Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.09.2005

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   BGH, 10.08.2005 - XII ZR 97/02   

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BGH, 10.08.2005 - XII ZR 97/02 (https://dejure.org/2005,1809)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2005 - XII ZR 97/02 (https://dejure.org/2005,1809)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2005 - XII ZR 97/02 (https://dejure.org/2005,1809)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berufungsverfahren: Irrtümliche Annahme der Selbstbindung des Berufungsgerichts; Zulassung einer Revision auf Grund der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Fall der Richtigkeit des Urteils aus anderen Gründen; Beweisbelastung für das hinreichende Verständnis der ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § ... 563 Abs. 2; ; ZPO § 288 Abs. 1; ; ZPO § 290; ; ZPO § 418 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 544 Abs. 1 Abs. 6 Satz 1; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; ZPO § 561; ; ZPO a.F. § 565 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Berufungsgerichts an die eigene Rechtsansicht; Zulassung der Revision wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1241
  • FamRZ 2005, 1667
  • FamRZ 2005, 1900 (Ls.)
  • BB 2005, 2154
  • AnwBl 2005, 121
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1992 - XI ZR 227/91

    Bindung des Berufungsgerichts an Rechtsauffassung des ersten Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZR 97/02
    Billigt das Berufungsgericht in einem Urteil, mit dem es das erstinstanzliche Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufhebt und die Sache zurückverweist, die materiell-rechtliche Beurteilung des Sachverhalts durch die Vorinstanz, ist es an diese Beurteilung im erneuten Berufungsverfahren nicht gebunden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 23. Juni 1992 - XI ZR 227/91 - NJW 1992, 2831, 2832).

    a) In entsprechender Anwendung des § 565 Abs. 2 ZPO a.F. = § 563 Abs. 2 ZPO, der unmittelbar nur für die Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht gilt, ist das Berufungsgericht auch an eine von ihm selbst vertretene Rechtsauffassung gebunden, soweit sie der Aufhebung des landgerichtlichen Urteils zu Grunde liegt (vgl. GmS OGB BGHZ 60, 392, 396 f.; BGH Urteil vom 23. Juni 1992 - XI ZR 227/91 - NJW 1992, 2831, 2832).

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZR 97/02
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs oder ähnlich schwerwiegende, eine Zulassung an sich erfordernde Verfahrensfehler des Berufungsgerichts rechtfertigen die Zulassung der Revision durch das Revisionsgericht nicht, wenn die rechtliche Überprüfung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt, dass das Berufungsurteil im Ergebnis aus anderen Gründen richtig ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02 - NJW 2003, 3205 ff.).

    In einem solchen Fall ist die Revision nicht zuzulassen (vgl. BGH Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02 - NJW 2003, 3205, 3206 unter II 1 b bb m.N.).

  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZR 97/02
    Wird das Urteil - wie hier - wegen eines Mangels im Verfahren aufgehoben, erstreckt sich die Bindung ohnehin nur auf diese verfahrensrechtliche Beurteilung, während das Berufungsgericht hinsichtlich der materiellrechtlichen Beurteilung frei bleibt (vgl. BGHZ 3, 321, 326; Stein/Jonas/Grunsky aaO § 565 Rdn. 9).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZR 97/02
    a) In entsprechender Anwendung des § 565 Abs. 2 ZPO a.F. = § 563 Abs. 2 ZPO, der unmittelbar nur für die Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht gilt, ist das Berufungsgericht auch an eine von ihm selbst vertretene Rechtsauffassung gebunden, soweit sie der Aufhebung des landgerichtlichen Urteils zu Grunde liegt (vgl. GmS OGB BGHZ 60, 392, 396 f.; BGH Urteil vom 23. Juni 1992 - XI ZR 227/91 - NJW 1992, 2831, 2832).
  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

    Das Berufungsgericht ist deshalb nach der erneuten Aufhebung seiner Entscheidung nicht an seine frühere, in dem zweiten Berufungsurteil bestätigte Ablehnung einer entsprechenden Aufklärungspflicht gebunden (vgl. BGHZ 3, 321, 325 f.; 51, 131, 135; BGH, Urteile vom 7. Februar 1969 - V ZR 115/65, NJW 1969, 661 f. und vom 15. Februar 1995 - VIII ZR 126/94, WM 1995, 986, 987; BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZR 97/02, FamRZ 2005, 1667, 1669).
  • OLG Bremen, 02.03.2006 - 2 U 20/02

    Belehrung über das Haustürwiderrufsgesetz im Immoblilien-Darlehensgeschäft

    Diese Billigung erwächst allerdings nicht gemäß § 563 Abs. 2 ZPO in Bindungskraft, denn für die aufhebende Entscheidung sind bestätigende Ausführungen nur obiter dicta, da auf ihnen die zur Zurückverweisung führende Entscheidung nicht beruhen kann (siehe BGH, NJOZ 2005, 3983, 3985; NJW 1969, 661, 662; Zöller/Gummer, 25. Aufl., § 563, Rndr.
  • BGH, 25.10.2022 - II ZR 22/22

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers bei Prospektfehlern:

    Die Entscheidungserheblichkeit fehlt, wenn sich die Entscheidung aus einem anderen, den Revisionszulassungsgrund nicht ausfüllenden Grund als richtig darstellt (BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02, NJW 2003, 3205, 2306; Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZR 97/02, FamRZ 2005, 1667, 1668; Beschluss vom 10. Juni 2010 - Xa ZR 110/09, NJW-RR 2011, 211 Rn. 13).
  • BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 110/09

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Richtigkeit des Berufungsurteils

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist zurückzuweisen, wenn der Beschwerdeführer zwar einen zulassungsrelevanten Rechtsfehler aufzeigt, die rechtliche Überprüfung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde aber ergibt, dass das Berufungsurteil im Ergebnis aus Gründen richtig ist, die ihrerseits die Zulassung der Revision nicht erfordern (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. Juli 2003, V ZR 187/02, NJW 2003, 3205 ff. und BGH, Beschluss vom 10. August 2005, XII ZR 97/02, MDR 2005, 1241).

    Gelangt er bei Prüfung einer Nichtzulassungsbeschwerde zu dem Ergebnis, dass sich das Berufungsurteil trotz einer Gehörsverletzung in der Vorinstanz im Ergebnis als richtig darstellt, weil bei richtiger und ihrerseits eine Entscheidung im Revisionsverfahren nicht erfordernder Anwendung des formellen und des materiellen Rechts auch bei Beachtung des übergangenen Vorbringens kein anderes Urteil hätte ergehen können, so sind die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nicht gegeben (BGH, Urt. v. 18.7.2003 - V ZR 187/02, NJW 2003, 3205, 3206; Beschl. v. 10.08.2005 - XII ZR 97/02, MDR 2005, 1241).

  • OLG Koblenz, 28.02.2011 - 12 U 1543/07

    Angebotene Nachtragsleistung entgegengenommen: Preis akzeptiert!

    Geschieht dies - wie hier - wegen eines Verfahrensmangels, erstreckt sich die Bindung nur auf die entsprechende verfahrensrechtliche Beurteilung, während die erste Instanz und im gegebenen Fall später das erneute Berufungsgericht hinsichtlich der materiell-rechtlichen Beurteilung frei bleiben (BGHZ 3, 321; BGHZ 31, 359; BGH NJW 1967, 548; BGH MDR 2005, 1241).
  • BGH, 15.11.2018 - III ZR 69/17

    Revision im Amtshaftungsprozess: Revisionsentscheidung bei verfahrensfehlerhafter

    a) Die Rechtsauffassung des nach § 538 Abs. 2 ZPO zurückverweisenden Berufungsgerichts bindet das erstinstanzliche Gericht entsprechend § 563 Abs. 2 ZPO (nur) insoweit, als seine Beurteilung der Aufhebung und Zurückverweisung unmittelbar zugrunde liegt (s. etwa BGH, Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 437/14, NJW 2016, 1648, 1652 Rn. 33 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZR 97/02, NJOZ 2005, 3983, 3985).
  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 64/04

    Voraussetzungen der Zurückweisung von Vorbringen wegen Verspätung

    aa) Erweist sich das angefochtene Urteil trotz des Verfahrensfehlers aus anderen Gründen bei zutreffender Anwendung des formellen und des materiellen Rechts im Ergebnis als richtig, sind die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nicht gegeben (BGH, Urteile vom 10. August 2005 - XII ZR 97/02 - FamRZ 2005, 1667 unter II 1 und vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02 - NJW 2003, 3205 unter II 1 b bb).
  • BGH, 08.03.2007 - IX ZR 284/03

    Teilweise Zulassung der Revision betreffend ein zum Zeitpunkt der

    Die Zulassung der Revision kommt trotz einer möglichen Gehörsverletzung nicht in Betracht, wenn sich das Berufungsurteil jedenfalls im Ergebnis als richtig darstellt, so dass es auf dem Verfahrensverstoß nicht beruht (vgl. BGH, Urt. v. 18. Juli 2003 - V ZR 187/02, WM 2004, 46 bis 48; Beschl. v. 10. August 2005 - X ZR 97/02, BGH-Report 2005, 1552).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 12 U 96/16

    Verkennung der bindenden rechtlichen Beurteilung des Berufungsurteils als

    Wird gegen ein Urteil des Landgerichts, das nach Zurückverweisung durch das Berufungsgericht erneut in der Sache entschieden hat, wieder Berufung eingelegt, so ist das Berufungsgericht an die in seiner ersten Rechtsmittelentscheidung enthaltene, die Aufhebung tragende Rechtsauffassung gebunden (BGH, Beschl. v. 10.8.2005; XII ZR 97/02, juris Rn. 18 mwH; Urt. v. 6.11.1951, I ZR 61/51, juris Rn. 10; Krüger in: MüKo, ZPO 5. Aufl. 2016, § 563 Rn. 9 f; Ball in: Musielak/Voit, ZPO, § 563, 13. Aufl. 2016, Rn. 9 ff; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 318 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 28 U 77/09

    Pfichten des Vertreibers einer Kapitalanlage

    ZPO gebunden, denn das aufhebende Urteil beruht nur auf der Missbilligung des Verfahrensfehlers (BGH, Beschluss vom 18. August 2005 - XII ZR 97/02, BGH Report 2005, 1552; HkZPO/Wöstmann, 3. Aufl., § 538 Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2011 - 1 U 213/09

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Gehweg oder Bürgersteig

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Rechtsprechung
   BGH, 07.09.2005 - XII ZR 97/02   

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https://dejure.org/2005,24693
BGH, 07.09.2005 - XII ZR 97/02 (https://dejure.org/2005,24693)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2005 - XII ZR 97/02 (https://dejure.org/2005,24693)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2005 - XII ZR 97/02 (https://dejure.org/2005,24693)
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