Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.09.2010

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   BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 34/08   

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https://dejure.org/2010,10458
BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 34/08 (https://dejure.org/2010,10458)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2010 - Xa ZR 34/08 (https://dejure.org/2010,10458)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 34/08 (https://dejure.org/2010,10458)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Lagerung von Stückgut im Fall der Nahelegung des Patents durch einen Aufsatz eines Fachhochschulingenieurs über ein Lagersystem für Feinpapier in einer Hochregallagerhalle; Erfindungsqualität eines Patents im Fall eines Verfahrens der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 1
    Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Lagerung von Stückgut im Fall der Nahelegung des Patents durch einen Aufsatz eines Fachhochschulingenieurs über ein Lagersystem für Feinpapier in einer Hochregallagerhalle; Erfindungsqualität eines Patents im Fall eines Verfahrens der ...

  • rechtsportal.de

    PatG § 1
    Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Lagerung von Stückgut im Fall der Nahelegung des Patents durch einen Aufsatz eines Fachhochschulingenieurs über ein Lagersystem für Feinpapier in einer Hochregallagerhalle; Erfindungsqualität eines Patents im Fall eines Verfahrens der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitpatent: Lagerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 34/08
    Soweit die Darstellung in NK4 einzelne Fragen unbeantwortet lässt oder nur allgemein formulierte Hinweise enthält, sind damit allenfalls solche Ausführungsformen offenbart, die der Fachmann aufgrund seiner Kenntnisse am Prioritätstag ohne weiteres mitliest, etwa weil sie ihm als die übliche Verwirklichungsform der beschriebenen allgemeinen Lehre geläufig sind und sich ihm daher sofort als jedenfalls auch gemeint aufdrängen (vgl. hierzu BGHZ 179, 168 Tz. 28 - Olanzapin; Sen. Urt. v. 10.9. 2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 Tz. 32 - Escitalopram).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 34/08
    Soweit die Darstellung in NK4 einzelne Fragen unbeantwortet lässt oder nur allgemein formulierte Hinweise enthält, sind damit allenfalls solche Ausführungsformen offenbart, die der Fachmann aufgrund seiner Kenntnisse am Prioritätstag ohne weiteres mitliest, etwa weil sie ihm als die übliche Verwirklichungsform der beschriebenen allgemeinen Lehre geläufig sind und sich ihm daher sofort als jedenfalls auch gemeint aufdrängen (vgl. hierzu BGHZ 179, 168 Tz. 28 - Olanzapin; Sen. Urt. v. 10.9. 2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 Tz. 32 - Escitalopram).
  • BGH, 04.11.2008 - X ZR 154/05

    Teilweise Abweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent betreffend ein

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 34/08
    Weitere Unterlagen sind zur Bestimmung des Offenbarungsgehalts nur dann heranzuziehen, wenn in der zu prüfenden Entgegenhaltung darauf Bezug genommen wird, wenn hinreichend deutlich gemacht wird, welche daraus ersichtlichen Informationen in Bezug genommen und zur Grundlage der Entgegenhaltung gemacht werden und wenn sie dem Leser zum jeweils maßgeblichen Datum zugänglich sind (BGH, Urt. v. 4.11.2008 - X ZR 154/05 Tz. 26).
  • LG Mannheim, 18.08.2020 - 2 O 34/19

    Nokia obsiegt gegen Daimler wegen Patentverletzungen

    Eine deutliche Kennzeichnung (vgl. dazu BGH, Urt. v. 25.02.2010, Xa ZR 34/08 Rn. 48 - juris), dass die QE D1 aus der QE D 2 etwaige zusätzliche Informationen für ihre Kombinationslösung in Bezug nehmen möchte, fehlt.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 58/22

    1. Die Grundsätze zur persönlichen Verantwortlichkeit des gesetzlichen Vertreters

    Weitere Unterlagen sind zur Bestimmung des Offenbarungsgehalts nur dann heranzuziehen, wenn in der zu prüfenden Entgegenhaltung darauf Bezug genommen wird, wenn hinreichend deutlich gemacht wird, welche daraus ersichtlichen Informationen in Bezug genommen und zur Grundlage der Entgegenhaltung gemacht werden und wenn sie dem Leser zum jeweils maßgeblichen Datum zugänglich sind (BGH, Urt. v. 04.11.2008, Az.: X ZR 154/05, BeckRS 2009, 2615 Rz. 26; Urt. v. 25.02.2010, Az.: Xa ZR 34/08, BeckRS 2010, 8686 Rz. 48).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 17/20

    Elektrohydraulische Pressgeräte

    Weitere Unterlagen sind zur Bestimmung des Offenbarungsgehalts nur dann heranzuziehen, wenn in der zu prüfenden Entgegenhaltung darauf Bezug genommen wird, wenn hinreichend deutlich gemacht wird, welche daraus ersichtlichen Informationen in Bezug genommen und zur Grundlage der Entgegenhaltung gemacht werden und wenn sie dem Leser zum jeweils maßgeblichen Datum zugänglich sind (BGH, Urt. v. 04.11.2008, Az.: X ZR 154/05, BeckRS 2009, 2615 Rz. 26; Urt. v. 25.02.2010, Az.: Xa ZR 34/08, BeckRS 2010, 8686 Rz. 48).
  • BGH, 21.06.2022 - X ZR 53/20

    Datensendeleistung - Patentnichtigkeitsverfahren: Offenbarung eines Verfahrens

    Sie muss aber ausführbar offenbart gewesen sein (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 34/08 Rn. 49).
  • BGH, 11.01.2011 - X ZR 104/07

    Patentfähigkeit eines diagnostischen Nachweisverfahrens für den Blasensprung;

    Soweit sich, worauf die Beklagte hinweist, aus der veröffentlichten europäischen Patentanmeldung 316 919 (berichtigte deutsche Übersetzung der nachveröffentlichten Patentschrift als E11 vorgelegt) Vorbehalte gegen die Verwendung eines maternalen Antigens ergeben konnten, ist nicht ersichtlich, dass sich diese zu einer eingefahrenen Fehlvorstellung verdichtet hätten, die den Fachmann davon abgehalten hätten, sich mit IGFBP-1 als Marker zu beschäftigen (vgl. Senat, Urteil vom 12. Mai 1998 - X ZR 115/96, GRUR 1999, 145, 148 - Stoßwellen-Lithotripter; Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 34/08 Rn. 86; Urteil vom 13. April 2010 - X ZR 29/07 Rn. 36).
  • BPatG, 01.12.2022 - 2 Ni 4/21
    Eine in einer Vorveröffentlichung in Bezug genommene weitere Schrift kann nur berücksichtigt werden, wenn hinreichend deutlich gemacht wird, welche daraus ersichtlichen Informationen in Bezug genommen und zur Grundlage der Vorveröffentlichung gemacht werden und diese dem Leser zum jeweils maßgeblichen Datum zugänglich sind" (BGH, Urteil vom 4. November 2008, X ZR 154/05, juris, Rn. 26; BGH, Urteil vom 25. Februar 2010, Xa ZR 34/08, juris, Rn. 48; vgl. Busse/Keukenschrijver , Patentgesetz, 9. Aufl. 2020, § 3 Rn. 74 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 34/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11738
BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 34/08 (https://dejure.org/2010,11738)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2010 - Xa ZR 34/08 (https://dejure.org/2010,11738)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2010 - Xa ZR 34/08 (https://dejure.org/2010,11738)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Festsetzung eines Gegenstandswerts bei Angriff eines Streitpatents durch die Parteien in einem unterschiedlichen Umfang

  • rechtsportal.de

    RVG § 33
    Gesonderte Festsetzung eines Gegenstandswerts bei Angriff eines Streitpatents durch die Parteien in einem unterschiedlichen Umfang

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Streitwertfestsetzung in Patentstreitigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

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