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   BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 110/08   

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https://dejure.org/2010,5886
BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 110/08 (https://dejure.org/2010,5886)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2010 - Xa ZR 110/08 (https://dejure.org/2010,5886)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - Xa ZR 110/08 (https://dejure.org/2010,5886)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Magnetowiderstandssensor

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 110 PatG, §§ 110 ff PatG, § 69 ZPO, § 263 ZPO, § 516 Abs 3 ZPO
    Berufungsrücknahme im Patentnichtigkeitsverfahren: Fortsetzung des Berufungsverfahrens durch den Streithelfer trotz Nichteinlegung eines Rechtsmittels - Magnetowiderstandssensor

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Fortsetzung eines Berufungsverfahrens durch einen Streithelfer als Streitgenosse der Hauptpartei bei Rücknahme der Berufung gegen ein die Klage abweisendes Urteil durch den Kläger

  • rewis.io

    Berufungsrücknahme im Patentnichtigkeitsverfahren: Fortsetzung des Berufungsverfahrens durch den Streithelfer trotz Nichteinlegung eines Rechtsmittels - Magnetowiderstandssensor

  • rewis.io

    Berufungsrücknahme im Patentnichtigkeitsverfahren: Fortsetzung des Berufungsverfahrens durch den Streithelfer trotz Nichteinlegung eines Rechtsmittels - Magnetowiderstandssensor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 69; PatG § 110
    Fortsetzung eines Berufungsverfahrens durch einen Streithelfer als Streitgenosse der Hauptpartei bei Rücknahme der Berufung gegen ein die Klage abweisendes Urteil durch den Kläger

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Magnetowiderstandssensor

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fortsetzung des Berufungsverfahrens durch einen Streithelfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsrücknahme und der Streithelfer

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Fortsetzung des Berufungsverfahrens durch Streithelfer nach Rücknahme der Berufung durch den Kläger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 263
  • MDR 2011, 181
  • GRUR 2011, 359
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.09.1998 - II ZB 16/98

    Prozessuale Stellung des Nebenintervenienten

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 110/08
    Nimmt der Kläger seine Berufung gegen ein die Klage abweisendes Urteil zurück, kommt eine Fortsetzung des Berufungsverfahrens durch einen Streithelfer, der selbst kein Rechtsmittel eingelegt hat, auch dann nicht in Betracht, wenn dieser Streithelfer gemäß § 69 ZPO als Streitgenosse der Hauptpartei gilt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 28. September 1998, II ZB 16/98, NJW-RR 1999, 285, 286).

    Die Rücknahme des Rechtsmittels durch den Rechtsmittelkläger hat dann zur Folge, dass der Rechtsstreit beendet ist (BGH, Beschluss vom 28. September 1998 - II ZB 16/98, NJW-RR 1999, 285, 286; ebenso für den Fall der Klagerücknahme BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1964 - Ia ZR 237/63, GRUR 1965, 297, 298 - Nebenintervention).

  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 110/08
    Die Streithelferin ist zwar entsprechend § 69 ZPO als Streitgenossin der Hauptpartei anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 Rn. 44 - Sammelhefter II) und wäre deshalb grundsätzlich berechtigt, auch gegen den Willen der Klägerinnen ein Berufungsverfahren durchzuführen.
  • BGH, 22.12.1964 - Ia ZR 237/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 110/08
    Die Rücknahme des Rechtsmittels durch den Rechtsmittelkläger hat dann zur Folge, dass der Rechtsstreit beendet ist (BGH, Beschluss vom 28. September 1998 - II ZB 16/98, NJW-RR 1999, 285, 286; ebenso für den Fall der Klagerücknahme BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1964 - Ia ZR 237/63, GRUR 1965, 297, 298 - Nebenintervention).
  • BGH, 13.05.2014 - X ZR 25/13

    Sitzgelenk - Patentnichtigkeitsklage: Berufungsrücknahme im nicht beendeten

    Er ist auch nicht befugt, den Rechtsstreit nach der Klagerücknahme alleine fortzuführen (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1964 - Ia ZR 237/63, GRUR 1965, 297 f. - Nebenintervention; ebenso für den Fall der Rücknahme der von der Hauptpartei eingelegten Berufung BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - Xa ZR 110/08, GRUR 2011, 359 Rn. 4 - Magnetowiderstandssensor).
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