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   BGH, 14.01.2020 - XIII ZB 1/19   

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https://dejure.org/2020,5592
BGH, 14.01.2020 - XIII ZB 1/19 (https://dejure.org/2020,5592)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2020 - XIII ZB 1/19 (https://dejure.org/2020,5592)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2020 - XIII ZB 1/19 (https://dejure.org/2020,5592)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, Art. 28 Abs. 2, Art. 2 Buchst. n der Ve... rordnung (EU) Nr. 604/2013, § 2 Abs. 15 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 6 AufenthG, § 2 Abs. 15 Satz 1 AufenthG, § 2 Abs. 15 Satz 1, Abs. 14 AufenthG, § 2 Abs. 14 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 1 bis 5 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 4 AufenthG, Abs. 14 Nr. 6 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung zwecks Sicherung der Rücküberstellung; Entziehungsabsicht hinsichtlich einer drohenden Abschiebung; Erforderlichkeit von Indizien der Fluchtvorbereitung

  • rewis.io

    Überstellungshaftsache: Konkreter Anhaltspunkt für eine Fluchtgefahr bei sonstigen konkreten Vorbereitungshandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung zwecks Sicherung der Rücküberstellung; Entziehungsabsicht hinsichtlich einer drohenden Abschiebung; Erforderlichkeit von Indizien der Fluchtvorbereitung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1296
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.2017 - V ZB 115/16

    Rücküberstellungshaftsache: Annahme der Fluchtgefahr wegen Zahlungen an einen

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - XIII ZB 1/19
    Da Art. 2 Buchst. n Dublin-III-VO keine Kriterien benennt, die gesetzlich festzulegen sind, kann der Gesetzgeber auch objektive Kriterien festlegen, die einer Wertung bedürfen (vgl. zu § 2 Abs. 14 Nr. 4 AufenthG aF BGH, Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 115/16, InfAuslR 2017, 253; aA Beichel-Benedetti in Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl., § 2 Rn. 37).

    Welches Gewicht diesem Indiz zukommt und ob tatsächlich von einer Fluchtgefahr ausgegangen werden kann, bedarf immer einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 18/4097, S. 32 und 34; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 115/16, InfAuslR 2017, 253 Rn. 9).

  • EuGH, 15.03.2017 - C-528/15

    Al Chodor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kriterien und Verfahren zur

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - XIII ZB 1/19
    aa) Da Art. 2 Buchst. n Dublin-III-Verordnung keine inhaltlichen Vorgaben für die vom Gesetzgeber objektiv festzulegenden Kriterien für eine Fluchtgefahr macht und die Regelung des § 2 Abs. 15 Satz 1 i.V.m. Abs. 14 Nr. 6AufenthG aF den Anforderungen des Unionsgerichtshofs in seinem Urteil vom 15. März 2017 (EuGH, Urteil vom 15. März 2017 - C-528/15, InfAuslR 2017, 193) genügt, stellt sich - entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde - keine Frage der Auslegung des Unionsrechts, die einer Vorlage an den Gerichtshof bedürfte (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, NJW 1983, 1257, 1258 - CILFIT).

    Die Mitgliedstaaten sind aufgrund dieser Bestimmung verpflichtet, in einer zwingenden Vorschrift mit allgemeiner Geltung die objektiven Kriterien festzulegen, auf denen die Gründe beruhen, die zu der Annahme Anlass geben, dass sich ein Antragsteller, gegen den ein Überstellungsverfahren läuft, diesem Verfahren möglicherweise durch Flucht entziehen wird (EuGH, Urteil vom 15. März 2017 - C-528/15, InfAuslR 2017, 193 Rn. 47).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - XIII ZB 1/19
    aa) Da Art. 2 Buchst. n Dublin-III-Verordnung keine inhaltlichen Vorgaben für die vom Gesetzgeber objektiv festzulegenden Kriterien für eine Fluchtgefahr macht und die Regelung des § 2 Abs. 15 Satz 1 i.V.m. Abs. 14 Nr. 6AufenthG aF den Anforderungen des Unionsgerichtshofs in seinem Urteil vom 15. März 2017 (EuGH, Urteil vom 15. März 2017 - C-528/15, InfAuslR 2017, 193) genügt, stellt sich - entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde - keine Frage der Auslegung des Unionsrechts, die einer Vorlage an den Gerichtshof bedürfte (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, NJW 1983, 1257, 1258 - CILFIT).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 33/19

    Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die Zurückweisung seines Antrags auf

    Die Dublin-III-VO gibt zwar nicht vor, welche objektiven Kriterien im Einzelnen der nationale Gesetzgeber festzulegen hat oder festlegen kann (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - XIII ZB 1/19, InfAuslR 2020, 240 Rn. 11).

    Zudem dürfen die Vorbereitungshandlungen nicht durch Anwendung unmittelbaren Zwangs überwunden werden können (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - XIII ZB 1/19, InfAuslR 2020, 240 Rn. 13).

    Vielmehr kann es sich bei der Vorbereitungshandlung auch um ein Verhalten des Ausländers handeln, das darauf zielt, von der Beförderung durch den Luftfahrzeugführer ausgeschlossen zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 69/16, FGPrax 2016, 279 Rn. 6) oder durch die Nichtpreisgabe des Aufenthalts eines Familienmitglieds, das aber mit abgeschoben werden muss, die Abschiebung der Familie insgesamt zu verhindern (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - XIII ZB 1/19, InfAuslR 2020, 240 Rn. 16).

  • BGH, 22.10.2020 - XIII ZB 33/19

    Berichtigung des Tenors des Senatsbeschlusses

    Die Dublin-III-VO gibt zwar nicht vor, welche objektiven Kriterien im Einzelnen der nationale Gesetzgeber festzulegen hat oder festlegen kann (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - XIII ZB 1/19, InfAuslR 2020, 240 Rn. 11).

    Zudem dürfen die Vorbereitungshandlungen nicht durch Anwendung unmittelbaren Zwangs überwunden werden können (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - XIII ZB 1/19, InfAuslR 2020, 240 Rn. 13).

    Vielmehr kann es sich bei der Vorbereitungshandlung auch um ein Verhalten des Ausländers handeln, das darauf zielt, von der Beförderung durch den Luftfahrzeugführer ausgeschlossen zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 69/16, FGPrax 2016, 279 Rn. 6) oder durch die Nichtpreisgabe des Aufenthalts eines Familienmitglieds, das aber mit abgeschoben werden muss, die Abschiebung der Familie insgesamt zu verhindern (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - XIII ZB 1/19, InfAuslR 2020, 240 Rn. 16).

  • BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 71/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach

    Zudem dürfen die Vorbereitungshandlungen nicht durch Anwendung unmittelbaren Zwangs überwunden werden können (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - XIII ZB 1/19, juris Rn. 13).
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