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   BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04   

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https://dejure.org/2009,4439
BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04 (https://dejure.org/2009,4439)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2009 - Xa ZR 131/04 (https://dejure.org/2009,4439)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - Xa ZR 131/04 (https://dejure.org/2009,4439)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Firmenfortführung als Voraussetzung für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger

  • Judicialis

    HGB § 25 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 25 Abs. 1
    Firmenfortführung als Voraussetzung für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 136
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Es entspricht allerdings ebenso der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Nichtigkeitsklage nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein kann, sondern auch dann, wenn der Kläger durch den Antrag auf Nichtigerklärung eines Patents gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (BGH, Urt. v. 15.10.1957 - I ZR 99/54, GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien I; v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 901 - Entwässerungsanlage; v. 15.5.1990 - X ZR 119/88, GRUR 1990, 667 - Einbettungsmasse; v. 30.4.2009 - Xa ZR 64/08, nicht im Druck veröffentlicht; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 81 Rdn. 68).

    Die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage findet dort ihre Grenze, wo sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falles als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, aaO; v. 30.11.1967 - la ZR 93/65, GRUR 1971, 243, 244 - Gewindeschneidvorrichtungen; v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher).

    Dagegen ist die Nichtigkeitsklage desjenigen "Strohmanns" zulässig, der zugleich ein ins Gewicht fallendes eigenes gewerbliches Interesse an der Vernichtung des Streitpatents hat (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; BGH, Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 64/08 Tz. 10).

  • BGH, 10.01.1963 - Ia ZR 174/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Dies beruht auf der Überlegung, dass die Nichtigerklärung eines Patents, das die gesetzlichen Schutzvoraussetzungen nicht erfüllt und sich daher als sachlich ungerechtfertigte Behinderung des Wettbewerbs darstellt, im öffentlichen Interesse liegt und damit die Nichtigkeitsklage statthaft macht (vgl. BGH, Urt. v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher).

    Die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage findet dort ihre Grenze, wo sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falles als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, aaO; v. 30.11.1967 - la ZR 93/65, GRUR 1971, 243, 244 - Gewindeschneidvorrichtungen; v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher).

    Solche Umstände hat die Rechtsprechung unter anderem dann angenommen, wenn über die Patentfähigkeit bereits rechtskräftig entschieden ist, der unterlegene Nichtigkeitskläger diese gleichwohl weiter bekämpfen will und deshalb ein Dritter als Strohmann des früheren Klägers und allein in dessen Interesse erneut Nichtigkeitsklage erhebt (BGH, Urt. v. 13.1.1998 - X ZR 82/94, GRUR 1998, 904 - Bürstenstromabnehmer; BGH, Urt. v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, aaO).

  • BGH, 24.09.2008 - VIII ZR 192/06

    Begriff der Fortführung eines Handelsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Beim Wechsel des Unternehmensinhabers ist die Firmenfortführung deshalb eine Voraussetzung für die in § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB vorgesehene Haftung, weil in ihr die Kontinuität des Unternehmens nach außen in Erscheinung tritt, die der tragende Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger ist (BGH, Urt. v. 4.11.1991 - II ZR 85/91, NJW 1992, 911; v. 28.11.2005 - II ZR 355/03, NJW 2006, 1002 Tz. 7; v. 24.9.2008 - VIII ZR 192/06, NJW-RR 2009, 820 Tz. 19).

    Dies ist dann der Fall, wenn der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird (BGH, Urt. v. 15.3.2004 - II ZR 324/01, NJW-RR 2004, 1172; BGH NJW 2006, 1002 Tz. 12; BGH, Urt. v. 24.9.2008 - VIII ZR 192/06, aaO Tz. 19).

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent für ein Verfahren zur

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Es entspricht allerdings ebenso der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Nichtigkeitsklage nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein kann, sondern auch dann, wenn der Kläger durch den Antrag auf Nichtigerklärung eines Patents gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (BGH, Urt. v. 15.10.1957 - I ZR 99/54, GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien I; v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 901 - Entwässerungsanlage; v. 15.5.1990 - X ZR 119/88, GRUR 1990, 667 - Einbettungsmasse; v. 30.4.2009 - Xa ZR 64/08, nicht im Druck veröffentlicht; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 81 Rdn. 68).

    Dagegen ist die Nichtigkeitsklage desjenigen "Strohmanns" zulässig, der zugleich ein ins Gewicht fallendes eigenes gewerbliches Interesse an der Vernichtung des Streitpatents hat (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; BGH, Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 64/08 Tz. 10).

  • KG, 20.04.2004 - 6 U 27/03

    Krankheitskostenversicherung: Rückwirkung einer Kündigung wegen Eintritts der

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Dies ist dann der Fall, wenn der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird (BGH, Urt. v. 15.3.2004 - II ZR 324/01, NJW-RR 2004, 1172; BGH NJW 2006, 1002 Tz. 12; BGH, Urt. v. 24.9.2008 - VIII ZR 192/06, aaO Tz. 19).
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 119/88

    Patentnichtigkeitsklage des Arbeitgebers gegen ein an einen Arbeitnehmer

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Es entspricht allerdings ebenso der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Nichtigkeitsklage nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein kann, sondern auch dann, wenn der Kläger durch den Antrag auf Nichtigerklärung eines Patents gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (BGH, Urt. v. 15.10.1957 - I ZR 99/54, GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien I; v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 901 - Entwässerungsanlage; v. 15.5.1990 - X ZR 119/88, GRUR 1990, 667 - Einbettungsmasse; v. 30.4.2009 - Xa ZR 64/08, nicht im Druck veröffentlicht; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 81 Rdn. 68).
  • BGH, 01.12.1986 - II ZR 303/85

    Haftung des Geschäftserwerbers bei Firmenfortführung

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Selbst wenn man "S. " wie einen Firmenbestandteil behandeln würde, weil für die Anwendbarkeit des § 25 Abs. 1 HGB maßgeblich ist, welche Bezeichnung das Unternehmen für sein Auftreten am Markt gewählt hat (BGH, Urt. v. 1.12.1986 - II ZR 303/85, NJW 1987, 1633; MünchKomm.HGB/Lieb, 2. Aufl., § 25 HGB Rdn. 62 m.w.N.), fehlte der dann jedenfalls mitprägende Eigenname J. in der Firma der Klägerin.
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Im Hinblick auf ihre Inanspruchnahme aus dem Streitpatent hat die Klägerin aus diesem Grund weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Nichtigerklärung des Streitpatents (vgl. BGH, Urt. v. 24.4.2007 - X ZR 201/02, GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine; Urt. v. 16.10.2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 92/05, GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung, st. Rspr.).
  • BGH, 24.04.2007 - X ZR 201/02

    Verpackungsmaschine

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Im Hinblick auf ihre Inanspruchnahme aus dem Streitpatent hat die Klägerin aus diesem Grund weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Nichtigerklärung des Streitpatents (vgl. BGH, Urt. v. 24.4.2007 - X ZR 201/02, GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine; Urt. v. 16.10.2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 92/05, GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung, st. Rspr.).
  • BGH, 15.10.1957 - I ZR 99/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
    Es entspricht allerdings ebenso der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Nichtigkeitsklage nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein kann, sondern auch dann, wenn der Kläger durch den Antrag auf Nichtigerklärung eines Patents gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (BGH, Urt. v. 15.10.1957 - I ZR 99/54, GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien I; v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 901 - Entwässerungsanlage; v. 15.5.1990 - X ZR 119/88, GRUR 1990, 667 - Einbettungsmasse; v. 30.4.2009 - Xa ZR 64/08, nicht im Druck veröffentlicht; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 81 Rdn. 68).
  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 324/01

    Fortführung eines Unternehmens unter der bisherigen Firma bei Fortführung mit

  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 93/65

    Nichtigkeitsklage im Zusammenhang mit Lizenzverträgen über Gewindeschneidapparate

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 355/03

    Begriff der Firmenfortführung

  • BGH, 13.01.1998 - X ZR 82/94

    "Bürstenstromabnehmer"; Erhebung der Nichtigkeitsklage

  • BAG, 27.09.2012 - 8 AZR 826/11

    Betriebsübergang - Eigenkündigung der Arbeitnehmer

    a) Beim Wechsel des Unternehmensinhabers ist die Firmenfortführung deshalb eine Voraussetzung für die in § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB vorgesehene Haftung, weil in ihr die Kontinuität des Unternehmens nach außen in Erscheinung tritt, die der tragende Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger ist (BGH 7. Oktober 2009 - Xa ZR 131/04 - Rn. 14, GRUR-RR 2010, 136; 24. September 2008 - VIII ZR 192/06 - Rn. 19, NJW-RR 2009, 820) .

    Dies ist dann der Fall, wenn der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird (BGH 7. Oktober 2009 - Xa ZR 131/04 - aaO; 24. September 2008 - VIII ZR 192/06 - aaO; 28. November 2005 - II ZR 355/03 - Rn. 12, NJW 2006, 1002) .

  • BGH, 19.11.2020 - I ZR 27/19

    Nichtangriffsabrede

    (3) Auch im Patentrecht sind Nichtangriffsabreden grundsätzlich beachtlich, soweit das Kartellrecht ihnen nicht entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1952 - I ZR 52/52, BGHZ 10, 22, 23 bis 30 [juris Rn. 32 bis 39]; Urteil vom 18. März 1955 - I ZR 144/53, BGHZ 17, 41, 53 f. [juris Rn. 32] - Kokillenguss; Urteil vom 15. Oktober 1957 - I ZR 99/54, GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien; Urteil vom 30. November 1967 - Ia ZR 93/65, GRUR 1971, 243 [juris Rn. 25]; Beschluss vom 4. Oktober 1988 - X ZR 3/88, GRUR 1989, 39, 41 f. [juris Rn. 35 bis 40] - Flächenentlüftung; BGH, GRUR 1991, 558, 560 [juris Rn. 42 bis 44] - Schaumstoffplatten; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - Xa ZR 131/04, GRUR-RR 2010, 136 Rn. 17; Beschluss vom 24. Januar 2011 - X ZB 33/08, GRUR 2011, 409 Rn. 11 - Deformationsfelder; BPatGE 32, 54, 56; BPatGE 36, 177, 181 bis 189; BPatG, Beschluss vom 2. März 2016 - 2 Ni 15/14 (EP), juris Rn. 47; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. September 2015 - I-15 U 124/14, juris Rn. 57, 59 und 62 f.; Rogge/Kober-Dehm in Benkard, Patentgesetz, 11. Aufl., § 22 Rn. 33 und 39 bis 42; Mes, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 5. Aufl., § 15 PatG Rn. 31 und § 59 PatG Rn. 37 bis 40; Schulte/Moufang, Patentgesetz mit EPÜ, 10. Aufl., § 59 Rn. 59 bis 61; Lunze in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 22 PatG Rn. 8 und § 81 PatG Rn. 14).
  • BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - ordnungsgemäße Parteibezeichnung -

    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Nichtigkeitsklage nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein, sondern wegen des auch im Prozessrecht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und der darin liegenden unzulässigen Rechtsausübung auch dann, wenn der Kläger durch den Antrag auf Nichtigerklärung eines Patents gegen diesen Grundsatz verstößt (Urteil des Senats v. 28.04.2009 - 1 Ni 23/07 = BPatGE 52, 54 - Montageanlage, m. w. N.; BGH GRUR-RR 2010, 136, Tz. 17 - sealing lamina, m. w. N.; NJW 1984, 805; BAG NJW 1982, 788; RGZ 102, 217, 222; Busse/Keukenschrijver , PatG, 6. Aufl. (2003), § 81 Rdnr. 68).

    Die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage findet nämlich dort ihre Grenze, wo sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falls als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH GRUR-RR 2010, 136, Tz. 17 - sealing lamina; GRUR 1987, 900, 901 Entwässerungsanlage).

  • BPatG, 17.06.2020 - 6 Ni 1/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage -

    Die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage findet dort ihre Grenze, wo sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falles als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - Xa ZR 131/04, GRUR-RR 2010, 136-138; Urteil vom 2. Juni 1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 901 m.w.N.).

    Solche Umstände hat die Rechtsprechung unter anderem dann angenommen, wenn über die Patentfähigkeit bereits rechtskräftig entschieden ist, der unterlegene Nichtigkeitskläger diese gleichwohl weiter bekämpfen will und deshalb ein Dritter als Strohmann des früheren Klägers und allein in dessen Interesse erneut Nichtigkeitsklage erhebt (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009, a.a.O.).

  • KG, 13.08.2015 - 20 Sch 9/14

    Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung: Tatsächliche Geschäftsfortführung

    Tragender Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger ist die Firmenfortführung, weil hierdurch die Kontinuität des Unternehmens nach außen in Erscheinung tritt, BGH, Urteil vom 07. Oktober 2009 - Xa ZR 131/04 -, juris Rn 14 m.w.N.

    Dies ist dann der Fall, wenn der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird, BGH Urteil vom 28.11.05 - II ZR 355/03 - ; BGH, Urteil vom 07. Oktober 2009 - X a ZR 131/04 -.

  • BPatG, 03.03.2016 - 2 Ni 15/14

    Verfahren und Vorrichtung zum Aufbau einer Kundendaten beinhaltenden Datenbank

    Die Nichtangriffsvereinbarung bindet grundsätzlich nur den Vertragspartner, ausnahmsweise aber auch Dritte, die als Strohmann für den durch die Abrede gebundenen Hintermann agieren, wenn besondere Umstände vorliegen, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falles als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH GRUR-RR 2010, 136 (Rd. 17) - sealing lamina; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 81 Rd. 46).
  • BPatG, 13.12.2012 - 10 Ni 6/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Antriebsvorrichtung, insbesondere für Tore" -

    In solchen Fällen, in denen ein Dritter - gegebenenfalls auch als sogenannter "Strohmann" - klagt, gilt aber, dass dessen Nichtigkeitsklage dann nicht unzulässig sein kann, wenn er ein ins Gewicht fallendes eigenes gewerbliches Interesse an der Vernichtung des Streitpatents hat (vgl. BGH GRUR-RR 2010, 136, 137, Rz. 17 - "sealing lamina").
  • BPatG, 04.10.2012 - 10 Ni 36/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kalt verarbeitbares Fugenband" (europäisches

    Eine wirksame Nichtangriffsabrede kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage führen (vgl. z. B. BGH GRUR-RR 2010, 136, 137 (Nr. 17)   "sealing lamina"   m. w. N.; vgl. auch Schulte/Kühnen , PatG mit EPÜ, 8. Aufl., § 81 Rn. 49ff.).
  • BPatG, 07.02.2012 - 4 Ni 68/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Zulässigkeit - subjektive Rechtskraftwirkung -

    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Nichtigkeitsklage zwar nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein, sondern wegen des auch im Prozessrecht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und der darin liegenden unzulässigen Rechtsausübung auch dann, wenn sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falls als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH GRUR-RR 2010, 136, Tz. 17 - sealing lamina; GRUR 1987, 900, 901 - Entwässerungsanlage).
  • BPatG, 16.04.2015 - 2 Ni 8/13

    Fürnichtigerklärung eines Patents aufgrund mangelnder erfinderischer Tätigkeit

    Denn die Nichtigkeitsklage desjenigen "Strohmanns" ist zulässig, der zugleich ein ins Gewicht fallendes eigenes gewerbliches Interesse an der Vernichtung des Streitpatents hat (BGH, GRUR 1987, 900 [903] - Entwässerungsanlage; GRUR-RR 2010, 136 -Behälterschließvorrichtung).
  • BPatG, 03.12.2009 - 10 Ni 8/08
  • BPatG, 13.12.2012 - 10 Ni 7/11
  • BPatG, 22.04.2010 - 10 Ni 6/09
  • BPatG, 01.02.2018 - 2 Ni 6/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Rechtskraft von Entscheidungen im

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