karlsruhe, 30.11.1988 - 9 REMiet 2/88

    Mietwohnung; Mieter; Kaution; Mietvertrag; Rückgewährverpflichtung; Aushändigung;

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
    b) Weitgehende Einigkeit besteht nur darüber, daß eine Forthaftung des Veräußerers jedenfalls nicht mehr in Betracht kommt, wenn der Veräußerer die Kaution - anders als im vorliegenden Fall - auf Verlangen oder mit Zustimmung des Mieters weitergegeben oder dieser auf sonstige Weise zu erkennen gegeben hat, daß er nunmehr allein den Erwerber als Rückzahlungsverpflichteten ansieht (vgl. RG JW 1905, 80 Nr. 18; OLG Karlsruhe (Senat Freiburg) NJW-RR 1989, 267, 268; Palandt/Putzo BGB 58. Aufl. § 572 Rdn. 2; Geldmacher DWW 1998, 230, 231; MünchKomm/Voelskow, BGB 3. Aufl. § 572 Rdn. 7; Erman/Jendrek, BGB 9. Aufl. § 572 Rdn. 3; RGRK-BGB/Gelhaar 12. Aufl. § 572 Rdn. 2; v. Martius in Bub/Treier aaO Kap. III Rdn. 783; Stellwaag DWW 1990, 145; Mittelstein, Miete 4. Aufl. § 110 Anm. 7 b).
  • BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94

    Zulässigkeit einer Klage auf künftige Leistung; Übertragung der

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
    Die Beklagte kann insbesondere nicht darauf verwiesen werden, eventuelle spätere Einwendungen nach § 767 ZPO geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 - III ZR 116/94 - MDR 1996, 1232).
  • BGH, 18.12.1968 - VIII ZR 29/68

    Vermieterhaftung bei Grundstücksveräußerung

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
    Diese Systemwidrigkeit (vgl. Protokolle II 139; Crome JherJb Bd. 37 [1897] 1, 25; Hesse, Die rechtliche Natur der Miete [1902] S. 24) bedurfte zum Schutz des Mieters, der sich hinsichtlich seiner Rechte aus dem Mietverhältnis ohne sein Zutun einem neuen, möglicherweise weniger solventen Schuldner gegenübersieht, eines Korrektivs (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968 - VIII ZR 29/68 - NJW 1969, 417, 419; insoweit in BGHZ 51, 273 ff. nicht abgedruckt).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.1997 - 10 U 258/96

    Gegen wen besteht Kautionsanspruch des Mieters bei Verkauf der Mieträume?

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in DB 1997, 1326 = OLG-Report 1997, 90 veröffentlicht ist, hat aus seiner Sicht folgerichtig dahinstehen lassen, ob die auf künftige Leistung gerichtete Zahlungsklage (§ 259 ZPO) zulässig ist, oder ob die Klägerin auf den Weg der Feststellungsklage (§ 256 ZPO) hätte verwiesen werden müssen.
  • RG, 14.08.1941 - II 49/41

    1. Kann auf künftige Leistung geklagt werden, wenn die Leistung infolge von

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
    Es fehlt daher an der für eine Klage nach § 259 ZPO erforderlichen Bestimmbarkeit des geltend gemachten Anspruchs (vgl. RGZ 168, 321, 325 f.).
  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05

    Umfang der Mietkaution

    a) Der Vermieter ist verpflichtet, eine vom Mieter geleistete Kaution (§ 551 BGB) nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben, sobald er diese zur Sicherung seiner Ansprüche nicht mehr benötigt; diese Verpflichtung beruht, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag selbst nicht enthalten ist, auf der ergänzend getroffenen Sicherungsabrede, die der Hingabe der Kaution zugrunde liegt (BGHZ 141, 160, 166).
  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 263/14

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der

    Der Anspruch des Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit wird erst fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 24. März 1999, XII ZR 124/97, BGHZ 141, 160, 162, sowie vom 18. Januar 2006, VIII ZR 71/05, NJW 2006, 1422 Rn. 9).

    Dem Mieter, der eine Mietsicherheit geleistet hat, steht (frühestens) nach Beendigung des Mietverhältnisses und Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist des Vermieters (BGH, Urteile vom 24. März 1999 - XII ZR 124/97, BGHZ 141, 160, 162; vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 71/05, NJW 2006, 1422 Rn. 9) ein Anspruch auf Freigabe der Sicherheit zu.

    Dieser Anspruch wird allerdings erst dann fällig, wenn das Sicherungsbedürfnis entfallen ist, mithin zu dem Zeitpunkt, in dem dem Vermieter keine Forderungen mehr aus dem Mietverhältnis zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen kann (BGH, Urteil vom 24. März 1999 - XII ZR 124/97, aaO).

    Wie bereits ausgeführt, wird der Anspruch auf Freigabe der Sicherheit jedoch erst fällig, wenn keine gesicherten Forderungen mehr vorhanden sind; die Frage eines Zurückbehaltungsrechts stellt sich somit gegenüber dem Freigabeanspruch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1999 - XII ZR 124/97, aaO).

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08

    Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten zweijährigen Kündigungsverzichts in

    Da die Klägerin ihrer mit Beendigung des Mietverhältnisses entstandenen Pflicht nicht nachgekommen ist, die geleistete Kaution binnen einer angemessenen Überlegungs- und Prüfungsfrist abzurechnen und die danach zur Sicherung ihrer Ansprüche nicht mehr benötigte Kaution an den Mieter auszukehren (vgl. BGHZ 141, 160, 162) , hat das Berufungsgericht ebenfalls ohne Rechtsfehler angenommen, dass die geleistete Barkaution zur Rückzahlung fällig geworden ist (§ 812 Abs. 1 BGB).
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Rechtsprechung
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BGH, 12.05.1999 - XII ZR 124/97 (https://dejure.org/1999,21715)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1999 - XII ZR 124/97 (https://dejure.org/1999,21715)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - XII ZR 124/97 (https://dejure.org/1999,21715)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit

Verfahrensgang

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