Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1977 - XIII A 603/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1854
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1977 - XIII A 603/76 (https://dejure.org/1977,1854)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.04.1977 - XIII A 603/76 (https://dejure.org/1977,1854)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. April 1977 - XIII A 603/76 (https://dejure.org/1977,1854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2181 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur

    Dies wird im Grundsatz auch in dem in der Beschwerdebegründung angeführten Urteil des OVG NRW vom 07.04.1977 (XIII A 603/76; DAR 1977, 333) nicht in Abrede gestellt.
  • VG Neustadt, 26.01.2015 - 3 L 22/15

    Fahrtenbuchauflage für 31 Firmenfahrzeuge für die Dauer von 12 Monaten bei

    Ist der Adressat einer Fahrtenbuchauflage gleichzeitig Halter mehrerer Fahrzeuge, so dürfen diese im Rahmen der ordnungsgemäßen Ermessensausübung der Behörde mit in die Fahrtenbuchauflage einbezogen werden, wenn aufgrund der Nutzungsgepflogenheiten des Halters auch mit anderen Fahrzeugen einschlägige Zuwiderhandlungen naheliegend und zu erwarten sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. April 1977 - XIII A 603/76 - und vom 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23

    Fahrtenbuchanordnung; fehlende Befristung; Selbstbindung durch Verwaltungspraxis

    Es ist daher nicht Aufgabe des Senats, anstelle der hierfür zuständigen Behörde über die Fragen einer Befristung (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 LVwVfG) und einer im Ermessensweg festzulegenden - nach alledem noch zulässigen - Zeitspanne, innerhalb derer ein Fahrtenbuch zu führen ist, zu entscheiden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.02.2008 - 11 B 08.308 - juris Rn. 12 unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.04.1977 - XIII A 603/76 - DAR 1977, 333, 335).
  • VG Düsseldorf, 22.09.2014 - 6 K 8838/13

    Fahrtenbuchauflage; Verkehrsverstoß; Zuwiderhandlung; Verkehrsvorschriften;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158 = juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 7. April 1977 - XIII A 603/76 -, DAR 1977, 333; Bay. VGH, Beschlüsse vom 7. November 2008 - 11 CS 08.2650 -, juris Rn. 23, vom 28. Januar 2009 - 11 CS 08.2202 -, juris Rn. 15, und vom 23. Februar 2009 - 11 CS 08.2948 -, juris Rn. 13; Sächs. OVG, Beschluss vom 19. August 2013- 3 B 360/13 -, juris Rn. 7.
  • VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13

    Fahrtenbuchauflage; Bestreiten der Zuwiderhandlung; Bestreiten des Vorsatzes

    Ist der Adressat einer Fahrtenbuchauflage gleichzeitig Halter mehrerer Fahrzeuge, so dürfen diese im Rahmen der ordnungsgemäßen Ermessensausübung der Behörde mit in die Fahrtenbuchauflage einbezogen werden, wenn, etwa aufgrund der Nutzungsgepflogenheiten des Halters auch mit anderen Fahrzeugen einschlägige Zuwiderhandlungen naheliegend und zu erwarten sind (OVG Münster, Urteil vom 07.04.1977 - XIII A 603/76 - sowie Urteil vom 10.09.1997 - 25 A 4812/96-).
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 11 CS 20.3145

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf den Fuhrpark einer GmbH

    Diese ist zum einen gegeben, wenn mit verschiedenen Fahrzeugen des Halters in der Vergangenheit bereits wiederholt nicht aufklärbare Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen und ggf. weitere Fahrtenbuchauflagen angeordnet worden sind (vgl. BVerwG, B.v. 27.7.1970 - VII B 19.70 - Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6; BayVGH, jeweils a.a.O.; OVG Saarl, B.v. 7.2.2018 - 1 A 342/17 - DAR 2018, 226 = juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 2.11.2005 - 12 ME 315/05 - DAR 2006, 167= juris Rn. 6; OVG NW, U.v. 10.9.1997 - 25 A 4812/96 - NZV 1998, 176 = juris Rn. 3, 6; U.v. 7.4.1977 - XIII A 603/76 - juris Os. 3), im Falle einer erheblichen Verkehrszuwiderhandlung aber auch dann, wenn sonst aufgrund des Verhaltens des Halters und seiner Nutzungsgepflogenheiten einschlägige nicht aufklärbare Zuwiderhandlungen auch mit anderen Fahrzeugen zu erwarten sind (vgl. VGH BW, B.v. 14.1.2014 - 10 S 2438/13 - NZV 2014, 426 = juris Rn. 6; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 21.1.2021, § 31a StVZO Rn. 65 f.), etwa wenn die Feststellung des Fahrers absichtlich vereitelt werden sollte (VGH BW, B.v. 14.1.2014 a.a.O.).
  • VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge des Halters -

    Unverhältnismäßig ist die Fahrtenbuchauflage aber dann, wenn die Auflage auf mehrere Fahrzeuge des Halters erstreckt worden ist, obwohl die Zuwiderhandlung nur mit einem Fahrzeug begangen wurde und die Behörde nicht geprüft hat, ob bei künftigen Verkehrsverstößen mit den übrigen Fahrzeugen deren Fahrer wahrscheinlich ebenfalls nicht festgestellt werden können (vgl. OVG Münster, Urteil vom 07. April 1977 -XIII A 603/76-, NJW 1977, 2181).
  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

    Darüber hinaus darf nach dem dargestellten Zweck der Fahrtenbuchauflage nicht zu erwarten sein, dass die Fahrerfeststellung bei Verkehrsverstößen mit den anderen Fahrzeugen ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 10.09.1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1998, 2305 = juris Rn. 5; U. v. 07.04.1977 - XIII A 603/76 -, NJW 1977, 2181).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2005 - 8 A 4268/04
    Die Antragsschrift lässt nicht erkennen, welchen abstrakten Rechts- oder verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz das Verwaltungsgericht aufgestellt haben soll, der von den Urteilen des OVG NRW vom 10. März 1975 - XIII A 602/74 -, OVGE 31, 20, vom 5. Mai 1975 - XIII A 1097/74 -, VersR 1977, 146, und vom 7. April 1977 - XIII A 603/76 -, DAR 1977, 333, oder des BVerwG vom 13. Oktober 1978 - 7 C 77.74 -, a.a.O., abweicht.
  • VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02

    Angemessenheit; Anhörung; Aussageverweigerungsrecht; Dauer; Ermessen;

    Dieser Rechtsmangel führt nicht gemäß §§ 113 Abs. 1, 114 VwGO zu einer vollständigen Aufhebung der Fahrtebuchanordnung, da sich die Ermessenserwägungen zur Dauer der Fahrtenbuchanordnung von der Frage, auf welche Fahrzeuge des Halters sie sich erstreckt, unterscheiden und trennen lassen (a.A. wohl OVG Münster, Urt. vom 07.04.1977 - XIII A 603/76 -, DAR 1977, 333).
  • VG Minden, 23.10.2012 - 2 K 2074/11

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge eines Fuhrparks

  • VGH Bayern, 06.05.2013 - 11 CS 13.426

    Fahrtenbuchauflage für andere Fahrzeuge als das Tatfahrzeug; keine

  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02

    Dauer; Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht