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   BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07   

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https://dejure.org/2010,2148
BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07 (https://dejure.org/2010,2148)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2010 - Xa ZR 73/07 (https://dejure.org/2010,2148)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07 (https://dejure.org/2010,2148)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 196 BGB, § 528 Abs 1 S 1 BGB
    Grundstücksschenkung: Verjährung des Teilwertersatzes für einen Schenkungsrückforderungsanspruch

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 528, 818, 196
    Zehnjährige Verjährung nach § 196 BGB auch bei Teilwertersatz für Schenkungsrückforderungsanspruch bzgl. geschenktem Grundstücksrecht

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen und Aufbau der Auslegung von formbedürftigen Willenserklärungen; Anwendbarkeit der zehnjährigen Verjährungsfrist für Grundstücksrechte auf Schenkungsrückforderungsansprüche bzgl. eines Grundstücks bei Geltendmachung des Anspruchs in Gestalt ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schenkungsrückforderung; Grundstücksschenkung; Unterhalt; Teilwertersatz; Verjährung; Sozialhilfe

  • rewis.io

    Grundstücksschenkung: Verjährung des Teilwertersatzes für einen Schenkungsrückforderungsanspruch

  • rewis.io

    Grundstücksschenkung: Verjährung des Teilwertersatzes für einen Schenkungsrückforderungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltliche Anforderungen und Aufbau der Auslegung von formbedürftigen Willenserklärungen; Anwendbarkeit der zehnjährigen Verjährungsfrist für Grundstücksrechte auf Schenkungsrückforderungsansprüche bzgl. eines Grundstücks bei Geltendmachung des Anspruchs in Gestalt ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schenkung eines Grundstücksrechts und Rückforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung des Rückforderungsanspruchs eines verarmten Grundstückschenkers

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schenkungsrückforderungsanspruch: Verjährung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 218
  • MDR 2010, 913
  • DNotZ 2010, 834
  • NZM 2011, 169
  • FamRZ 2010, 1330
  • WM 2010, 1997
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 202/95

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer in einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
    Erst nach Ermittlung des wirklich gewollten und für den Erklärungsempfänger erkennbaren Erklärungsinhalts ist in einer zweiten Stufe zu prüfen, ob und inwieweit das Rechtsgeschäft in seiner beurkundeten Form den Formzwängen genügt (vgl. BGHZ 86, 41, 47; BGH, Urt. v. 12.7.1996 - V ZR 202/95, NJW 1996, 2792 unter III 1; Staudinger/Singer, BGB, Bearb. 2004, § 133 Rn. 30).

    Die "Andeutungstheorie", wonach eine Willenserklärung auch dann der gesetzlich vorgeschriebenen Form genügen kann, wenn ihr im Wege der Auslegung ermittelter Inhalt in der Urkunde einen wenn auch nur unvollkommenen Ausdruck gefunden hat, gewinnt erst für diese zweite Stufe der Auslegung Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 12.7.1996 - V ZR 202/95 aaO; Staudinger/Singer, BGB aaO, § 133 Rn. 31).

  • BGH, 17.12.2009 - Xa ZR 6/09

    Rückforderungsanpruch des verarmten Schenkers; Erfüllung des

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
    Diese Unmöglichkeit führt gemäß § 818 Abs. 2 BGB zu einem Wertersatzanspruch in Höhe des Teils, der wertmäßig der Deckung des Unterhaltsbedarfs entspricht (vgl. statt vieler: BGHZ 94, 141, 143 f.; Sen.Urt. v. 17.12.2009 - Xa ZR 6/09, WuM 2010, 94 Tz. 13 m.w.N.).

    Wie jeder Ersatzanspruch ist dieser darauf gerichtet, dem Schenker nicht mehr, aber auch nicht weniger zu verschaffen, als wenn der Wert des Geschenks dem zu deckenden Unterhaltsbedarf entspräche und somit zur Deckung dieses Bedarfs das Geschenk insgesamt herausgegeben werden müsste (vgl. Sen.Urt. v. 17.12.2009 aaO Tz. 16).

  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 118/07

    Verjährung von gesetzlichen Ansprüchen

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
    Hierzu zählen auch gesetzliche Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.2008 - V ZR 118/07, NJW-RR 2008, 824 Tz. 19; Urt. v. 6.2.2009 - V ZR 26/08, NVwZ-RR 2009, 412 Tz. 30).
  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 264/07

    Bedeutung der Feststellung des Jahresabschlusses bei der GmbH

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
    Bei einer aus steuerrechtlichen Gründen gewählten Vertragsgestaltung fehlt es in der Regel nicht am erforderlichen Rechtsbindungswillen und steht dem Vertrag der Einwand eines Scheingeschäfts nicht entgegen, denn die steuerrechtliche Anerkennung setzt ein gültiges, ernstlich gewolltes Rechtsgeschäft voraus (vgl. BGH, Urt. v. 2.3.2009 - II ZR 264/07, WM 2009, 986 Tz. 13 m.w.N.; Staudinger/Singer, BGB, Bearb. 2004, § 117, Rn. 13).
  • BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67

    Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
    Damit stellt sich die rechtliche Konstellation nicht anders dar als für die Verjährung solcher Ansprüche nach dem früheren Verjährungsrecht: Der Wertersatzanspruch soll dem Gläubiger ein volles Äquivalent für den Erfüllungsanspruch geben, was bedingt, ihn auch hinsichtlich der Verjährungsfrist nicht besser und nicht schlechter zu stellen als bei dem Erfüllungsanspruch, an dessen Stelle er tritt (vgl. RGZ 61, 390 f.; BGHZ 50, 25, 29).
  • BGH, 23.02.1983 - VIII ZR 325/81

    Verjährung der Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
    Da beide Ansprüche auf demselben Lebenssachverhalt beruhen und dasselbe wirtschaftliche Interesse verfolgen, ist es nicht gerechtfertigt, unterschiedliche Verjährungsfristen auf sie anzuwenden (vgl. BGHZ 87, 27, 36 f.).
  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97

    Rechtsfolgen der Beurkundung eines aufschiebend bedingt gewollten Vertrages als

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
    Genügt die beurkundete Form des Rechtsgeschäfts nicht den Formanforderungen, liegt ein Formmangel vor, weil die tatsächlich und erkennbar gewollte Willenserklärung nur unvollständig beurkundet wurde (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.1998 - V ZR 379/97, NJW 1999, 351 unter 2.), sofern der Formmangel nicht aufgrund von Vorschriften wie etwa § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB geheilt wurde.
  • RG, 20.10.1905 - II 14/05

    Frachtführer

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
    Damit stellt sich die rechtliche Konstellation nicht anders dar als für die Verjährung solcher Ansprüche nach dem früheren Verjährungsrecht: Der Wertersatzanspruch soll dem Gläubiger ein volles Äquivalent für den Erfüllungsanspruch geben, was bedingt, ihn auch hinsichtlich der Verjährungsfrist nicht besser und nicht schlechter zu stellen als bei dem Erfüllungsanspruch, an dessen Stelle er tritt (vgl. RGZ 61, 390 f.; BGHZ 50, 25, 29).
  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 26/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Hinweispflichten des

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
    Hierzu zählen auch gesetzliche Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.2008 - V ZR 118/07, NJW-RR 2008, 824 Tz. 19; Urt. v. 6.2.2009 - V ZR 26/08, NVwZ-RR 2009, 412 Tz. 30).
  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84

    Rückforderung der Schenkung wegen Notbedarfs

    Auszug aus BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
    Diese Unmöglichkeit führt gemäß § 818 Abs. 2 BGB zu einem Wertersatzanspruch in Höhe des Teils, der wertmäßig der Deckung des Unterhaltsbedarfs entspricht (vgl. statt vieler: BGHZ 94, 141, 143 f.; Sen.Urt. v. 17.12.2009 - Xa ZR 6/09, WuM 2010, 94 Tz. 13 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87

    Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig

  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13

    Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

    Im Übrigen gestattet die grundsätzlich gebotene generalisierende Handhabung von Verjährungsregeln ohnedies keine Einzelfallbetrachtung, ob die Durchsetzbarkeit des Anspruchs derjenigen Fallkonstellation entspricht, deretwegen der Gesetzgeber die Verjährungsfrist bestimmt hat (BGH Urteil vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07 - FamRZ 2010, 1330 Rn. 26).

    Herausgabe- und Wertersatzanspruch beruhen auf demselben Lebenssachverhalt und verfolgen dasselbe wirtschaftliche Interesse, so dass es nicht gerechtfertigt ist, unterschiedliche Verjährungsfristen auf sie anzuwenden (BGH Urteil vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07 - FamRZ 2010, 1330 Rn. 28 f. mwN).

    Dagegen spricht im Übrigen schon, dass § 196 BGB auch auf die Gegenleistung anzuwenden ist (BGH Urteil vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07 - FamRZ 2010, 1330 Rn. 23).

    Die Neufassung des § 196 BGB ist Ausdruck des Bestrebens des Gesetzgebers, für auf Immobiliarrechte bezogene Ansprüche auch weiterhin keine kurze Verjährungsfrist vorzusehen, weil der Umgang mit Grundstücksrechten einerseits häufig längerer Verjährungsfristen bedarf und andererseits die Gründe für kurze Verjährungsfristen bei solchen Ansprüchen regelmäßig weniger relevant erscheinen (BGH Urteil vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07 - FamRZ 2010, 1330 Rn. 24).

    Weiterhin betreffen sie häufig Vermögenswerte von größerem Umfang, weshalb sich die Beschränkung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen bei Immobiliarrechten im Allgemeinen gravierender auswirken würde als bei Waren- und Dienstleistungsgeschäften des täglichen Lebens (BGH Urteil vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07 - FamRZ 2010, 1330 Rn. 25).

  • BGH, 23.05.2017 - VI ZR 261/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Vererblichkeit des Anspruchs auf

    Da die Verjährungsvorschriften dem Rechtsfrieden, der Rechtsklarheit und dem Zweck dienen, den Schuldner vor Beweisnöten zu bewahren, die mit einem zu langen zeitlichen Abstand zum Entstehen des Anspruchsgrunds eintreten können (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13, NJW 2015, 1014 Rn. 46; Urteil vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07, NJW 2011, 218 Rn. 25; jeweils mwN), verjährt ein Anspruch nicht, wenn er innerhalb der laufenden Verjährungsfrist gerichtlich geltend gemacht wird.
  • OLG Hamm, 17.05.2017 - 30 U 117/16

    Dingliches Wohnrecht; Wert; Schenkungswert

    Dabei kann dahinstehen, ob der Schenkungsrückforderungsanspruch der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) oder als (Teil-)Wertersatzanspruch für die Bewilligung eines dinglichen Wohnungsrechts der zehnjährigen Verjährungsfrist des § 196 BGB unterliegt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07, juris Rn. 18 zum Teilwertersatz nach Schenkung eines Grundstücks).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 63/18

    Wirksamkeit eines durch ein Scheingeschäft verdeckten Rechtsgeschäfts

    So kann eine vertragliche Regelung im Normalfall nicht gleichzeitig als steuerlich gewollt und zivilrechtlich (als Scheingeschäft) nicht gewollt angesehen werden, denn die steuerrechtliche Anerkennung setzt ein gültiges, ernstlich gewolltes Rechtsgeschäft voraus (vgl. BGH, Urteil vom 22.04.2010, Xa ZR 73/07, NJW 2011, 218, dort Rn 16; Münchener Kommentar-Armbrüster, 8. Auflage 2018, § 117, Rn 15 mwN; Staudinger-Singer, Neubearb.
  • OLG München, 10.12.2014 - 15 U 5006/12

    Rahmenvergütungsvereinbarung, Gebührenunterschreitung, Gesamthonorar,

    Nach allgemeinen Grundsätzen muss der durch Auslegung ermittelte Wille in der Urkunde einen - wenn auch unvollkommenen - Ausdruck gefunden haben; andernfalls ist er nicht formgerecht erklärt und damit rechtlich unbeachtlich (sogenannte "Andeutungstheorie", vgl. BGH Urteil vom 22.04.2010 = NJW 2011, 218 Rz. 15 bei Juris; Palandt/Ellenberger, BGB 74. Aufl., § 133 Rn. 19 m. w. N.).
  • LG Köln, 09.06.2016 - 2 O 442/15

    Anspruch des klagenden Sozialhilfeträgers auf Kostenerstattung für die

    Der Anspruch auf Wertersatz muss hier aber der gleichen Verjährung wie der Primäranspruch unterliegen, an dessen Stelle er tritt (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07 -, juris Rn. 30).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2020 - L 2 AS 1130/16
    Schließlich wäre ein entsprechender Anspruch der Klägerin gegen ihre Tochter aus §§ 528 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 818 Abs. 2 BGB im Hinblick auf die Anwendung findende Verjährungsfrist von zehn Jahren, § 196 BGB, nicht verjährt (vgl. insoweit für Grundstücke: BGH, Urt. vom 22.04.2010 - Xa ZR 73/07, juris Rn. 20 und 30; für Eigentumswohnungen: Henrich in: BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, 53. Edition, Stand: 01.02.2020, Rn. 7 m.w.N.).
  • LG Stralsund, 07.04.2011 - 6 O 203/10

    Erbauseinandersetzungsvertrag: Klage gegen Miteigentümer auf Bestellung von

    Diese Theorie setzt nämlich voraus, dass das auszulegende Rechtsgeschäft formbedürftig und eine etwaige Formnichtigkeit - insbesondere nach § 125 S. 1 BGB - noch nicht geheilt ist (BGH, Urteil vom 22.04.2010 - Xa ZR 73/07, NJW 2011, 218 = FamRZ 2010, 1330, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2018 - 6 A 11945/17

    Auslegung eines Erschließungsvertrages; unentgeltliche Grundstücksübereignung;

    BGH, Urteil vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07 -, juris Rn. 15 = NJW 2011, 218).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2021 - 5 S 1672/18

    Eisenbahn-Kreuzungsvereinbarung; Erstattung von Erhaltungs- und Betriebskosten

    Jedoch gilt die Einschränkung, dass der Wille der Parteien in der formgerechten Urkunde wenigstens andeutungsweise zum Ausdruck gekommen sein muss (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11.2.2010 - VII ZR 218/08 - juris Rn. 12; Urteil vom 22.4.2010 - Xa ZR 73/07 - juris Rn. 15, jeweils m. w. N.).
  • OLG Celle, 25.01.2023 - 7 U 304/22
  • LG Aachen, 20.09.2022 - 12 O 69/22

    Auslegung sog. "Brötchentaste" in Erbbauzinsregelung

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