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   BGH, 15.06.2011 - XII ZR 94/09   

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https://dejure.org/2011,246
BGH, 15.06.2011 - XII ZR 94/09 (https://dejure.org/2011,246)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2011 - XII ZR 94/09 (https://dejure.org/2011,246)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - XII ZR 94/09 (https://dejure.org/2011,246)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1570 BGB
    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr aus kindbezogenen Gründen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1570
    Altersphasenmodell für Verlängerung des Betreuungsunterhalts auch bei zugelassenen Abweichungen aufgrund der Umstände des Einzelfalls unzulässig

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Abstellens eines Altersphasenmodells bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein oder wesentlich auf das Alter des Kindes; Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt

  • rewis.io

    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr aus kindbezogenen Gründen

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr aus kindbezogenen Gründen

  • fr-blog.com

    Anforderungen an das Altersphasenmodell

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1570
    Rechtmäßigkeit des Abstellens eines Altersphasenmodells bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein oder wesentlich auf das Alter des Kindes; Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Altersphasenmodell bei Betreuungsunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vollschichtige Erwerbstätigkeit ab der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Verlängerung des Basisunterhalts gemäß § 1570 BGB nur bei Vortrag konkreter kind- und/oder elternbezogener Gründe

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Vollzeitarbeit von Alleinerziehenden

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Grundsätzlich Verpflichtung zur Ganztagstätigkeit für den geschiedenen Elternteil, der ein mindestens drei Jahre altes Kind betreut

  • zeit.de (Pressebericht, 02.08.2011)

    Alleinerziehende sollen Vollzeit arbeiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kinderbetreuung und Unterhalt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Unterhalt - Vollzeitbeschäftigung für Alleinerziehende?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Volle Erwerbsobliegenheit, wenn die Kinder drei sind?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Dauer des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Beweislast für die Voraussetzungen einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes

  • welt.de (Pressebericht, 02.08.2011)

    BGH verpflichtet Alleinerziehende zum Vollzeitjob

  • spiegel.de (Pressebericht, 02.08.2011)

    Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BGH beschneidet Unterhaltsanspruch von Alleinerziehenden

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Voll arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist - die nicht auszurottende Falschmeldung!

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 04.08.2011)

    Kein Anspruch auf Unterhalt: BGH verpflichtet Alleinerziehende zu Vollzeitjob

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Nachehelicher Betreuungsunterhalt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Betreuungsunterhalt für alleinerziehenden Elternteil

  • anwaeltinnenkanzlei.de (Kurzinformation)

    Alleinerziehender Elternteil nach dem dritten Lebensjahr des Kindes grundsätzlich zur Vollzeittätigkeit verpflichtet

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Geschiedenenunterhalt: Vollzeittätigkeit kann auch bei Betreuung eines Grundschulkindes verlangt werden

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Alleinerziehende zum Vollzeitjob verpflichtet - Ausnahmen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Alleinerziehende zum Vollzeitjob verpflichtet - welche Ausnahmen sind möglich?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Familienrecht-Unterhalt: Der Druck auf alleinerziehende Mütter wurde erhöht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alleinerziehende: Zur Vollzeitarbeit verpflichtet?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alleinerziehende - Pflicht zur Vollzeitarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alleinerziehende zum Vollzeitjob verpflichtet - welche Ausnahmen sind möglich?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachehelicher Unterhalt für Alleinerziehende

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsrecht: Alleinerziehende ab dem dritten Lebensjahr des Kindes zum Vollzeitjob verpflichtet

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Nachehelicher Unterhalt für Alleinerziehende // Wann ist die Alleinerziehende Geschiedene verpflichtet Vollzeit arbeiten zu gehen?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt nach dem 3. Lebensjahr des Kindes

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vollzeitbeschäftigung, sobald das Kind älter als drei Jahre ist // Erwerbsdruck beim Ehegattenunterhalt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    BGH verpflichtet Alleinerziehende zu Vollzeitjob // Ab Vollendung des 3. Lebensjahres ist Alleinerziehenden grds. Vollzeittätigkeit zumutbar

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Neustes BGH-Urteil zum Betreuungsunterhalt // Betreuungsunterhalt im Regelfall nur noch für 3 Jahre nach der Geburt!

Besprechungen u.ä. (7)

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 02.08.2011)

    Unterhaltsurteil: Verurteilt zum 16-Stunden-Tag

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zum neuen Unterhaltsrecht: Mami muss Geld verdienen

  • blogspot.com (Kurzanmerkung)

    Zum Unterhalt geschiedener Alleinerziehender - Rauschen im Blätterwald, aber nichts Neues

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhalt: Alleinerziehende ab dem 3ten Lebensjahr zum Vollzeitjob verpflichtet

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Alleinerziehende ab dem drittten Jahr zum Vollzeitjob verpflichtet

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Neues Unterhaltsrecht - Probleme in der Praxis // Eine Klarstellung

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Altersphasenmodell ist nicht mit dem neuen Unterhaltsrecht vereinbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2646
  • MDR 2011, 1111
  • FamRZ 2011, 1375
  • JR 2012, 343
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.03.2009 - XII ZR 74/08

    Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZR 94/09
    Das gilt auch, wenn solche Altersphasen nur als Regelfall behandelt werden, innerhalb dessen die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind, die Begründung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils aber nicht auf individuelle Einzelumstände gestützt ist (vgl. Senatsurteil vom 18. März 2009, XII ZR 74/08, BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770 Rn. 28).

    Kind- und elternbezogene Umstände, die aus Gründen der Billigkeit zu einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Vollendung des dritten Lebensjahres hinaus führen können, sind deswegen vom Unterhaltsberechtigten darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (Senatsurteile BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770 Rn. 23 und BGHZ 177, 272 = FamRZ 2008, 1739 Rn. 97).

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur auch zu der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Rechtslage abweichende Auffassungen vertreten werden, die an das frühere Altersphasenmodell anknüpfen und eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts allein oder überwiegend vom Kindesalter abhängig machen, sind diese im Hinblick auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers nicht haltbar (Senatsurteil BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770 Rn. 28).

    Dies widerspricht der gesetzlichen Neuregelung, wie der Senat bereits wiederholt ausgeführt hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770 Rn. 28).

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZR 3/09

    Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZR 94/09
    Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein oder wesentlich auf das Alter des Kindes, etwa bis zum achten und zum zwölften Lebensjahr, abstellt, wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 30. März 2011, XII ZR 3/09, FamRZ 2011, 791).

    Dabei wird der Betreuungsunterhalt vor allem im Interesse des Kindes gewährt, um dessen Betreuung und Erziehung sicherzustellen (BT-Drucks. 16/6980 S. 9; Senatsurteil vom 30. März 2011 - XII ZR 3/09 - FamRZ 2011, 791 Rn. 18 mwN).

    Nach Maßgabe der im Gesetz genannten kindbezogenen (§ 1570 Abs. 1 Satz 3 BGB) und elternbezogenen (§ 1570 Abs. 2 BGB) Gründe ist auch nach dem neuen Unterhaltsrecht ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich (Senatsurteil vom 30. März 2011 - XII ZR 3/09 - FamRZ 2011, 791 Rn. 20 mwN).

  • BGH, 01.06.2011 - XII ZR 45/09

    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZR 94/09
    Ein solcher gestufter Übergang setzt aber nach dem Willen des Gesetzgebers voraus, dass der unterhaltsberechtigte Elternteil kind- und/oder elternbezogene Gründe vorträgt, die einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils mit Vollendung des dritten Lebensjahres entgegenstehen (Senatsurteil vom 1. Juni 2011 - XII ZR 45/09 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die kindbezogenen Verlängerungsgründe, insbesondere die Betreuungsbedürftigkeit, und die elternbezogenen Verlängerungsgründe als Ausdruck der nachehelichen Solidarität sind vielmehr nach den individuellen Verhältnissen zu ermitteln (Senatsurteil vom 1. Juni 2011 - XII ZR 45/09 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZR 94/09
    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 179/10 - FamRZ 2011, 100).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZR 94/09
    Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.).
  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZR 94/09
    Kind- und elternbezogene Umstände, die aus Gründen der Billigkeit zu einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Vollendung des dritten Lebensjahres hinaus führen können, sind deswegen vom Unterhaltsberechtigten darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (Senatsurteile BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770 Rn. 23 und BGHZ 177, 272 = FamRZ 2008, 1739 Rn. 97).
  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 65/10

    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus Kind bezogenen

    Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein auf das Alter des Kindes abstellt, wird diesen Anforderungen nicht gerecht (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteile BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770 Rn. 28 und vom 15. Juni 2011 - XII ZR 94/09 - FamRZ 2011, 1375 Rn. 22).

    Insbesondere an die Darlegung kindbezogener Gründe sind nach der Senatsrechtsprechung keine überzogenen Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 15. Juni 2011 - XII ZR 94/09 - FamRZ 2011, 1375; anders zu Unrecht Löhnig/Preisner FamRZ 2011, 1537).

  • OLG Frankfurt, 26.04.2021 - 8 UF 28/20

    Unterhalt: Corona-Soforthilfe und Einkommensrückgang durch Corona

    An die Darlegung kindbezogener Gründe sind nach der Rechtsprechung des BGH keine überzogenen Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 15.06.2011 - XII ZR 94/09 = FamRZ 2011, 1375; BGH, Urteil vom 18.04.2012 - XII ZR 65/10 = FamRZ 2012, 1040).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - 2 UF 128/08

    Umfang des Betreuungsunterhalts

    Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Versäumnisurteil vom 15.06.2011 das Senatsurteil vom 22.12.2008 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, zurückverwiesen.

    Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15.06.2011 unter Hinweis auf vorangegangene Entscheidungen ausgeführt hat, verlangt die Neuregelung regelmäßig keinen abrupten Wechsel von der elterlichen Betreuung zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit.

  • OLG Brandenburg, 02.03.2022 - 9 UF 179/21

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt; Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    Die Verlängerung des Betreuungsunterhalts kann also lediglich in Ausnahmefällen aus Gründen der Billigkeit zu einer über die Vollendung des 3. Lebensjahres hinaus erfolgen, was wegen dieses Ausnahmecharakters vom Unterhaltsberechtigten in vollem Umfange darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen ist (st. Rspr. des BGH, vgl. FamRZ 2016, 887; BGH 2015, 1369; BGH FamRZ 2011, 1375).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 6 WF 55/13

    Möglichkeit von Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 I und II BGB

    Wenn der BGH auf die Kritik an seiner Entscheidung vom 15.06.2011 (BGH FamRZ 2011, 1375) inzwischen mit Urteil vom 18.04.2012 (BGH FamRZ 2012, 1040 m. Anm. Borth) dahingehend reagiert hat, dass er nunmehr ausführt, die Anforderungen an den Vortrag zu den kindbezogenen Gründen dürften auch nicht überspannt werden, und bei den elternbezogenen Gründen die Vermeidung der ungleichen Lastenverteilung anmahnt, kann jedenfalls für die Beurteilung der Erfolgsaussicht des Verteidigungsvorbringens zur Erlangung von Verfahrenskostenhilfe in einem Abänderungsverfahren kein noch strengerer Maßstab angelegt werden, zumal das Gericht - wäre es nicht sogleich zum Vergleichsabschluss gekommen - auf der Grundlage des bisherigen Vortrags der Antragsgegnerin nach Gewährung von Verfahrenskostenhilfe im sodann fortzusetzenden Hauptsacheverfahren noch Hinweise zur weiteren Substantiierung hätte erteilen müssen, sofern es die Anforderungen an den Vortrag der Antragsgegnerin noch nicht als erfüllt angesehen hätte.
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