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   VK Südbayern, 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18   

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VK Südbayern, 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18 (https://dejure.org/2018,24046)
VK Südbayern, Entscheidung vom 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18 (https://dejure.org/2018,24046)
VK Südbayern, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18 (https://dejure.org/2018,24046)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    GWB § 97 Abs. 1 u. Abs. 2, § 107 Abs. 1 Nr. 4, § 122 Abs. 2 S. 2, § 152 A... bs. 2, § 160 Abs. 3, § 165 Abs. 1; KonzVgV § 4 Abs. 1 u. 2, § 18, § 12; BayRDG Art. 13 Abs. 2 S. 3 u. 19, Art. 43. Abs. 1 S. 2; RL 2014/23/EU Art. 10 Abs. 8
    Vergabeverfahren: Inhalt der zu erbringenden Leistung kann keine Eignungsanforderung sein; Verletzung des Geheimwettbewerbs ist schwerer Vergabefehler

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Vergabeverfahren: Inhalt der zu erbringenden Leistung kann keine Eignungsanforderung sein; Verletzung des Geheimwettbewerbs ist schwerer Vergabefehler

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sammelbeschaffung verstößt gegen den Geheimwettbewerb!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sammelbeschaffung verstößt gegen Geheimwettbewerb! (VPR 2018, 235)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VK Südbayern, 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16

    Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Bereich des Rettungsdienstes

    Auszug aus VK Südbayern, 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18
    Vor dem Hintergrund der Entscheidung der VK Südbayern vom14.2.2017 (Az. Z3-3-3194-1-54-12/16) berücksichtigt der Konzessionsgeber vorliegend jedoch vorsorglich und vorrangig auch die Bestimmungen aus §§ 97 ff., 148 ff. des GWB und der KonzVgV.

    Allerdings kann die Bereichsausnahme des Art. 10 Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB von vorneherein nicht eingreifen, wenn das Vergabeverfahren - wie in Bayern aufgrund Art. 13 Abs. 1 Satz 1 BayRDG regelmäßig der Fall - gleichermaßen für Hilfsorganisationen als auch für private Unternehmen geöffnet ist, da damit die streitgegenständlichen Dienstleistungen nicht von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen "erbracht" werden (VK Südbayern, Beschluss vom 16.03.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16).

    Zudem hat er auf die Entscheidung der VK Südbayern vom 14.02.2017, Z3-3-3194-1-54-12/16 hingewiesen.

  • VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10

    Vorrang der Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst

    Auszug aus VK Südbayern, 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18
    Im Rahmen der Prüfung der Geeignetheit der Bieter bzw. Bietergemeinschaften, rettungsdienstliche Einsätze durchzuführen, wird - sofern dem betreffenden Los ein Sonderbedarf zugeordnet ist - zudem geprüft, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in der Lage Ist, durch zusätzliches Leistungspotenzial auch Großschadenslagen zu bewältigen (Art. 19 Abs. 2 S. 4 BayRDG}. Dabei ist festzustellen, ob die Bieter bzw. Bietergemeinschaften im Rahmen des sog. Sonderbedarfs die logistische Herausforderung, sich auf Anforderung in ein System des Bevölkerungsschutzes zu Integrieren und das Leistungspotenzial innerhalb kürzester Zeit aufzustocken, bewältigen können (vgl. dazu auch das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 24.05.2012, Az: Vf.1-VII-10, Rn. 116).

    Die Entscheidung des VerfGH Bayern vom 24.05.2012, Vf. 1-VII-10, die dies noch als tendenziell hinzunehmend ansah, ist insoweit durch die Rechtsänderungen und die Anwendbarkeit von GWB und KonzVgV partiell überholt.

  • BVerwG, 29.01.2014 - 8 B 26.13

    Zuwendung für Rückbau ehemals militärisch genutzter Fläche; Vergaberechtsverstoß

    Auszug aus VK Südbayern, 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18
    Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung beispielsweise gemeinsame Ortstermine in Anwesenheit aller Bieter als Verstoß gegen den Geheimwettbewerb angesehen (BVerwG, Beschluss vom 29.01.2014 - 8 B 26.13; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.02.2013, 6 B 34.12).

    Eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht begründet einen schweren Vergabemangel (BVerwG, Beschluss vom 29.01.2014 - 8 B 26.13).

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Südbayern, 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18
    Im Übrigen sei in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass der Wertungsmaßstab nach höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) nicht konkreter, als hier geschehen, mitzuteilen sei.

    Dies dürfte unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) ausreichend sein.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 6 B 34.12

    Zuwendung; Konversion; Vergabe-ABM; Versagung; ANBest-G; Vergabeverstöße;

    Auszug aus VK Südbayern, 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18
    Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung beispielsweise gemeinsame Ortstermine in Anwesenheit aller Bieter als Verstoß gegen den Geheimwettbewerb angesehen (BVerwG, Beschluss vom 29.01.2014 - 8 B 26.13; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.02.2013, 6 B 34.12).

    Der Grundsatz des Geheimwettbewerbs kann daher auch nicht mit Zustimmung der Bewerber oder Bieter eingeschränkt werden, da er nicht zu ihrer Disposition steht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.02.2013, 6 B 34.12).

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2014 - Verg 46/13

    Zulässigkeit technischer Anforderungen bei der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Südbayern, 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18
    Diese detailliert geregelten Vertragsinhalte, die das "Wie" der Erbringung des konkreten Auftrags und nicht die generelle Eignung eines Unternehmens für die Erbringung von Rettungsdienstleistungen einschließlich des Sonderbedarfs betreffen, können nicht zu Mindestanforderungen an die Eignung gemacht werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2014, VII-Verg 46/13 und Beschluss vom 21.10.2015, VII-Verg 28/14; Opitz in Burgi/Dreher Beck'scher Vergaberechtskommentar § 122 GWB Rn. 54).

    Demzufolge kann der Auftraggeber oder Konzessionsgeber die Einhaltung zusätzlicher Anforderungen lediglich bei der Auftragsausführung überprüfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2014, VII-Verg 46/13).

  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als

    Auszug aus VK Südbayern, 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18
    Ungeachtet dessen, ob man überhaupt eine Anwendbarkeit der 10-Tages-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB auf Vergabeverstöße annimmt, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind und damit dem § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB unterfallen (dies ablehnend zur früheren Rechtslage OLG München, Beschluss vom 15.03.2012, Verg 2/12) - sind in diesen Fällen strenge Anforderungen an den Nachweis des Zeitpunkts der positiven Kenntnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu stellen, um keine übermäßige Erschwerung des Zugangs zum Rechtsschutz zu verursachen (vgl. EuGH, Urteil vom 11.10.2007, C - 241/06 Lämmerzahl).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus VK Südbayern, 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18
    Diese detailliert geregelten Vertragsinhalte, die das "Wie" der Erbringung des konkreten Auftrags und nicht die generelle Eignung eines Unternehmens für die Erbringung von Rettungsdienstleistungen einschließlich des Sonderbedarfs betreffen, können nicht zu Mindestanforderungen an die Eignung gemacht werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2014, VII-Verg 46/13 und Beschluss vom 21.10.2015, VII-Verg 28/14; Opitz in Burgi/Dreher Beck'scher Vergaberechtskommentar § 122 GWB Rn. 54).
  • BayObLG, 04.02.2003 - Verg 31/02

    Antragbefugnis übergangener Unternehmen - Veröffentlichung EU-weiter

    Auszug aus VK Südbayern, 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18
    Dies ist für die Annahme eines Interesses am Auftrag ausreichend (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.02.2003 - Verg 31/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009 - Vll-Verg 27/09).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-241/06

    Lämmerzahl - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18
    Ungeachtet dessen, ob man überhaupt eine Anwendbarkeit der 10-Tages-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB auf Vergabeverstöße annimmt, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind und damit dem § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB unterfallen (dies ablehnend zur früheren Rechtslage OLG München, Beschluss vom 15.03.2012, Verg 2/12) - sind in diesen Fällen strenge Anforderungen an den Nachweis des Zeitpunkts der positiven Kenntnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu stellen, um keine übermäßige Erschwerung des Zugangs zum Rechtsschutz zu verursachen (vgl. EuGH, Urteil vom 11.10.2007, C - 241/06 Lämmerzahl).
  • OLG München, 11.08.2008 - Verg 16/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen Kalkulationsaustauschs

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den

  • OLG Celle, 25.06.2019 - 13 Verg 4/19

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Vergabe zur Durchführung von

    Soweit die sich insoweit stellende Problematik bislang betrachtet wurde, entspricht es nahezu einhelliger Auffassung, dass diese Bereichsausnahme dann nicht eingreift, wenn der Auftraggeber Wettbewerb nicht nur für solche gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen, sondern auch für gewerblich tätige Unternehmen eröffnet (VK Südbayern, Beschluss vom 16. März 2017 [in juris ersichtlich fehlerhaft als Beschluss vom 14. Februar 2017 veröffentlicht] - Z3-3-3194-1-54-12/16, juris Rn. 210 ff.; VK München, Beschluss vom 24. Juli 2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18, juris Rn. 204; VK Rheinland, Beschluss vom 11. September 2017 - VK D-20/2017 L, BeckRS 2017, 131424, Rn. 111; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 VK LSA 20/17, juris Rn. 81; VK Münster, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - VK 1-37/18, juris Rn. 35; BayVGH, Beschluss vom 26. April 2019 - 12 C 19.621, juris Rn. 5; VG Lüneburg, Beschluss vom 16. Mai 2019, vorgelegt als Anlage Ast 18; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 13 ME 164/19; Summa in: jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 107 GWB Rn. 36 f.; Stein/Terbrack in: BeckOK Vergaberecht, 10. Ed., § 107 Rn. 39.1; Ruthig, NZBau 2016, 3, 8 [Fn. 49]; i. Erg.
  • VG Regensburg, 26.02.2019 - RN 4 K 18.2140

    Vergabe von Rettungsdiensten in Bayern - Rechtsweg

    § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB kann nämlich von vorneherein nicht eingreifen, wenn das Vergabeverfahren - wie in Bayern aufgrund Art. 13 Abs. 1 Satz 1 BayRDG regelmäßig der Fall - gleichermaßen für Hilfsorganisationen als auch für private Unternehmen geöffnet ist, da damit die streitgegenständlichen Dienstleistungen nicht von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen "erbracht" werden (Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 24.7.2018, Az.: Z3-3-3194-1-11-04/18).
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