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   BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 106/06   

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https://dejure.org/2010,2555
BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 106/06 (https://dejure.org/2010,2555)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2010 - Xa ZR 106/06 (https://dejure.org/2010,2555)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 106/06 (https://dejure.org/2010,2555)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gleichsetzung eines verspäteten Fluges mit der Annullierung eines Fluges; Ausgleichszahlung hinsichtlich der erheblichen Verspätung eines Fluges; Beim Betrieb eines Flugzeugs entstehende technische Defekte als zur Befreiung von der Ausgleichszahlung dienende ...

  • reise-recht-wiki.de

    BGH verurteilt Fluggesellschaft wegen Verspätung des Rückfluges um 23 Stunden zu Ausgleichszahlung und Reiseveranstalter zu Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit an Pauschalreisende zuzüglich Erstattung der Taxikosten

  • RA Kotz

    Flugannullierung - technischer Defekt - Ausgleichszahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichsetzung eines verspäteten Fluges mit der Annullierung eines Fluges; Ausgleichszahlung hinsichtlich der erheblichen Verspätung eines Fluges; Beim Betrieb eines Flugzeugs entstehende technische Defekte als zur Befreiung von der Ausgleichszahlung dienende ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    23-stündige Verspätung - Anspruch auf Ausgleichszahlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06

    Begriff der Annullierung eines Fluges; Vorlage an den Gerichtshof der

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 106/06
    Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 21. August 2008 auf übereinstimmenden Antrag der Parteien bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Vorlagesache X ZR 95/06 ausgesetzt.

    Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof die Streitsache X ZR 95/06 zur Vorabentscheidung vorgelegt, weil er es nicht für zweifelsfrei gehalten hat, dass den Fluggästen eines wesentlich verspäteten Fluges, wie er im Streitfall vorliegt, nach der Verordnung kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zusteht.

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 106/06
    In diesem Vorlageverfahren hat der Gerichtshof mit Urteil vom 19. November 2009 (C-402/07, RRa 2009, 282 = NJW 2010, 43) wie folgt entschieden:.
  • BGH, 10.12.2009 - Xa ZR 61/09

    Anwendung der Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ)

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 106/06
    Soweit sich das Urteil nicht ausdrücklich mit der Frage befasst, ob das vom Gerichtshof gefundene Auslegungsergebnis mit dem Montrealer Übereinkommen vereinbar ist, hat der Senat diese Frage bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 2009 (Xa ZR 61/09) bejaht; daran hält er fest.
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08

    Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 106/06
    Ein Mangel der Flugleistung, der einen zusätzlichen Minderungsanspruch begründen könnte, liegt in einer Verspätung regelmäßig nicht (Sen. Urt. v. 28.5. 2009 - Xa ZR 113/08, RRa 2009, 242 = NJW 2009, 2743); auch im Streitfall ist für einen Mangel nichts dargetan.
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 106/06
    Von einer beschränkten Zulassung der Revision ist regelmäßig auszugehen, wenn die Rechtsfrage, die nach den Ausführungen in den Entscheidungsgründen zur Zulassung geführt hat, nur für einen von mehreren prozessualen Ansprüchen erheblich ist (BGHZ 153, 358, 360 ff. m. w. N.).
  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 106/06
    Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bereits entschieden hat, begründen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsleistung wegen Annullierung eines Fluges befreien können (Sen. Urt. v. 12.11.2009 - X ZR 76/07, RIW 2010, 63).
  • AG Köln, 26.07.2010 - 126 C 96/09

    Fluggast hat bei verspäteter Flugankunft in Frankfurt wegen eines technischen

    Dieser Rechtsprechung haben sich der Bundesgerichtshof, unter anderem mit Urteil vom 18.02.2010 (Aktenzeichen: Xa ZR 106/06), und auch die Instanzgerichte (z. B. AG köln, Urteil vom 10.03.2010, Aktenzeichen: 132 C 304/07) angeschlossen.

    Der BGH hat jedoch mit Urteil vom 18.02.2010 (Xa ZR 106/06) entschieden, dass auch bei verspäteten Flügen "außergewöhnliche Umstände" nur vorliegen, wenn das Problem auf Vorkommnisse zurückgeht, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind.

  • LG Darmstadt, 18.04.2012 - 7 S 216/11

    Abflugverspätung bei Rückkehr zum Ausgangsflughafen und zweitem Start

    Dieser Rechtsprechung hat sich der BGH angeschlossen (Urteile vom 18.02.2010, Az: Xa ZR 95/06, Xa ZR 106/06, Xa ZR 64/07, Xa ZR 164/07 und Xa ZR 166/07).
  • LG Darmstadt, 02.03.2011 - 7 S 95/10

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / nicht öffentlich zugänglicher Flugtarif

    Zudem liegt ein Mangel der Flugleistung, der einen zusätzlichen Minderungsanspruch begründen könnte, bei einer Verspätung regelmäßig nicht vor (BGH, Urteil vom 28.05.2009, Az: Xa ZR 113/08, abgedruckt in NJW 2009, S. 2743; BGH, Urteil vom 18.02.2010, Az: Xa ZR 106/06).
  • LG Darmstadt, 16.04.2014 - 7 S 161/13

    Flugverspätung - Ausgleichszahlungsanspruch eines Fluggastes

    Dieser Rechtsprechung hat sich der BGH angeschlossen (Urteile vom 18.02.2010, Az: Xa ZR 95/06, Xa ZR 106/06, Xa ZR 64/07, Xa ZR 164/07 und Xa ZR 166/07).
  • LG Darmstadt, 26.03.2010 - 7 S 201/09
    Ein Mangel der Flugleistung, der einen zusätzlichen Minderungsanspruch begründen könnte, liegt in einer Verspätung regelmäßig nicht (BGH, Urteil vom 28.05.2009, Az: Xa ZR 113/08, abgedruckt in NJW 2009, 2743; BGH, Urteil vom 18.02.2010, Az: Xa ZR 106/06).
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