Rechtsprechung
   BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1158
BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08 (https://dejure.org/2009,1158)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2009 - XII ZR 19/08 (https://dejure.org/2009,1158)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - XII ZR 19/08 (https://dejure.org/2009,1158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • verkehrslexikon.de

    Pflicht des Mieters einer Autos in den AGB, nach einem Unfall die Polizei zu rufen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung des Mieters eines Kraftfahrzeugs aufgrund des in einer Klausel geregelten Wegfalls einer Haftungsbeschränkung bei einem Obliegenheitsverstoß nach einem Verkehrsunfall; Nichthinzuziehung der Polizei nach einem Verkehrsunfall als ...

  • Judicialis

    AKB § 7 Abs. 1; ; AKB § 7 Abs. 5

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307; AKB § 7 V Abs. 4
    Wirksame Klausel über Haftungsfreistellung für Unfallschäden nur bei Hinzuziehung der Polizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7 Abs. 1; AKB § 7 Abs. 5
    Unangemessene Benachteiligung des Mieters eines Kraftfahrzeugs aufgrund des in einer Klausel geregelten Wegfalls einer Haftungsbeschränkung bei einem Obliegenheitsverstoß nach einem Verkehrsunfall; Nichthinzuziehung der Polizei nach einem Verkehrsunfall als ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Benachteiligende AGB-Klauseln ggü. dem Mieter eines Kraftfahrzeugs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Mietwagen - Mieter fährt Mietwagen kaputt: Polizeiklausel gültig

  • IWW (Kurzinformation)

    Mietwagen - Polizeiklausel im Mietvertrag wirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Kfz-Vermietung kann die Haftungsfreistellung per AGB von Hinzuziehung der Polizei abhängig gemacht werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mieter muss bei Unfall Polizei rufen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Polizeiliche Unfallaufnahme als Voraussetzung der Haftungsfreistellung in AGB

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Mietwagenunternehmen können Hinzurufen der Polizei vorschreiben

  • vogel.de (Kurzinformation)

    AGB dürfen Kunden zu Polizeieinsatz verpflichten - Vermieter lässt Haftpflichtfreistellung nur unter Bedingungen zu

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Bei Verkehrsunfall mit Mietwagen besser immer die Polizei rufen

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 307 BGB; § 7 AKB
    Obliegenheit polizeilicher Unfallbenachrichtigung in Haftungsfreistellungsklauseln von Kfz-Vermietern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3229
  • MDR 2009, 1220
  • NZM 2009, 795
  • NZV 2009, 593
  • VersR 2010, 260
  • WM 2009, 1904
  • BB 2009, 1873
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.1981 - VIII ZR 271/80

    Pflicht des Mieters eines Kfz zur Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08
    Wird in AGB die dem Mieter eines Kraftfahrzeugs gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung davon abhängig gemacht, dass er bei Unfällen die Polizei hinzuzieht, liegt darin keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167).

    Zwar habe der BGH in einer Entscheidung aus dem Jahre 1981 (NJW 1982, 167 f.) eine solche Klausel für wirksam gehalten und eine unangemessene Benachteiligung des Mieters mit der Begründung verneint, die Vereinbarung, dass bei jedem Unfall die Polizei hinzugezogen werden müsse, begründe eine Obliegenheit des Mieters, die sich in den vom Leitbild der Kaskoversicherung vorgegebenen Grenzen halte.

    In der Kaskoversicherung, an deren Leitbild sich die Ausgestaltung der Haftungsbeschränkung im Rahmen von Kfz-Mietverträgen zu orientieren habe (vgl. BGH, NJW 1982, 167), führe nicht jede Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall dazu, dass der Versicherer von der Leistung frei werde.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167 und vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 136/66 - NJW 1968, 2099) wird, wenn in allgemeinen Geschäftsbedingungen die dem Mieter eines Kraftfahrzeuges gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung davon abhängig gemacht wird, dass er bei Unfällen die Polizei hinzuzieht, der Mieter nicht unangemessen benachteiligt.

    Für diese ist jedoch im Rahmen des § 7 V 4 AKB ebenso wie für die Kfz-Haftpflichtversicherung anerkannt, dass die Leistungsfreiheit bei nachträglichen Obliegenheitsverletzungen sowohl von der Intensität des Verschuldens des Versicherungsnehmers als auch von der Relevanz für die Gefährdung der Interessen des Versicherers abhängt (BGH, Urteile vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167 und vom 28. Mai 1975 VersR 1975, 752); hieran hat sich durch die jetzt geltende Fassung der AKB (§ 7 V Satz 4 AKB i.V.m. § 6 Abs. 3 VVG) nichts geändert.

    Der Mieter hat es in der Hand, entweder die Obliegenheit zu erfüllen oder sich über sie hinwegzusetzen, dann aber seine Haftungsfreiheit einzubüßen (BGH Urteil vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167).

  • BGH, 29.10.1980 - VIII ZR 262/79

    Ausschluß des Eigentumsvorbehalts in Einkaufsbedingungen

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08
    Nach Ermittlung der Interessen hat eine Abwägung zu erfolgen, nach deren Ergebnis sich bestimmt, ob die Klausel als wirksam oder unwirksam anzusehen ist (BGHZ 78, 305).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08
    Das Urteil beruht aber nicht auf der Säumnis, sondern auf einer Sachprüfung (BGHZ 37, 79, 82) .
  • BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

    Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08
    Genauso sei ein Wegfall der Haftungsbeschränkung bei lediglich leicht fahrlässigen Obliegenheitsverstößen nicht zu rechtfertigen und stünde es außer Verhältnis, wenn der Mieter im Falle grob fahrlässiger Obliegenheitsverstöße die Haftungsbeschränkung ohne Rücksicht auf die konkreten Folgen des Verstoßes verlieren würde (vgl. nunmehr auch BGH, Urteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2008, 214), wonach bei einem Gebrauchtwagen-Garantievertrag dem Garantienehmer nicht der Nachweis abgeschnitten werden dürfe, dass eine unterlassene Inspektion nicht für den eingetretenen Schaden ursächlich gewesen sei).
  • BGH, 15.05.1968 - VIII ZR 136/66

    Voraussetzungen der Haftungsfreistellung des Mieters eines Kfz

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167 und vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 136/66 - NJW 1968, 2099) wird, wenn in allgemeinen Geschäftsbedingungen die dem Mieter eines Kraftfahrzeuges gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung davon abhängig gemacht wird, dass er bei Unfällen die Polizei hinzuzieht, der Mieter nicht unangemessen benachteiligt.
  • BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Angabe eines überhöhten Ankaufspreises;

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08
    Für diese ist jedoch im Rahmen des § 7 V 4 AKB ebenso wie für die Kfz-Haftpflichtversicherung anerkannt, dass die Leistungsfreiheit bei nachträglichen Obliegenheitsverletzungen sowohl von der Intensität des Verschuldens des Versicherungsnehmers als auch von der Relevanz für die Gefährdung der Interessen des Versicherers abhängt (BGH, Urteile vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167 und vom 28. Mai 1975 VersR 1975, 752); hieran hat sich durch die jetzt geltende Fassung der AKB (§ 7 V Satz 4 AKB i.V.m. § 6 Abs. 3 VVG) nichts geändert.
  • BGH, 14.03.2012 - XII ZR 44/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeugmietvertrags: Wegfall der

    Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung uneingeschränkt entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, verstößt, ist nach § 307 BGB unwirksam (im Anschluss an Senatsurteile vom 2. Dezember 2009, XII ZR 117/08, NJW-RR 2010, 480 und vom 10. Juni 2009, XII ZR 19/08, NJW 2009, 3229).

    Er ist weder verpflichtet, sich selbst zu belasten, noch wird sein Recht, in einem Ermittlungsverfahren die Aussage zu verweigern, berührt (Senatsurteile vom 10. Juni 2009 - XII ZR 19/08 - NJW 2009, 3229 Rn. 18 und vom 2. Dezember 2009 - XII ZR 117/08 - NJW-RR 2010, 480 Rn. 12 f.).

    Für diese war jedoch bereits vor der Reform des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) anerkannt, dass die Leistungsfreiheit bei nachträglichen Obliegenheitsverletzungen sowohl von der Intensität des Verschuldens des Versicherungsnehmers als auch von der Relevanz für die Gefährdung der Interessen des Versicherers abhängt (Senatsurteile vom 10. Juni 2009 - XII ZR 19/08 - NJW 2009, 3229 Rn. 19 und vom 2. Dezember 2009 - XII ZR 117/08 - NJW-RR 2010, 480 Rn. 13; BGH Urteil vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167).

    Das gilt entsprechend für die Haftungsfreistellung bei der gewerblichen Kraftfahrzeugvermietung, die sich am Leitbild der Fahrzeugversicherung zu orientieren hat (vgl. Senatsurteile vom 10. Juni 2009 - XII ZR 19/08 - VersR 2010, 260 Rn. 18 f. und vom 2. Dezember 2009 - XII ZR 117/08 - NJW-RR 2010, 480 Rn. 14).

  • BGH, 11.10.2011 - VI ZR 46/10

    Zur Haftungsbefreiung im KFZ-Mietvertrag

    Das gilt entsprechend für die Haftungsfreistellung bei der gewerblichen Kraftfahrzeugvermietung, die sich am Leitbild der Fahrzeugversicherung zu orientieren hat (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juni 2009 - XII ZR 19/08, VersR 2010, 260 Rn. 18 f.; vom 2. Dezember 2009 - XII ZR 117/08, NJW-RR 2010, 480 Rn. 14).
  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 452/13

    Formularmäßiger Kraftfahrzeugmietvertrag: Mieterhaftung bei grob fahrlässiger

    Das gilt entsprechend für die Haftungsfreistellung bei der gewerblichen Kraftfahrzeugvermietung, die sich am Leitbild der Fahrzeugversicherung zu orientieren hat (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juni 2009 - XII ZR 19/08, VersR 2010, 260 Rn. 18 f.; vom 2. Dezember 2009 - XII ZR 117/08, NJW-RR 2010, 480 Rn. 14 und vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10, VersR 2012, 1573 Rn. 27).
  • BGH, 02.10.2019 - XII ZR 8/19

    Inhaltskontrolle einer allgemeinen Geschäftsbedingung in einem sogenannten

    Das Interesse des Verwenders an der Aufrechterhaltung der Klausel ist also mit dem Interesse des Vertragspartners am Wegfall der Klausel und deren Ersetzung durch die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen abzuwägen (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 2009 - XII ZR 19/08 - NJW 2009, 3229 Rn. 21).
  • OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit

    Entgegen Ziffer 8. der allgemeinen Vermietungsbedingungen hat der Beklagte es nach dem Unfall am 26.6.2013 vorsätzlich unterlassen, die Polizei zu verständigen (zur Wirksamkeit einer sog. "Polizeiklausel" siehe BGH, Versäumnisurteil v. 10.6.2009, XII ZR 19/08, VersR 2010, 260, m.w.N.), und damit vorsätzlich gegen die ihm obliegende Aufklärungsobliegenheit verstoßen.

    v. 10.6.2009, XII ZR 19/08, aaO), eine Aufklärungsmöglichkeit in Bezug auf eine mögliche Alkoholisierung oder Drogenbeeinträchtigung, aber auch eine ggf. vorliegende Übermüdung des Beklagten bzw. sonstige, für den Unfall ursächliche Umstände im Unfallzeitpunkt unwiederbringlich verloren gegangen.

    Bei nicht vertragstreuem Verhalten ist zwecks Durchsetzung der berechtigten Interessen des Versicherers bzw. des Vermieters jedoch ein Wegfall der Haftungsreduzierung gerechtfertigt (vgl. BGH, Versäumnisurt. v. 10.6.2009, XII ZR 19/08, aaO).

  • BGH, 02.12.2009 - XII ZR 117/08

    Wirksamkeit von AGB-Klauseln zum Entfallen einer einzelvertraglich vereinbarten

    a) Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 10. Juni 2009 (- XII ZR 19/08 - NJW 2009, 3229 f.), nach Erlass des Berufungsurteils, die streitige Klausel überprüft und als wirksam angesehen.

    Die Argumentation des Berufungsgerichts gibt dem Senat keinen Anlass, von seiner Entscheidung vom 10. Juni 2009 (aaO) abzuweichen.

  • LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17

    Ersatz des Vermögensschadens wegen Eigentumsverletzung aufgrund eines

    Die in lit. G Nr. 1 der AVB sowohl den Mieter als auch den Fahrer treffende Obliegenheit, im Falle eines Unfalles die Polizei zu verständigen, ist auch wirksam im Sinne des § 307 BGB (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 10.06.2009 - XII ZR 19/08; BGH, Urt. v. 14.3. 2012 - XII ZR 44/10).

    Auf Rechtsfolgenseite ist daher entsprechend der Regelung des § 28 Abs. 2 und 3 VVG erforderlich, dass eine Obliegenheitsverletzung nicht uneingeschränkt zum Wegfall der Haftungsfreistellung führt, sondern sowohl von der Intensität des Verschuldens als auch von der Relevanz für die Gefährdung der Interessen des Versicherers abhängt (BGH, Urt. v. 14.3. 2012 - XII ZR 44/10; BGH, Versäumnisurteil vom 10.6.2009 - XII ZR 19/08).

    Es kann auch nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass im Falle der Benachrichtigung der Polizei die notwendigen Feststellungen unterblieben wären, weil die Polizei nicht am Unfallort erschienen wäre (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.06.2015 - 2 U 73/14; BGH, Versäumnisurteil vom 10.06.2009 - XII ZR 19/08).

    Der Vermieter hat daher ein besonderes Interesse daran, dass die Entscheidung, ob eine polizeiliche Unfallaufnahme durchgeführt wird, von der Polizei selbst und nicht vom Mieter getroffen wird (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 10.06.2009 - XII ZR 19/08).

  • LG Hamburg, 05.03.2010 - 331 S 57/09

    Kraftfahrzeugmiete: Polizeiklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Allerdings hat sich die Freistellungszusage auch hinsichtlich der Rechtsfolgen am Leitbild der Kaskoversicherung zu orientieren (vgl. BGH, a.a.O: BGH, NJW 2009, 3229 ff., BGH, Urteil vom 2.12.2009; Az.: XII ZR 117/08; zitiert nach Juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.01.2010 - 8 O 10700/08

    Zur Geltung der im gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag vereinbarten

    Ebenso normiert die Klausel, die die gewährte Haftungsfreistellung davon abhängig macht, dass der Mieter bei Unfällen die Polizei hinzuzieht, eine wirksame Obliegenheit (BGH NJW 2009, 3229).

    Auch hinsichtlich der Rechtsfolge der Obliegenheitsverletzung hat sich die Freistellungszusage nämlich am Leitbild der Kaskoversicherung zu orientieren (BGH NJW 2009, 3229).

  • OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 196/10

    Kraftfahrzeugmietvertrag - Klausel über Wegfall der Haftungsfreistellung bei

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH NJW 2009, 3229, Tz. 18 ff; NJW-RR 2010, 480, Tz. 12) benachteiligt die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen normierte Pflicht, im Schadensfall die Polizei hinzu zu ziehen, den Mieter eines Fahrzeugs nicht unangemessen im Sinne des § 307 BGB.

    Die Abwägung der Interessen beider Parteien eines Mietvertrags führt zu dem Ergebnis, dass der Mieter durch die Pflicht zur Hinzuziehung der Polizei nicht unangemessen beeinträchtigt wird (BGH NJW 2009, 3229, Tz. 21 ff.).

  • LG Frankfurt/Main, 04.08.2021 - 13 O 333/20

    Eine sogenannte Polizeiklausel in den AGB eines Kfz-Vermieters, wonach "[d]er

  • LG Konstanz, 26.11.2009 - 3 O 119/09

    Zur groben Fahrlässigkeit bei Missachtung der Durchfahrthöhe und zur Höhe der

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.12.2017 - 1 C 693/17

    KFZ-Mietvertrag - Formularklausel über Haftungsreduzierung

  • LG Bonn, 26.05.2017 - 10 O 132/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht