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   BGH, 03.08.2011 - XII ZR 205/09   

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https://dejure.org/2011,1398
BGH, 03.08.2011 - XII ZR 205/09 (https://dejure.org/2011,1398)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2011 - XII ZR 205/09 (https://dejure.org/2011,1398)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2011 - XII ZR 205/09 (https://dejure.org/2011,1398)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 310 Abs 1 S 2 BGB, § 535 BGB
    Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle der formularmäßig vereinbarten Tragung der Kosten des "Center-Managements"

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 307 Abs. 1 S. 2, 310 Abs. 1 S. 2; EGBGB Art. 229 § 5
    AGB-mäßige Auferlegung nicht näher aufgeschlüsselter Kosten des "Center-Managements" intransparent

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formularmäßig vereinbarte, dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des "Center-Managements" auferlegende Klausel eines Gewerberaummietervertrags

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 2, § 310 Abs. 1 Satz 2; EGBGB Art. 229 § 5
    Unwirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Umlage von Centermanagement-Kosten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Intransparente Klausel über Kosten des "Center-Managements"; Betriebskosten; Nebenkosten in Einkaufszentren

  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Klausel in einem Gewerberaummietvertrag

  • rewis.io

    Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle der formularmäßig vereinbarten Tragung der Kosten des "Center-Managements"

  • ra.de
  • rewis.io

    Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle der formularmäßig vereinbarten Tragung der Kosten des "Center-Managements"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßig vereinbarte, dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des "Center-Managements" auferlegende Klausel eines Gewerberaummietervertrags

  • rechtsportal.de

    Formularmäßig vereinbarte, dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des "Center-Managements" auferlegende Klausel eines Gewerberaummietervertrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht - Sind Kosten für das "Center-Management" umlagefähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kosten des Centermanagements sind keine Betriebskosten

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Was sollen Kosten für "Center-Manager" sein? - fragt sich auch der BGH

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Gewerberaummiete: Pauschale Umlage der Kosten des Center-Managements unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenumlage fürs Center-Management

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nebenkosten bei Miete müssen transparent sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebskosten müssen transparent und nachvollziehbar sein!

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Handelsrecht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unklare Umlageregelung ("Center-Management")

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    "Center-Management"-Kosten als Betriebskosten nicht umlagefähig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Begriff "Center-Management" im formularmäßigen Gewerberaummietvertrag ist nicht transparent

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Umlage von "Center-Management-Kosten" in Mietverträgen ist unwirksam

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kosten des "Center-Managements"

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Mietvertrag für Gewerberaum muss transparent sein

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Center Management im Gewerberaummietvertrag

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Begriff "Center-Management" ist unklar

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Begriff "Center-Management" ist unklar

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einkaufscenter: Kostenumlage des Centermanagements

Besprechungen u.ä. (5)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kosten des Centermanagements sind keine Betriebskosten

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Umlage von "Center-Management-Kosten" in Mietverträgen ist unwirksam

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage der Umlagefähigkeit von Kosten des Center-Managements durch Formularklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einkaufszentrum: AGB-Verwaltungskosten-Klausel ist wirksam! (IMR 2011, 410)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einkaufszentrum: AGB-Klausel zu Center-Management-Kosten ist unwirksam! (IMR 2011, 411)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 54
  • MDR 2011, 1090
  • NZM 2012, 24
  • ZMR 2011, 946
  • NJ 2012, 37
  • WM 2012, 817
  • BB 2011, 2241
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 109/08

    Zulässigkeit der Festlegung einer Umlage von "Kosten der kaufmännischen und

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZR 205/09
    b) Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Urteils entschieden, dass eine in einem gewerblichen Mietverhältnis vereinbarte Formularklausel zur Umlage der "Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" nicht gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt (Senatsurteil BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671; siehe auch Senatsurteil vom 4. Mai 2011 - XII ZR 112/09 - GuT 2011, 48 Rn. 8 ff.).

    Der im Mietvertrag verwendete Begriff der "Verwaltungskosten" ist hinreichend bestimmt im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (Senatsurteile vom 24. Februar 2010 - XII ZR 69/08 - NJW-RR 2010, 739 Rn. 9 und BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 23 mwN).

    Auch die Herausnahme der Verwaltungskosten aus den umlegbaren Kosten nach der Betriebskostenverordnung hindert nicht daran, im Bereich der Geschäftsraummiete zur Ausfüllung des Begriffs der Verwaltungskosten auf die vorhandene gesetzliche Definition zurückzugreifen (Senatsurteil BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 24 mwN).

    Verbleibende Unklarheiten gehen überdies nach § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Klauselverwenders (Senatsurteil BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 25).

    Wenn sie sich im Rahmen des Ortsüblichen halten, können sie von dem gewerblichen Mieter wenigstens im Groben abgeschätzt werden (vgl. Senatsurteil BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 27 f. mwN; vom 24. Februar 2010 - XII ZR 69/08 - NJW-RR 2010, 739 Rn. 11 und vom 4. Mai 2011 - XII ZR 112/09 - GuT 2011, 48 Rn. 11).

    Gegen die Umlegung überhöhter oder nicht erforderlicher Kosten ist der Mieter schließlich durch das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot hinreichend geschützt, das den Vermieter dazu verpflichtet, den Mieter von der Umlegung nicht erforderlicher Kosten freizustellen (Senatsurteile BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 11 und vom 4. Mai 2011 - XII ZR 112/09 - GuT 2011, 48 Rn. 19).

    Denn gerade weil die Klägerin daneben unter Buchstabe h) auch "Kosten für Verwaltung" und unter Buchstabe r) fernerhin "Raumkosten für Büro- und Verwaltungsräume" verlangt, ist nicht ersichtlich, welche anderen Kosten unter dem Begriff "Center-Manager" anfallen (vgl. KG KGR 2004, 21, 22; s. auch Senatsurteil BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 26).

    Weil der Umfang der durch den "Center-Manager" zu ergreifenden Maßnahmen weder vertraglich eingegrenzt ist noch etwa die Begriffe eines allgemein "Ortsüblichen und Notwendigen" eine hinreichend klare Eingrenzung ermöglichen, können die hierunter entstehenden Kosten auch nicht im Groben abgeschätzt werden und sind deshalb intransparent (vgl. Senatsurteil BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 27 f. mwN, vom 24. Februar 2010 - XII ZR 69/08 - NJW-RR 2010, 739 Rn. 11 und vom 4. Mai 2011 - XII ZR 112/09 - GuT 2011, 48 Rn. 11).

  • BGH, 24.02.2010 - XII ZR 69/08

    Gewerberaummiete: Formularmäßige Umlage von Verwaltungskosten auf den Mieter

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZR 205/09
    Denn gemäß Art. 229 § 5 EGBGB sind auf Dauerschuldverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind, nicht mehr das BGB und das AGBG in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung, sondern vom 1. Januar 2003 an nur das BGB nebst weiteren Gesetzen in der dann geltenden Fassung anzuwenden (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 2010 - XII ZR 69/08 - NJW-RR 2010, 739 Rn. 7; BGH Urteil vom 12. Oktober 2007 - V ZR 283/06 - NJW-RR 2008, 251 Rn. 12 f.; BAG NJW 2005, 1820).

    Das gilt für die vorliegend vereinbarte Umlage der "Verwaltungskosten" in gleicher Weise (Senatsurteil vom 24. Februar 2010 - XII ZR 69/08 - NJW-RR 2010, 739 Rn. 7).

    Der im Mietvertrag verwendete Begriff der "Verwaltungskosten" ist hinreichend bestimmt im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (Senatsurteile vom 24. Februar 2010 - XII ZR 69/08 - NJW-RR 2010, 739 Rn. 9 und BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 23 mwN).

    Wenn sie sich im Rahmen des Ortsüblichen halten, können sie von dem gewerblichen Mieter wenigstens im Groben abgeschätzt werden (vgl. Senatsurteil BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 27 f. mwN; vom 24. Februar 2010 - XII ZR 69/08 - NJW-RR 2010, 739 Rn. 11 und vom 4. Mai 2011 - XII ZR 112/09 - GuT 2011, 48 Rn. 11).

    Weil der Umfang der durch den "Center-Manager" zu ergreifenden Maßnahmen weder vertraglich eingegrenzt ist noch etwa die Begriffe eines allgemein "Ortsüblichen und Notwendigen" eine hinreichend klare Eingrenzung ermöglichen, können die hierunter entstehenden Kosten auch nicht im Groben abgeschätzt werden und sind deshalb intransparent (vgl. Senatsurteil BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 27 f. mwN, vom 24. Februar 2010 - XII ZR 69/08 - NJW-RR 2010, 739 Rn. 11 und vom 4. Mai 2011 - XII ZR 112/09 - GuT 2011, 48 Rn. 11).

  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 112/09

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine Klausel über

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZR 205/09
    b) Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Urteils entschieden, dass eine in einem gewerblichen Mietverhältnis vereinbarte Formularklausel zur Umlage der "Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" nicht gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt (Senatsurteil BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671; siehe auch Senatsurteil vom 4. Mai 2011 - XII ZR 112/09 - GuT 2011, 48 Rn. 8 ff.).

    Wenn sie sich im Rahmen des Ortsüblichen halten, können sie von dem gewerblichen Mieter wenigstens im Groben abgeschätzt werden (vgl. Senatsurteil BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 27 f. mwN; vom 24. Februar 2010 - XII ZR 69/08 - NJW-RR 2010, 739 Rn. 11 und vom 4. Mai 2011 - XII ZR 112/09 - GuT 2011, 48 Rn. 11).

    Gegen die Umlegung überhöhter oder nicht erforderlicher Kosten ist der Mieter schließlich durch das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot hinreichend geschützt, das den Vermieter dazu verpflichtet, den Mieter von der Umlegung nicht erforderlicher Kosten freizustellen (Senatsurteile BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 11 und vom 4. Mai 2011 - XII ZR 112/09 - GuT 2011, 48 Rn. 19).

    Weil der Umfang der durch den "Center-Manager" zu ergreifenden Maßnahmen weder vertraglich eingegrenzt ist noch etwa die Begriffe eines allgemein "Ortsüblichen und Notwendigen" eine hinreichend klare Eingrenzung ermöglichen, können die hierunter entstehenden Kosten auch nicht im Groben abgeschätzt werden und sind deshalb intransparent (vgl. Senatsurteil BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 27 f. mwN, vom 24. Februar 2010 - XII ZR 69/08 - NJW-RR 2010, 739 Rn. 11 und vom 4. Mai 2011 - XII ZR 112/09 - GuT 2011, 48 Rn. 11).

  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZR 205/09
    Denn gemäß Art. 229 § 5 EGBGB sind auf Dauerschuldverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind, nicht mehr das BGB und das AGBG in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung, sondern vom 1. Januar 2003 an nur das BGB nebst weiteren Gesetzen in der dann geltenden Fassung anzuwenden (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 2010 - XII ZR 69/08 - NJW-RR 2010, 739 Rn. 7; BGH Urteil vom 12. Oktober 2007 - V ZR 283/06 - NJW-RR 2008, 251 Rn. 12 f.; BAG NJW 2005, 1820).
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZR 205/09
    Denn gemäß Art. 229 § 5 EGBGB sind auf Dauerschuldverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind, nicht mehr das BGB und das AGBG in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung, sondern vom 1. Januar 2003 an nur das BGB nebst weiteren Gesetzen in der dann geltenden Fassung anzuwenden (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 2010 - XII ZR 69/08 - NJW-RR 2010, 739 Rn. 7; BGH Urteil vom 12. Oktober 2007 - V ZR 283/06 - NJW-RR 2008, 251 Rn. 12 f.; BAG NJW 2005, 1820).
  • BGH, 16.05.2007 - XII ZR 13/05

    Formularmäßige Vereinbarung von Öffnungszeiten von Ladengeschäften in

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZR 205/09
    Abzustellen ist auf die Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners (Senatsurteil vom 16. Mai 2007 - XII ZR 13/05 - NZM 2007, 516 mwN).
  • BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00

    Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZR 205/09
    d) Die mehrjährige unbeanstandete Begleichung der u.a. die Position "Center-Manager" enthaltenen Betriebskostenabrechnung begründet auch keine gesonderte, außerhalb des Mietvertrages stehende Vereinbarung einer Umlageregelung (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Mai 2000 - XII ZR 35/00 - NJW-RR 2000, 1463).
  • BGH, 12.07.2006 - XII ZR 39/04

    Formularmäßiger Beitritt des Mieters von Geschäftsräumen in einem Einkaufszentrum

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZR 205/09
    Dem steht nicht entgegen, dass die Beklagte sich in § 13/II des Mietvertrages eigens verpflichtete, einer mit ähnlicher Zielsetzung noch zu gründenden Werbegemeinschaft für das Einkaufszentrum beizutreten (zur Zulässigkeit solcher Klauseln vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 2006 - XII ZR 39/04 - NJW 2006, 3057).
  • BGH, 10.09.2014 - XII ZR 56/11

    Formularmietvertrag über Geschäftsräume in einem Einkaufszentrum:

    Die formularmäßig vereinbarte Klausel eines Gewerberaummietvertrages, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten zusätzlich zu den Kosten der "Verwaltung" nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des "Center-Managements" gesondert auferlegt, ist intransparent und daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (im Anschluss an Senatsurteile vom 3. August 2011, XII ZR 205/09, NJW 2012, 54 und vom 26. September 2012, XII ZR 112/10, NJW 2013, 41).

    Diese Übergangsregelung bezieht sich gerade auf den Fall, in dem Vertragspflichten bereits vor dem Stichtag wirksam begründet wurden (vgl. Senatsurteil vom 3. August 2011 - XII ZR 205/09 - NJW 2012, 54 Rn. 10 mwN).

    Das gilt für die vorliegend vereinbarte Umlage der "Verwaltungskosten" in gleicher Weise (Senatsurteile BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 8 ff.; vom 24. Februar 2010 - XII ZR 69/08 - NJW-RR 2010, 739 Rn. 7 ff.; vom 4. Mai 2011 - XII ZR 112/09 - NZM 2012, 83 Rn. 8 ff.; vom 3. August 2011 - XII ZR 205/09 - NJW 2012, 54 Rn. 11 ff. und vom 26. September 2012 - XII ZR 112/10 - NJW 2013, 41 Rn. 23 f.).

    Verbleibende Unklarheiten gehen überdies nach § 305 c Abs. 2 BGB zulasten des Klauselverwenders (Senatsurteile BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 23 ff.; vom 24. Februar 2010 - XII ZR 69/08 - NJW-RR 2010, 739 Rn. 9; vom 4. Mai 2011 - XII ZR 112/09 - NZM 2012, 83 Rn. 18; vom 3. August 2011 - XII ZR 205/09 - NJW 2012, 54 Rn. 12 ff. und vom 26. September 2012 - XII ZR 112/10 - NJW 2013, 41 Rn. 24).

    Da der Umfang der durch den "Center-Manager" zu ergreifenden Maßnahmen weder vertraglich eingegrenzt ist noch etwa die Begriffe eines allgemein "Ortsüblichen und Notwendigen" eine hinreichend klare Eingrenzung ermöglichen, können die hierunter entstehenden Kosten auch nicht im Groben abgeschätzt werden und sind deshalb intransparent (Senatsurteile vom 3. August 2011 - XII ZR 205/09 - NJW 2012, 54 Rn. 15 mwN und vom 26. September 2012 - XII ZR 112/10 - NJW 2013, 41 Rn. 14 f.).

    Das gilt auch dann, wenn der mit den Geschäftsbedingungen konfrontierte Unternehmer eine bedeutende Marktstellung innehat, aufgrund derer er von vornherein hätte versuchen können, andere Vertragsbedingungen auszuhandeln (Senatsurteile vom 3. August 2011 - XII ZR 205/09 - NJW 2012, 54 Rn. 16 und vom 26. September 2012 - XII ZR 112/10 - NJW 2013, 41 Rn. 11).

    Selbst wenn die Klägerin die Nebenkostenabrechnungen auch hin-sichtlich der streitgegenständlichen Positionen in der Vergangenheit unbeanstandet beglichen haben sollte, wäre hierdurch keine gesonderte Vereinbarung einer Umlagenregelung zustande gekommen (vgl. Senatsurteil vom 3. August 2011 - XII ZR 205/09 - NJW 2012, 54 Rn. 17).

  • BGH, 25.10.2017 - XII ZR 1/17

    Unwirksame Werbeverlängerung im Rahmen eines Humansponsorings

    Verstöße gegen das Transparenzgebot entsprechen nicht den Gebräuchen und Gepflogenheiten des Handelsverkehrs (vgl. § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB) und führen daher auch gegenüber einem Unternehmer zur Unwirksamkeit formularmäßiger Geschäftsbedingungen (Senatsurteile vom 3. August 2011 - XII ZR 205/09 - NJW 2012, 54 Rn. 16 und vom 26. September 2012 - XII ZR 112/10 - NJW 2013, 41 Rn. 11).
  • BGH, 26.09.2012 - XII ZR 112/10

    Geschäftsraummiete in einem Einkaufszentrum: Formularklausel über die

    Die formularmäßig vereinbarte Klausel eines Mietvertrages über Geschäftsräume, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des "Centermanagers" auferlegt, ist intransparent und daher unwirksam; die Wirksamkeit einer daneben ausdrücklich vereinbarten Übertragung von Kosten der "Verwaltung" wird dadurch allerdings nicht berührt (Fortführung des Senatsurteils vom 3. August 2011, XII ZR 205/09, NJW 2012, 54).

    Hieraus lässt sich aber nicht etwa eine Verpflichtung des marktmächtigen Mieters ableiten, bereits vor Vertragsschluss auf die Konkretisierung oder Beseitigung intransparenter oder sonst benachteiligender Klauseln zu dringen (vgl. Senatsurteil vom 3. August 2011 - XII ZR 205/09 - NJW 2012, 54 Rn. 16).

    c) Der Senat hat zwischenzeitlich entschieden, dass bei der Geschäftsraummiete die formularmäßig vereinbarte Übertragung nicht näher aufgeschlüsselter Kosten eines "Centermanagers" auf den Mieter unwirksam ist, da es diesem Begriff an ausreichender Transparenz fehlt (Senatsurteil vom 3. August 2011 - XII ZR 205/09 - NJW 2012, 54 Rn. 15).

    Weil der Umfang der durch den Centermanager zu ergreifenden Maßnahmen im vorliegenden Mietvertrag auch nicht im Einzelnen beschrieben und eingegrenzt worden ist, können die hierunter entstehenden Kosten für die Mieterin nicht einmal im Groben abgeschätzt werden, so dass die Klausel intransparent und daher unwirksam ist (Senatsurteil vom 3. August 2011 - XII ZR 205/09 - NJW 2012, 54 Rn. 15).

    bb) Wenn demgegenüber in der zur Beurteilung stehenden Klausel - wie hier - der Begriff der "Verwaltung" ausdrücklich neben dem Begriff des "Centermanagements" Verwendung findet, bleibt die Übertragung der Verwaltungskosten mit dem durch die Verordnungsdefinitionen ausgefüllten Inhalt wirksam (Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht 6. Aufl. Rn. B 102; vgl. bereits Senatsurteil vom 3. August 2011 - XII ZR 205/09 - NJW 2012, 54).

  • BGH, 03.12.2015 - VII ZR 100/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Handelsvertretervertrag mit einem

    Verstöße gegen das Transparenzgebot entsprechen nicht den Gebräuchen und Gepflogenheiten des Handelsverkehrs (vgl. § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB) und führen daher auch gegenüber einem Unternehmer zur Unwirksamkeit formularmäßiger Geschäftsbedingungen (BGH, Versäumnisurteil vom 10. September 2014 - XII ZR 56/11, NJW 2014, 3722 Rn. 25; Urteil vom 3. August 2011 - XII ZR 205/09, NJW 2012, 54 Rn. 16).
  • BGH, 17.12.2014 - XII ZR 170/13

    Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaummiete:

    Veranlasst der Vermieter den Anfall überhöhter Kosten, so verletzt er die aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgende vertragliche Nebenpflicht und ist insoweit zur Freihaltung des Mieters verpflichtet (Senatsurteile BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 11; vom 4. Mai 2011 - XII ZR 112/09 - GuT 2011, 48 Rn. 19 und vom 3. August 2011 - XII ZR 205/09 - NJW 2012, 54 Rn. 14; BGH Urteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 243/06 - NJW 2008, 440 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 123/11

    Umfang der Verpflichtung zur Tragung von Mietnebenkosten eines Gewerbeobjekts

    Das gilt - wie der Bundesgerichtshof ebenfalls bereits entschieden hat - für die in einer Formularklausel festgelegte allgemeine Umlage von "Verwaltungskosten" in gleicher Weise (BGH, NJW-RR 2010, 687; NJW 2012, 54).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 10 U 114/12

    Wirksamkeit eines Aufrechnungs- und Minderungsverbots in einem

    Die Umlage ist auch ohne konkrete Angaben zur Höhe unbedenklich (BGH, Urt. v. 3.8.2011, XII ZR 205/09; Urt. v. 4.5.2011, XII ZR 112/09).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 118/20

    Rückzahlung von Nebenkosten im Zusammenhang mit der Anmietung einer Ladenfläche

    anders mit der Folge teilweiser Unwirksamkeit der Klausel liege es mit den Kosten des "Managements"; zu den Kosten eines Centermanagers sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass die formularmäßig vereinbarte Übertragung solcher Kosten auf den Mieter unwirksam ist, da es diesem Begriff an hinreichender Transparenz fehle (BGH; Urteil vom 03.08.2011, XII ZR 205/09, bestätigt durch Urteil vom 26.09.2012, XII ZR 112/10); zu diesen Kosten könnten nämlich auch solche für Marktanalysen, Werbe- und PR-Maßnahmen, Dekoration, Veranstaltungen u.a. Profilierungsmaßnahmen gerechnet werden; der abrechnungsfähige Umfang der Kosten lasse sich mithin weder vertraglich eingrenzen noch im groben abschätzen (BGH vom 03.08.2011 aaO); diese Erwägungen griffen gleichermaßen, wenn es anstatt um Kosten des Center-Managers um die Kosten für "kaufmännisches und technisches Management" gehe;.

    Das gilt auch dann, wenn der mit den Geschäftsbedingungen konfrontierte Unternehmer eine bedeutende Marktstellung innehat, aufgrund derer er von vornherein hätte versuchen können, andere Vertragsbedingungen auszuhandeln (BGH Urteil vom 26.09.2012, XII ZR 112/10 Rz. 11; NJW 2012, 54 Rn. 16; LG Potsdam, Urteil vom 20.10.2020, 51 O 38/19, S. 9).

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 24 U 115/12

    Umlage der Hausmeisterkosten im Rahmen von Gewerberaummiete

    Ist ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot festzustellen, hat der Vermieter also überhöhte oder nicht erforderliche Kosten auf den Mieter umgelegt, ist der Vermieter dazu verpflichtet, den Mieter von der Umlegung nicht erforderlicher Kosten freizustellen (vgl. BGH, NJW 2012, 54; BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671; BGH, GuT 2011, 48 Rn. 19).
  • LG Potsdam, 29.10.2020 - 51 O 38/19
    Das gilt insbesondere für die Kosten der Gestellung "des örtlichen Centermanagers", seines Assistenten und des Sekretariats, denn es ist unklar, was die Tätigkeit eines "Centermanagers" umfasst und damit, welche Kosten auf diese Weise umgelegt werden (vgl. BGH Versäumnisurteil vom 10.09.2014, Az. XII ZR 56/11, juris Rn. 24 Urteil vom 03.08.2011, Az. XII ZR 205/09, juris Rn. 15).
  • LG Düsseldorf, 21.11.2016 - 21 O 142/15
  • OLG Hamburg, 01.03.2012 - 6 U 198/10

    Tankstellenunternehmervertrag: Ausgleichsanspruch des Tankstellenpächters nach

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