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   BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10   

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https://dejure.org/2010,1114
BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10 (https://dejure.org/2010,1114)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10 (https://dejure.org/2010,1114)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - Xa ZR 15/10 (https://dejure.org/2010,1114)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Buchst h EGV 261/2004, Art 5 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004, Art 7 Abs 1 S 2 EGV 261/2004, EWGV 295/91
    Ausgleichsanspruch eines Fluggastes bei Annulierung eines Zubringerfluges

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Buchst h EGV 261/2004, Art 5 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004, Art 7 Abs 1 S 2 EGV 261/2004, EWGV 295/91
    Ausgleichsanspruch eines Fluggastes bei Annulierung eines Zubringerfluges

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Entschädigung für entfallenen Zubringerflug

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsanspruch eines Passagiers nach der Fluggastrechteverordnung aufgrund einer Annullierung des Flugs von Berlin nach Amsterdam durch ein Luftverkehrsunternehmen; Vorliegen einer Annullierung eines Fluges bei Verlegung eines ursprünglich geplanten und verspäteten ...

  • kanzlei-woicke.de
  • reise-recht-wiki.de

    Schlechtes Wetter ist kein außergewöhnlicher Umstand

  • rewis.io

    Ausgleichsanspruch eines Fluggastes bei Annulierung eines Zubringerfluges

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "außergewöhnlicher Umstand" /Wetterbedingungen / Bemessung der Ausgleichsleistung / Endziel

  • rewis.io

    Ausgleichsanspruch eines Fluggastes bei Annulierung eines Zubringerfluges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsanspruch eines Passagiers nach der Fluggastrechteverordnung aufgrund einer Annullierung des Flugs von Berlin nach Amsterdam durch ein Luftverkehrsunternehmen; Vorliegen einer Annullierung eines Fluges bei Verlegung eines ursprünglich geplanten und verspäteten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Entschädigung für annullierten Zubringerflug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei Annullierung des Zubringerflugs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annullierung des Zubringerflugs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch nach Fluggastrechteverordnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei Annullierung des Zubringerflugs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zubringerflug gestrichen - Fluggäste kämpfen um Ausgleichszahlung für verspätete Ankunft am Urlaubsziel

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs bei Annullierung des Zubringerflugs

  • anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Flugausfall

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Flugreise: Zubringerflug gestrichen - Entschädigung für die gesamte Strecke

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch bei Annullierung des Zubringerflugs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsansprüche nach Annullierung des Zubringerfluges

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schnellere Entschädigung der Fluggäste

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zubringerflug: Vergütung für Annulierung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ausgleichansprüche bei Flugausfällen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rechte von Fluggästen, wenn aufgrund einer Flugverspätung der Anschlussflug verpasst wird

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 355
  • NZV 2011, 185 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist grundsätzlich von einer Annullierung auszugehen, wenn der ursprünglich geplante und verspätete Flug auf einen anderen Flug verlegt wird, d.h. wenn die Planung des ursprünglichen Flugs aufgegeben wird und die Fluggäste dieses Flugs zu den Fluggästen eines anderen, ebenfalls geplanten Flugs stoßen, und zwar unabhängig von dem Flug, für den die so umgebuchten Fluggäste gebucht hatten (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07 und C-432/07, NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 Rn. 36 - Sturgeon).

    Ein solcher Anspruch setzt unter anderem voraus, dass der Fluggast das Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht (EuGH, Urteil vom 19. November 2009, aaO Rn. 69 - Sturgeon).

    Die in den Gründen dieser Entscheidung enthaltenen Ausführungen zum Begriff des Zielorts haben aber auch für Art. 7 Abs. 1 Satz 2 eine hinreichende Klärung der Rechtslage bewirkt, die durch das Urteil des Gerichtshofs vom 19. November 2009 (aaO - Sturgeon) bestätigt worden ist.

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO als Ausnahmebestimmung eng auszulegen (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, Slg. 2008 I 11061 = NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 20 - Wallentin-Hermann).

    (1) Der Gerichtshof hat die entscheidenden Gesichtspunkte für die Auslegung von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO bereits in dem oben erwähnten Urteil vom 22. Dezember 2008 (aaO - Wallentin-Hermann) aufgezeigt.

  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10
    Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach ein aus Hin- und Rückflug bestehender Beförderungsvorgang nicht als einheitlicher Flug im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a FluggastrechteVO anzusehen ist (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-173/07, Slg 2008 I 5237 = NJW 2008, 2697 = RRa 2008, 237 Rn. 53 - Schenkel), spricht nicht gegen, sondern für diese Auslegung.

    (2) Die Auslegung von Art. 7 Abs. 1 Satz 2 FluggastrechteVO und des danach maßgeblichen Begriffs des letzten Zielorts sind durch das Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 2008 (aaO - Schenkel) hinreichend geklärt.

  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08

    Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10
    In diesen Entscheidungen - die vor dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. November 2009 zu Ausgleichsansprüchen bei Verspätung ergangen sind - ging es darum, ob hinsichtlich des Anschlussflugs ein Fall der Nichtbeförderung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 FluggastrechteVO vorlag (Senatsurteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, NJW 2009, 2740 = RRa 2009, 239 Rn. 10) und ob der Anschlussflug in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt (Senatsurteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743 = RRa 2009, 242 Rn. 8).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08

    Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10
    In diesen Entscheidungen - die vor dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. November 2009 zu Ausgleichsansprüchen bei Verspätung ergangen sind - ging es darum, ob hinsichtlich des Anschlussflugs ein Fall der Nichtbeförderung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 FluggastrechteVO vorlag (Senatsurteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, NJW 2009, 2740 = RRa 2009, 239 Rn. 10) und ob der Anschlussflug in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt (Senatsurteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743 = RRa 2009, 242 Rn. 8).
  • LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12

    Ausgleichsanspruch und Schadensersatzanspruch wegen Flugannullierung auf Grund

    Dem Luftverkehrsunternehmen obliegt es, darzulegen und zu beweisen, dass es auch unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel offensichtlich nicht möglich gewesen wäre, ohne nicht tragbare Opfer die außergewöhnlichen Umstände zu vermeiden, mit denen es konfrontiert war und die zur Annullierung des Fluges geführt haben (BGH Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10 - zit. n. Juris).
  • AG Düsseldorf, 05.07.2012 - 51 C 14016/11

    Berechnung der Entschädigungsleistung bei Annullierung eines Fluges und dadurch

    Vielmehr sind auch die Zielorte von direkten Anschlussflügen i.S. von Art. 2 h) EG-VO Nr. 261/2004 zu berücksichtigen, sofern die Annullierung dazu führt, dass der Fluggast auch an diesen verspätet ankommt (BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10 = NJW-RR 2011, 355).

    Denn während sich eine ähnliche sprachliche Differenzierung auch in der englischsprachigen, der spanischsprachigen und der schwedischsprachigen Fassung der Verordnung findet, gebrauchen die französischsprachige, die italienischsprachige und die niederländischsprachige Fassung für beide Fälle denselben Begriff (BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10 = NJW-RR 2011, 355).

    Deshalb ist nicht nur der Zielort des annullierten Beförderungsvorganges maßgeblich (BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10 = NJW-RR 2011, 355).

    Wie derselbe Senat des BGH in seinem Urteil vom 14.10.2010 selbst herausstellte, war in den von der Beklagten angeführten Fällen, der Zubringerflug nicht annulliert, sondern verspätet durchgeführt worden (BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10 = NJW-RR 2011, 355).

    Darüber hinaus muss das Luftfahrtunternehmen ausführen, welche Möglichkeiten es hatte, um die Annullierung trotz Vorliegens außergewöhnlicher Umstände zu verhindern und dass trotz Ergreifens aller zumutbaren Maßnahmen, eine Annullierung nicht zu vermeiden war (BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10 = NJW-RR 2011, 355).

    Zwar können nach dem Erwägungsgrund 15 der Fluggastrechteverordnung Wetterverhältnisse, die der Durchführung eines Fluges entgegenstehen, auch hinsichtlich des Ausfalls weiterer Flüge derselben Maschine außergewöhnliche Umstände i.S.d. Art. 5 Abs. 3 EG-VO Nr. 261/2004 darstellen (BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10 = NJW-RR 2011, 355).

  • AG Hamburg, 08.01.2015 - 20a C 219/14

    Ausgleichszahlung bei Flugverspätung: Verspätung eines im Wege des Code-Sharing

    Insbesondere kann damit offen bleiben, ob die Beklagte nicht gehalten gewesen wäre, konkreter vorzutragen, welche Möglichkeiten ihr zur Verfügung standen, um die Verspätung zu verhindern (vgl. BGH, RRa 2011, 33 ff.).
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