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   BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13   

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https://dejure.org/2015,4356
BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13 (https://dejure.org/2015,4356)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2015 - XII ZR 199/13 (https://dejure.org/2015,4356)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - XII ZR 199/13 (https://dejure.org/2015,4356)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 309 Nr 5 Buchst a BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers eines Freizeitbades: Inhaltskontrolle für eine Regelung über einen pauschalierten Schadensersatz bei Verlust eines Chip-Armbandes zum erleichtertern Bezug von Leistungen

  • IWW

    § 309 Nr. 5 lit. a BGB, § ... 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 675 i BGB, § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 256 Satz 1 BGB, § 1 UKlaG, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 675 i Abs. 2 Nr. 3 BGB, § 675 c Abs. 1 BGB, § 309 Nr. 5 BGB, § 309 Abs. 1 Nr. 5 lit. a BGB, § 252 Satz 2 BGB, § 258 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Betreibers eines Freizeitbades enthaltenen Schadenspauschalierung

  • rewis.io

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers eines Freizeitbades: Inhaltskontrolle für eine Regelung über einen pauschalierten Schadensersatz bei Verlust eines Chip-Armbandes zum erleichtertern Bezug von Leistungen

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 309 Nr. 5 a
    Unwirksamkeit der AGB-Klausel eines Freizeitbadbetreibers über Schadenspauschalierung bei Verlust eines Chiparmbands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 309 Nr. 5a
    Unwirksamkeit einer in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Betreibers eines Freizeitbades enthaltenen Schadenspauschalierung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadenspauschale übersteigt zu erwartenden Schaden: Klausel unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadenspauschalierung im Freizeitbad

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Unwirksamkeit einer Schadenspauschalierung in den AGB eines Freizeitbades hinsichtlich der Verlustes eines zur Zahlung eingesetzten Armbandchips

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadenspauschalierungsklausel eines Freizeitbades unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Schadenspauschalierung bei Verlust eines elektronischen Armbandes im Freizeitbad

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadenspauschalierungsklausel eines Freizeitbades unwirksam

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    AGB: Schadenspauschale für Verlust eines Chiparmbandes unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Schadenspauschalierung im Freizeitbad

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schadenspauschalierungsklausel eines Freizeitbades unwirksam

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadenspauschale bei Verlust einer Chipkarte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Besser keine Schadenspauschale in AGB! (IBR 2015, 283)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Feststellungsantrag für Zinsen auf Gerichtskosten! (IBR 2015, 288)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 690
  • MDR 2015, 651
  • VersR 2015, 1128
  • WM 2016, 376
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Köln, 13.06.2012 - 26 O 410/11

    Rechtmäßigkeit der Verwendung einer Klausel über Schadensersatz bei Verlust eines

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13
    Der vereinbarte Ersatz des Maximalschadens übersteigt auch nach dem Vorbringen der Beklagten den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entstehenden Schaden deutlich (vgl. auch LG Mainz NJW-RR 2011, 1553 und LG Köln NJW-RR 2013, 250).
  • LG Mainz, 01.04.2011 - 4 O 286/10

    Wirksamkeit der Schadenspauschalierung eines Freizeitbades bei Chip-Verlust

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13
    Der vereinbarte Ersatz des Maximalschadens übersteigt auch nach dem Vorbringen der Beklagten den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entstehenden Schaden deutlich (vgl. auch LG Mainz NJW-RR 2011, 1553 und LG Köln NJW-RR 2013, 250).
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13
    Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebots gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGHZ 164, 196, 210 f. = NJW 2006, 47, 49 f. mwN; BGHZ 135, 116, 121 f. = NJW 1997, 1700, 1702; BGHZ 114, 238, 240 f. = NJW 1991, 1886, 1887; Palandt/Grüneberg BGB 74. Aufl. § 307 Rn. 32), mithin auch für den hier berührten Anspruch aus Pflichtverletzung nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB.
  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 117/96

    Bank trägt das Risiko von Scheckfälschungen

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13
    Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebots gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGHZ 164, 196, 210 f. = NJW 2006, 47, 49 f. mwN; BGHZ 135, 116, 121 f. = NJW 1997, 1700, 1702; BGHZ 114, 238, 240 f. = NJW 1991, 1886, 1887; Palandt/Grüneberg BGB 74. Aufl. § 307 Rn. 32), mithin auch für den hier berührten Anspruch aus Pflichtverletzung nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB.
  • BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96

    Formbedürftigkeit einer widerruflich erteilten Vollmacht zum Abschluß eines

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13
    Nur ausnahmsweise kann ein erstmals gestellter Hilfsantrag zulässig sein, wenn er lediglich eine modifizierte Einschränkung des Hauptantrags darstellt und sich auf einen Sachverhalt stützt, der vom Tatrichter bereits gewürdigt worden ist (Senatsurteil BGHZ 138, 239 = NJW 1998, 1857, 1860 mwN).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05

    Zulässigkeit der Anschlussrevision

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13
    Sie betrifft einen Anspruch, der mit der zugelassenen (Haupt-)Revision in rechtlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang steht (vgl. BGHZ 174, 244 = NJW 2008, 920 Rn. 38) und lediglich einen Folgeanspruch des in der Hauptsache geltend gemachten Unterlassungsanspruchs darstellt.
  • BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 115/75

    Darlegungs- und Beweislast bei vereinbarter Schadenspauschalierung

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13
    Die Beweislast für einen dem pauschalierten Betrag nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden trägt der Klauselverwender (BGHZ 67, 312, 319 = NJW 1977, 381, 382; Palandt/Grüneberg BGB 74. Aufl. § 309 Rn. 29 mwN; Erman/Roloff BGB 14. Aufl. § 309 Rn. 48; Staudinger/Coester-Waltjen BGB [2013] § 309 Nr. 5 Rn. 18 mwN auch zur aA).
  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13
    Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebots gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGHZ 164, 196, 210 f. = NJW 2006, 47, 49 f. mwN; BGHZ 135, 116, 121 f. = NJW 1997, 1700, 1702; BGHZ 114, 238, 240 f. = NJW 1991, 1886, 1887; Palandt/Grüneberg BGB 74. Aufl. § 307 Rn. 32), mithin auch für den hier berührten Anspruch aus Pflichtverletzung nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB.
  • BGH, 26.06.2019 - VIII ZR 95/18

    Pauschale Kostenbeträge eines Energieversorgungsunternehmens bei Zahlungsverzug

    b) Dafür, dass eine solche Pauschale dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden entspricht, trägt die Beklagte als Verwenderin der Klausel die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2015 - XII ZR 199/13, NJW-RR 2015, 690 Rn. 22).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

    Im Urteil vom 18. Februar 2015 - XII ZR 199/13 - habe sich der Bundesgerichtshof ausschließlich mit den individuellen Gegebenheiten des im damaligen Verfahren beklagten Freizeitbads auseinandergesetzt.

    Hier stellt das Oberlandesgericht ausdrücklich fest, dass sich eine Abkehr vom Grundsatz der typisierenden Betrachtung aus den vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - Urteile vom 18. Februar 2015 - XII ZR 199/13 - und vom 26. Juni 2019 - VIII ZR 95/18 - nicht herleiten lasse.

  • OLG Frankfurt, 28.04.2017 - 29 U 166/16

    Kündigung des Auftragnehmers wegen verspäteten Abrufs der Bauleistung

    Unabhängig von der Frage, ob das Begehren der Klägerin im Rahmen einer Feststellungsklage oder - wenn überhaupt - im Rahmen eines Leistungsbegehrens (vgl. BGH, Urteil vom 18.02.2015, XII ZR 199/13, zitiert nach juris Rdnr. 32) geltend gemacht werden kann, liegen die Voraussetzungen eines Anspruches auf Verzinsung der Gerichtskosten nicht vor.
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