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   BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08   

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https://dejure.org/2009,18550
BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08 (https://dejure.org/2009,18550)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - Xa ZR 64/08 (https://dejure.org/2009,18550)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - Xa ZR 64/08 (https://dejure.org/2009,18550)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitpatent betreffend ein Verfahren zur Auslösung von in Personenfahrzeugen eingesetzten Rückhaltemitteln; Umfang der Patentfähigkeit des Streitpatents; Vorliegen einer unzulässigen Erweiterung des im europäischen Einspruchsverfahren beschränkt aufrechterhaltenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent für ein Verfahren zur Auslösung von Rückhaltemitteln in Personenfahrzeugen, da die Lehre des Streitpatents hinreichend offenbart ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05

    Airbag-Auslösesteuerung

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08
    Das Bundespatentgericht, das eine frühere Nichtigkeitsklage der S. AG abgewiesen hat (Urt. v. 2.2.2005 - 4 Ni 37/03 (EU); Berufung unter dem Az. Xa ZR 56/05 beim Senat anhängig), hat das Streitpatent mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für nichtig erklärt.

    Der Senat hat die Akte Xa ZR 56/05 beigezogen und den auch in diesem Verfahren tätig gewordenen Sachverständigen Prof Dr. M. auf Antrag der Klägerin mündlich angehört.

  • BGH, 10.01.1963 - Ia ZR 174/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08
    Dass die hiesige Klägerin vorgeschoben sein mag, steht der Zulässigkeit der Klage ebenfalls nicht entgegen, denn auch der vorgeschobene Kläger ist an der Klage nicht grundsätzlich gehindert (BGH, Urt. v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher).
  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08
    Die vorgetragenen Gesichtspunkte reichen schließlich auch nicht aus, einen Verstoß gegen Treu und Glauben zu bejahen (vgl. BGH, Urt. v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900 - Entwässerungsanlage).
  • BPatG, 13.02.2008 - 4 Ni 58/06
    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 13.02.2008 - 4 Ni 58/06 (EU) -.
  • BPatG, 02.02.2005 - 4 Ni 37/03
    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08
    Das Bundespatentgericht, das eine frühere Nichtigkeitsklage der S. AG abgewiesen hat (Urt. v. 2.2.2005 - 4 Ni 37/03 (EU); Berufung unter dem Az. Xa ZR 56/05 beim Senat anhängig), hat das Streitpatent mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für nichtig erklärt.
  • BGH, 04.11.2008 - X ZR 154/05

    Teilweise Abweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent betreffend ein

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08
    Ausreichend ist vielmehr, dass dem Fachmann die entscheidende Richtung angegeben wird, in der er ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit mit Erfolg weiterarbeiten kann (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.1967 - Ia ZB 14/66, GRUR 1968, 311 - Garmachverfahren; v. 24.3.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1005 - Leuchtstoff; v. 4.11.2008 - X ZR 154/05, st. Rspr.).
  • BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95

    "Leuchtstoff"; Patentfähigkeit eines neuen Herstellungsverfahrens für einen

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08
    Ausreichend ist vielmehr, dass dem Fachmann die entscheidende Richtung angegeben wird, in der er ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit mit Erfolg weiterarbeiten kann (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.1967 - Ia ZB 14/66, GRUR 1968, 311 - Garmachverfahren; v. 24.3.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1005 - Leuchtstoff; v. 4.11.2008 - X ZR 154/05, st. Rspr.).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08
    Die Formulierung, es sei ein Schwellwert "vorgebbar" und dieser sei "veränderbar", könnte zu der Annahme verleiten, Vorgabe und Veränderung des Schwellwerts seien fakultativ (vgl. zu Vorrichtungsansprüchen BGH, Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter).
  • BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66

    Verfahren zum Garmachen von Lebensmitteln - Anmeldung eines Patents - Technischer

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08
    Ausreichend ist vielmehr, dass dem Fachmann die entscheidende Richtung angegeben wird, in der er ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit mit Erfolg weiterarbeiten kann (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.1967 - Ia ZB 14/66, GRUR 1968, 311 - Garmachverfahren; v. 24.3.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1005 - Leuchtstoff; v. 4.11.2008 - X ZR 154/05, st. Rspr.).
  • BGH, 13.01.1998 - X ZR 82/94

    "Bürstenstromabnehmer"; Erhebung der Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08
    Allerdings muss sich ein vorgeschobener Kläger, der ohne jedes eigene Interesse zwar im eigenen Namen, aber im Auftrag und Interesse eines Dritten klagt, alle Einwendungen, die gegen seinen Hintermann greifen, gegen sich gelten lassen (st. Rspr., zuletzt Urt. v. 13.1.1998 - X ZR 82/94, GRUR 1998, 904, 905 - Bürstenstromabnehmer).
  • BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04

    Firmenfortführung als Voraussetzung für die Erstreckung der Haftung für früher im

    Es entspricht allerdings ebenso der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Nichtigkeitsklage nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein kann, sondern auch dann, wenn der Kläger durch den Antrag auf Nichtigerklärung eines Patents gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (BGH, Urt. v. 15.10.1957 - I ZR 99/54, GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien I; v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 901 - Entwässerungsanlage; v. 15.5.1990 - X ZR 119/88, GRUR 1990, 667 - Einbettungsmasse; v. 30.4.2009 - Xa ZR 64/08, nicht im Druck veröffentlicht; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 81 Rdn. 68).

    Dagegen ist die Nichtigkeitsklage desjenigen "Strohmanns" zulässig, der zugleich ein ins Gewicht fallendes eigenes gewerbliches Interesse an der Vernichtung des Streitpatents hat (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; BGH, Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 64/08 Tz. 10).

  • BGH, 10.07.2012 - X ZR 98/11

    Nichtigkeit eines Patents betreffend Verfahren zum Entleeren von rieselfähigem

    Dies setzt angesichts des Popularklagecharakters der Nichtigkeitsklage voraus, dass der Strohmann wie ein Beauftragter den Weisungen seines Hintermanns unterworfen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 ff. unter II - Bürovorsteher; vom 13. Januar 1998 - X ZR 82/94, GRUR 1998, 904 unter II - Bürstenstromabnehmer; vom 30. April 2009 - Xa ZR 64/08, Rn. 10).

    Da dieser bei Abschluss des Vergleichs vom 8. April 2008 nicht Hintermann war, war er selbst nicht an der Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen das Streitpatent gehindert, so dass diese Klage auch einem auf seine Weisung hin agierenden Strohmann offensteht (vgl. BGH, aaO - Bürovorsteher; Xa ZR 64/08, Rn. 10).

  • BGH, 05.06.2018 - X ZR 86/16

    Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung

    Nur der Kläger, der zwar im eigenen Namen, aber ohne jedes eigene Interesse und Risiko im Auftrag und Interesse eines Dritten klagt, muss bei einer Klageerhebung alle Einwendungen, die gegen seinen Hintermann greifen, gegen sich gelten lassen (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 64/08, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 11.06.2013 - X ZR 38/12

    Angriff eines Patents durch einen Strohmann nach Nichtangriffsvereinbarung

    Strohmann in diesem Sinne ist jedenfalls, wer wie ein Beauftragter den Weisungen seines Hintermanns unterworfen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 f. - Bürovorsteher; Urteil vom 13. Januar 1998 - X ZR 82/94, GRUR 1998, 904 unter II - Bürstenstromabnehmer; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 64/08, juris Rn. 10; Urteil vom 10. Juli 2012 - X ZR 98/11, juris Rn. 13).
  • BPatG, 17.06.2020 - 6 Ni 1/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage -

    Dagegen ist die Nichtigkeitsklage desjenigen (vermeintlichen) "Strohmanns" zulässig, der zugleich ein ins Gewicht fallendes eigenes gewerbliches Interesse an der Vernichtung des Streitpatents hat (so schon BGH, Urteil vom 2. Juni 1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 64/08 Tz. 10).
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