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   BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 49/19   

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https://dejure.org/2020,6470
BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 49/19 (https://dejure.org/2020,6470)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2020 - XIII ZB 49/19 (https://dejure.org/2020,6470)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19 (https://dejure.org/2020,6470)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 2 Abs. 14, Abs. 15 AufenthG, § ... 2 Abs. 14 Nr. 1 und Nr. 6 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 1 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 6 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 2 bis 5, Abs. 15 Satz 2 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 62 FamFG, § 83 Abs. 2 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen bei Vorliegen eines Haftgrundes (hier: Fluchtgefahr); Anforderungen an den Haftantrag zur erforderlichen Dauer der Freiheitsentziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 4
    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen bei Vorliegen eines Haftgrundes (hier: Fluchtgefahr); Anforderungen an den Haftantrag zur erforderlichen Dauer der Freiheitsentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.05.2019 - V ZB 1/19

    Haftanordnung zur Sicherung einer Abschiebung eines ausreisepflichtigen

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 49/19
    Sie kann die Rechtsbeschwerde aber auf den Kostenpunkt beschränken und das Verfahren in diesem beschränkten Umfang fortführen (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 237/17, InfAuslR 2018, 368 Rn. 4; Beschluss vom 16. Mai 2019 - V ZB 1/19, juris Rn. 7 jeweils mwN).

    Eine Kostenentscheidung zugunsten des Rechtsbeschwerdeführers hat danach zu ergehen, wenn sein Rechtsmittel ohne die Erledigung der Hauptsache begründet gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2019 - V ZB 1/19, juris Rn. 8).

    Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2019 - V ZB 1/19, juris Rn. 21).

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 49/19
    Mängel des Haftantrags können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt, oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zur dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 237/17

    Fortführen einer zulässigen Rechtsbeschwerde der Behörde gegen den die Anordnung

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 49/19
    Sie kann die Rechtsbeschwerde aber auf den Kostenpunkt beschränken und das Verfahren in diesem beschränkten Umfang fortführen (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 237/17, InfAuslR 2018, 368 Rn. 4; Beschluss vom 16. Mai 2019 - V ZB 1/19, juris Rn. 7 jeweils mwN).
  • BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten Sicherungshaft mangels

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 49/19
    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in beiden Fällen, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 9; Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 201/17

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde eines zwischenzeitlich abgeschobenen

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 49/19
    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in beiden Fällen, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 9; Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 57/18

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung des Betroffenen i.R.e.

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 49/19
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 57/18, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 12.04.2018 - V ZB 208/17

    Zulässigkeit eines Abschiebungshaftantrags bei Fehlen von konkreten Angaben zur

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 49/19
    Diese allgemein gehaltenen Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, zur Begründung der beantragten Haftdauer von sechs Wochen unzureichend (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2018 - V ZB 208/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 2/20

    Abschiebehaft wegen Fluchtgefahr

    Nachdem die beantragte Haftzeit während des Rechtsbeschwerdeverfahrens abgelaufen war, hat die beteiligte Behörde die Rechtsbeschwerde auf den Kostenpunkt beschränkt und das Verfahren in diesem beschränkten Umfang fortgeführt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 6 mwN).

    Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 11 mwN).

  • BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 58/21

    Entscheidung über einen Feststellungsantrag der Rechtswidrigkeit der Haft bei

    c) Das Landgericht hätte im Verfahren über die Beschwerde des Betroffenen gegen die Haftanordnung eine Sachentscheidung nicht mehr treffen dürfen, weil sich die Hauptsache erledigt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 6).
  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20

    Ein wegen Ablaufs der Haft- oder Gewahrsamszeit oder des Datums der geplanten

    Sie kann die Rechtsbeschwerde aber auf den Kostenpunkt beschränken und das Verfahren in diesem beschränkten Umfang fortführen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2019 - V ZB 1/19, juris Rn. 7, und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 6, jeweils mwN).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 112/19

    Abschiebungshaft - und die Anforderungen an den Haftantrag

    Die Ausführungen der beteiligten Behörde lassen danach nicht erkennen, warum eine Haftdauer von sechs Wochen erforderlich ist, und sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, für die Begründung der beantragten Haft unzureichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 9, und vom 12. April 2018 - V ZB 208/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 6/20

    Abschiebungshaft: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags hinsichtlich

    Die Ausführungen der beteiligten Behörde sind damit vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, für die Begründung der beantragten Haft unzureichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2018 - V ZB 208/17, juris Rn. 6 mwN; vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 9).
  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 27/22

    Erforderlichkeit eines zulässigen Haftantrags für die Haftanordnung zur Sicherung

    Die Ausführungen der beteiligten Behörde lassen danach nicht erkennen, warum eine Haftdauer von gut sieben Wochen erforderlich ist, und sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, auch angesichts der besonderen Situation der Corona-Pandemie ohne nähere Erläuterung für die Begründung der beantragten Haft unzureichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2018 - V ZB 208/17, juris Rn. 6 mwN; vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 9; vom 25. April 2022 - XIII ZB 55/20, juris Rn. 9).
  • BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 51/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als eine in jeder Lage des Verfahrens von

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 25.01.2022 - XIII ZB 108/19

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags i.R.d. Anordnung der Haft zur

    Vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, sind sie für die Begründung der beantragten Haft unzureichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2018 - V ZB 208/17, juris Rn. 6, vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 9, und vom 25. August 2020 - XIII ZB 112/19, juris Rn. 9; jew. mwN).
  • BGH, 23.06.2020 - XIII ZB 107/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als eine in jeder Lage des Verfahrens von

    Die Ausführungen der beteiligten Behörde lassen nicht erkennen, warum eine Haftdauer von drei Monaten erforderlich ist, und sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, für die Begründung der beantragten Haft unzureichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 9, und vom 12. April 2018 - V ZB 208/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 78/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Fehlender zulässiger Haftantrag

    Diese Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, für die Begründung der beantragten Haft unzureichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2018 - V ZB 208/17, juris Rn. 6 und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 9 mwN).
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