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   BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06   

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BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06 (https://dejure.org/2009,1614)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2009 - Xa ZR 22/06 (https://dejure.org/2009,1614)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - Xa ZR 22/06 (https://dejure.org/2009,1614)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung der Vorgaben des Auftraggebers für den Fachmann i.R.e. Bestimmung des technischen Problems (der "Aufgabe") der Erfindung; Hilfskriterien (früher: "Beweisanzeichen") als Anlass für eine kritische Überprüfung bekannter Lösungen; Bezeichnung der Einheit aus ...

  • Judicialis

    EPÜ Art. 56; ; EPÜ Art. 138 Abs. 1; ; IntPatÜbkG Art. 2

  • kanzlei.biz

    Dreinahtschlauchfolienbeutel: Die patentierbare Erfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung der Vorgaben des Auftraggebers für den Fachmann i.R.e. Bestimmung des technischen Problems (der "Aufgabe") der Erfindung; Hilfskriterien (früher: "Beweisanzeichen") als Anlass für eine kritische Überprüfung bekannter Lösungen; Bezeichnung der Einheit aus ...

  • rechtsportal.de

    Einbeziehung der Vorgaben des Auftraggebers für den Fachmann i.R.e. Bestimmung des technischen Problems (der "Aufgabe") der Erfindung; Hilfskriterien (früher: "Beweisanzeichen") als Anlass für eine kritische Überprüfung bekannter Lösungen; Bezeichnung der Einheit aus ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Was ist Aufgabe der Erfindung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 44
  • GRUR Int. 2010, 162
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88

    Ermittlung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06
    a) Bei der Bestimmung des technischen Problems (der "Aufgabe") der Erfindung sind Vorgaben, die der Fachmann von seinen Auftraggebern erhält, mit einzubeziehen, sie sind nicht der Problemlösung, sondern dem Problem selbst zuzurechnen (Fortführung von BGH, Urt. v. 22.5.1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 813 f. - Falzmaschine).

    Insoweit handelt es sich nicht um die Einbeziehung von Lösungsansätzen, Lösungsprinzipien oder Lösungsgedanken in die Formulierung des technischen Problems (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 22.11.1984 - X ZR 40/84, GRUR 1985, 369 - Körperstativ), sondern um die Bestimmung des Ausgangspunkts des Fachmanns, der für die Erfassung und Bewertung der technischen Lehre heranzuziehen ist, die zur Lösung des objektiven technischen Problems gegeben wird (vgl. BGH, Urt. v. 22.5.1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 813 f. - Falzmaschine).

  • BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07

    Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06
    Sodann auf Patentfähigkeit zu überprüfen sind vielmehr in beiden Fällen die technischen Mittel, deren sich die Erfindung bedient, um das außerhalb der Technik liegende Ziel wie ein bestimmtes Patientenverhalten oder einen bestimmten Markterfolg zu erreichen (vgl. BGHZ 159, 197, 206 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH, Beschl. v. 20.1.2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).
  • BGH, 22.11.1984 - X ZR 40/84

    "Körperstativ"; Begriff der einer Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06
    Insoweit handelt es sich nicht um die Einbeziehung von Lösungsansätzen, Lösungsprinzipien oder Lösungsgedanken in die Formulierung des technischen Problems (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 22.11.1984 - X ZR 40/84, GRUR 1985, 369 - Körperstativ), sondern um die Bestimmung des Ausgangspunkts des Fachmanns, der für die Erfassung und Bewertung der technischen Lehre heranzuziehen ist, die zur Lösung des objektiven technischen Problems gegeben wird (vgl. BGH, Urt. v. 22.5.1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 813 f. - Falzmaschine).
  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06
    Für den Fachmann, der vor der Aufgabe stand, für ein solches oral einzunehmendes Arzneimittel eine Einzeldosisverpackung bereitzustellen, lag es indessen nahe, dafür auf den beschriebenen Stic-Pac zurückzugreifen (vgl. zur Wahl des Ausgangspunkts BGHZ 179, 168 Tz. 51 - Olanzapin; Sen. Urt. v. 18.6.2009 - Xa ZR 138/05 - Fischbissanzeiger, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06
    Für den Fachmann, der vor der Aufgabe stand, für ein solches oral einzunehmendes Arzneimittel eine Einzeldosisverpackung bereitzustellen, lag es indessen nahe, dafür auf den beschriebenen Stic-Pac zurückzugreifen (vgl. zur Wahl des Ausgangspunkts BGHZ 179, 168 Tz. 51 - Olanzapin; Sen. Urt. v. 18.6.2009 - Xa ZR 138/05 - Fischbissanzeiger, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03

    elektronischer Zahlungsverkehr

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06
    Sodann auf Patentfähigkeit zu überprüfen sind vielmehr in beiden Fällen die technischen Mittel, deren sich die Erfindung bedient, um das außerhalb der Technik liegende Ziel wie ein bestimmtes Patientenverhalten oder einen bestimmten Markterfolg zu erreichen (vgl. BGHZ 159, 197, 206 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH, Beschl. v. 20.1.2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).
  • BGH, 11.09.2007 - X ZB 15/06

    Wellnessgerät

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06
    Diese Hilfskriterien können eine erfinderische Tätigkeit für sich genommen weder begründen noch ersetzen (vgl. nur BGH, Urt. v. 18.9.1990 - X ZR 29/89, GRUR 1991, 120, 121 - elastische Bandage; Beschl. v. 11.9.2007 - X ZB 15/06, GRUR 2007, 997 - Wellnessgerät).
  • BGH, 18.09.1990 - X ZR 29/89

    Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit einer Lehre zum technischen Handeln

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06
    Diese Hilfskriterien können eine erfinderische Tätigkeit für sich genommen weder begründen noch ersetzen (vgl. nur BGH, Urt. v. 18.9.1990 - X ZR 29/89, GRUR 1991, 120, 121 - elastische Bandage; Beschl. v. 11.9.2007 - X ZB 15/06, GRUR 2007, 997 - Wellnessgerät).
  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    Damit ist mit der besseren Ausnutzung begrenzter Ressourcen eines Servers bei der dynamischen Generierung strukturierter Dokumente die Funktionalität eines Kommunikationssystems betroffen und infolgedessen ein konkretes technisches Problem und nicht etwa ein außerhalb der Technik liegendes Ziel (vgl. hierzu BGHZ 159, 197, 206 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; BGH GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; Sen.Urt. v. 30.7.2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel) angesprochen.
  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Ihre Verwendung in der erfindungsgemäßen Lösung ist daher nicht Teil der technischen Lösung, sondern gehört zu der dieser vorgelagerten Auswahl einer für Navigationszwecke zweckmäßigen kartografischen Darstellung, die dem Fachmann, sofern er sie nicht bereits selbst als zweckmäßig erkennen kann, von dem hierfür zuständigen Fachmann, einem Kartografen, Geografen oder Geodäten, vorgegeben wird (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. Juli 2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 = BlPMZ 2010, 187 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13

    Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen

    Deshalb dürfen Elemente, die zur patentgemäßen Lösung gehören, nicht berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 22. Mai 1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 814 - Falzmaschine; Urteil vom 30. Juli 2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 Rn. 14 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 128/09

    Repaglinid - Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent:

    Elemente, die zur patentgemäßen Lösung gehören oder die sich bei ihrer Erarbeitung herausgestellt haben, sind deshalb bei der Bestimmung des technischen Problems nicht zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 22. Mai 1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 814 - Falzmaschine; Urteil vom 30. Juli 2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 Rn. 14 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09

    Dentalgerätesatz - EPÜ Art. 54 Abs. 1, 2

    Die Klägerin kann auch nicht mit dem unter Berufung auf das Urteil "Dreinahtschlauchfolienbeutel" des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. Juli 2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44) vorgetragenen Argument durchdringen, die Erfordernisse einer optimalen Zahnreinigung stellten kein technisches, sondern ein zahnmedizinisches Problem dar, aufgrund dessen der Zahnarzt eine Vorgabe formuliere, die der Hersteller und Entwickler von Interdentalbürsten zu berücksichtigen habe (und das folglich bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht zu berücksichtigen sei).
  • BPatG, 19.05.2010 - 3 Ni 15/08

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Dieser von der Beklagten vorgebrachte Aspekt ändert also nichts daran, dass die Entscheidung zur Verbesserung eines Kombinationspräparats nicht Teil der Problemlösung, sondern dem Problem selbst als Vorgabe zuzurechnen ist (vgl. BGH GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).

    Unabhängig davon, dass die Frage eines Vorurteils nicht geeignet ist, das objektiv zu lösende technische Problem - die Aufgabe - anders zu bestimmen, sondern als Hilfskriterium (Beweisanzeichen) für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit lediglich Anlass gibt, bekannte Lösungen kritisch darauf zu überprüfen, ob sie vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachwissens hinreichende Anhaltspunkte für ein Naheliegen bieten (vgl. BGH GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel), liegt ein derartiges Vorurteil auch in tatsächlicher Hinsicht nicht vor.

  • BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12

    System zur Umpositionierung von Zähnen - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Insoweit ist es auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Bekannte, welches dem Fachmann Anlass oder Anregung geben kann, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen (BGH GRUR 2010, 407 - einteilige Öse) auch Anstöße oder Anregungen sein können, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben umfassen (BGH GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II; BGH GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem); insbesondere hat der Fachmann immer den Kostenaufwand im Blick (BGH GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung), wobei auch Vorgaben einzubeziehen sind, die der Fachmann von seinen Auftraggebern erhält (BGH GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).

    Auch der Umstand, dass das erfindungsgemäße System nach Angaben der Beklagten weltweit großen wirtschaftlichen Erfolg genießt, begründet im Hinblick auf im Vordergrund stehende Marketingaspekte im Sinn eines "Convenience"-Produkts als solches keine andere Sicht für die Bewertung des Naheliegens (BGH GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).

  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 49/08

    Patentfähigkeit eines Hundefutterbeutels zum Trainieren von Hunden;

    Ohne dass hierzu aufgrund der mündlichen Verhandlung genauer eingrenzende Feststellungen getroffen werden konnten, ist als maßgeblicher Fachmann im Streitfall deshalb ein Praktiker auf dem Gebiet der Textilverarbeitung anzusehen, der von einem Hundetrainer mit dem zu lösenden technischen Problem vertraut gemacht worden ist und der die hierzu von seinem Auftraggeber erhaltenen Vorgaben zu berücksichtigen hat (vgl. BGH, Urt. v. 30.07.2009 - Xa ZR 22/06 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 260/11

    Vernichtungs- und Rückrufanspruch nach Ablauf des Patents

    a) Die Ausstattung des Legekopfs mit einer Hilfsführung ist bereits Teil der Lösung des technischen Problems, das der Erfindung zugrunde liegt und darf daher - wovon das Patentgericht zu Recht ausgegangen ist - bei dessen Definition nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 814 - Falzmaschine; Urteil vom 30. Juli 2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 Rn. 14 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • BGH, 29.07.2010 - Xa ZR 69/06

    Vereinbarkeit einer unterschiedlichen Beurteilung einer erfinderischen Tätigkeit

    Sie können lediglich im Einzelfall Anlass geben, die im Stand der Technik bekannten Lösungen besonders kritisch darauf zu überprüfen, ob sie vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachwissens hinreichende Anhaltspunkte für ein Naheliegen des Gegenstands der Erfindung bieten und nicht erst aus Ex-post-Sicht eine zur Erfindung führende Anregung zu enthalten scheinen (BGH, Urteil vom 30. Juli 2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 Rn. 29 - Dreinahtschlauchfolienbeutel mwN).
  • BPatG, 12.01.2017 - 3 Ni 17/15

    Voraussetzungen für die Nichtigkerklärung eines europäischen Patents mit der

  • BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Ausschließung von der Ausübung des bei

  • BGH, 08.12.2015 - X ZR 132/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Zulassung eines neuen Angriffsmittels im

  • BPatG, 17.11.2023 - 4 Ni 60/22
  • BGH, 20.03.2012 - X ZR 58/09

    Patentfähigkeit eines Systems zur Hämofiltration vor dem Hintergrund der Neuheit

  • BGH, 29.07.2010 - Xa ZR 68/06

    Vereinbarkeit einer unterschiedlichen Beurteilung der Frage nach dem Vorliegen

  • BGH, 22.09.2015 - X ZR 53/13

    Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für die Bundesrepublik

  • BGH, 07.12.2010 - X ZR 97/09

    Patentfähigkeit einer Körperaufnahme für ein fahrbares Rahmengestell zum

  • BGH, 12.01.2010 - X ZR 139/05

    Patentfähigkeit einer Vorrichtung zur wesentlichen Verringerung des

  • BGH, 29.11.2016 - X ZR 91/14

    Beurteilung der Patentfähigkeit eines Systems zum inkrementellen Bewegen von

  • BPatG, 29.09.2021 - 3 Ni 12/20

    Patentnichtigkeitssache - "Arylharnstoff-Verbindungen in Kombination mit anderen

  • BPatG, 04.07.2017 - 3 Ni 23/15

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 11.07.2023 - 3 Ni 19/22
  • BPatG, 28.07.2015 - 14 W (pat) 703/14
  • BPatG, 22.05.2019 - 9 W (pat) 17/18

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Laderaumabdeckung für ein Kraftfahrzeug" -

  • BPatG, 22.05.2018 - 9 W (pat) 17/18
  • BPatG, 13.03.2018 - 3 Ni 24/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verwendung von Zusammensetzungen zur

  • BPatG, 19.12.2018 - 19 W (pat) 85/17
  • BPatG, 18.10.2018 - 1 Ni 23/17
  • BPatG, 21.11.2014 - 18 W (pat) 47/14

    Patentfähigkeit eines "Verfahrens und Systems zum Liefern einer

  • BPatG, 10.12.2014 - 18 W (pat) 75/14

    Erteilung eines Patents mit der Bezeichnung "System und Verfahren zur Verwendung

  • BPatG, 10.07.2015 - 14 W (pat) 39/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Vakuumpumpstand" - zur Beurteilung der

  • BPatG, 01.09.2011 - 21 W (pat) 29/09
  • BPatG, 28.04.2011 - 21 W (pat) 15/08
  • BPatG, 25.01.2017 - 18 W (pat) 186/14
  • BPatG, 06.02.2015 - 18 W (pat) 81/14

    Zurückweisung der Anmeldung eines Patents mit der Bezeichnung "Computersystem und

  • BPatG, 20.05.2020 - 17 W (pat) 24/18
  • BPatG, 15.12.2017 - 18 W (pat) 15/15

    Patentfähigkeit der eingereichten Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Verfahren

  • BPatG, 12.09.2017 - 14 W (pat) 13/13

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Filtermedium" als Neuheit

  • BPatG, 20.01.2016 - 18 W (pat) 90/14

    Grundsätze zur Erforderlichkeit der Zurückverweisung einer Patentsache an das

  • BPatG, 03.06.2014 - 17 W (pat) 3/11
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