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   BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 38/19   

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https://dejure.org/2020,4228
BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 38/19 (https://dejure.org/2020,4228)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2020 - XIII ZB 38/19 (https://dejure.org/2020,4228)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19 (https://dejure.org/2020,4228)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Abschiebung eines Asylsuchenden nach Italien; Fehlen eines zulässigen Haftantrags; Gesamtdauer der Haft von insgesamt 25 Wochen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Abschiebung eines Asylsuchenden nach Italien; Fehlen eines zulässigen Haftantrags; Gesamtdauer der Haft von insgesamt 25 Wochen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.03.2019 - V ZB 130/17

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bei Anordnung einer Sicherungshaft zur

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 38/19
    a) Mängel des Haftantrags können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Zurückweisung des Ausländers und zu der dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 3 Rn. 21 ff.; Beschluss vom 7. März 2019 - V ZB 130/17, juris Rn. 9).

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 14; Beschluss vom 7. März 2019 - V ZB 130/17, juris Rn. 9).

  • BGH, 12.04.2018 - V ZB 162/17

    Anordnung von Zurückweisungshaft bei versuchter Einreise von Österreich nach

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 38/19
    Auch die Anordnung von Zurückweisungshaft ist nach § 15 Abs. 5 Satz 1, § 106 Abs. 2 AufenthG nur zulässig, wenn der Haftantrag der beteiligten Behörde den in § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG bestimmten gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht (BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 118/17, NVwZ 2018, 349 Rn. 6; Beschluss vom 12. April 2018 - V ZB 162/17, juris Rn. 6).

    Während dies im ersten Haftantrag vom 19. Februar 2018 im Rahmen einer notwendigerweise anzustellenden Prognose nicht zu beanstanden war, da der genaue Zeitpunkt des Zugangs des Rückübernahmeersuchens zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2018 - V ZB 162/17, juris Rn. 7 f.), konnte und musste für den Antrag auf Verlängerung der Haft der tatsächliche Zugang des Übernahmeersuchens angegeben werden.

  • BGH, 27.09.2017 - V ZB 29/17

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers (hier: nach

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 38/19
    Besteht mit dem Zielstaat, in den der Betroffene abgeschoben werden soll, ein Rückübernahmeabkommen, sind die nach diesem durchzuführenden entscheidenden Schritte im Haftantrag darzustellen (BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 29/17, juris Rn. 6).

    Ohne solche Angaben ist es dem Richter und dem Betroffenen nicht möglich, die Rechtmäßigkeit der beantragten Haft, insbesondere die notwendige Haftdauer (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG), zu prüfen (BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 29/17 Rn. 8, juris).

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 118/17

    Zurückweisungshaftsache: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags;

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 38/19
    Auch die Anordnung von Zurückweisungshaft ist nach § 15 Abs. 5 Satz 1, § 106 Abs. 2 AufenthG nur zulässig, wenn der Haftantrag der beteiligten Behörde den in § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG bestimmten gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht (BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 118/17, NVwZ 2018, 349 Rn. 6; Beschluss vom 12. April 2018 - V ZB 162/17, juris Rn. 6).

    Fehlt es daran, darf die beantragte Zurückweisungshaft nicht angeordnet werden (BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 118/17, InfAuslR 2018, 96 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 38/19
    Zwar wirken sich Prognosefehler des Gerichts nicht aus, wenn es in der angeordneten Haftzeit zu der Zurückweisung kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 19; BGH, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 8/13, juris Rn. 26).
  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 38/19
    Die Ordnungsmäßigkeit des Haftantrags ist eine Verfahrensgarantie, deren Beachtung von Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG gefordert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 11; Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 70/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 162/12, InfAuslR 2014, 51 Rn. 9).
  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17

    Gebotenheit einer näheren Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 38/19
    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 14; Beschluss vom 7. März 2019 - V ZB 130/17, juris Rn. 9).
  • BGH, 19.01.2012 - V ZB 70/11

    Anforderungen an die Sicherungshaft i.R.e. Abschiebung

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 38/19
    Die Ordnungsmäßigkeit des Haftantrags ist eine Verfahrensgarantie, deren Beachtung von Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG gefordert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 11; Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 70/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 162/12, InfAuslR 2014, 51 Rn. 9).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 38/19
    a) Mängel des Haftantrags können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Zurückweisung des Ausländers und zu der dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 3 Rn. 21 ff.; Beschluss vom 7. März 2019 - V ZB 130/17, juris Rn. 9).
  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 162/12

    Zurückschiebungshaft für einen Drittstaater wegen Asylantragstellung in einem

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 38/19
    Die Ordnungsmäßigkeit des Haftantrags ist eine Verfahrensgarantie, deren Beachtung von Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG gefordert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 11; Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 70/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 162/12, InfAuslR 2014, 51 Rn. 9).
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

  • BGH, 20.02.2024 - XIII ZB 24/21
    Kommt es innerhalb der von der beteiligten Behörde beantragten Frist zur Abschiebung, kann unterstellt werden, dass eine entsprechende Prognose die Haft und ihre Dauer gerechtfertigt hätte (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 15).
  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 14/21

    Die einstweilige Anordnung der Abschiebungshaft - und das Hauptsacheverfahren

    Eine Erwähnung des zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan geschlossenen Rücknahmeübereinkommens vom 26. Oktober 2009 (ABl. EU Nr. L 287 vom 4. November 2010, S. 52) war bei einer solchen Sachlage - anders als es etwa bei danach noch durchzuführenden Bearbeitungsschritten der Fall sein kann - nicht erforderlich (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 8 bis 11; vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 114/19, InfAuslR 2021, 243 Rn. 10; vom 5. Dezember 2023 - XIII ZB 93/22, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 93/22

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines pakistanischen

    Eine Erwähnung des zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan geschlossenen Rücknahmeübereinkommens vom 26. Oktober 2009 (ABl. EU Nr. L 287 vom 4. November 2010, S. 52) ist bei einer solchen Sachlage - anders als es etwa bei danach noch durchzuführenden Bearbeitungsschritten der Fall sein kann (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 8 bis 11; vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 114/19, juris Rn. 10) - nicht erforderlich.
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 28/19

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft zur Abschiebung eines pakistanischen

    Ohne solche Angaben ist es dem Richter und dem Betroffenen nicht möglich, die Rechtmäßigkeit der beantragten Haft zu prüfen (BGH, Beschluss vom 15. November 2018 - V ZB 251/17, juris Rn. 7 und 9; Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 10).

    c) Der Mangel des Haftantrags ist nicht, was möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21-23, vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 14 und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 13), geheilt worden.

    Dazu wären ergänzende Angaben der beteiligten Behörde oder entsprechende Feststellungen des Gerichts und eine persönliche Anhörung des Betroffenen (dazu BGH, Beschlüsse vom 21. August 2019 - V ZB 100/18, juris Rn. 7 und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 13) erforderlich gewesen.

  • BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 74/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen bei Vorliegen

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 30.01.2024 - XIII ZB 90/20

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass ein (etwaiges) Unterlassen der gebotenen Prognose, ob die Abschiebung innerhalb des beantragten Haftzeitraums gelingen kann, nicht zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung führt, wenn es - wie vorliegend - noch in der angeordneten Haftzeit zur Abschiebung des Betroffenen kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 24; vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 19; vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 15).
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 133/19

    Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen an einer Binnengrenze der Europäischen

    Fehlt es daran, darf die beantragte Zurückweisungshaft nicht angeordnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 7 mwN).
  • VG Münster, 27.08.2020 - 8 K 2237/15
    vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19 -, juris Rn. 10.
  • BGH, 26.09.2023 - XIII ZB 65/21

    Wiederaufnahmeantrag eines Asylsuchenden mit tunesischer Staatsangehörigkeit mit

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine rechtmäßige Haftanordnung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 13; vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19, juris Rn. 12, jeweils mwN).
  • VG Münster, 03.12.2020 - 8 K 1145/16
    vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19 -, juris Rn. 10.
  • BGH, 10.11.2020 - XIII ZB 58/19

    Abschiebungshaftsache: Heilung von Mängeln des Haftantrags; Erläuterung des für

  • BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 8/22

    Ausreichende Angaben zur erforderlichen Haftdauer im Haftantrag für die Anordnung

  • BGH, 22.02.2022 - XIII ZA 1/22

    Anforderungen an die Begründung des Hanftantrags betreffend die Abschiebehaft;

  • BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 22/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung von Haft zur Sicherung

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