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   BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92   

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https://dejure.org/1994,1505
BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92 (https://dejure.org/1994,1505)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1994 - XII ZR 190/92 (https://dejure.org/1994,1505)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - XII ZR 190/92 (https://dejure.org/1994,1505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligungsgesuch - Prozeßkostenhilfe - Verjährung - Zugewinnausgleich - Geltendmachung - Leistungsantrag - Weiterbetreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 209 Abs. 1, § 211 Abs. 2, § 1378 Abs. 4 S. 1
    Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich; Unterbrechung durch Einreichung einer unzulässigen Klage; Begriff des Weiterbetreibens des Rechtsstreits

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 514
  • FamRZ 1994, 751
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.06.1993 - XII ZR 12/92

    Verjährung des Zahlungsanspruches auf Zugewinnausgleich auch bei Klage wegen

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92
    Maßgebend für die Verjährungsunterbrechung gemäß § 209 BGB ist der den prozessualen Leistungsanspruch bildende Streitgegenstand, der nicht allein durch den Klageantrag bestimmt wird, in dem sich die vom Kläger beanspruchte Rechtsfolge konkretisiert, sondern durch den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird (vgl. die Nachweise im Senatsurteil vom 23. Juni 1993 - XII ZR 12/92 - BGHR BGB § 209 Zugewinnausgleich 1 = FamRZ 1993, 1181, 1182 unter II 2 b).

    Dieser Beurteilung steht das zitierte Senatsurteil vom 23. Juni 1993 (aaO.) nicht entgegen.

  • BGH, 20.10.1987 - VI ZR 104/87

    Begriff des Stillstands und des Weiterbetreibens eines Prozesses

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92
    Es kann dahinstehen, ob die Unterbrechung der Verjährung (erst) dadurch beendet worden ist, daß das Amtsgericht am 2. März 1990 das Ruhen des Verfahrens angeordnet hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - VI ZR 104/87 - BGHR BGB § 211 Abs. 2 Satz 1 Stillstand 1 = LM Nr. 58 zu § 209 BGB).

    Unter den Begriff des Weiterbetreibens im Sinne des § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB fällt jede Prozeßhandlung, die dazu bestimmt und geeignet ist, den stillstehenden Prozeß wieder in Gang zu bringen (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 aaO. BGHR BGB § 211 Abs. 2 Satz 2 Weiterbetreiben 1 im Anschluß an BGHZ 55, 212 und 73, 8, 11 ff).

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 51/93

    Zulässigkeit des Übergangs von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß sich bei einem Schadensersatzanspruch die Verjährungsunterbrechung durch Klageerhebung nicht auf die Schadensersatzpflicht in einer bestimmten Ausgestaltung beschränkt, sondern die Pflicht zu Schadensersatz schlechthin betrifft; eine auf Zahlung gerichtete Klage unterbricht daher auch die Verjährung des sich aus § 257 Satz 1 BGB ergebenden Freistellungsanspruchs (Urteil vom 27. November 1984 - VI ZR 38/83 - NJW 1985, 1152, 1154; vgl. dazu auch Urteil vom 25. November 1993 - IX ZR 51/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 05.05.1988 - VII ZR 119/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92
    Das Gesetz knüpft an die Klageerhebung die Wirkung der Unterbrechung der Verjährung, weil der Berechtigte durch positive Betätigung seines Rechts im Prozeßwege unmißverständlich zu erkennen gibt, daß er sein Recht durchsetzen will und dem Verpflichteten deutlich gemacht wird, daß dieser sich darauf einrichten muß, auch noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (BGHZ 80, 222, 226; 104, 268, 273).
  • BGH, 26.03.1981 - VII ZR 160/80

    Unterbrechung der Verjährung einer Forderung durch Prozeßaufrechnung

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92
    Das Gesetz knüpft an die Klageerhebung die Wirkung der Unterbrechung der Verjährung, weil der Berechtigte durch positive Betätigung seines Rechts im Prozeßwege unmißverständlich zu erkennen gibt, daß er sein Recht durchsetzen will und dem Verpflichteten deutlich gemacht wird, daß dieser sich darauf einrichten muß, auch noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (BGHZ 80, 222, 226; 104, 268, 273).
  • BGH, 23.02.1972 - IV ZR 135/70

    Anspruch einer Pflichtteilsberechtigten auf Erteilung von Auskunft über den

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92
    Im Erbrecht ist eine entsprechende Rechtswirkung beim Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch angenommen worden (Urteil vom 23. Februar 1972 - IV ZR 135/70 - NJW 1972, 760) sowie insbesondere im Verhältnis eines auf Zahlung gemäß § 2325 BGB gerichteten Pflichtteilsergänzungsanspruches zu einem Herausgabeanspruch gemäß § 2329 BGB gegen denselben Verpflichteten (Urteil vom 29. Mai 1974 - IV ZR 163/72 - NJW 1974, 1327).
  • BGH, 29.05.1974 - IV ZR 163/72

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92
    Im Erbrecht ist eine entsprechende Rechtswirkung beim Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch angenommen worden (Urteil vom 23. Februar 1972 - IV ZR 135/70 - NJW 1972, 760) sowie insbesondere im Verhältnis eines auf Zahlung gemäß § 2325 BGB gerichteten Pflichtteilsergänzungsanspruches zu einem Herausgabeanspruch gemäß § 2329 BGB gegen denselben Verpflichteten (Urteil vom 29. Mai 1974 - IV ZR 163/72 - NJW 1974, 1327).
  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 38/83

    Unterbrechung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Belastung mit

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß sich bei einem Schadensersatzanspruch die Verjährungsunterbrechung durch Klageerhebung nicht auf die Schadensersatzpflicht in einer bestimmten Ausgestaltung beschränkt, sondern die Pflicht zu Schadensersatz schlechthin betrifft; eine auf Zahlung gerichtete Klage unterbricht daher auch die Verjährung des sich aus § 257 Satz 1 BGB ergebenden Freistellungsanspruchs (Urteil vom 27. November 1984 - VI ZR 38/83 - NJW 1985, 1152, 1154; vgl. dazu auch Urteil vom 25. November 1993 - IX ZR 51/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 31.03.1969 - VII ZR 35/67

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92
    Die Revision vertritt zu Recht den Standpunkt, daß die Ehefrau den Ausgleichsanspruch bereits gerichtlich geltend gemacht hatte, als dieser durch den Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsausspruchs und die damit verbundene Beendigung des Güterstandes am 22. März 1988 fällig wurde und die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen begonnen hätte, wäre sie nicht durch einen Tatbestand im Sinne des § 209 BGB sogleich unterbrochen worden (BGHZ 52, 47, 48 f).
  • BGH, 21.01.1971 - VII ZR 137/69

    Rechtsfolgen eines Verfahrensstillstands nach Überleitung des Mahnverfahrens in

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92
    Unter den Begriff des Weiterbetreibens im Sinne des § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB fällt jede Prozeßhandlung, die dazu bestimmt und geeignet ist, den stillstehenden Prozeß wieder in Gang zu bringen (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 aaO. BGHR BGB § 211 Abs. 2 Satz 2 Weiterbetreiben 1 im Anschluß an BGHZ 55, 212 und 73, 8, 11 ff).
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 41/78

    Begriff der Förderung des Prozesses

  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 601/81

    Bestimmung des Ehezeitendes; Maßgeblichkeit eines von mehreren

  • RG, 02.10.1911 - VI 476/10

    Berechnung der Revisionssumme. ; Unterbrechung der Verjährung.

  • BGH, 08.01.2014 - XII ZR 12/13

    Beendeter Gewerberaummietvertrag: Kurze Verjährungsfrist für Ansprüche auf

    Denn für die verjährungshemmende Wirkung einer Klage ist die prozessuale Gestaltung als Haupt- oder Hilfsantrag unschädlich (BGH Urteil vom 7. Mai 1997 - VIII ZR 253/96 - NJW 1997, 3164, 3165; Senatsurteil vom 19. Januar 1994 - XII ZR 190/92 - NJW-RR 1994, 514, 515; MünchKommBGB/Grothe 6. Aufl. § 204 Rn. 6).

    Denn auch sie macht für den Schuldner den Rechtsverfolgungswillen des Gläubigers deutlich (BGH Urteil vom 24. Mai 2012 - IX ZR 168/11 - FamRZ 2012, 1296 Rn. 16 f.; Senatsurteil vom 19. Januar 1994 - XII ZR 190/92 - NJW-RR 1994, 514, 515).

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Deshalb führt nicht nur eine unmittelbar auf Erfüllung des Anspruchs gerichtete Leistungsklage zur Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, sondern auch eine auf Feststellung des Anspruchs gerichtete Klage, die Stellung eines Hilfsantrags (BGH, Urteil vom 19. Januar 1994 - XII ZR 190/92, NJW-RR 1994, 514, 515) oder auch eine Stufenklage (BGH, Urteile vom 14. Mai 1975 - IV ZR 19/74, NJW 1975, 1409, 1410 und vom 24. Mai 2012 - IX ZR 168/11, MDR 2012, 847 Rn. 18).
  • BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10

    Verjährungshemmung: Unzulässige Klage des Zessionars nach Abtretung der

    b) Jedoch hemmt nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auch die unzulässige Klage eines Berechtigten die Verjährung (vgl. nur Urteile vom 19. Januar 1994 - XII ZR 190/92, NJW-RR 1994, 514, 515; vom 28. September 2004 - IX ZR 155/03, BGHZ 160, 259, 263; und 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06, NJW 2008, 519 Rn. 24, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2006 - IV ZR 93/05

    Auslegung eines Testaments; Aufteilung des Nachlasses zwischen den ehelichen

    Insbesondere bedarf es für die Unterbrechungswirkung des § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. nicht der Zustellung eines Schriftsatzes; vielmehr wird das Verfahren bereits mit dessen Eingang bei Gericht weiter betrieben (BGH, Urteile vom 20. Oktober 1983 - I ZR 86/82 - NJW 1984, 2102 unter II 2 b; vom 19. Januar 1994 - XII ZR 190/92 - NJW-RR 1994, 514 unter 3).
  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 33/06

    Verjährung des Restanspruchs bei Erhebung einer Teilklage

    Erhebt der Berechtigte ausdrücklich eine Teilklage, so erstreckt sich eine für den geltend gemachten Teilanspruch eingetretene Hemmung der Verjährung nicht auf den Restanspruch (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 19. Januar 1994 - XII ZR 190/92 - FamRZ 1994, 751).

    bb) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Oberlandesgericht erörterten und von der Revision angeführten Senatsurteil vom 19. Januar 1994 (- XII ZR 190/92 - FamRZ 1994, 751 f.).

    Die Kongruenz von Streitgegenstand und Verjährungshemmung durch Klagerhebung schließt es jedenfalls aus, Teile eines Anspruchs, die der Kläger - anders als in dem vom Senat (Urteil vom 19. Januar 1994 - XII ZR 190/92 - FamRZ 1994, 751) entschiedenen Fall - mit seiner Klage ausdrücklich nicht geltend macht, gleichwohl der Verjährungshemmung, die das Gesetz an die klageweise Geltendmachung knüpft, zu unterwerfen.

  • OLG Hamm, 21.02.2012 - 21 U 93/11

    Ansprüche auf Zahlung von Werklohn für die Ausführung von Aufträgen auf dem

    Voraussetzung hierfür ist nämlich, dass Gegenstand der ursprünglichen Klage - zumindest hilfsweise (vgl. BGH NJW-RR 1994, 514 [515]) - auch bereits der nunmehr noch in Rede stehende weitergehende Werklohnanspruch des Insolvenzschuldners hinsichtlich des Nachtrags 30-2 war.
  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 160/09

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Abschluss eines

    Der Umfang der Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung wird durch den Streitgegenstand bestimmt (BGH NJW 2005, 2004), erfasst werden auch hilfsweise geltend gemachte Ansprüche (BGH NJW-RR 1994, 514; BGH NJW 1997, 3164).
  • OLG Oldenburg, 13.11.2019 - 5 U 108/18

    Schadensersatz wegen Falschbehandlung im Zusammenhang mit einer Geburt;

    Es war zu altem Recht und ist zu neuem Recht einhellige Meinung, dass auch eine unzulässige Klage die Verjährung hemmt (vgl. MK-Grothe, BGB, § 204 Rn. 25; BGHZ 78, 1 (5) ; BGH NJW-RR 1994, 514 (515); NJW 1995, 1675 (1676); OLG Naumburg FamRZ 2001, 831 ; BGH WM 1983, 391 (392); RGZ 149, 321 (326).
  • OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11

    Pachtvertrag über eine zwangsverwaltete Immobilie: Aktivlegitimation des

    Schon vor Einführung von § 213 BGB mit Wirkung ab 1.1.2002 war in Bezug auf die seinerzeit vorgesehene Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung nach § 209 Abs. 9 Abs. 1 BGB anerkannt, dass sich der Umfang der Unterbrechungswirkung durch den mit dem Klageantrag geltend gemachten, den Streitgegenstand bildenden Leistungsanspruch bestimmt und alle materiell-rechtlichen Ansprüche erfasst werden, die sich im Rahmen des gestellten Antrags aus den dem Gericht zur Entscheidung vorgetragenen Lebenssachverhalt herleiten lassen; auf die rechtliche Begründung kommt es nicht an (BGH, NJW 2000, 3492, 3493; vgl. auch BGH, NJW-RR 1994, 514, 515).
  • OLG Nürnberg, 27.03.1995 - 7 UF 4166/94

    Stufenklage; Unterbrechung der Verjährung; Stillstand des Prozesses;

    So habe der BGH in NJW-RR 1994, Seite 514, darauf abgestellt, ob die Partei erkennen lasse, daß sie gewillt sei, den Prozeß fortzuführen.

    Dies sei in der zitierten Rechtsprechung des BGH, NJW-RR 1994, Seite 514, mit der Neuberechnung einer Forderung erfolgt, nachdem bereits ein bezifferter Klageantrag bestellt war.

    Zwar ist richtig, daß der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen betont hat, daß die Voraussetzungen dieser Norm nicht mit einem engen Maßstab gemessen werden dürfen, BGHZ 73, S. 8, BGH VersR 1966, Seite 36, BGH NJW-RR 1994, 514 , BGH NJW-RR 1988, Seite 279.

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 205/00

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung wegen Stillstand des Prozesses;

  • BGH, 06.07.1995 - IX ZR 132/94

    Weiterbetreiben des Prozesses

  • BGH, 17.04.2002 - XII ZR 182/00

    Unterbrechung der Verjährung durch Erlaß eines schweizerischen Zahlungsbefehls

  • OLG Brandenburg, 08.07.2014 - 6 U 196/12

    Stufenklage: Zulässigkeit eines Teilurteils; Auskunfts- und Zahlungsanspruch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 6 B 23.15

    Nichtanwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie; Feuerwehrleute

  • OLG Celle, 24.10.2006 - 10 UF 53/06

    Verjährung von Zugewinnausgleichsansprüchen; Verjährungsunterbrechende Wirkung

  • OLG Braunschweig, 11.04.2019 - 1 ARs 5/19

    Keine Hemmung der Verjährung eines Antrags auf Festsetzung der Pauschgebühr bei

  • BGH, 26.06.1996 - XII ZR 38/95

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Unterbrechung durch gerichtliche

  • OLG Stuttgart, 17.01.2006 - 18 UF 189/05

    Zugewinnausgleich: Reichweite der Hemmung der Verjährung des

  • OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 44/07

    Schadensersatzanspruch gegen einen Anwalt wegen Schlechterfüllung eines

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 8 U 143/05

    Verjährungsunterbrechung durch gerichtliche Geltendmachung: Anforderungen an das

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unterbliebener

  • OLG Schleswig, 11.03.2004 - 11 U 27/02

    Anwaltshaftung bei unzureichender Belehrung über drohende Verjährung bei Erhebung

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2012 - 15 U 96/08

    Haftung des Präsidenten einer Apothekerkammer wegen Schmiergeldzahlungen beim

  • OLG Stuttgart, 12.05.2004 - 3 U 185/03

    Architektenhaftung: Qualitätsstandard bei Vereinbarung einer höheren Qualität

  • LG Kiel, 23.12.2008 - 16 O 213/05

    Kaufvertrag: Rückabwicklung wegen der Mangelhaftigkeit einer Windkraftanlage

  • OLG München, 22.05.2000 - 26 UF 1569/99

    Unterbrechung der Verjährung der Forderung auf Zugewinnausgleich durch

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