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   BGH, 12.05.1999 - XII ZR 134/97   

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https://dejure.org/1999,3121
BGH, 12.05.1999 - XII ZR 134/97 (https://dejure.org/1999,3121)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1999 - XII ZR 134/97 (https://dejure.org/1999,3121)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - XII ZR 134/97 (https://dejure.org/1999,3121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Revision - Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Anspruch auf Rückforderung des Mietzinses - Vorliegen eines Rechtsmangels bei Rechten eines Dritten bis zum Abschluß des Reprivatisierungsverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 2; ; ZPO § 554b; ; BGB § 124 Abs. 1; ; BGB § 124 Abs. 2; ; BGB § 541

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1239
  • NZM 1999, 875
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.1995 - XII ZR 215/94

    Anspruch des Hauptmieters gegenüber dem Untermieter nach Beendigung des

    Auszug aus BGH, 12.05.1999 - XII ZR 134/97
    Ein solcher tritt erst ein, wenn der Dritte sein Recht geltend macht und auf diese Weise den vertragsgemäßen Gebrauch stört (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1995 - XII ZR 215/94 - NJW 1996, 46, 47).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 12.05.1999 - XII ZR 134/97
    Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 08.07.1998 - XII ZR 116/96

    Einwendungen des Mieters gegenüber dem vertraglichen Rückgabeanspruch des

    Auszug aus BGH, 12.05.1999 - XII ZR 134/97
    Durch diese (aus der Sicht des Rechtsträgers) einseitige Loslösung des unmittelbaren Besitzers vom bisherigen Besitzmittlungswillen (vgl. Palandt/Bassenge BGB 58. Aufl. § 868 Rdn. 25) verlor der Rechtsträger den mittelbaren Besitz, und die Beklagte erwarb ihn (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 1998 - XII ZR 116/96 - ZIP 1998, 1733, 1736 n.N.).
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

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    Für die Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses ist nicht erforderlich, dass der mittelbare Besitzer zuvor unmittelbaren Besitz innehatte (BGH, Beschl. v. 12.5. 1999 - XII ZR 134/97, NJW-RR 1999, 1239, 1240; Palandt/Bassenge, BGB, 68. Aufl., § 868 Rdn. 6).
  • BGH, 12.07.2006 - XII ZR 178/03

    Umfang der Rechtskraft eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen

    Für die Änderung des Besitzmittlungsverhältnisses genügt nämlich die Erkennbarkeit der Willensänderung des unmittelbaren Besitzers, die Sache nunmehr für einen neuen Oberbesitzer besitzen zu wollen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 1999 - XII ZR 134/97 - NJW-RR 1999, 1239 f.); eine Erklärung gegenüber dem bisherigen mittelbaren Besitzer oder dessen Kenntnis ist nicht erforderlich (vgl. BGHZ 161, 90, 113; Erman/Lorenz BGB 11. Aufl. § 686 Rdn. 41 m.N.).
  • BGH, 10.07.2008 - IX ZR 128/07

    Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs einer Mietsache durch den wahren

    Entziehung des (vertragsmäßigen) Gebrauchs ganz oder zu einem Teil im Sinne des § 541 BGB a.F., § 536 Abs. 3 BGB n.F. bedeutet nichts anderes als eine Störung des Mieters in dem ihm zustehenden Gebrauch (BGH, Beschl. v. 12. Mai 1999 - XII ZR 134/97, NJW-RR 1999, 1239, 1240; Staudinger/Emmerich, BGB Neubearbeitung 2006 § 536 Rn. 45; Erman/Jendrek, BGB 11. Aufl. § 536 Rn. 21; Palandt/Weidenkaff, BGB 67. Aufl. § 536 Rn. 29).
  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 221/14

    Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Vorbehaltlose Herausgabe durch den Besitzer auf

    Eine solche einseitige, äußerlich hinreichend feststellbare Loslösung des unmittelbaren Besitzers von dem bisherigen Besitzmittlungswillen reicht für den Besitzverlust des mittelbaren Besitzes aus (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1999- XII ZR 134/97, NJW-RR 1999, 1239 f. mwN).
  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05

    Parteifähig einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht - Wirksamkeit eines

    Erst wenn der Dritte sein Recht geltend macht und hierdurch dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch ganz oder teilweise entzogen oder von vornherein nicht gewährt wird, entsteht ein Rechtsmangel (BGH NJW 1996, 46, NJW-RR 1999, 1239).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 17 U 177/00

    Geschäftsraummiete: Verwirkung der Nachforderung auf Grund einer

    a) Allerdings ist anerkannt, dass von einem Rechtsmangel im Untermietverhältnis nach § 541 BGB und damit von einer Befreiung von der Mietzahlungspflicht dann auszugehen ist, wenn der Hauptvermieter gegenüber dem Hauptmieter ein der (weiteren) Gebrauchsüberlassung an den Untermieter entgegenstehendes Recht geltend macht (BGHZ 63, 132, 137 f.; BGH, NJW 1996, 46, 47; BGH, NJW-RR 1999, 1239, 1240; Kraemer, in: Bub/Treier, Rdn. III. 1267).
  • OLG Köln, 06.10.2010 - 2 U 27/08

    Auskunftserteilung über den erzielten Erlös aus der Verwertung von Neufahrzeugen

    Ein Besitzmittlungsverhältnis kann dadurch beendet werden, dass der Besitzmittler beschließt, nicht mehr für den mittelbaren Besitzer zu besitzen und diesen Entschluss nach außen erkennbar kundtut (BGH NJW-RR 1999, 1239; Staudinger/Bund, a.a.O., Rn. 86).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 24 U 108/10

    Rechte des Mieters bei Geltendmachung von Rechten an der Mietsache durch Dritte

    Ein solcher tritt erst ein, wenn der Dritte sein Recht geltend macht und auf diese Weise den vertragsgemäßen Gebrauch stört oder dessen Verschaffung hindert (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 1239; NJW 1996, 46, 47).
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