Rechtsprechung
   VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18174
VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18 (https://dejure.org/2018,18174)
VK Südbayern, Entscheidung vom 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18 (https://dejure.org/2018,18174)
VK Südbayern, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18 (https://dejure.org/2018,18174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,18174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bekanntmachen heißt nicht heraussuchen lassen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei der Verlinkung zu Eignungsanforderungen!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bekanntmachen heißt nicht heraussuchen lassen! (VPR 2018, 180)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bekanntmachen heißt nicht heraussuchen lassen! (IBR 2018, 581)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2018, 726
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18
    Nachdem der Angebotspreis der Beigeladenen (ebenso wie der des Antragstellers) erheblich unter der - möglicherweise wenig validen - Kostenermittlung der Antragsgegnerin, aber auch um mehr als 20% unter dem Angebotspreis des Antragstellers lag, war vorliegend die Preisaufklärung durch die Antragsgegnerin geboten (BGH, Beschluss vom 31.01.2017, X ZB 10/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017, Verg 33/17).

    Vielmehr ist hier ebenso wie bei der Frage der Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen anderer Bieter eine Abwägungsentscheidung zwischen den Geheimhaltungsinteressen der Kommune und dem Recht des Antragstellers auf ein faires Verfahren und effektiven Rechtsschutz zu treffen (BGH, Beschluss vom 31.01.2017, X ZB 10/16).

  • VK Südbayern, 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17

    Fehler der unzureichenden Bekanntmachung der Eignungsanforderungen im

    Auszug aus VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18
    Aufgrund der gem. § 41 Abs. 1 VgV gebotenen direkten Abrufbarkeit der Vergabeunterlagen und der Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Eignungskriterien einschließlich der Unterlagen, mit denen die Eignung zu belegen ist, anzugeben (und nicht des Bieters, sie zu suchen!), ist eine solche Verlinkung jedenfalls nur dann ausreichend, wenn sie in einem direkten Link auf das konkrete Vergabeverfahren besteht (VK Südbayern, Beschluss vom 02.01.2018, Z3-3-3194-1-47-08/17 und Beschluss vom 20.04.2018, Z3-3-3194-1-59-12/17, so auch VK Nordbayern, Beschluss vom 15.02.2018, RMF-SG21-3194-3-1 und Beschluss vom 09.04.2018, RMF-SG21-3194-3-5).

    Sind - wie hier - aufgrund eines Bekanntmachungsdefizits keine oder praktisch keine Mindestanforderungen an die Eignung wirksam erhoben sind, leidet das Vergabeverfahren an einem schwerwiegenden Mangel (VK Südbayern, Beschluss vom 05.12.2013, Z3-3-3194-1-38-10/13 und Beschluss vom 20.04.2018, Z3-3-3194-1-59-12/17).

  • VK Südbayern, 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17

    Anforderungen an die Auftragsbekanntmachung

    Auszug aus VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18
    Dies kann nach Auffassung der VK Südbayern auch dann gelten, wenn die Verlinkung nicht direkt unter den Eignungsanforderungen in Ziffer III des Bekanntmachungsformulars steht (zu einem solchen Fall bereits zur früheren Rechtslage OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011, Verg 60/11), sondern lediglich aus der ohnehin nach § 41 Abs. 1 VgV erforderlichen Verlinkung auf die (vollständigen) Vergabeunterlagen besteht (VK Südbayern, Beschluss vom 15.09.2017, Z3-3-3194-1-30-06/17).

    Es kann daher hier offen bleiben, ob aufgrund des klaren Wortlauts der §§ 122 Abs. 4 S. 2 GWB und 48 Abs. 1 VgV die Verlinkung direkt und unmittelbar (also ohne einen weiteren "Klick") auf die Dokumente mit den Eignungskriterien und den entsprechen Unterlagen zum Nachweis der Eignung gehen muss ("Direktlink", so wohl VK Nordbayern a.a.O.) oder ob es genügen kann, dass die entsprechenden Angaben unschwer in den Vergabeunterlagen des konkreten Vergabeverfahrens ersichtlich sind (so - möglicherweise zu weitgehend - VK Südbayern, Beschluss vom 15.09.2017, Z3-3-3194-1-30-06/17).

  • VK Nordbayern, 15.02.2018 - RMF-SG21-3194-3-1

    Festlegung der Eignungskriterien in Bekanntmachung

    Auszug aus VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18
    Aufgrund der gem. § 41 Abs. 1 VgV gebotenen direkten Abrufbarkeit der Vergabeunterlagen und der Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Eignungskriterien einschließlich der Unterlagen, mit denen die Eignung zu belegen ist, anzugeben (und nicht des Bieters, sie zu suchen!), ist eine solche Verlinkung jedenfalls nur dann ausreichend, wenn sie in einem direkten Link auf das konkrete Vergabeverfahren besteht (VK Südbayern, Beschluss vom 02.01.2018, Z3-3-3194-1-47-08/17 und Beschluss vom 20.04.2018, Z3-3-3194-1-59-12/17, so auch VK Nordbayern, Beschluss vom 15.02.2018, RMF-SG21-3194-3-1 und Beschluss vom 09.04.2018, RMF-SG21-3194-3-5).

    Der Sinn und Zweck der Angabe in der Auftragsbekanntmachung besteht nämlich darin, dass jedes Unternehmen auf einen Blick erkennen kann, ob es als potentiell geeigneter Wettbewerbsteilnehmer in Betracht kommt oder ob es sich eine Befassung mit den Vergabeunterlagen von vornherein ersparen kann (VK Nordbayern, Beschluss vom 15.02.2018, RMF-SG21-3194-3-1).

  • OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 5/02

    Nebenangebot; Aufhebung der Ausschreibung

    Auszug aus VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18
    Auch ein nicht auskömmliches Angebot ist regelmäßig zu bezuschlagen, wenn der betreffende Bieter mit der Preisgestaltung wettbewerbskonforme Ziele verfolgt und im Rahmen der durchzuführenden Prognose angenommen werden kann, dass der Bieter den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit ordnungsgemäß ausführen kann (BGH, Urteil vom 11.07.2001, 1 StR 586/00; OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002, WVerg 5/02).
  • OLG Rostock, 21.07.2017 - 17 Verg 2/17

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Anteilige Kostenpflicht eines

    Auszug aus VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18
    Auch ohne Antragstellung kann sich das Rechtsschutzziel eines Beteiligten aus den eingereichten Schriftsätzen eindeutig ergeben (OLG Rostock, Beschluss vom 21.07.2017, 17 Verg 2/17).
  • VK Südbayern, 16.12.2014 - Z3-3-3194-1-43-09/14

    § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist europarechtswidrig: Keine "unverzügliche"

    Auszug aus VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18
    Folglich bleibt der Vergaberechtsverstoß ohne Konsequenz (siehe auch VK Südbayern, Beschluss vom 16.10.2014, Z3-3-3194-1-43-09/14).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 33/17

    Auslegung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18
    Nachdem der Angebotspreis der Beigeladenen (ebenso wie der des Antragstellers) erheblich unter der - möglicherweise wenig validen - Kostenermittlung der Antragsgegnerin, aber auch um mehr als 20% unter dem Angebotspreis des Antragstellers lag, war vorliegend die Preisaufklärung durch die Antragsgegnerin geboten (BGH, Beschluss vom 31.01.2017, X ZB 10/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017, Verg 33/17).
  • OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

    Auszug aus VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18
    Dafür muss eine den Beitritt eines Streithelfers vergleichbare Unterstützungshandlung erkennbar sein, an Hand derer festzustellen ist, welches (Rechtsschutz-) Ziel ein Beigeladener in der Sache verfolgt (OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2008, Az.: 13 Verg 2/08).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 45/11

    Verlängerung eines Zuschlagsverbots wegen unangemessen niedrigen Preisangebots

    Auszug aus VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18
    Ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht verpflichtet, nur auskömmliche Angebote zu berücksichtigen, sofern keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Bieter aufgrund des niedrigen Angebots den Auftrag nicht ordnungsgemäß und zuverlässig ausführen kann oder in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten wird (BGH, Beschluss vom 31.08.1994, 2 StR 256/94; OLG München, Beschluss vom 21.05.2010, Verg 2/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2011, VII-Verg 45/11).
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94

    Submissionsabsprache - Wasserbaufall, letzter Akt

  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 10/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags des

  • OLG Karlsruhe, 06.08.2014 - 15 Verg 7/14

    Schließdienst - Vergabenachprüfungsverfahren: Aufklärungsverlangen über den Preis

  • VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10

    Aufwendungen der Beigeladenen erstattungsfähig?

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13

    Überprüfung der Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 Abs. 6 VOL/A -EG im

  • OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Beigeladenen gegen die

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 586/00

    Strafzumessung bei der Vergewaltigung

  • OLG Frankfurt, 06.03.2013 - 11 Verg 7/12

    Vergaberecht: Auskömmlichkeit von Angeboten; Ausschluss nicth wirtschaftlicher

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2011 - Verg 60/11

    Ausschließung eines Angebots wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - Verg 60/09

    Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

  • VK Südbayern, 05.12.2013 - Z3-3-3194-1-38-10/13

    Vorgaben an die Eignung sind in der Bekanntmachung anzugeben!

  • VK Südbayern, 19.04.2018 - Z3-3-3194-1-61-12/17

    Nachprüfung eines Vergabeverfahrens für ein Medikationssystem

  • VK Südbayern, 02.01.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17

    Vollständige Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen bei einem zweistufigen

  • OLG München, 19.03.2009 - Verg 2/09

    Bieterrechte im Vergabeverfahren: Anspruch auf Mitteilung von Unterkriterien und

  • VK Sachsen, 24.08.2016 - 1/SVK/017-16

    Antworten auf Bieteranfragen sind allen Bietern mitzuteilen!

  • VK Nordbayern, 09.04.2018 - RMF-SG21-3194-3-5

    Eignungskriterien werden durch Direktlink wirksam bekannt gemacht!

  • VK Südbayern, 05.06.2019 - Z3-3-3194-1-06-02/19

    Ausschluss eines Bieters, der eine als eigene Leistung erklärte Teilleistung

    Vielmehr habe die Antragsgegnerin eine Prüfung der Eignung der Beigeladenen im Sinne der Beschlüsse der Vergabekammer Südbayern vom 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17 und vom 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18 vorgenommen.

    Dazu sei auch auf den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 05.06.2019 - Z3-3-3194-1-12-04/18 verwiesen worden.

    Nach Auffassung der Vergabekammer Südbayern besteht allerdings nur dann die Verpflichtung der Vergabestelle, das Verfahren in den Stand vor Bekanntmachung zurückzuversetzen, wenn ansonsten der Zuschlag auf das Angebot eines ungeeigneten Bieters droht (VK Südbayern, Beschluss vom 05.06.2018, Z3-3-3194-1-12-04/18).

  • VK Baden-Württemberg, 27.08.2018 - 1 VK 35/18

    Vergabeverfahren: Wirksamkeit der Bekanntmachung von Eignungsanforderungen

    Abgesehen davon, dass die Vergabekammer Süd-Bayern die Rechtsprechung mit Beschluss vom 05.06.2018 (Z3-3-3194-1-12-04/18) selbst als möglicherweise zu weitgehend bezeichnet hat, liegen deren Voraussetzungen nicht vor.
  • VK Sachsen, 30.10.2018 - 1/SVK/021-18

    Eignungskriterien werden durch konkrete Verlinkung wirksam bekannt gemacht!

    Dabei soll es nach überwiegender Rechtsprechung nicht genügen, in der Bekanntmachung lediglich auf ein später in den Vergabeunterlagen zu findendes Formblatt hinzuweisen, ebensowenig genügt eine Verlinkung auf die gesamten Vergabeunterlagen, auch wenn diese sodann unmittelbar online zugänglich sind (so zuletzt VK Baden-Württemberg, B. v. 27.08.2018 - 1 VK 35/18; VK Südbayern, B. v. 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18, tendenziell wohl auch OLG München, B. v. 27.07.2018 - Verg 2/18).
  • VK Sachsen, 28.03.2022 - 1/SVK/041-21

    Bieterreihenfolge ändert sich nicht: Wertungsfehler sind unbeachtlich!

    Danach treffen die Vergabenachprüfungsinstanzen die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung (des Antragstellers) zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 5. Juni 2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht